LKW (C, CE)Klasse C1Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). . Mindestalter:18 Jahre . C1- und C1E-Klassen gelten nur noch fünf JahreIm Zuge der Änderung des Fahrerlaubnisrechts wurde auch die Gültigkeit von Führerscheinen der Klassen C1 und C1E (leichte Lkw) auf fünf Jahre befristet. Nur wer erfolgreich eine Gesundheitsprüfung absolviert, erhält künftig eine Verlängerung. . Spätestens sechs Wochen vor Ablauf der bisher gültigen Fahrerlaubnis sollte man die Verlängerung beantragen. . Betroffen sind rückwirkend alle ab 19.01.2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse. Auch wenn im dortigen Führerschein noch eine Befristung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen ist, verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit kraft Gesetzes nach fünf Jahren ab Erteilung. Die Inhaber solcher Führerscheine sind aufgefordert, ihre Führerscheine umzutauschen, um die Eintragungen an die neue Rechtslage anzupassen. . Für Fahrerlaubnisse, die zwischen 01.01.1999 und 18.01.2013 neu erteilt wurden, bleibt es wie bisher bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Dieser Personenkreis muss nichts veranlassen. . Gleiches gilt für Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31.12.1998 neu erteilt wurden. Diese genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit. Klasse CKraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Mindestalter:ab 21 Jahre (18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 des BKrFQG) Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre,
Klasse CEFahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. Beinhaltet die Klassen BE, C1E und T Voraussetzung: nur mit Klasse C (Vorbesitz) Mindestalter:ab 21 Jahre Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre,
BEWEGE GROSSES.BUS-FührerscheinDer Bus-Führerschein gilt für alle Arten von Kraftomnibussen im Linien-, Reise- oder Gelegenheitsverkehr. Die Ausbildungsdauer und -Umfang dieser Führerscheinklasse ist abhängig von den Voraussetzungen vorhandener Führerscheinklassen. LKW-FührerscheinBei gewerblicher Tätigkeit im Güterkraftverkehr ist zusätzlich eine Qualifikation mit Abschlussprüfung vor der IHK erforderlich. Die LKW-Klassen sind auf 5 Jahre befristet. Eine Verlängerung ist durch Vorlage einer
Tauglichkeitsuntersuchung und eines augenärztlichen Gutachtens auf weitere 5 Jahre gegeben. Sie sind hier:
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Übersicht Fahrerlaubnisklassen Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland folgende Fahrerlaubnisklassen:
Fußnote 1): Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:
Dies gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen C1E, C und CE entsprechend. Fußnote 2):
Für folgende Kraftfahrzeuge wird keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h verlangt:
Für folgende Fahrzeuge ist weder eine Fahrerlaubnis noch eine Prüfbescheinigung erforderlich:
Beförderung von Fahrgästen Für die Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie in Personenkraftwagen ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich, wenn die Beförderung entgeltlich oder geschäftsmäßig erfolgt bzw. für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist. Tabelle: Gegenüberstellung der Fahrerlaubnisklassen vor 1999 und ab 2013
Nationale Fahrerlaubnisklassen für Fahrzeuge, die nicht unter die Richtlinie fallen
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