Wann zahlt die Krankenkasse beim Zahnarzt?

Parodontitis wird durch Bakterien im Zahnbelag (Plaque) verursacht und beginnt mit einer Zahnfleischentzündung. Die Erkrankung tut meist nicht weh, führt aber unbehandelt zu Zahnlockerungen und langfristig zum Zahnverlust.

Was ist eine Parodontitis?

Bei der Parodontitis, früher auch Parodontose genannt, handelt es sich um eine Entzündung des Zahnhalteapparates. Damit sind die Strukturen gemeint, die den Zahn im Kieferknochen verankern wie etwa Zahnfleisch, Wurzelhaut, Zahnzement und Haltefasern im Zahnfach.

Eine Parodontitis wird durch Bakterien in den Zahnbelägen (Plaque) verursacht und beginnt mit einer Zahnfleischentzündung. Die Erkrankung verläuft meist ohne deutliche Schmerzen und wird daher auch als "stille" Krankheit bezeichnet . Da aber mehrere Millimeter tiefe Zahnfleischtaschen entstehen können und die körpereigene Abwehrreaktion den Kieferknochen und die Haltefasern des Zahnes zerstört, führt sie unbehandelt zu Zahnlockerungen, zu freiliegenden Zahnhälsen und im fortgeschrittenen Stadium zum Zahnverlust. Weitere Symtome können Mundgeruch, Zahnfleischbluten oder auch geschwollenes und gerötetes Zahnfleisch sein. Je früher die Parandontitis erkannt wird, desto besser kann sie behandelt werden. Ziel ist es, den Knochenabbau am Zahnhalteapparat möglichst früh zu stoppen.

Was zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen halbjährlich die Kosten für die allgemeine Kontrolluntersuchung bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt und eine Zahnsteinentfernung pro Jahr. Zudem ist der Parodontale Screening Index (PSI) als Früherkennungs-Untersuchung alle zwei Jahre Kassenleistung. Beim PSI wird mit einer Spezialsonde die Tiefe der Zahnfleischtaschen gemessen.

Als behandlungsbedürftig gilt eine Parodontitis ab einer Zahnfleischtaschentiefe von 4,0 Millimetern oder mehr. Damit die gesetzlichen Kassen die Kosten übernehmen, muss vor Behandlungsbeginn ein schriftlicher Antrag der Zahnarztpraxis bei der Krankenkasse gestellt werden.

In der Richtlinie zur Parodontitisbehandlung ist festgelegt ist, dass Zahnärzt:innen vor der Therapieplanung Stadium und Grad der Erkrankung erheben und Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen abklären müssen. Dann folgt ein Aufklärungs- und Therapiegespräch, in dem die weiteren möglichen Schritte besprochen werden. Dabei sollen Patient:innen ausdrücklich darauf hingewiesen werden, die Therapie selbst aktiv zu unterstützen, etwa durch gute Mundhygiene zu Hause. Auch die Zusammenhänge von Parodontitis mit zahlreichen Erkrankungen wie Diabetes mellitus, koronaren Herzerkrankungen oder Schlaganfall sollen angesprochen werden.

Je nach Schweregrad der Erkrankung sieht die Richtlinie verschiedene Ansätze vor: eine antiinfektiöse Therapie, eine Antibiotikatherapie oder chirurgische Eingriffe. Die Fortschritte in der Therapie und die Mitarbeit der Patientin oder des Patienten müssen überprüft werden.

Die Nachbehandlung wird „Unterstützende Parodontitistherapie“ (UPT) genannt und erfolgt in regelmäßigen Abständen. Bei der UPT kontrollieren die Zahnärzt:innen die Mundhygiene, reinigen alle Zähne von Biofilmen und Belägen und messen und reinigen falls nötig die Zahnfleischtaschen.  Ab dem zweiten Jahr ist eine jährliche Untersuchung des Parodontalzustandes Kassenleistung. Wichtig ist zudem stets eine Anleitung für die Mundhygiene zu Hause. Die UPT können Versicherte künftig nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase zwei Jahre lang in Anspruch nehmen, um den Behandlungserfolg zu sichern. Ausgerichtet am individuellen Bedarf (in der Regel ein- bis dreimal pro Jahr). Die Nachsorge kann bei Bedarf verlängert werden, in der Regel um sechs Monate. Dies bedarf dann allerdings der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse.

Für ältere, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit einer Beeinträchtigung gibt es ab Juli 2021 die Möglichkeit einer angepassten niedrigschwelligen Parodontitisbehandlung. Betroffene oder Angehörige können sich dazu bei ihrer jeweiligen Krankenkasse oder bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt erkundigen.

