Was feiern landwirte am 31. januar

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Blog Julia

© Julia Göggelmann Junglandwirtin Julia weiß: das Ende der Güllesperrfrist bedeutete nicht, dass alle Landwirte zum Stichtag auch wirklich mit dem Güllefass rausfahren können.

am Montag, 14.02.2022 - 15:01 (2 Kommentare)

Güllesilvester ist der Tag, an dem Landwirte hirnlos S*****e auf den Feldern verteilen? Falsch! Hofheld-Bloggerin Julia erklärt die Hintergründe und warum Gülle maßvoll und mit Köpfchen verteilt werden muss.

Hei Hofhelden,

na, seid ihr alle gut ins neue Güllejahr gekommen und habt Güllesilvester gefeiert? Nein? Naja, ich auch nicht wirklich… bin ja hier bei meiner Arbeitsstelle in der Molkerei und da komm ich leider nicht unbedingt zum Traktorfahren. Andere haben allerdings schon sehnsüchtig auf den 31. Januar gewartet (außer natürlich in den Landkreisen in Deutschland, in denen die Sperrfrist verschoben wurde) und wollten endlich das Fass anhängen.

Wie lange dauert eigentlich die Güllesperrfrist?

Die Sperrfrist für alle Düngemittel tierischer Herkunft (außer Festmist und Kompost) beginnt mit der Ernte der letzten Hauptfrucht und geht bis einschließlich 31. Januar. Doch wie bringen wir Landwirte dann die Güllelager vor dem Winter leer? Das bedingen folgende Regelungen:

  • Mit der Aussaat von Winterraps und Zwischenfrüchten (Aussaat bis 15.9.) sowie von Wintergerste nach Getreidevorfrucht (Aussaat bis 1.10.) dürfen wir bis zu 60 kg Gesamt-N beziehungsweise 30 kg Ammonium-N ausbringen.
  • Für Betriebe, die Grünland bewirtschaften oder mehrjähriges Feldfutter (Aussaat bis 15.5.) anbauen, gilt die Sperrfrist nur vom 1. November bis zum 31. Januar. Allerdings kann der Zeitraum je nach Gegend um 2 bis 4 Wochen verschoben werden.

Wie hoch müssen die Lagerkapazitäten für Gülle sein?

Hört sich alles ziemlich kompliziert an, ist es aber eigentlich nicht. Denn es würde ohnehin nichts bringen, den Pflanzen im Winter Nährstoffe anzubieten, da sie sich in einer Vegetationspause befinden und nicht wachsen. Lediglich die oben genannten Pflanzen können die Nährstoffe noch umsetzen und verwerten, bevor es richtig kalt wird und auch sie in die Winterpause gehen. Die Gülle muss also über den Winter gelagert werden. Vorgeschrieben ist hier eine Lagerkapazität von mindestens 6 Monaten für flüssige Wirtschaftsdünger. Dies regelt – wie auch die Sperrfristen und viele weitere Punkte zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern – die Düngeverordnung (DüVo).

Können alle Landwirte Güllesilvester feiern?

Doch jetzt kommen wir endlich zum Güllesilvester – dem 31. Januar. Endlich darf wieder Gülle gefahren werden. Zumindest theoretisch. Denn natürlich muss man trotz Stichtag auch die Bestimmungen der Düngeverordnung beachten. Beispielsweise ist das Güllefahren auf gefrorenen oder schneebedeckten Böden verboten (agrarheute berichtete).

Ihr seht also, Güllesilvester bedeutet nicht unbedingt gleich losfahren, sondern erst mal abchecken, ob es wirklich erlaubt und sinnvoll ist, Gülle auszubringen.

In diesem Sinne bis bald und schöne Grüße aus Bayern,

Samson, Kotte, Joskin und Co.: Die Gülletechnik der Landwirte

© D. Borgmann Landwirt Dirk kommt in schickem Grün daher. Mit John Deere Traktor und Gülletechnik von Kotte Garant.

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