Der Bundesrat hat im Mai Entlastungen für Berufstätige und Familien verabschiedet, um die extrem gestiegenen Energiepreise abzufedern. Einige Steueränderungen für 2022 standen bereits zum Jahresanfang fest, andere sind aktuell dazu gekommen. 2022 ist rückwirkend zum Januar der steuerfreie Grundfreibetrag zum zweiten Mal von 9 984 Euro auf 10 347 Euro gestiegen. Zudem
sind nun für Arbeitnehmerinnen und -nehmer 1 200 Euro Jobkosten statt 1 000 Euro pauschal im Jahr steuerfrei. Da die Pauschale zuletzt 2011 angehoben wurde, war eine Erhöhung laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) überfällig. Diese geplanten Änderungen bringen einer Alleinverdienerfamilie mit zwei Kindern und 50 000 Euro Bruttoeinkommen 2022 rund 190 Euro Entlastung. Arbeiten beide Eltern, sind es durch den doppelten Arbeitnehmerfreibetrag rund 242 Euro,
rechnet das IW vor. Arbeitnehmer. Fernpendler erhalten eine höhere Pendlerpauschale. Und die Homeoffice-Pauschale wird es auch 2022 weiter geben. Zudem ist der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1 200 Euro gestiegen. Haben Sie hohe Jobkosten, können Sie bis Ende November einen Freibetrag bei der Lohnsteuer per Elster.de beantragen und haben sofort mehr Netto.
Dafür müssen 2022 all Ihre Jobkosten 600 Euro über der neuen Werbungskostenpauschale von 1 200 Euro (bisher 1 000 Euro) liegen. Grundfreibetrag. Alle zahlen weniger Steuern, weil statt 9 984 Euro nun 10 347 Euro 2022 steuerfrei bleiben. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag. Sachbezüge. Die Freigrenze für Sachbezüge steigt auf monatlich 50 Euro. Bei Gutscheinen und Geldkarten prüft
das Finanzamt künftig genau, ob eine Sachzuwendung vorliegt. Dazu muss der Arbeitgeber das Extra zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewähren. Wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten bleibt für alle mehr vom Einkommen steuerfrei. Der Grundfreibetrag ist rückwirkend ab Januar 2022 um 363 Euro auf 10 347 Euro gestiegen, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Wer
profitiert? Alle Steuerzahlenden, Arbeitnehmer ebenso wie Rentner und Pensionäre, sofern sie Einkommensteuer zahlen. Was tun? Der Arbeitgeber muss bei der Lohnabrechnung den höheren Freibetrag bei der Lohnsteuer berücksichtigen. Ansonsten wirkt sich der Steuernachlass spätestens nach der Steuererklärung für 2022 aus. Auch der Höchstbetrag, bis zu dem Sie Unterhalt absetzen können, wurde entsprechend
angepasst. Bekommen Sie kein Kindergeld mehr für Tochter oder Sohn, sollen Sie 2022 bis zu 10 347 Euro Unterhalt absetzen dürfen – 603 Euro mehr als 2021. Dieser Höchstbetrag sinkt jedoch um die Einkünfte Ihres Kindes, die 624 Euro im Jahr übersteigen. Es zählen sein Einkommen minus Werbungskosten und Betriebsausgaben und seine Bezüge, wie der staatliche Bafög-Zuschuss, abzüglich 180 Euro Kostenpauschale. Zusätzlich können Sie als Unterhalt die übernommenen Basisbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ihr Kind absetzen. Lebt Ihr Nachwuchs noch in Ihrem Haushalt, müssen Sie keine Kosten nachweisen. Achtung! Den vollen Höchstbetrag gibt es nur, wenn der Unterhalt ab Januar fließt. Wird nur einige Monate im Jahr gezahlt, darf das Finanzamt den Maximalbetrag um fehlende Monate kürzen. Alternativ kann die Unterstützung als Einmalzahlung erfolgen. Der auf einen Schlag geleistete Unterhalt zählt dann bis zur nächsten Rate im laufenden Jahr oder bis zum Jahresende, jedoch nicht für vorhergehende Monate. Tipp: Wie Sie Ihre Unterhaltszahlungen steuerlich optimal gestalten und unter welchen Voraussetzungen Sie Unterhalt an Ex-Partner absetzen können, lesen Sie in unserem Special Unterhaltszahlungen. Boni für Eltern und BerufstätigeZusätzlich gibt es diese Entlastungen für Berufstätige, Eltern, Autofahrer und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel wegen der hohen Energiekosten 2022:
Wer profitiert? Derzeit nur Berufstätige, allerdings müssen Sie den 300-Euro-Bonus mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Je höher der ist, umso weniger bleibt übrig: Bei 30 Prozent Steuersatz sind es 210 Euro.
