Warum kann mein Anschlusszug nicht warten?

Grundsätzlich gilt für Fahrten im Nah- und Fernverkehr:

Wenn voraussichtlich eine verspätete Ankunft am Zielort laut Fahrkarte von mehr als 60 Minuten zu erwarten ist, dürfen Sie zur Weiterfahrt ungeachtet einer möglichen Zug- oder Streckenbindung die Züge des betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmens der Produkt- und Wagenklasse nutzen, auf die Ihre Fahrkarte ausgestellt ist (z.B. RB/RE, IC/EC oder ICE unter Beachtung der gebuchten Wagenklasse).

Unter Umständen kann auch eine Weiterreise mit einem Zug eines anderen Eisenbahnunternehmens möglich sein. Allerdings muss es sich dabei um einen Zug handeln, in dem Sie die Reise vergleichbar zu den Bedingungen Ihres Beförderungsvertrages fortsetzen können (Faustregel hierbei für die Weiterreise zu vergleichbaren Bedingungen: u.a. gleiche bzw. vergleichbare Produkt- und Wagenklasse, vergleichbarer Preis und vergleichbar lange Fahrtzeit). In einem solchen Fall müssen Sie regelmäßig eine neue Fahrkarte für die Weiterfahrt erwerben, die Sie zur Erstattung bei dem Eisenbahnunternehmen, mit dem Sie ursprünglich fahren wollten, einreichen können.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei um einen möglichen zivilrechtlichen Erstattungsanspruch handelt, der sich nicht unmittelbar aus der Fahrgastrechteverordnung ergibt.

Darüber hinaus gilt:

Reisen Sie mit einer Fahrkarte des Nahverkehrs dürfen Sie bereits ab einer am Zielort vernünftigerweise zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten zur Weiterfahrt einen anderen Zug wählen. Entstehen Ihnen dabei Kosten für die Weiterfahrt (weil Sie z.B. eine neue Fahrkarte für einen höherwertigen Zug lösen müssen) haben Sie, wenn Sie diese nach der Fahrt bei Ihrem Eisenbahnunternehmen zur Erstattung einreichen, einen Anspruch auf Erstattung.

Dies gilt nicht, wenn Sie mit einer erheblich ermäßigten Fahrkarte reisen. Ob es sich um eine erheblich ermäßigte Fahrkarte handelt, können Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Beförderungsbedingungen Ihres Eisenbahnunternehmens nachsehen.

Für Fahrten im Fernverkehr können sich entsprechende günstigere Regelungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Beförderungsbedingungen Ihres Eisenbahnunternehmens ergeben, die Ihnen (etwa bei der DB Fernverkehr AG) bereits ab einer voraussichtlich erwarteten Verspätung am Zielort von 20 Minuten erlauben, mit einem anderen, auch höherwertigen, unternehmenseigenen Zug weiterzureisen. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen der Beförderungsbedingungen.

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Meistens ist der Grund dafür, dass Du einen Anschlusszug verpasst eine Verspätung auf vorheriger Strecke. Das ist ärgerlich, besonders dann, wenn Du einen Aufschlag für eine Sitzplatzreservierung oder die 1. Klasse bezahlt hast. In diesem Beitrag erklären wir Dir, welche Rechte Du geltend machen kannst und was Du dabei beachten solltest.

Anschlusszug verpasst: Wann bekomme ich eine Entschädigung?

Zuerst einmal musst Du eine gültige Fahrkarte für die jeweilige Fahrt haben. Wichtig ist außerdem, dass Du die Reise angetreten hast oder diese aufgrund eines verpassten Anschlusszuges nicht vollständig oder nur mit großen Einschränkungen unternommen werden konnte. Dann hast Du ein Recht auf eine Erstattung.

Kein Recht auf eine Entschädigung hast Du jedoch, wenn Du zu spät am Gleis warst und deswegen den Anschlusszug verpasst hast. Also dann, wenn Du durch eigenes Verschulden den geplanten Zug nicht bekommen hast.

Voraussetzungen für eine Entschädigung

Wenn Du einen Anschlusszug verpasst hast, hast Du in der Regel einen Entschädigungsanspruch für die gesamte Reiseverbindung. Generell gilt: Hast Du am Zielbahnhof eine Verspätung von mehr als einer Stunde, hast Du das Recht auf eine Entschädigung. Voraussetzung dafür ist, dass der Reiseplan so erstellt wurde, dass Du unter zumutbaren Bedingungen die Anschlusszüge erreichen kannst.