Die Richtlinie ist für Zahnärzt:innen verbindlich. Den Antrag auf mehr Kassenleistungen und eine Überprüfung der bisherigen Regelung hatten Patientenvertreter:innen bereits 2013 im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestellt, dem obersten Entscheidungsgremium des Gesundheitssystems.

Was ist selbst zu bezahlen?

Mit der Änderung entfallen die Privatkosten für die Anleitung zur richtigen Mundhygiene (GOZ-Ziffer 1000, in der Regel gut 25 EUR).

Auch eine professionelle Zahnreinigung ist nun vor einer akuten Therapie und in der Unterstützenden Parodontitistherapie  nicht mehr nötig. Eine herkömmliche Professionelle Zahnreinigung (PZR) darf nicht zur Vorbedingung einer Parodontalbehandlung gemacht werden.

Tipp: Wenn eine professionelle Zahnreinigung nach dem Abschluss einer Parodontitistherapie empfohlen wird, lohnt sich eine Nachfrage bei der Krankenkasse, denn diese übernehmen häufig zumindest einen Teil der Kosten im Rahmen ihrer freiwilligen Satzungsleistungen.

Privatleistung ist eine Parodontitis-Therapie bei Zähnen, die laut der bisherigen Richtlinie nicht als erhaltungswürdig gelten, wenn z.B. der Knochenabbau schon bei mehr als 75 Prozent liegt.

Tipps für Patient:innen

  • Eine gründliche Mundhygiene, sowie regelmäßige Kontrollbesuche bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt inklusive der zweijährlichen Parodontitis-Früherkennung (PSI-Index) sind für eine Verhinderung und Früherkennung von Parodontitis ratsam.

  • Fragen Sie aktiv nach dem PSI-Index zur Früherkennung.

  • Sofern Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt eine Parodontitis feststellt, lassen Sie sich das Ob und Wie der notwendigen Behandlungsschritte erklären. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.
     
  • Achten Sie bei der Behandlungsplanung auf die Qualifikation Ihrer Zahnärztin oder Ihres Zahnarztes. In Deutschland gibt es nur knapp 250 Fachzahnärzt:innen für Parodontitis. Ähnlich gut qualifiziert, aber ebenso rar sind Zahnärzt:innen mit der Fortbildungsbezeichnung „DGParo-Spezialist für Parodontologie“. Ein „Tätigkeitsschwerpunkt Parodontologie“ ist dagegen wenig aussagekräftig, und den Begriff „Parodontologe“ oder „Spezialist für Parodontologie" darf jeder verwenden, ohne Nachweis spezieller Kenntnisse.

  • Mehr Informationen erhalten Sie auf unserem Portal kostenfalle-zahn.de


Weitere Informationen zur Parodontitis und ihrer Behandlung finden Sie hier:

Auf paro-check.de, einem Angebot der Bundeszahnärztekammer, können Sie sich informieren und im Rahmen eines Sebsttests ihr persönliches Parodontitis-Risiko einschätzen

Zahnfleischentzündung und Parodontitis

Parodontitis

Ratgeber Zähne

Was wird beim Zahnarzt von der Krankenkasse bezahlt?

Kassenleistung beim Zahnarzt Das gilt etwa für das Entfernen von Karies und das Füllen der dadurch entstandenen Löcher, Wurzelkanalbehandlungen oder das Ziehen von Zähnen. Auch Parodontosebehandlungen oder die Entfernung von Zahnstein einmal im Jahr sind Leistungen der Krankenkassen.

Warum wird der Zahnarzt nicht von der Krankenkasse bezahlt?

Höherwertige bzw. alternative Versorgungen, wie Zahnimplantate, erhöhen die Kosten bei Zahnersatz, nicht jedoch den Zuschuss der Krankenkassen. Daher bleiben sie in aller Regel Patienten vorbehalten, die einen größeren finanziellen Spielraum haben.

Wie oft zahlt die Krankenkasse Zahnarzt?

Für Erwachsene ist die Kontrolluntersuchung zweimal pro Jahr kostenlos, einmal pro Jahr die Zahnsteinentfernung und alle zwei Jahre die Parodontitis-Früherkennung. Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung bieten viele Krankenkassen freiwillig als Satzungsleistung an.

Welche zahnarztkosten übernimmt die Krankenkasse Schweiz?

500 bis 800 Franken pro Zahn), Wurzelbehandlungen (circa 500 bis 850 Franken), Amalgamsanierungen, Zahnersatz wie Brücken, Implantate (1000 bis 10'000 Franken) oder künstliches Gebiss sowie Zahnstellungskorrekturen mit Zahnspangen (4'000 bis 12'000 Franken) – nichts von dem übernimmt die Grundversicherung.