Wer profitiert? Da der 100-Euro-Bonus wie das Kindergeld auf die Kinderfreibeträge voll angerechnet wird, schmilzt der Vorteil für Eltern, wenn für sie die Kinderfreibeträge günstiger sind als das Kindergeld. Außerdem:
Mehr Jobkosten pauschal steuerfreiFür Arbeitnehmer soll der Pauschbetrag, bis zu dem Jobkosten pauschal steuerfrei sind, rückwirkend ab Januar 2022 um 200 Euro auf 1 200 Euro im Jahr steigen. Wer profitiert? Arbeitnehmerinnen und -nehmer, die weniger als 1 200 Euro Werbungskosten im Jahr haben. Das bringt zum Beispiel bei 4 000 Monatsbrutto rund 67 Euro Steuerersparnis im Jahr. Keinen Vorteil hat aber, wer etwa allein durch seinen Arbeitsweg mehr als 1 200 Euro Pendlerpauschale absetzt. Beispiel. Eine Angestellte mit einem Arbeitsweg von 20 Kilometern kann 1 320 Euro Pendlerpauschale absetzen: 220 Arbeitstagex 20 Entfernungskilometer x 30 Cent. Mehr Jobkosten hat sie nicht. Die höhere Arbeitnehmerpauschale bringt ihr nichts, weil sie ohnehin höhere Jobkosten hat. Nur durch den höheren Grundfreibetrag zahlt sie nun 60 Euro weniger Steuern im Jahr. Was tun? Der Arbeitgeber berücksichtigt in der Lohnabrechnung die höhere Pauschale. Wer mehr Jobkosten hat, muss nach wie vor übers Jahr Belege sammeln und seine Jobkosten in der Steuererklärung selber geltend machen. Tipp: Den 1 200-Euro-Pauschbetrag gibt es komplett, selbst wenn Sie nicht das ganze Jahr über Gehalt bekommen. Die höhere Pauschale wirkt sich auch aus, wenn Sie Unterhalt für Ihr Kind über 25 absetzen, das selbst Geld verdient. Hat es 8 000 Euro Bruttogehalt im Jahr, gehen davon nun 1 200 Euro pauschale Jobkosten ab, plus 624 Euro anrechnungsfreier Betrag. Insgesamt können Sie so 4 171 Euro als Unterhalt ansetzen (10 347 Euro Höchstbetrag minus 6 176 Euro Einkünfte des Kindes, siehe oben). Länger Pauschale für HomeofficeWie 2020 und 2021 sollen Sie die Homeoffice-Pauschale 2022 für Tage geltend machen können, an denen Sie ausschließlich daheim arbeiten. Wer profitiert? Für maximal 120 Homeoffice-Tage sollen auch 2022 Sie pro Tag 5 Euro pauschal absetzen dürfen, insgesamt maximal 600 Euro im Jahr. Der Gesetzesänderung muss der Bundesrat noch zustimmen. Dies wirkt sich für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nur steuerlich aus, wenn dadurch Ihre Werbungskosten 2022 mehr als 1 200 Euro betragen. Denn die 1 200 Euro müssen Arbeitgeber schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Was tun? Liegen 2022 all Ihre Jobkosten 600 Euro über der neuen Werbungskostenpauschale von 1 200 Euro, können Sie bis Ende November einen Freibetrag bei der Lohnsteuer per Elster.de beantragen und haben sofort mehr Netto. Tipp: Haben Sie einen eigenen Raum als Büro eingerichtet, ist möglicherweise mehr drin. Wie Sie mit der Arbeit von zu Hause noch mehr Steuern sparen, lesen Sie im Special Homeoffice. Mehr für Pendler ab dem 21. KilometerBeträgt Ihr Arbeitsweg zum ersten Arbeitsort mehr als 21 Kilometer, dann können Sie 2022 mehr Pendlerpauschale absetzen. Zwei Jahre früher als geplant gibt es nun ab dem 21. Entfernungskilometer 38 Cent statt 35 Cent. Die höhere Pauschale gilt auch für Heimfahrten beim beruflich bedingten Zweithaushalt. Bis zum 20. Kilometer der einfachen