Warum muss ich auf einmal mehr Lohnsteuer zahlen?

Jetzt kommen Entlastungen

Der Bundes­rat hat im Mai Entlastungen für Berufs­tätige und Familien verabschiedet, um die extrem gestiegenen Energiepreise abzu­federn. Einige Steuer­änderungen für 2022 standen bereits zum Jahres­anfang fest, andere sind aktuell dazu gekommen.

Grund­frei­betrag steigt

2022 ist rück­wirkend zum Januar der steuerfreie Grund­frei­betrag zum zweiten Mal von 9 984 Euro auf 10 347 Euro gestiegen. Zudem sind nun für Arbeitnehme­rinnen und -nehmer 1 200 Euro Jobkosten statt 1 000 Euro pauschal im Jahr steuerfrei.

Da die Pauschale zuletzt 2011 ange­hoben wurde, war eine Erhöhung laut dem Institut der deutschen Wirt­schaft (IW) über­fällig. Diese geplanten Änderungen bringen einer Allein­verdien­erfamilie mit zwei Kindern und 50 000 Euro Brutto­einkommen 2022 rund 190 Euro Entlastung. Arbeiten beide Eltern, sind es durch den doppelten Arbeitnehmerfrei­betrag rund 242 Euro, rechnet das IW vor.

Unser Rat

Arbeitnehmer. Fernpendler erhalten eine höhere Pend­lerpauschale. Und die Home­office-Pauschale wird es auch 2022 weiter geben. Zudem ist der Arbeitnehmerpausch­betrag um 200 Euro auf 1 200 Euro gestiegen. Haben Sie hohe Jobkosten, können Sie bis Ende November einen Frei­betrag bei der Lohn­steuer per Elster.de beantragen und haben sofort mehr Netto. Dafür müssen 2022 all Ihre Jobkosten 600 Euro über der neuen Werbungs­kostenpauschale von 1 200 Euro (bisher 1 000 Euro) liegen.

Grund­frei­betrag. Alle zahlen weniger Steuern, weil statt 9 984 Euro nun 10 347 Euro 2022 steuerfrei bleiben. Für Ehepaare und einge­tragene Lebens­partner gilt der doppelte Betrag.

Sachbezüge. Die Frei­grenze für Sachbezüge steigt auf monatlich 50 Euro. Bei Gutscheinen und Geldkarten prüft das Finanz­amt künftig genau, ob eine Sach­zuwendung vorliegt. Dazu muss der Arbeit­geber das Extra zusätzlich zum regulären Arbeits­lohn gewähren.

Grund­frei­betrag stellt mehr vom Einkommen steuerfrei

Wegen der gestiegenen Lebens­haltungs­kosten bleibt für alle mehr vom Einkommen steuerfrei. Der Grund­frei­betrag ist rück­wirkend ab Januar 2022 um 363 Euro auf 10 347 Euro gestiegen, um das Existenz­minimum steuerfrei zu stellen.

Wer profitiert? Alle Steuerzahlenden, Arbeitnehmer ebenso wie Rentner und Pensionäre, sofern sie Einkommensteuer zahlen.

Was tun? Der Arbeit­geber muss bei der Lohn­abrechnung den höheren Frei­betrag bei der Lohn­steuer berück­sichtigen. Ansonsten wirkt sich der Steuer­nach­lass spätestens nach der Steuererklärung für 2022 aus.

Mehr Unterhalt absetzen

Auch der Höchst­betrag, bis zu dem Sie Unterhalt absetzen können, wurde entsprechend angepasst. Bekommen Sie kein Kinder­geld mehr für Tochter oder Sohn, sollen Sie 2022 bis zu 10 347 Euro Unterhalt absetzen dürfen – 603 Euro mehr als 2021.

Dieser Höchst­betrag sinkt jedoch um die Einkünfte Ihres Kindes, die 624 Euro im Jahr über­steigen. Es zählen sein Einkommen minus Werbungs­kosten und Betriebs­ausgaben und seine Bezüge, wie der staatliche Bafög-Zuschuss, abzüglich 180 Euro Kostenpauschale.

