Was heißt dieser Vorladung für sie liegt ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde?

Die Ermittlungsbehörden müssen dem Beschuldigten Gelegenheit geben, sich zum Vorwurf zu äußern. So steht es in der Strafprozessordnung (§ 163a StPO). Auf eine solche Ladung richtig zu reagieren ist gerade im Ermittlungsverfahren wichtig.

Was ist passiert?

Jemand hat eine Anzeige erstattet oder die Polizei selbst hat Sie als vermeintlichen Täter ermittelt. Jeder kann Anzeige erstatten, wenn er der Meinung ist, es sei eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen worden. Es kommt aber auch vor, dass im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens weitere Täter ermittelt werden. Zum Beispiel in Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (§§ 29 ff. BtMG).

Was muss ich jetzt tun?

Wie Sie auf eine Vorladung der Polizei reagieren sollten, hängt davon ab, ob Sie als Beschuldigter oder als Zeuge vorgeladen wurden.

Beschuldigte

Generell gilt der Rat: fragen Sie einen Strafverteidiger, was zu tun ist. Sprechen Sie mich gerne an. Ich sage Ihnen, ob eine Verteidigung unbedingt nötig ist oder nicht. Das kostet Sie nicht mehr als einen Anruf. Sind Sie rechtschutzversichert? Fein, dann klären wir vorab, ob die Versicherung die Kosten übernimmt. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer ersten Rechtsberatung.

Als Beschuldigte*r haben Sie unter anderem das Recht die Aussage zu verweigern; niemand muss an seiner eigenen Überführung mitwirken. Deshalb müssen Sie nicht zur Vernehmung gehen und erst recht nicht aussagen (auch nicht schriftlich). Andererseits wird das Verfahren ohne Ihr Zutun zum Abschluss gebracht, wenn Sie nicht reagieren. Kann man Ihnen am Ende nichts nachweisen, wird das Verfahren eingestellt. Andernfalls wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben oder den Erlass eines Strafbefehls beantragen. Die Anklageschrift oder den Strafbefehl stellt Ihnen das Gericht zu.

Bei gravierenden Vorwürfen, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie eine Aussage machen und wenn ja, was Sie berichten. Das Problem ist, dass Sie den Ermittlungsstand nicht kennen: wie lautet der Vorwurf genau, gibt es Zeugen oder gar Video-Aufzeichnungen etc. Hier gibt es so viele juristische Fallstricke, dass Sie sich besser beraten lassen. Ihr Verteidiger wird zunächst die Akte anfordern und dann mit Ihnen besprechen, was am besten zu tun ist.

Wenn Sie genau wissen, was Ihnen vorgeworfen wird und Sie sich „schuldig bekennen“ wollen, können Sie zur Vernehmung gehen oder sich schriftlich äußern. Das gilt zumindest für kleinere Delikte, z. B. wenn Sie in einem Warenhaus Sachen gestohlen haben, die nicht viel Wert sind. Aber auch hier lohnt sich ein Beratungsgespräch; dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Zeugen

Auch gegenüber Zeugen hat die Polizei erst einmal keine Möglichkeit, eine Aussage zu erzwingen. Als Zeuge müssen Sie auf eine Ladung der Polizei auch nicht zwingend reagieren. Eine Besonderheit gilt seit neuestem gemäß § 163 Abs. 3 StPO. Danach sind Zeugen verpflichtet, auf Ladung vor „Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft“ (das sind insbesondere Polizeibeamte) zu erscheinen und zur Sache auszusagen. Eine Einschränkung macht die Vorschrift aber dennoch: die Ladung der Polizei muss ein „Auftrag der Staatsanwaltschaft“ zugrunde liegen.

Ob der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt, sollte sich aus der Ladung selbst ergeben. Zum Beispiel durch den Satz: „Sie sind verpflichtet auf diese Ladung zu erscheinen, da Ihre Vernehmung im Auftrag der Staatsanwaltschaft durchgeführt werden soll“ oder schlicht „Dieser Vorladung liegt ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde„. Die Verpflichtung bei der Polizei zur Aussage zu erscheinen, hat jedoch keinen Einfluss auf etwaige Zeugnisverweigerungsrechte (§ 52 StPO) oder das sogenannte Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO). Sie müssen als Zeuge weder gegen Angehörige noch gegen sich selbst Aussagen. Im Zweifelfall sollten Sie sich beraten lassen. Es kann durchaus günstig sein auszusagen, auch wenn das Ermittlungsverfahren gegen einen Angehörigen geführt wird. Besonderen Rat sollten Sie jedoch einholen, wenn die Gefahr besteht, dass Sie selbst Gegenstand des Ermittlungsverfahrens werden.

Aber ich habe das doch nicht gemacht!

Tja, das mag sein. Wie Sie sich in diesem Fall verhalten sollen, lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Es ist möglich, dass Sie den Tatverdacht durch eine Aussage beseitigen; oder auch nicht. Denn Polizei und Staatsanwaltschaft (auch Gerichte) hören bestreitende Einlassungen nur ungern.

Daher gilt gerade, wenn Sie sich für unschuldig halten: rufen Sie mich an. Wir schauen uns den Vorwurf gemeinsam genauer an und sehen, was wir für Sie tun können.

Infothek

Vorladung von der Polizei erhalten – was muss ich tun?

Autor: Rechtsanwältin Dr. Maria Miluscheva, Fachanwältin für Strafrecht

Was heißt dieser Vorladung für sie liegt ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde?

