Wann sollte man nach der geburt die steuerklasse wechseln

Die Frage ist nur: Wann sollte dieser Wechsel stattfinden? Erst nach Ende der Mutterschutzzeit oder direkt nach der Geburt (die am 30.09. war)?

Hat ein Steuerklassenwechsel direkt nach der Geburt Auswirkungen auf meine Beamtenbez�ge, die ich w�hrend der Mutterschutzzeit ja weiterhin erhalte?

Danke und Gr��e,
Barbara Kreutz

von netzzwerg am 06.10.2016, 10:05 Uhr

Wann sollte man nach der geburt die steuerklasse wechseln


Antwort auf:

Wann Steuerklasse wechseln? Nach Geburt oder nach Ende Mutterschutz

Hallo,
das kann man so pauschal seri�s nicht beantworten.
Dies, weil das Elterngeld unter dem Progressionsvorbehalt f�llt und deshalb ber�cksichtigt wird.
Liebe Gr��e
NB

von Nicola Bader, Rechtsanw�ltin am 06.10.2016

Antwort auf:

Wann Steuerklasse wechseln? Nach Geburt oder nach Ende Mutterschutz

Beim Steuerklassenwechsel w�hrend dem Mutterschutz reduzieren sich deine Mutterschutzbez�ge.

Wenn ihr die Steuerklassen nach dem Mutterschutz wechseln wollt, bedenkt bitte, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und ihr mit ggf. recht hohen Steuernachzahlungen (gerade bei Steuerkladden 3/5) rechnen m�sst!

von chrissicat am 06.10.2016

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Verheiratete Paare sollten vor der Elternzeit ihre Steuerklassen prüfen und wechseln, raten die Experten der Stiftung Warentest. Denn so könnten sie das Elterngeld deutlich erhöhen – um mehrere Tausend Euro. Allerdings muss man sehr schnell sein.

Das Elterngeld soll es beiden Elternteilen ermöglichen, sich um den Nachwuchs zu kümmern. Dafür gibt es Geld vom Staat. Allerdings hat die Wahl der Steuerklasse einen großen Einfluss darauf, wie viel Geld wirklich bei Vätern und Müttern ankommt, hat die Stiftung Warentest errechnet und rät: Verheiratete Paare sollten dringend die eigene Steuerklasse prüfen. So könne sich das Elterngeld deutlich erhöhen.

Die Steuerklasse beeinflusst, wie viel Netto vom Brutto übrigbleibt. Und da sich das Elterngeld am Nettogehalt orientiert, hat die Steuerklasse direkten Einfluss auf das Geld, was in der Elternzeit zur Verfügung steht. Kurz gesagt: "Derjenige Eltern­teil, der nach der Geburt zu Hause bleibt und Eltern­geld beziehen wird, sollte in eine für ihn güns­tige Steuerklasse wechseln", schreiben die Experten von der Stiftung Warentest. Dieser Trick, um mehr Elterngeld rauszuholen, wurde 2009 vom Bundessozialgericht durchgewunken. Die Stiftung Warentest schreibt von einem "ganz legalen Steuerklassen-Trick".

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Steuerklasse wechseln: Meist ist der Mann steuerlich bevorzugt

Dass diese "Trickserei" überhaupt nötig ist, liegt leider immer noch an dem Umstand, dass meist der Mann deutlich besser verdient als die Frau. Bringt ein Ehepartner mindestens 60 Prozent des Haushaltbruttoeinkommens nach Hause, sollte derjenige in normalen Zeiten die günstige Steuerklasse 3 wählen. Will nun die Frau länger Elternzeit nehmen, wäre es für das Paar aber günstiger, wenn sie in der Steuerklasse 3 ist.. 

Berechnet wird das Elterngeld so: Von allen Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit werden Werbungskosten (rund 1000 Euro im Jahr, 83,33 Euro im Monat) abgezogen, so kommt man auf ein durchschnittliches Brutto-Monatsgehalt. Davon werden noch pauschal Steuern und Sozialabgaben abgezogen. So erhalten Sie das sogenannte Elterngeld-Netto, das zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird. Weitere Freibeträge (für weitere Kinder) werden dabei nicht berücksichtigt. Es gibt aber noch den Geschwisterbonus von mindestens 75 Euro dazu.  Infos dazu gibt es auch vom Bundesfamilienministerium.  