Hast Du dennoch Deinen Anschlusszug verpasst, kannst Du ab einer Verspätung von einer Stunde am Zielbahnhof mit einer Erstattung rechnen. Wenn Du für verschiedene Streckenabschnitte einzelne Tickets hast, musst Du beachten, dass Du nur für den jeweiligen Streckenabschnitt eine Entschädigung einfordern kannst. Denn jede einzelne Fahrkarte verkörpert einen einzelnen Beförderungsvertrag mit der Deutschen Bahn und muss gesondert betrachtet werden.

Der Zug, in dem Du gerade sitzt, hat bereits Verspätung und Du vermutest, dass Du Deinen Anschlusszug verpasst? Dann lass Dir am besten schon jetzt vom Zugbegleitpersonal die Verspätung bestätigen und frage nach einer Entschädigung. Diese kann als Bargeld, Gutschein oder als Kostenübernahme für andere Verkehrsmittel bis 80 Euro erfolgen. Auch wenn Du vorhast, einen alternativen Zug zu nutzen, solltest Du dies mit dem Zugpersonal absprechen und Dir entsprechende Belege ausstellen lassen.

Wenn es sich bei dem Anschlusszug um den letzten Zug des Tages handelt, muss die Bahngesellschaft außerdem die Kosten für eine Hotelübernachtung übernehmen.

Wichtig ist, dass Du entsprechende Beweismittel beim Bahnunternehmen vorlegen kannst. Das sind in erster Linie Deine gültige Fahrkarte, Belege zu Sitzplatzreservierungen und Aufschläge für die 1. Klasse sowie eine Bestätigung der Bahnmitarbeitenden über die Verspätung. Um Deinen Anspruch geltend zu machen, kannst Du das Fahrgastrechte-Formular nutzen und die jeweiligen Belege Deinen Unterlagen beifügen.

Diese Fristen solltest Du beachten

Wenn Du Deine Ansprüche auf Erstattung des Ticketpreises bei der Deutschen Bahn geltend machen möchtest, musst Du dies innerhalb eines Jahres tun. Dann läuft die Verjährungsfrist von einem Jahr ab. Am einfachsten ist es, wenn Du das Fahrgastrechte-Formular für Deinen Antrag nutzt. Außerdem kannst Du auch einen schriftlichen Antrag an das Bahnunternehmen schicken, dem Du Deine Fahrkarten und Belege beifügst.

Kann man einen Zug bitten zu warten?

Fahrgäste der Deutschen Bahn sollen künftig bei Verspätungen per App selbst darum bitten können, dass ihr Anschlusszug auf sie wartet. Bei einer Verspätung bitten Zugfahrer die Schaffner gerne mal, die Anschlusszüge warten zu lassen. In Zukunft sollen Reisende diese Meldung selbst machen können – per Smartphone-App.

Wann wartet ein Zug auf Anschlussreisende?

Falls es betrieblich möglich ist warten wir natürlich auf Anschlussreisende, deren vorangegangene Zugverbindung Verspätung hat. Dadurch verzögert sich allerdings häufig der Zeitpunkt der Abfahrt.

Was mache ich wenn ich meinen Anschlusszug nicht bekomme?

Ich sitze in einem verspäteten Zug und weiß nicht, ob ich meinen Anschlusszug schaffe..
Nutzen Sie den DB Navigator. Schauen Sie in der App DB Navigator nach, welche Verspätung für Ihre Fahrt prognostiziert ist. ... .
Gehen Sie auf bahn.de. Nutzen Sie die Reiseauskunft auf bahn.de. ... .
Fragen Sie das Zugpersonal..

Was wenn ich wegen Verspätung Anschlusszug verpasst?

Sie haben Ihren Anschlusszug wegen einer vorangegangenen Verspätung Ihres Zuges verpasst? Kein Problem. Benutzen Sie einfach den nächsten Zug zu Ihrem Reiseziel. Die Zugbindung müssen Sie nicht mehr vorher von einem Zugbegleiter, im DB Reisezentrum oder an der DB Information aufheben lassen.