Entfernung gibt es aber wie bisher nicht mehr als 30 Cent (test.de/fahrtkosten-absetzen). Wer profitiert? In erster Linie profitieren Fernpendler – egal, ob sie per Bike, Auto oder Bus und Bahn zum ersten Arbeitsort kommen. Je weiter ihr Weg und je höher ihr Steuersatz, desto größer das Plus. Wer wenig verdient und keine Steuern zahlt, erhält per Steuererklärung alternativ eine Mobilitätsprämie. Beispiel. Eine Frau, die 50 Kilometer ins Büro fährt, kann 198 Euro mehr Pendlerpauschale absetzen. So zahlt sie bei 60 000 Euro steuerpflichtigem Jahreseinkommen rund 79 Euro weniger Steuern als bisher. Was tun? Haben Sie hohe Werbungskosten, sollten Sie einen Freibetrag beantragen, um Ihre Lohnsteuer zu senken. Tipp: Erwerben Sie neben dem ÖPNV-Jahresticket für 2022 auch das für 2023 noch in diesem Jahr, können Sie die gebündelten Ticketkosten anstelle der Pendlerpauschale in der Steuererklärung 2022 absetzen. Im nächsten Jahr setzen Sie dann die Pendlerpauschale an. Ab Oktober 12 Euro Mindestlohn2022 erhöht sich der Mindestlohn gleich zweimal: Ab Juli von 9,82 auf 10,45 Euro und ab Oktober soll er 12 Euro Bruttolohn pro Stunde betragen. Zudem ist geplant, dass die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro ab Oktober steigt. Wer profitiert? Laut Bundesregierung haben 6,2 Millionen Beschäftigte durch die Anhebung des Mindestlohns mehr Gehalt. Beispiel. Eine Frau, die bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche 2 000 Euro Monatsbrutto hat, bekommt durch den 12-Euro-Stundenlohn 88 Euro mehr Brutto. Das bringt ihr rund 62 Euro mehr Monatsnetto, wenn man zusätzlich den höheren Grundfreibetrag und die Arbeitnehmerpauschale berücksichtigt. Tipp. Steigt die Verdienstgrenze bei pauschal versteuerten Minijobs ab Oktober auf 520 Euro im Monat, sind bei 12 Euro Mindestlohn 10 Arbeitsstunden pro Woche möglich (Mindestlohnrechner: bmas.de). Das gilt auch für Ukraine-Flüchtlinge (minijob-zentrale.de). Mit Solaranlage Steuern sparenSelbstständige sollen auch 2022 wie seit 2020 bewegliche Wirtschaftsgüter schneller abschreiben dürfen und Steuern sparen. Das gilt nicht nur für neue Firmenwagen, sondern auch für neue Solaranlagen, wenn sie damit Gewinne erzielen wollen. Mehr lesen Sie zu in unserem Special Photovoltaik. Wer profitiert? Die Abschreibung in fallenden (degressiven) Raten können Sie anstelle der gleichbleibenden (linearen) Raten für Investitionen nutzen, um Ihre Steuerlast in den Anfangsjahren zu senken: Maximal ist der zweieinhalbfache Wert der linearen Abschreibung möglich, aber nicht mehr als 25 Prozent der Investitionskosten. Zudem sind 20 Prozent Sonderabschreibung des Kaufpreises 2022 möglich – auf einen Schlag oder über die ersten fünf Jahre verteilt. Beispiel. Kaufen Sie 2022 eine Solarstromanlage für 30 000 Euro, können Sie die Anlage über 20 Jahre abschreiben. Bei degressiver Abschreibung sind es im Kaufjahr 3 750 Euro (12,5 Prozent von 30 000 Euro). 