Was bedeuten rote kreuze in ottersberg

Das Rote Kreuz, der Rote Halbmond und der Rote Kristall sind völkerrechtlich geschützt. Warum ist das so wichtig? Weil jeder Missbrauch – auch in Friedenszeiten – ihre Schutzfunktion mindern und damit die Effektivität humanitärer Hilfe untergraben kann. Die Genfer Konventionen regeln, wie man die Embleme nutzen darf. Zudem ist jeder Staat dafür verantwortlich, entsprechende Gesetze zu verabschieden und über die korrekte Verwendung der Embleme aufzuklären, um Missbräuchen vorzubeugen.

Diese Formen des Missbrauchs gibt es:

  • Widerrechtliche Verwendung: Jemand verwendet ein Zeichen, das in Form und Farbe einem der Schutzzeichen gleicht und damit zu Verwechslungen führen kann (zum Beispiel im Logo einer Firma oder aufgedruckt auf einem Produkt).

  • Heimtücke: Jemand verwendet das Schutzzeichen in Kriegszeiten, um Kombattanten oder Kriegsmaterial zu schützen. Solche Missbräuche gelten in bewaffneten Konflikten als Kriegsverbrechen.

Das passiert bei Missbrauch

In der Schweiz regelt das «Bundesgesetz betreffend den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes» den Schutz des Emblems. Wird unser Emblem missbräuchlich verwendet, reagieren wir: Wir kontaktieren verantwortliche Personen, Unternehmen oder Institutionen, klären auf und fordern dazu auf, den Missbrauch zu unterlassen – zum Beispiel einen Artikel zurückzurufen oder ein Logo abzuändern. Erklären die betroffenen Unternehmen sich nicht damit einverstanden, leiten wir rechtliche Schritte ein.

Das Rote Kreuz ist der einzige Schutz, den die Helfer in Kriegsgebieten haben. Deshalb ist die missbräuchliche Verwendung des Schutzzeichens lebensgefährlich.

Es gibt drei Schutzzeichen: das Rote Kreuz, den Roten Halbmond und den Roten Kristall. In den Genfer Abkommen und ihren Zusatzprotokollen werden Verwendung, Zweck und Anbringung des Schutzzeichens sowie die so geschützten Personen und Güter beschrieben. Für Missbrauch sind Strafen vorgesehen.

In bewaffneten Konflikten ist die Verwendung des Emblems zu Schutzzwecken nur erlaubt für:

  • Die Sanitätsdienste der Streitkräfte.
  • Die Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, die von ihrer Regierung ordnungsgemäß anerkannt und ermächtigt wurden, die Sanitätsdienste der Streitkräfte zu unterstützen.
  • Diese Nationalen Gesellschaften dürfen das Wahrzeichen zu Schutzzwecken lediglich für den Teil ihres Personals und ihrer Ausrüstung verwenden, der in Kriegszeiten die offiziellen Sanitätsdienste unterstützt, insofern dieses Personal und Material für die
  • gleichen Aufgaben wie die Sanitätsdienste eingesetzt werden und den militärischen Gesetzen und Vorschriften unterliegen.
  • Zivile Krankenhäuser und andere Sanitätseinheiten, die als solche von ihrer Regierung anerkannt und von ihr ermächtigt sind, das Wahrzeichen zu Schutzzwecken zu verwenden.
  • Andere freiwillige Hilfsgesellschaften (unter den gleichen Bedingungen wie die Nationalen Gesellschaften).

In Friedenszeiten dürfen die Sanitätsdienste der Streitkräfte und die nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften das Schutzzeichen für den Teil ihrer Ausrüstung (z.B. Rettungsfahrzeuge) verwenden, die im Konfliktfall eingesetzt wird.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und die internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften dürfen das Rotkreuz- bzw. das Rothalbmondzeichen jederzeit und ohne Einschränkungen benützen.

Ottersberg. Ab sofort steht dem Deutschen Roten Kreuz – Ortsverein Ottersberg ein neuer VW up! zur Verfügung, den die Volksbank eG Wümme-Wieste aus Reinerträgen des VR-GewinnSparens gestiftet hat. Bereits im letzten Jahr wurde der Ortsverein über die Spende informiert – nach Fertigstellung konnte jetzt der nagelneue VR-up! in Wolfsburg abgeholt werden. „Wir erweitern die Mobiliät und unterstützen damit die Flexibilität des DRK in Ottersberg“, so Stefan Hunsche, Vorstand der Volksbank eG Wümme-Wieste beim gemeinsamen Fototermin mit Stefan Grund vom DRK Ottersberg.

So setzt das DRK Ottersberg den VR-up! ein:

Das VRmobil kommt für den Seniorenbesuchsdienst für Hausbesuche bei Seniorinnen und Senioren in Ottersberg zum Einsatz. Das DRK bietet außerdem einen Einkaufservice für "Risiko-Patienten" im Rahmen der Corona-Krise an. Hier nutzen die dort tätigen Personen bisher ihre Privatfahrzeuge. Auch für die Sanitätsbereitschaft für Fahrten zu Aus- oder Fortbildungen und Fahrten zu Besprechungen kann das Auto jetzt genutzt werden. Außerdem dient das VRmobil nun für Fahrten im Rahmen der Vorbereitung der Blutspenden (Schilder aufhängen, Einkaufen usw.).

Wie funktioniert die Aktion „VRmobil“?
Mit jedem Gewinnsparlos aus einer Volks- oder Raiffeisenbank wird diese Aktion unterstützt. Denn jede teilnehmende Mitgliedsbank ermöglicht durch eine Spende aus den Mitteln der Gewinnspar-Reinerträge die Anschaffung eines oder mehrerer VRmobil-Fahrzeuge für ortsansässige soziale Dienste, Kirchengemeinden, gemeinnützige Vereine oder karitative Einrichtungen. In ganz Deutschland sind bereits über 3.500 VRmobil-Fahrzeuge im täglichen Einsatz vor Ort.

VR-GewinnSparen ist ein Produkt der Volksbanken und Raiffeisenbanken mit einer Kombination aus Gewinnen, Sparen und Helfen. Monat für Monat gibt es Geldgewinne zwischen 4 Euro und 25.000 Euro zu gewinnen. Und es werden zusätzlich attraktive Zusatz- und Sonderverlosungen durchgeführt. Der monatliche Lospreis beträgt 5 Euro, davon werden 4 Euro gespart und 1 Euro wird als Spieleinsatz in der Lotterie eingesetzt. Im Geschäftsjahr 2020 vergab die Volksbank eG Wümme-Wieste 48.150,20 Euro aus den Reinerträgen des VR-GewinnSparens an gemeinnützige oder kulturelle Einrichtungen in ihrem Geschäftsgebiet.