Wann muss ein Bus Warnblinkanlage einschalten

Wann muss ein Bus Warnblinkanlage einschalten
Wann muss das Warnblinklicht laut StVO zum Einsatz kommen?

Wozu dient das Warnblinklicht?

Der Warnblinker kommt beim Auto immer dann zum Einsatz, wenn Sie andere vor einer möglichen Gefahr warnen müssen. Die Verkehrsteilnehmer haben durch die Verwendung der Beleuchtungseinrichtung die Möglichkeit, rechtzeitig zu reagieren und können ggf. Unfälle vermeiden.

Welche Vorgaben müssen Warnblinklichter erfüllen?

In der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) finden sich die Vorgaben zu den verschiedenen Lichtern am Auto. Demnach muss es sich beim Warnblinker um ein gelbes Blinklicht handeln, welches mit einer Frequenz von 90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute aufleuchtet. Zum Einschalten der Warnblinklichter schreibt der Gesetzgeber zudem einen besonderen Schalter vor.

Woran erkenne ich, dass der Warnblinker eingeschaltet ist?

Haben Sie die Warnblinkanlage aktiviert, muss laut Verkehrsrecht am Armaturenbrett eine auffällige Kontrollleuchte aufleuchten. Dafür kommt in der Regel dieses Symbol zum Einsatz:

Wann muss ein Bus Warnblinkanlage einschalten

Wann muss ich das Warnblinklicht einschalten?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nennt verschiedene Situationen, in denen Sie den Warnblinker am Auto einschalten müssen. Erforderlich ist dies etwa, wenn das Kfz liegengeblieben ist oder Sie auf ein Stauende aufmerksam machen wollen. Darüber hinaus müssen beim Abschleppen beide beteiligten Fahrzeuge den Warnblinker einschalten.

Bußgeldkatalog zum Warnblinklicht

VerstoßBußgeldPunkte
Warn­blink­licht beim Ab­schlep­pen nicht ein­ge­schal­tet 5 €
Warn­blink­licht miss­bräuch­lich ein­ge­schal­tet 5 €
Als Bus­fahrer das Warn­blink­licht nicht ein­ge­schal­tet 10 €
Bus trotz ein­ge­schal­tetem Warn­blick­licht bei der An­nähe­rung an eine Halte­stelle über­holt 60 € 1
Am Bus trotz ein­ge­schal­tetem Warn­blick­licht nicht mit Schritt­ge­schwin­dig­keit vorbei­ge­fahren 15 €
… mit Behin­derung der Fahr­gäste 60 € 1
… mit Gefähr­dung der Fahr­gäste 70 € 1
Fahr­zeug mit vor­schrifts­widri­ger Warn­blink­anlage ge­führt 15 €

Wann müssen Autofahrer das Warnblinklicht einschalten?

Wann muss ein Bus Warnblinkanlage einschalten
Warnblinker bei einem Stau: Andere Verkehrsteilnehmer können so besser erkennen, wo dieser endet.

Das Warnblinklicht zählt zu den Warnzeichen und darf daher nur in bestimmten Situationen zum Einsatz kommen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Verwendung des Warnblinkers ergeben sich dabei aus der StVO. Unter § 16 Abs. 2 heißt es in dem Gesetzestext:

Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

Demnach müssen Autofahrer das Warnblinklicht zum Beispiel einschalten, wenn Ihr Kfz aufgrund einer Panne oder eines Unfalls liegenbleibt. Gleiches gilt, wenn Sie ein anderes Fahrzeug abschleppen. In diesem Fall müssen beide Autos die Warnblinklichter betätigen.

Achtung! Liegt ein Totalausfall bei der Fahrzeugelektronik vor, streikt dadurch auch der Warnblinker. In diesem Fall ist das private Abschleppen nicht gestattet und Sie müssen ein Abschleppunternehmen verständigen, welches das Kfz verlädt.

Der Warnblinker darf gemäß StVO zudem auch dazu verwendet werden, andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr zu warnen. Hierbei kann es sich etwa um eine Unfallstelle handeln. Ebenso können Sie das Warnblinklicht bei einem Stau betätigen, um auf das Ende dieses aufmerksam zu machen und ein Auffahren samt Massenkarambolage zu verhindern.

Nicht gestattet ist der Einsatz des Warnblinkers hingegen beim Be- oder Entladen des Fahrzeugs sowie beim Parken in zweiter Reihe. Denn bei diesen Situationen handelt es sich nicht um eine Gefahrensituation.

Warnblinklichter beim Bus: Worauf gilt es zu achten?

Wann muss ein Bus Warnblinkanlage einschalten
Sind die Warnblinklichter am Bus eingeschaltet, kann für andere Verkehrsteilnehmer ein Überholverbot bestehen.