Zusätzlich können Sie als Unterhalt die über­nommenen Basisbeiträge in der Kranken- und Pflege­versicherung für Ihr Kind absetzen. Lebt Ihr Nach­wuchs noch in Ihrem Haushalt, müssen Sie keine Kosten nach­weisen.

Achtung! Den vollen Höchst­betrag gibt es nur, wenn der Unterhalt ab Januar fließt. Wird nur einige Monate im Jahr gezahlt, darf das Finanz­amt den Maximal­betrag um fehlende Monate kürzen.

Alternativ kann die Unterstüt­zung als Einmalzahlung erfolgen. Der auf einen Schlag geleistete Unterhalt zählt dann bis zur nächsten Rate im laufenden Jahr oder bis zum Jahres­ende, jedoch nicht für vorhergehende Monate.

Tipp: Wie Sie Ihre Unter­halts­zahlungen steuerlich optimal gestalten und unter welchen Voraus­setzungen Sie Unterhalt an Ex-Partner absetzen können, lesen Sie in unserem Special Unterhaltszahlungen.

Boni für Eltern und Berufs­tätige

Zusätzlich gibt es diese Entlastungen für Berufs­tätige, Eltern, Auto­fahrer und Nutzer öffent­licher Verkehrs­mittel wegen der hohen Energiekosten 2022:

  • 300 Euro Bonus für Berufs­tätige. Berufs­tätige erhalten einmalig 300 Euro Bonus zusätzlich zum Gehalt 2022. Für Selbst­ständige sinkt einmalig um 300 Euro die im Voraus zu zahlende Einkommensteuer.

Wer profitiert? Derzeit nur Berufs­tätige, allerdings müssen Sie den 300-Euro-Bonus mit ihrem persönlichen Steu­ersatz versteuern. Je höher der ist, umso weniger bleibt übrig: Bei 30 Prozent Steu­ersatz sind es 210 Euro.

  • 100 Euro Kinder­bonus. Eltern erhalten 2022 zusätzlich 100 Euro für jedes Kind bekommen, für das sie im Juli 2022 Kinder­geld erhalten. Das Geld zahlt die Familien­kasse auto­matisch mit dem Kinder­geld aus.

Wer profitiert? Da der 100-Euro-Bonus wie das Kinder­geld auf die Kinder­frei­beträge voll ange­rechnet wird, schmilzt der Vorteil für Eltern, wenn für sie die Kinder­frei­beträge güns­tiger sind als das Kinder­geld.

Außerdem:

  • Weniger Sprit­steuer. Auto­fahrer zahlen drei Monate lang weniger Steuern: Für Benzin sinkt der Steu­ersatz um 29,55 Cent je Liter, für Diesel um 14,04 Cent je Liter.
  • Neun-Euro-Ticket. Bus- und Bahnfahrer erhalten drei Monate ein ÖPNV-Monats­ticket für 9 Euro – ab Juni 2022. Wer Sozial­leistungen bezieht, erhält weitere 100 Euro Bonus zusätzlich zu den beschlossenen 100 Euro Bonus.
  • Pfle­geprämie. Als Beschäftigte im Kranken­haus, im Pflege­dienst oder in einer Pfle­geeinrichtung sollen Sie bis zu 4 500 Euro Corona-Prämie steuerfrei erhalten. Das soll seit 18. November 2021 bis Ende 2022 gelten. Das muss noch gesetzlich verabschiedet werden.

Mehr Jobkosten pauschal steuerfrei

Für Arbeitnehmer soll der Pausch­betrag, bis zu dem Jobkosten pauschal steuerfrei sind, rück­wirkend ab Januar 2022 um 200 Euro auf 1 200 Euro im Jahr steigen.

