Ab sofort können sich Personen bereits vier Wochen nach einer überstandenen Corona-Infektion gegen das Corona-Virus impfen lassen. Sie gelten mit nur einer Impfung als vollständig immunisiert und geschützt. Die Ständige Impfkommission (StiKo) hat ihre bisherige Empfehlung für einen Abstand von sechs Monaten auf vier Wochen verkürzt. Show Wer eine Infektion mit dem Corona-Virus durchgemacht hat, gilt als offiziell genesen, wenn die Infektion durch PCR-Test nachgewiesen, mindestens 28 Tage und längstens sechs Monate zurückliegt. Nach aktuellen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Immunität bis zu sechs Monate nach der Erkrankung besteht. Hierzu Gesundheits-Staatssekretär Heiger Scholz: „Wer eine Corona-Erkrankung überstanden hat, ist vorübergehend vor einer Neuerkrankung geschützt. Angesichts des Anstiegs von Neuinfektionen mit der hochansteckenden Delta-Variante, bitte ich genesene Menschen darum, sich für eine Schutzimpfung zu entscheiden. Ausreichend Impfstoff gibt es bei uns. Die Boosterimpfung trägt dazu bei, das Risiko einer erneuten Ansteckung oder eines schweren Erkrankungsverlaufs deutlich zu reduzieren. So schützen Sie sich und andere.“ Personen, die bereits einmal gegen COVID-19 geimpft wurden und bei denen nach dieser Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, sollen die zweite Impfung in einem Zeitraum zwischen vier Wochen und sechs Monaten nach dem Ende der Symptome bzw. der Diagnose erhalten. Für diese Personen gelten dieselben Regeln wie für vollständig Geimpfte. Für Menschen, die eine Infektion vor mehr als sechs Monaten durchgemacht haben und danach einmal geimpft wurden, gilt dasselbe. Impftermine in den kommunalen Impfzentren können unter www.impfportal-niedersachsen.de und telefonisch unter 0800 9988665 vereinbart werden. Geimpft, geboostert, angesteckt – und Corona ist ein für alle Mal überstanden? Leider nein. Auch nach einer Vierfach-Impfung und/oder einer Infektion kann man sich wieder mit Covid-19 anstecken. Die Corona-Welle überrollt auch in diesem Herbst Deutschland. Die Infektionszahlen, Hospitalisierungen und Krankmeldungen steigen. Eine Reinfektion mit dem Virus hängt dem Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin zufolge sehr stark von individuellen Faktoren ab – wie zum Beispiel Alter, Vorerkrankungen, Immunstatus und bereits erfolgten Covid-Impfungen. Grundsätzlich gilt: Eine erneute Infektion mit einer anderen Coronavirus-Variante ist jederzeit und für jeden möglich. Geimpft, genesen, geboostertGeimpft, genesen, geboostert: Wer diesen Status hat, der ist in der Regel vor schweren Verläufen relativ gut geschützt. Für viele steht in den nächsten Wochen und Monaten die zweite Auffrischungsimpfung an. Doch wann darf man sich nach einer überstandenen Infektion boostern lassen? Nach der Infektion ist vor der ImpfungDie für den Infektionsschutz und die Information der Bevölkerung zuständigen Behörden und Organisationen geben genaue Anweisungen hinsichtlich den empfohlenen Zeitabständen zwischen Infektionen und Impfungen gegen Corona. So erklärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Zwischen den jeweiligen „Ereignissen“, wie Infektionen mit dem Corona-Virus oder Impfungen heißen, müsse ein zeitlicher Mindestabstand liegen. Denn nur dann würden eine Erkrankung und eine Impfung als „getrennte, immunologisch wirksame Ereignisse“ bewertet. Hier kommen Sie zum „Merkblatt – Die Corona-Schutzimpfung nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus“ des BZgA: Mindestabstand zwischen zwei „Ereignissen“Das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin führt dazu aus: „Wird der Mindestabstand zwischen zwei Ereignissen unterschritten, wird in der Regel nur das spätere Ereignis als immunologisch wirksames Ereignis gewertet.“ Als immunologisches Ereignis definiert das RKI eine Impfstoffdosis gegen Covid-19 eine Infektion mit Sard-CoV-2. Grundregeln für ImpfungenFolgende Grundregeln sind demnach verbindlich: 1. Der Mindestabstand zwischen der ersten und zweiten Impfung – der Grundimmunisierung – beträgt für Comirnaty von Biontech und Novavax von Nuvaxovid drei Wochen, für alle anderen Impfstoffen vier Wochen. 2. Der Mindestabstand zwischen einer überstandenen Infektion mit Sars-CoV-2 und einer anschließenden Impfung gegen Covid-19 sollte drei Monate betragen. 3. Der Mindestabstand zwischen zwei Infektionen sollte ebenfalls drei Monate betragen, wenn beide als im medizinischen Sinne anerkannt werden sollen. Der Grund für diese Regelungen: Das Immunsystem braucht einige Zeit, um einen ausreichenden Schutz gegen das Virus und seine mutierten Varianten aufzubauen. Das RKI empfiehlt deshalb eine Auffrischungsimpfung (Booster) auch solchen Personen, die drei oder mehr Infektionen durchgemacht haben. Grundimmunisierung und BoosterDie Ständige Impfkomission (Stiko) beim RKI betont, dass „ein solider Schutz vor Infektion und schwerer Erkrankung durch Varianten des Sars-CoV-2 erst durch eine mehrmalige Auseinandersetzung mit dem Spikeprotein von Sars-CoV-2 zu erlangen ist“. Hierfür sind entweder eine Grundimmunisierung mit zwei Impfstoffdosen sowie eine Booster-Impfung oder eine Kombination von Infektion und mindestens einer Impfung notwendig. Die zeitliche Abfolge des „immunologischen Ereignisses“ sei dabei nicht von Bedeutung. Info: Infektion mit CoronaInfektion Reinfektion Mehrfachinfektion |