StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)Fassung des Inkrafttretens vom 09.04.2009. Zuletzt geändert durch: Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 18 S. 734, ausgegeben zu Bonn am 08. April 2009). Hinweis der FAHRTIPPS-Redaktion: Die 46. Änderungsverordnung zur StVO, die am 01.09.2009 bereits in Kraft getreten war, wurde am 13.04.2010 vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund eines Rechtsmangels für nichtig erklärt und kommt nach dieser Auffassung nicht zur Anwendung. Gemäß BMVBW gilt also weiterhin die 45. Änderungsverordnung. Hier können Sie die angezeigte StVO-Version umschalten: 45. Änderungsverordnung 46. Änderungsverordnung § 21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt
angelegt sein. Das gilt nicht für (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.2.21-112 / 3 Fehlerpunkte Ein Pkw ist mit zwei Front-Airbags ausgerüstet. Auf welchen Sitzplätzen müssen Sicherheitsgurte angelegt werden? Nur auf den Vordersitzen Nicht auf den Vordersitzen Auf allen Sitzen Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.2.23-021 / 3 Fehlerpunkte Wie müssen Sie sich gegen Kopfverletzungen schützen? Durch das Tragen - eines amtlich genehmigten Schutzhelms - eines geprüften Arbeitsschutzhelms - eines Stahlhelms Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.2.21-111 / 3 Fehlerpunkte Ab welcher Aufprallgeschwindigkeit müssen Sie mit schweren oder tödlichen Verletzungen rechnen, wenn Sie keinen Sicherheitsgurt angelegt haben? Ab 30 km/h Ab 80 km/h Ab 50 km/h FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten: Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 64) wurde zuletzt aktualisiert am 29.07.2011 Rechtliche Hinweise: Sämtliche Texte und Abbildungen auf dieser Internetseite unterliegen dem Urheberrecht bzw. genießen Datenbankschutz nach §§ 87a ff UrhG. Nutzung oder Vervielfältigung von Textauszügen oder Abbildungen, egal in welchem Umfang, nur mit vorheriger Zustimmung des Autors. Zuwiderhandlung wird kostenpflichtig verfolgt. Der Hauptdomainname dieser Internetseite ist FAHRTIPPS.DE. Bild- und Textrechte können auf Honorarbasis erworben werden. Die Abbildungen der theoretischen Fahrlerlaubnisprüfung sind von der TÜV | DEKRA arge tp 21 GbR lizensiert. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der FAHRTIPPS-Inhalte übernommen. Für Inhalte bzw. Produkte auf Internetseiten, die nicht unmittelbar zu FAHRTIPPS.DE gehören, und auf die hier z.B. durch Hyperlinks oder Anzeigen hingewiesen wird, wird keine Verantwortung übernommen. Forum-Einträge sind keine Äußerungen von FAHRTIPPS.DE, sondern geben ausschließlich die Ansicht des jeweiligen Verfassers wieder. / ¦ \ FAHRTIPPS © 1997-2022 Andreas Wismann Datenschutzerklärung (DSGVO) | Impressum Höchstgeschwindigkeit
Im Rahmen des Führerscheins auf Probe gehören Temposünden auch zu den häufigsten Ursachen, weshalb Fahranfänger an Nachschulungskursen teilnehmen müssen. Faustregel: Wer die erlaubte Geschwindigkeit um mindestens 21 km/h überschreitet und dabei in der Probzeit erwischt wird, muss mit einer Einladung zu einem Aufbauseminar und Punkten in Flensburg rechnen. Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.2.21-111 / 3 Fehlerpunkte Ab welcher Aufprallgeschwindigkeit müssen Sie mit schweren oder tödlichen Verletzungen rechnen, wenn Sie keinen Sicherheitsgurt angelegt haben? Ab 50 km/h Ab 80 km/h Ab 30 km/h Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 1.2.03-101 / 3 Fehlerpunkte Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt allgemein innerhalb geschlossener Ortschaften? km/h km/h Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.7.01-046 / 3 Fehlerpunkte Sie befahren eine Kurve einmal mit 30 km/h und ein anderes Mal mit 60 km/h. Wie ändert sich dabei die Fliehkraft? Die Fliehkraft ist bei 60 km/h - viermal so groß - doppelt so groß - gleich groß Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 34) wurde zuletzt aktualisiert am 23.09.2004 Rechtliche Hinweise: Sämtliche Texte und Abbildungen auf dieser Internetseite unterliegen dem Urheberrecht bzw. genießen Datenbankschutz nach §§ 87a ff UrhG. Nutzung oder Vervielfältigung von Textauszügen oder Abbildungen, egal in welchem Umfang, nur mit vorheriger Zustimmung des Autors. Zuwiderhandlung wird kostenpflichtig verfolgt. Der Hauptdomainname dieser Internetseite ist FAHRTIPPS.DE. Bild- und Textrechte können auf Honorarbasis erworben werden. Die Abbildungen der theoretischen Fahrlerlaubnisprüfung sind von der TÜV | DEKRA arge tp 21 GbR lizensiert. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der FAHRTIPPS-Inhalte übernommen. Für Inhalte bzw. Produkte auf Internetseiten, die nicht unmittelbar zu FAHRTIPPS.DE gehören, und auf die hier z.B. durch Hyperlinks oder Anzeigen hingewiesen wird, wird keine Verantwortung übernommen. Forum-Einträge sind keine Äußerungen von FAHRTIPPS.DE, sondern geben ausschließlich die Ansicht des jeweiligen Verfassers wieder. / ¦ \ FAHRTIPPS © 1997-2022 Andreas Wismann Datenschutzerklärung (DSGVO) | Impressum |