Wer profitiert? Arbeitnehme­rinnen und -nehmer, die weniger als 1 200 Euro Werbungs­kosten im Jahr haben. Das bringt zum Beispiel bei 4 000 Monats­brutto rund 67 Euro Steuerersparnis im Jahr. Keinen Vorteil hat aber, wer etwa allein durch seinen Arbeitsweg mehr als 1 200 Euro Pend­lerpauschale absetzt.

Beispiel. Eine Angestellte mit einem Arbeitsweg von 20 Kilo­metern kann 1 320 Euro Pend­lerpauschale absetzen: 220 Arbeits­tagex 20 Entfernungs­kilometer x 30 Cent. Mehr Jobkosten hat sie nicht. Die höhere Arbeitnehmerpauschale bringt ihr nichts, weil sie ohnehin höhere Jobkosten hat. Nur durch den höheren Grund­frei­betrag zahlt sie nun 60 Euro weniger Steuern im Jahr.

Was tun? Der Arbeit­geber berück­sichtigt in der Lohn­abrechnung die höhere Pauschale. Wer mehr Jobkosten hat, muss nach wie vor übers Jahr Belege sammeln und seine Jobkosten in der Steuererklärung selber geltend machen.

Tipp: Den 1 200-Euro-Pausch­betrag gibt es komplett, selbst wenn Sie nicht das ganze Jahr über Gehalt bekommen. Die höhere Pauschale wirkt sich auch aus, wenn Sie Unterhalt für Ihr Kind über 25 absetzen, das selbst Geld verdient. Hat es 8 000 Euro Brutto­gehalt im Jahr, gehen davon nun 1 200 Euro pauschale Jobkosten ab, plus 624 Euro anrechnungs­freier Betrag. Insgesamt können Sie so 4 171 Euro als Unterhalt ansetzen (10 347 Euro Höchst­betrag minus 6 176 Euro Einkünfte des Kindes, siehe oben).

Länger Pauschale für Home­office

Wie 2020 und 2021 sollen Sie die Home­office-Pauschale 2022 für Tage geltend machen können, an denen Sie ausschließ­lich daheim arbeiten.

Wer profitiert? Für maximal 120 Home­office-Tage sollen auch 2022 Sie pro Tag 5 Euro pauschal absetzen dürfen, insgesamt maximal 600 Euro im Jahr. Der Gesetzes­änderung muss der Bundes­rat noch zustimmen.

Dies wirkt sich für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nur steuerlich aus, wenn dadurch Ihre Werbungs­kosten 2022 mehr als 1 200 Euro betragen. Denn die 1 200 Euro müssen Arbeit­geber schon beim Lohn­steuer­abzug berück­sichtigen.

Was tun? Liegen 2022 all Ihre Jobkosten 600 Euro über der neuen Werbungs­kostenpauschale von 1 200 Euro, können Sie bis Ende November einen Frei­betrag bei der Lohn­steuer per Elster.de beantragen und haben sofort mehr Netto.

Tipp: Haben Sie einen eigenen Raum als Büro einge­richtet, ist möglicher­weise mehr drin. Wie Sie mit der Arbeit von zu Hause noch mehr Steuern sparen, lesen Sie im Special Homeoffice.

Mehr für Pendler ab dem 21. Kilo­meter

Beträgt Ihr Arbeitsweg zum ersten Arbeits­ort mehr als 21 Kilo­meter, dann können Sie 2022 mehr Pend­lerpauschale absetzen. Zwei Jahre früher als geplant gibt es nun ab dem 21. Entfernungs­kilometer 38 Cent statt 35 Cent.

Die höhere Pauschale gilt auch für Heim­fahrten beim beruflich bedingten Zweit­haushalt. Bis zum 20. Kilo­meter der einfachen Entfernung gibt es aber wie bisher nicht mehr als 30 Cent (test.de/fahrtkosten-absetzen).