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Bei Gutverdiener-Paaren funktioniert der Trick allerdings unter Umständen nicht: Wer vor der Geburt in der Steuerklasse 5 schon 2800 Euro oder mehr netto verdient hat, bekommt nach der Geburt sowieso das Maximum ausgezahlt. Der Staat zahlt 65 Prozent des letzten Nettogehalts als Elterngeld, allerdings nicht mehr als 1800 Euro pro Lebensmonat des Kindes. Gutverdiener mit 2800 Euro oder mehr erreichen also die Spitzensumme. Ein Wechsel in die Steuerklasse 3 bringt keine Vorteile.

Steuerklasse 3: Warum sich das in der Elternzeit lohnt

Die klassische Kombination der Steuerklassen (Mann mit Steuerklasse 3, Frau mit Steuerklasse 5) könnte sich in der Elternzeit als ungünstig herausstellen. Denn meist geht nach der Geburt die Frau in Elternzeit und das für 12 Monate. Doch bevor sie das tut, sollte sie in die Steuerklasse 3 wechseln, raten die Warentester. So bekommt sie möglichst viel Elterngeld raus. Das gilt allerdings nur, wenn sie berufstätig ist und mehr Elterngeld zu erwarten hat als die Mindesthöhe von 300 Euro. 

Wechselt die Frau nun in die Steuerklasse 3, hat das Paar vor der Geburt zunächst etwas weniger Netto vom Brutto. Doch diese Ungerechtigkeit lässt sich mit der Steuererklärung zurückholen. (Da Elterngeld ist eine finanzielle Ersatzleistung ist, ist man sowieso zu einer Steuererklärung verpflichtet.) Das gilt nicht fürs Elterngeld. 

Beispielrechnung: Steuerklasse wechseln

Die Stiftung Warentest nennt ein Beispiel: Eine 40-Jährige verdient 3000 Euro brutto und ist in der ungünstigen Steuerklasse 5 und bekommt nur 1477 Euro netto ausgezahlt. Auf dieser Basis würde sie 906 Euro als monatliches Elterngeld bekommen. Durch einen rechtzeitigen Steuerklassewechsel in Klasse 3 erhöht sich der Nettolohn auf 2105 Euro. Und auch das Elterngeld steigt auf 1314 Euro. 

Wenn sich der Wechsel lohnt, sollten werdende Eltern nicht lange zögern, denn es gilt die Steuerklasse, die im Bemessenszeitraum (also die 12-monatige Frist, auf deren Grundlage gerechnet wird) vorherrschend war. Heißt: Wer vor Geburt zu lange in der Steuerklasse 5 geblieben ist, wird auch auf der Grundlage eingestuft. Die Mutter muss mindestens sieben Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes den Wechsel in eine andere Steuerklasse beantragen. Daher empfehlen Experten, direkt nach dem positiven Schwangerschaftstest über einen Wechsel der Steuerklasse nachzudenken. Wer zu spät dran ist und dennoch die Steuerklasse wechseln will, findet bei der Stiftung Warentest noch einige Tipps gegen Gebühr. 

Wann wechselt man am besten die Steuerklasse?

Der Wechsel der Steuerklasse ist sinnvoll oder nötig in verschiedenen Lebenssituationen wie Heirat, Scheidung, Verwitwung, Geburt sowie einem Nebenjob zusätzlich zum Hauptberuf. Zählst du zu einer der Kategorien, dann lohnt sich der Wechsel für einen höheren Nettolohn oder durch die Minderung der Steuerlast.

Wann lohnt es sich Steuerklasse 3 und 5?

In der Regel macht ein Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5 nur dann Sinn, wenn einer mindestens 60 % und der andere nur 40 % der Haushaltseinkünfte beisteuert. Zwar bezahlt dann der Teil mit dem niedrigeren Einkommen mehr Steuern, aber zusammengerechnet steht beiden am Ende ein höheres Nettoeinkommen zur Verfügung.

Wie viel Steuern nachzahlen bei Elterngeld?

Wer im vergangenen Jahr nur Elterngeld oder lediglich Arbeitslosengeld I bezog, muss davon also keine Steuern abführen. Wenn allerdings andere Einkünfte (auch des Ehepartners) dazukamen, werden meist nachträglich Steuern fällig. Unterm Strich können so 1.000 Euro oder mehr nachgefordert werden.

Welche Steuerklasse hat man verheiratet mit Kind?

Lohnsteuerklasse 3 – Verheiratete/r Arbeitnehmer/in mit Kind (Bezug von Elterngeld) und nur wenn der andere Ehepartner Steuerklasse 5 gewählt hat. Lohnsteuerklasse 5 – Steuerklasse, wenn beide Ehepartner berufstätig sind und einer von beiden die Steuerklasse 3 gewählt hat.