2023 sind es 3 281,25 Euro (12,5 Prozent von 26 250 Euro Restwert). Sie können später zur linearen Abschreibung wechseln, um sich die höchstmögliche Abschreibung zu sichern. Würden Sie von Anfang an die lineare Abschreibung wählen, könnten Sie über 20 Jahre nur jeweils 5 Prozent ansetzen, also 1 500 Euro in jedem Jahr. Tipp. Auch Verluste sollen sich erweitert verrechnen lassen: Bis zu 10 Millionen Euro (Ehepaare: 20 Millionen Euro) können Sie ab 2022 auf zwei Jahre statt nur auf ein Jahr zurücktragen. Dafür setzen Sie alle negativen Einkünfte an, die sich bei Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgleichen lassen, weil es keine oder zu wenig positive Einkünfte gibt. Sachbezüge bis 50 Euro im Monat steuerfreiZum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört neben der monatlichen Geldüberweisung grundsätzlich auch Sachlohn, den der Arbeitgeber gewährt. Sachbezüge bleiben steuerfrei, soweit ihr Wert unter einer Freigrenze bleibt. Diese stieg mit dem Jahreswechsel 2021/2022 von 44 Euro auf 50 Euro monatlich. Überschreitet der Wert die Schwelle, müssen Angestellte den gesamten Sachbezug versteuern und nicht nur den übersteigenden Teil. Besonders beliebt, um die Freigrenze auszuschöpfen, sind Gutscheine und Geldkarten, etwa Tankkarten und Shopping-Gutscheine. Sie müssen zweckgebunden sein und ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen aus einem festgelegten Angebot berechtigen. Der Arbeitgeber muss sie außerdem zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren. Gehaltsumwandlungen oder ein Gehaltsverzicht bringen keinen Steuervorteil. Tipp: Die 50-Euro-Freigrenze gilt je Arbeitgeber. Üben Sie mehrere Jobs aus, arbeiten etwa neben der Haupttätigkeit noch als Minijobber, können Sie von beiden Arbeitgebern die steuerfreien Vorteile erhalten. Von welchen steuerfreien Extras Sie darüber hinaus profitieren können, lesen Sie in unserem Special Steuerfreie Extras. Bei jobbedingten Umzug mit Pauschale sparenSteuerpflichtige, die aus beruflichen Gründen umziehen, sparen mit dem Wohnungswechsel Steuern. Unter anderem lassen sich Ausgaben für die Wohnungssuche, Transportkosten, doppelte Mietzahlungen, Fahrtkosten und die Verpflegung am Umzugstag als Werbungskosten abrechnen. Kleine Umzugsauslagen wie Trinkgelder oder Gebühren für eine Ummeldung können Wohnungswechselnde ebenso geltend machen. Diese wirken sich über eine Pauschale aus, ohne dass dafür Nachweise aufbewahrt werden müssen. Wie viel steuerlich drin ist, hängt vom Zeitpunkt des Umzugs ab. Dabei wird auf den Tag vor Einladen des Umzugsguts abgestellt. Für Umzüge bis Ende März 2022 setzen sie für sich 870 Euro an. Für mitziehende Haushaltsmitglieder wie Ehepartner oder Kinder schlagen sie jeweils 580 Euro auf. Ab April 2022 steigen die Pauschalen: Für sich selbst können Umziehende 886 Euro abrechnen. Für alle, die mitziehen, gibt es 590 Euro (BMF-Schreiben vom 21. Juli 2021, Umzugskosten). Manchmal benötigt der Nachwuchs nach dem Umzug Nachhilfe, um sich zum Beispiel in einem anderen Bundesland an die neue Schule zu gewöhnen. Dafür gibt es einen Höchstbetrag. Bei Umzug bis Ende März 2022 liegt er bei 1 160 Euro. Ab April 2022 steigt der Satz auf 1 181 Euro. Rechnungen über den umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht müssen Eltern aufbewahren. Nachhilfekosten zählen bis zur Hälfte des Höchstbetrags voll. Darüber hinaus zu 75 Prozent, bis der Höchstbetrag ausgeschöpft ist. Tipp: Ziehen Sie gesundheitsbedingt oder