Wer profitiert? In erster Linie profitieren Fernpendler – egal, ob sie per Bike, Auto oder Bus und Bahn zum ersten Arbeits­ort kommen. Je weiter ihr Weg und je höher ihr Steu­ersatz, desto größer das Plus. Wer wenig verdient und keine Steuern zahlt, erhält per Steuererklärung alternativ eine Mobilitäts­prämie.

Beispiel. Eine Frau, die 50 Kilo­meter ins Büro fährt, kann 198 Euro mehr Pend­lerpauschale absetzen. So zahlt sie bei 60 000 Euro steuer­pflichtigem Jahres­einkommen rund 79 Euro weniger Steuern als bisher.

Was tun? Haben Sie hohe Werbungs­kosten, sollten Sie einen Frei­betrag beantragen, um Ihre Lohn­steuer zu senken.

Tipp: Erwerben Sie neben dem ÖPNV-Jahres­ticket für 2022 auch das für 2023 noch in diesem Jahr, können Sie die gebündelten Ticket­kosten anstelle der Pend­lerpauschale in der Steuererklärung 2022 absetzen. Im nächsten Jahr setzen Sie dann die Pend­lerpauschale an.

Ab Oktober 12 Euro Mindest­lohn

2022 erhöht sich der Mindest­lohn gleich zweimal: Ab Juli von 9,82 auf 10,45 Euro und ab Oktober soll er 12 Euro Brutto­lohn pro Stunde betragen. Zudem ist geplant, dass die monatliche Verdienst­grenze für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro ab Oktober steigt.

Wer profitiert? Laut Bundes­regierung haben 6,2 Millionen Beschäftigte durch die Anhebung des Mindest­lohns mehr Gehalt.

Beispiel. Eine Frau, die bei einer 40-Stunden-Arbeits­woche 2 000 Euro Monats­brutto hat, bekommt durch den 12-Euro-Stunden­lohn 88 Euro mehr Brutto. Das bringt ihr rund 62 Euro mehr Monats­netto, wenn man zusätzlich den höheren Grund­frei­betrag und die Arbeitnehmerpauschale berück­sichtigt.

Tipp. Steigt die Verdienst­grenze bei pauschal versteuerten Minijobs ab Oktober auf 520 Euro im Monat, sind bei 12 Euro Mindest­lohn 10 Arbeits­stunden pro Woche möglich (Mindest­lohn­rechner: bmas.de). Das gilt auch für Ukraine-Flücht­linge (minijob-zentrale.de).

Mit Solar­anlage Steuern sparen

Selbst­ständige sollen auch 2022 wie seit 2020 bewegliche Wirt­schafts­güter schneller abschreiben dürfen und Steuern sparen. Das gilt nicht nur für neue Firmenwagen, sondern auch für neue Solar­anlagen, wenn sie damit Gewinne erzielen wollen. Mehr lesen Sie zu in unserem Special Photovoltaik.

Wer profitiert? Die Abschreibung in fallenden (degressiven) Raten können Sie anstelle der gleich­bleibenden (linearen) Raten für Investitionen nutzen, um Ihre Steuerlast in den Anfangs­jahren zu senken: Maximal ist der zwei­einhalb­fache Wert der linearen Abschreibung möglich, aber nicht mehr als 25 Prozent der Investitions­kosten. Zudem sind 20 Prozent Sonder­abschreibung des Kauf­preises 2022 möglich – auf einen Schlag oder über die ersten fünf Jahre verteilt.

Beispiel. Kaufen Sie 2022 eine Solar­strom­anlage für 30 000 Euro, können Sie die Anlage über 20 Jahre abschreiben. Bei degressiver Abschreibung sind es im Kauf­jahr 3 750 Euro (12,5 Prozent von 30 000 Euro). 2023 sind es 3 281,25 Euro (12,5 Prozent von 26 250 Euro Rest­wert). Sie können später zur linearen Abschreibung wechseln, um sich die höchst­mögliche Abschreibung zu sichern. Würden Sie von Anfang an die lineare Abschreibung wählen, könnten Sie über 20 Jahre nur jeweils 5 Prozent ansetzen, also 1 500 Euro in jedem Jahr.

