Das Rote Kreuz, der Rote Halbmond und der Rote Kristall sind völkerrechtlich geschützt. Warum ist das so wichtig? Weil jeder Missbrauch – auch in Friedenszeiten – ihre Schutzfunktion mindern und damit die Effektivität humanitärer Hilfe untergraben kann. Die Genfer Konventionen regeln, wie man die Embleme nutzen darf. Zudem ist jeder Staat dafür verantwortlich, entsprechende Gesetze zu verabschieden und über die korrekte Verwendung der Embleme aufzuklären, um Missbräuchen vorzubeugen. Diese Formen des Missbrauchs gibt es:
Das passiert bei MissbrauchIn der Schweiz regelt das «Bundesgesetz betreffend den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes» den Schutz des Emblems. Wird unser Emblem missbräuchlich verwendet, reagieren wir: Wir kontaktieren verantwortliche Personen, Unternehmen oder Institutionen, klären auf und fordern dazu auf, den Missbrauch zu unterlassen – zum Beispiel einen Artikel zurückzurufen oder ein Logo abzuändern. Erklären die betroffenen Unternehmen sich nicht damit einverstanden, leiten wir rechtliche Schritte ein. Das Rote Kreuz ist der einzige Schutz, den die Helfer in Kriegsgebieten haben. Deshalb ist die missbräuchliche Verwendung des Schutzzeichens lebensgefährlich. Es gibt drei Schutzzeichen: das Rote Kreuz, den Roten Halbmond und den Roten Kristall. In den Genfer Abkommen und ihren Zusatzprotokollen werden Verwendung, Zweck und Anbringung des Schutzzeichens sowie die so geschützten Personen und Güter beschrieben. Für Missbrauch sind Strafen vorgesehen. In bewaffneten Konflikten ist die Verwendung des Emblems zu Schutzzwecken nur erlaubt für:
In Friedenszeiten dürfen die Sanitätsdienste der Streitkräfte und die nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften das Schutzzeichen für den Teil ihrer Ausrüstung (z.B. Rettungsfahrzeuge) verwenden, die im Konfliktfall eingesetzt wird. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und die internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften dürfen das Rotkreuz- bzw. das Rothalbmondzeichen jederzeit und ohne Einschränkungen benützen. Ottersberg. Ab sofort steht dem Deutschen Roten Kreuz – Ortsverein Ottersberg ein neuer VW up! zur Verfügung, den die Volksbank eG Wümme-Wieste aus Reinerträgen des VR-GewinnSparens gestiftet hat. Bereits im letzten Jahr wurde der Ortsverein über die Spende informiert – nach Fertigstellung konnte jetzt der nagelneue VR-up! in Wolfsburg abgeholt werden. „Wir erweitern die Mobiliät und unterstützen damit die Flexibilität des DRK in Ottersberg“, so Stefan Hunsche, Vorstand der Volksbank eG
Wümme-Wieste beim gemeinsamen Fototermin mit Stefan Grund vom DRK Ottersberg. Wie funktioniert die Aktion „VRmobil“? VR-GewinnSparen ist ein Produkt der Volksbanken und Raiffeisenbanken mit einer Kombination aus Gewinnen, Sparen und Helfen. Monat für Monat gibt es Geldgewinne zwischen 4 Euro und 25.000 Euro zu gewinnen. Und es werden zusätzlich attraktive Zusatz- und Sonderverlosungen durchgeführt. Der monatliche Lospreis beträgt 5 Euro, davon werden 4 Euro gespart und 1 Euro wird als Spieleinsatz in der Lotterie eingesetzt. Im Geschäftsjahr 2020 vergab die Volksbank eG Wümme-Wieste 48.150,20 Euro aus den Reinerträgen des VR-GewinnSparens an gemeinnützige oder kulturelle Einrichtungen in ihrem Geschäftsgebiet. |