aus privaten Gründen um, können Sie ebenfalls einige Kosten geltend machen. Welche Posten Sie absetzen können, lesen Sie in unserem Special Umzugskosten Steuer. Im Ruhestand die Steuererklärung leichterViele Sparmöglichkeiten wirken sich erst bei der Abrechnung mit dem Finanzamt aus. Für immer mehr Ruheständler wird die Steuererklärung zur Pflicht – selbst wenn der Nutzen den Aufwand nicht lohnt. Für sie bringt Elster, das Onlineportal der Finanzverwaltung, voraussichtlich ab April 2022 das neue Angebot „Einfach Elster“ an den Start. Damit sollen Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre ihre Erklärung ab dem Steuerjahr 2020 leichter abgeben können als bisher. Es richtet sich nur an Steuerzahlende, die inländische Renteneinkünfte oder Pensionen erhalten. Sie können dazu Einkünfte aus Minijobs mitteilen und Kapitaleinkünfte, die durch den Sparerpauschbetrag freigestellt waren oder für die bereits Abgeltungsteuer abgezogen wurde. Die Anmeldung erfolgt online unter einfach.elster.de mit dem Geburtsdatum und der steuerlichen Identifikationsnummer. Wenige Tage später erhalten Nutzerinnen und Nutzer eine Kennnummer per Post an ihre Meldeadresse. Die eröffnet ihnen den Zugang zum Portal. Die Benutzerführung soll im Vergleich zum regulären Portal, Elster.de, intuitiver und übersichtlicher sein. Auf das klassische Erklärungsformular verzichtet „Einfach Elster“. Es leitet stattdessen im Interviewstil anhand von Fragen durch die Steuererklärung. Bescheinigungen wie von der Krankenkasse oder Rentenversicherung, die dem Finanzamt bereits vorliegen, berücksichtigt das Portal automatisch. Die Erklärung füllt sich so weitgehend selbst aus. Anwenderinnen und Anwender müssen nur noch wenige Angaben ergänzen, etwa zu Spenden, einem möglichen Grad der Behinderung oder zu Zahlungen an Handwerker oder für haushaltsnahe Dienste. Tipp: Wie Sie im Ruhestand ihre Steuer optimieren, lesen Sie in unserem Special Steuern für Rentner. Was beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer?Wie viel Prozent ist die Lohnsteuer? Die Lohnsteuer liegt zwischen 14 und 45 %. Sie ist abhängig vom zu versteuernden Einkommen und deiner Steuerklasse. Je höher dein zu versteuerndes Einkommen ist, desto höher fällt die Lohnsteuer aus.
Wann zahlt man zu viel Lohnsteuer?Wenn du im Jahr 2022 mehr als 9.984 € verdienst hast – das ist der sogenannte Grundfreibetrag – fällt auf dein Gehalt Lohnsteuer an.
Was passiert wenn man zu viel Lohnsteuer zahlt?Im Laufe des Kalenderjahres zu viel erhobene Lohnsteuer wird dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen nach Ablauf des Jahres erstattet. Das geschieht wenn der Arbeitgeber einen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführt oder der Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgibt.
Wer bestimmt die Höhe der Lohnsteuer?Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer jeden Monat direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers ab und führt sie an das Finanzamt ab. Die Höhe der Lohnsteuer ist abhängig vom Verdienst und von der Steuerklasse. Auch Steuerfreibeträge und der Familienstand werden dabei automatisch miteinberechnet.
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