Tipp. Auch Verluste sollen sich erweitert verrechnen lassen: Bis zu 10 Millionen Euro (Ehepaare: 20 Millionen Euro) können Sie ab 2022 auf zwei Jahre statt nur auf ein Jahr zurück­tragen. Dafür setzen Sie alle negativen Einkünfte an, die sich bei Ermitt­lung des Gesamt­betrags der Einkünfte nicht ausgleichen lassen, weil es keine oder zu wenig positive Einkünfte gibt.

Sachbezüge bis 50 Euro im Monat steuerfrei

Zum steuer­pflichtigen Arbeits­lohn gehört neben der monatlichen Geld­über­weisung grund­sätzlich auch Sach­lohn, den der Arbeit­geber gewährt. Sachbezüge bleiben steuerfrei, soweit ihr Wert unter einer Frei­grenze bleibt. Diese stieg mit dem Jahres­wechsel 2021/2022 von 44 Euro auf 50 Euro monatlich. Über­schreitet der Wert die Schwelle, müssen Angestellte den gesamten Sachbe­zug versteuern und nicht nur den über­steigenden Teil.

Besonders beliebt, um die Frei­grenze auszuschöpfen, sind Gutscheine und Geldkarten, etwa Tank­karten und Shopping-Gutscheine. Sie müssen zweck­gebunden sein und ausschließ­lich zum Bezug von Waren und Dienst­leistungen aus einem fest­gelegten Angebot berechtigen. Der Arbeit­geber muss sie außerdem zum ohnehin geschuldeten Arbeits­lohn gewähren. Gehalts­umwand­lungen oder ein Gehalts­verzicht bringen keinen Steuer­vorteil.

Tipp: Die 50-Euro-Frei­grenze gilt je Arbeit­geber. Üben Sie mehrere Jobs aus, arbeiten etwa neben der Haupt­tätig­keit noch als Minijobber, können Sie von beiden Arbeit­gebern die steuerfreien Vorteile erhalten. Von welchen steuerfreien Extras Sie darüber hinaus profitieren können, lesen Sie in unserem Special Steuerfreie Extras.

Bei jobbe­dingten Umzug mit Pauschale sparen

Steuer­pflichtige, die aus beruflichen Gründen umziehen, sparen mit dem Wohnungs­wechsel Steuern. Unter anderem lassen sich Ausgaben für die Wohnungs­suche, Trans­port­kosten, doppelte Mietzah­lungen, Fahrt­kosten und die Verpflegung am Umzugs­tag als Werbungs­kosten abrechnen.

Kleine Umzugs­auslagen wie Trinkgelder oder Gebühren für eine Ummeldung können Wohnungs­wechselnde ebenso geltend machen. Diese wirken sich über eine Pauschale aus, ohne dass dafür Nach­weise aufbewahrt werden müssen. Wie viel steuerlich drin ist, hängt vom Zeit­punkt des Umzugs ab. Dabei wird auf den Tag vor Einladen des Umzugs­guts abge­stellt. Für Umzüge bis Ende März 2022 setzen sie für sich 870 Euro an. Für mitziehende Haus­halts­mitglieder wie Ehepartner oder Kinder schlagen sie jeweils 580 Euro auf. Ab April 2022 steigen die Pauschalen: Für sich selbst können Umziehende 886 Euro abrechnen. Für alle, die mitziehen, gibt es 590 Euro (BMF-Schreiben vom 21. Juli 2021, Umzugs­kosten).

Manchmal benötigt der Nach­wuchs nach dem Umzug Nach­hilfe, um sich zum Beispiel in einem anderen Bundes­land an die neue Schule zu gewöhnen. Dafür gibt es einen Höchst­betrag. Bei Umzug bis Ende März 2022 liegt er bei 1 160 Euro. Ab April 2022 steigt der Satz auf 1 181 Euro.