Was ist eine Vorladung

Eine Vorladung ist eine Aufforderung zum persönlichen Erscheinen vor einer staatlichen Stelle. In der Regel bekommt man die Vorladung per Post, aber es kann auch vorkommen, dass man von der Polizei telefonisch vorgeladen wird. Üblicherweise wird in dem polizeilichen Brief der Vorfall genannt, zu dem man befragt werden soll. Aus dem Schreiben kann auch entnommen werden, ob man an der Vernehmung als Zeuge oder Beschuldigter teilnehmen soll.

Was muss man tun, wenn man als Zeuge geladen ist

Im Internet gibt es viele Beiträge, in denen behauptet wird, dass man vor der Polizei nicht erscheinen müsse. Diese Aussage ist nicht mehr aktuell, da die Strafprozessordnung im August 2017 geändert wurde. Nach der aktuellen Gesetzeslage muss ein Bürger, der als Zeuge vorgeladen wird, zur Polizei gehen und eine Aussage machen, wenn der polizeilichen Vorladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Leistet man der Vorladung ohne entschuldigenden Grund keine Folge, können Ordnungsgelder oder gar die Verhaftung der Person angeordnet werden.

Wir können für Sie die Vorladung prüfen und Ihre Rechte und Pflichten klären.

Eine Zeugenvernehmung kann unter Umständen in eine Beschuldigtenvernehmung umkippen. So z.B. können Fragen gestellt werden, deren Beantwortung Sie selber verdächtig macht. Es kann sich auch herausstellen, dass Sie oder nahe Angehörige von Ihnen in der Situation, die aufgeklärt werden soll, eine Straftat begangen haben. Wenn das Risiko besteht, dass während der Vernehmung Tatsachen ans Licht kommen, die einen Verdacht gegen Sie begründen können, dann sollen Sie sich vor der Vernehmung unbedingt anwaltlich beraten lassen.

Mehr Informationen über die Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte des Zeugen finden Sie hier: Rechte und Pflichten des Zeugen im deutschen Strafprozess .

Was muss man tun, wenn man als Beschuldigter geladen ist

Wenn Sie eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten, dann müssen Sie einen kühlen Kopf bewahren und nichts überstürzen.

Die Vorladung bedeutet, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Die Strafverfolgungsbehörden haben Sie unter Verdacht genommen, dass Sie eine Straftat begangen haben. In der Betreffzeile des Ladungsschreibens ist die rechtliche Einordnung der Tat genannt, der Sie verdächtigt werden. Manchmal werden die Tatzeit und der Tatort genannt, so dass man sich ungefähr vorstellen kann, um welchen Vorfall es sich handelt. In der Regel haben Sie aber keine Ahnung, welche Beweise die Polizei gegen Sie bereits erhoben hat und warum man der Überzeugung zuneigt, dass Sie die Strafgesetze verletzt haben. Wenn Sie in dieser ungewissen Situation zur Polizei gehen und Ihre Sicht der Dinge schildern, laufen Sie Gefahr, Ihre Verteidigung erheblich zu erschweren. Bei der polizeilichen Befragung kann man sich sehr schnell in Widersprüche verwickeln oder Tatsachen angeben, die widerlegt werden können. Im schlimmsten Fall kann die Vernehmung so schief verlaufen, dass Ihre Glaubwürdigkeit verloren geht, selbst wenn Sie unschuldig sind. Deshalb ist beim Erhalt einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung besondere Vorsicht geboten. Sie müssen weder vor der Polizei erscheinen noch irgendwelche Angaben machen. Das Grundgesetz garantiert Ihnen das Recht zu schweigen. Machen Sie davon Gebrauch und haben Sie keine Angst davor, dass Ihr Schweigen zu Ihrem Lasten ausgelegt werden kann.

Unser anwaltlicher Rat

Nehmen Sie jede Vorladung ernst und erscheinen Sie lieber nicht unvorbereitet zu dem Termin bei der Polizei. Erreicht Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, empfiehlt es sich unbedingt, einen Strafverteidiger zu konsultieren. Durch die Aussage bei der Polizei werden meistens die Weichen des Strafverfahrens gestellt. Machen Sie lieber keine Fehler und gehen Sie nicht alleine zur Polizei. Als Beschuldigter bekommen Sie keine Akteneinsicht und haben keine Kenntnis von der Beweislage. Ein Strafverteidiger kann die Ermittlungserkenntnisse einsehen und zusammen mit Ihnen die Verteidigungsstrategie entwickeln.

Was bedeutet Auftrag der Staatsanwaltschaft?

Der Gesetzgeber hat die Staatsanwaltschaft mit weitreichenden Befugnissen zur Erfüllung ihrer Aufgaben ausgestattet. Sie darf von allen Behörden Auskunft verlangen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vornehmen oder die Polizei damit beauftragen, soweit keine besonderen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Wann bekommt man eine Vorladung der Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft lädt Sie nur in Ausnahmefällen selbst zu Vernehmung vor, etwa dann, wenn aus Sicht der Staatsanwaltschaft Ihre Aussage besonders wichtig erscheint.

Was passiert nach der Vorladung?

Was kann ich jetzt tun? Eine Vorladung bedeutet zunächst einmal nur, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist. Die Polizei wird die Ermittlungen – auch ohne Ihre Aussage – fortführen, und ggf. Auskünfte bei Behörden einholen oder weitere Zeugen vernehmen.

Warum bekomme ich eine Vorladung?

Sollten Sie einer Straftat verdächtig und Ihr Name bekannt sein, bekommen Sie von dem zuständigen Polizeibeamten eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter. Die Vorladung erfolgt in aller Regel schriftlich. Der verletzte Tatbestand wird Ihnen mitgeteilt.