Für Busfahrer im Linienverkehr oder von Schulbussen schreibt der Gesetzgeber noch weitere Vorschriften für den Einsatz der Warnblinklichter vor. So müssen diese den Warnblinker gemäß § 16 Abs. 2 StVO anschalten, wenn sie sich bestimmten Haltestellen nähern und solange Fahrgäste dort aus den Kfz ein- und aussteigen. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann ein solches Verhalten anordnen, wenn die Haltestellen als besonders gefährlich gelten.

Das eingeschaltete Warnblinklicht an einem Bus ist aber auch für Autofahrer relevant. Denn steht ein Bus mit Warnblinker an einer Haltestelle, darf an diesem nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Zudem gilt es sicherzustellen, dass keine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgt. Kommen Sie einem haltenden Bus mit Warnlinker entgegen, finden die gleichen Regeln Anwendung. Autofahrer, die sich nicht an diese Vorschriften halten, müssen mit Sanktionen rechnen. So sieht der Bußgeldkatalog für die Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit und der dadurch verursachten Gefährdung von Fahrgästen ein Bußgeld von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.

Hat ein vorausfahrender Bus die Warnblinklichter aktiviert, sieht die StVO zudem ein Überholverbot vor. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Bus gerade dabei ist, eine Haltestelle zu verlassen und sich wieder in den fließenden Verkehr einzuordnen. Ein Verstoß gegen dieses Überholverbot kann ein Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.

Gesetzliche Vorgaben zum Warnblinker

Wann muss ein Bus Warnblinkanlage einschalten
Notwendigkeit einer Warnblinkanlage: Besteht die Pflicht auch für Oldtimer?

Für die verschiedenen Beleuchtungseinrichtungen an Kfz gelten üblicherweise strenge Vorgaben. Diese sollen sicherstellen, dass die entsprechenden Signale möglichst einheitlich sind und daher von anderen Verkehrsteilnehmern erkannt werden können. Die Vorschriften dazu ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Darin heißt es unter § 53a Abs. 4:

Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben.

Demnach müssen Fahrzeuge, die über Blinker verfügen, in der Regel auch mit einem Warnblinklicht ausgestattet sein. Eine Ausnahme sieht der Gesetzgeber dabei nicht einmal für Fahrzeuge vor, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind und somit zu den Oldtimern zählen. Wollen Sie für ein solches kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eine Zulassung erhalten, kann es daher notwendig sein, den Warnblinker für Oldtimer nachrüsten zu lassen.

Wollen Sie ein Warnblinklicht nachrüsten, muss die Anlage dabei den gesetzlichen Vorgaben der StVZO entsprechen. Dabei sind folgende Merkmale vorgeschrieben:

  • Besonderer Schalter zur Aktivierung des Warnblinkers
  • Nach dem Einschalten müssen alle Blinkleuchten gleichzeitig Blinken
  • Die Frequenz beim Blinken muss 90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute entsprechen
  • Das Blinklicht strahlt Gelb
  • Eine Kontrollleuchte am Armaturenbrett zeigt die Verwendung des Warnblinklichts an

Entspricht die Warnblinkanlage nicht den aufgeführten Vorschriften gemäß § 53a StVZO, kann dies gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro nach sich ziehen. Sanktionen drohen darüber hinaus auch, wenn Sie den Warnblinker beim Abschleppen nicht einschalten oder diesen missbräuchlich verwenden. Die Sanktion beläuft sich bei diesen beiden Ordnungswidrigkeiten auf 5 Euro.

Wann muss ich die Warnblinkanlage einschalten?

Die Warnblinkanlage ist einzuschalten, wenn ein Fahrzeug liegengeblieben ist, abgeschleppt wird, ein Stauende erreicht wird oder um auf eine Gefahr aufmerksam zu machen (z.B. einen Unfall). Darf ich einen Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überholen? Ein fahrender Bus mit Warnblinklicht darf nicht überholt werden.

Wie schnell darf man an einem Bus mit Warnblinklicht vorbeifahren?

Bus mit Warnblinklicht: Bus steht an Haltestelle: Pkw aus beiden Richtungen dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) und ausreichendem Abstand vorbeifahren, wenn nötig halten; bei baulich getrennten Fahrbahnen darf der Gegenverkehr normal weiterfahren.

Hat ein Bus Vorfahrt wenn er blinkt?

Setzt der Busfahrer den linken Blinker, um die Haltestelle zu verlassen, müssen andere Fahrzeuge dem Bus Vorfahrt gewähren. Tun sie das nicht, kostet das mindestens 5 Euro. An Haltestellen gilt zudem Halteverbot. 15 Meter vor und hinter dem Schild sowie auf der Fahrbahnmarkierung ist Halten und Parken verboten.

Was tun wenn Bus rechts blinkt?

Sollte nur der rechte Blinker an sein, dürfen Autofahrer vorsichtig vorbeifahren. Was ebenfalls wichtig ist: 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild gilt Parkverbot. Andernfalls droht ein Bußgeld von 15 Euro.