Rechnungen über den umzugs­bedingten zusätzlichen Unter­richt müssen Eltern aufbewahren. Nach­hilfe­kosten zählen bis zur Hälfte des Höchst­betrags voll. Darüber hinaus zu 75 Prozent, bis der Höchst­betrag ausgeschöpft ist.

Tipp: Ziehen Sie gesund­heits­bedingt oder aus privaten Gründen um, können Sie ebenfalls einige Kosten geltend machen. Welche Posten Sie absetzen können, lesen Sie in unserem Special Umzugskosten Steuer.

Im Ruhe­stand die Steuererklärung leichter

Viele Spar­möglich­keiten wirken sich erst bei der Abrechnung mit dem Finanz­amt aus. Für immer mehr Ruhe­ständler wird die Steuererklärung zur Pflicht – selbst wenn der Nutzen den Aufwand nicht lohnt. Für sie bringt Elster, das Onlineportal der Finanz­verwaltung, voraus­sicht­lich ab April 2022 das neue Angebot „Einfach Elster“ an den Start. Damit sollen Rentne­rinnen und Rentner sowie Pensionä­rinnen und Pensionäre ihre Erklärung ab dem Steuer­jahr 2020 leichter abgeben können als bisher. Es richtet sich nur an Steuerzahlende, die inländische Renten­einkünfte oder Pensionen erhalten. Sie können dazu Einkünfte aus Minijobs mitteilen und Kapital­einkünfte, die durch den Sparerpausch­betrag frei­gestellt waren oder für die bereits Abgeltung­steuer abge­zogen wurde.

Die Anmeldung erfolgt online unter einfach.elster.de mit dem Geburts­datum und der steuerlichen Identifikations­nummer. Wenige Tage später erhalten Nutze­rinnen und Nutzer eine Kenn­nummer per Post an ihre Melde­adresse. Die eröffnet ihnen den Zugang zum Portal. Die Benutzerführung soll im Vergleich zum regulären Portal, Elster.de, intuitiver und über­sicht­licher sein. Auf das klassische Erklärungs­formular verzichtet „Einfach Elster“. Es leitet statt­dessen im Interview­stil anhand von Fragen durch die Steuererklärung.

Bescheinigungen wie von der Krankenkasse oder Renten­versicherung, die dem Finanz­amt bereits vorliegen, berück­sichtigt das Portal auto­matisch. Die Erklärung füllt sich so weit­gehend selbst aus. Anwende­rinnen und Anwender müssen nur noch wenige Angaben ergänzen, etwa zu Spenden, einem möglichen Grad der Behin­derung oder zu Zahlungen an Hand­werker oder für haus­halts­nahe Dienste.

Tipp: Wie Sie im Ruhe­stand ihre Steuer optimieren, lesen Sie in unserem Special Steuern für Rentner.

Was beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer?

Wie viel Prozent ist die Lohnsteuer? Die Lohnsteuer liegt zwischen 14 und 45 %. Sie ist abhängig vom zu versteuernden Einkommen und deiner Steuerklasse. Je höher dein zu versteuerndes Einkommen ist, desto höher fällt die Lohnsteuer aus.

Wann zahlt man zu viel Lohnsteuer?

Wenn du im Jahr 2022 mehr als 9.984 € verdienst hast – das ist der sogenannte Grundfreibetrag – fällt auf dein Gehalt Lohnsteuer an.

Was passiert wenn man zu viel Lohnsteuer zahlt?

Im Laufe des Kalenderjahres zu viel erhobene Lohnsteuer wird dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen nach Ablauf des Jahres erstattet. Das geschieht wenn der Arbeitgeber einen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführt oder der Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgibt.

Wer bestimmt die Höhe der Lohnsteuer?

Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer jeden Monat direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers ab und führt sie an das Finanzamt ab. Die Höhe der Lohnsteuer ist abhängig vom Verdienst und von der Steuerklasse. Auch Steuerfreibeträge und der Familienstand werden dabei automatisch miteinberechnet.