Was ist der unterschied zwischen angebot und kostenvoranschlag

Handwerkerangebot: Unterschiede zwischen Kostenvoranschlag und Angebot

Ein schriftliches Angebot ist aus Verbrauchersicht besser als ein Kostenvoranschlag. Warum? Ein Angebot ist verbindlich. Unsere Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Unterschiede zwischen Angebot und Kostenvoranschlag.

Rat und Tat: Experten in der Nähe finden

Sie suchen einen qualifizierten Handwerker in Ihrer Nähe? Verschaffen Sie sich einen Überblick, zum Beispiel um sich mehrere Angebote einzuholen:

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Kostenvoranschlag §§ 650 und 632 Absatz 3 BGBAngebot, §§ 145 bis 150 BGB
InhaltFachmännische Schätzung der vorgesehenen Arbeitsschritte, Material- und Zeitaufwand. Detaillierte Auflistung aller Posten mit Mengen- und Preisangeben inklusive Gesamtbetrag. Entweder: Nennung eines Gesamtbetrags ohne einzelne Arbeitsschritte oder Materialkosten. Oder: Arbeitsschritte und Materialangeben werden zwar aufgelistet, aber nur mit einem Gesamtpreis beziffert.
VerbindlichkeitIm Regelfall unverbindlich. Der „garantierte“ Kostenvoranschlag ist verbindlich. Auf dem Kostenvoranschlag sollte ausgewiesen sein, um welchen der beiden Fälle es sich handelt. Ein schriftliches Angebot ist im Regelfall verbindlich. Ein mündliches Angebot ist nur zum Zeitpunkt der Abgabe verbindlich. Wir empfehlen Ihnen, sich immer ein schriftliches, verbindliches Angebot erstellen zu lassen.
KostenNormalerweise kostenlos. Ist die Erstellung mit großem Aufwand verbunden, kann der Handwerker eine Vergütung des Kostenvoranschlags für den Fall verlangen, dass der Auftrag nicht erteilt wird. Dies gilt jedoch nur nach vorheriger Absprache. Normalerweise kostenlos. Ist die Erstellung mit großem Aufwand verbunden, kann der Handwerker eine Vergütung des Angebots für den Fall verlangen, dass der Auftrag nicht erteilt wird. Dies gilt jedoch nur nach vorheriger Absprache.
GültigkeitDer Handwerker legt die Geltungsdauer des Kostenvoranschlags fest. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag ist eine Bindungsfrist nicht notwendig, bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag sollte sie explizit vermerkt sein. Der Handwerker legt fest, wie lange das Angebot gültig ist. Üblich sind Zeiträume zwischen ein und zwei Monaten.

Autorin: Theresa Rauch

Letzte Aktualisierung am 16. Februar 2022 von

Kostenvoranschlag und Angebot werden leider noch oft verwechselt. Doch zwischen beiden Dingen besteht ein großer Unterschied, den sowohl Auftraggeber und Dienstleister gut kennen sollten! Wir beantworten alle wichtigen Fragen zum Thema.

Was muss im Kostenvoranschlag stehen?

Im Kostenvoranschlag müssen alle mit dem Auftrag anfallenden Kosten als Bruttopreise aufgelistet sein. Die Preise müssen also mit eingerechneter Umsatzsteuer angegeben werden. Für Handwerker sind besonders Arbeitszeit, Material und Fahrtkosten wichtig. Bei der Arbeitszeit kann man entweder Stundenlohn oder Tagessätze angeben, abhängig vom Handwerksbereich und der eigenen Vorliebe. Auch die Zeit zwischen Abnahme und Rechnung sollte angegeben werden.

Wie hoch darf der Rechnungspreis vom Kostenvoranschlag abweichen?

Leider gibt es dazu keine klare Gesetzgebung. Es hängt davon ab, ob der Preis wesentlich vom Kostenvoranschlag abweicht und ob das Unternehmen die höheren Kosten unverzüglich mitteilt. Was „wesentlich“ bedeutet, haben in der Vergangenheit verschiedene Gerichte entschieden. Dabei lag die wesentliche Überschreitung in der Regel bei 10 bis 20 Prozent. Ein Kostenvoranschlag sollte also keine grobe Schätzung sein, sondern genau berechnet werden! Nur dann können Handwerker ihre Vergütung erhalten. Bei großen Abweichungen nach oben können Auftraggeber den Vertrag kündigen und müssen nicht zahlen. Berechnet man die Kosten im Kostenvoranschlag aber zu hoch, um kein Risiko einzugehen, kann der Auftrageber abgeschreckt werden und zu einem anderen Dienstleister gehen.

Wie verbindlich ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist standardmäßig unverbindlich. Das heißt, dass sich der Preis zwischen Kostenvoranschlag und Angebot noch ändern kann. Da der Kostenvoranschlag unverbindlich ist, darf auch der Rechnungspreis nach der Fertigstellung auch leicht höher sein, sofern man dem Auftraggeber das direkt bei Änderungen mitteilt. Das kann zum Beispiel auch dadurch passieren, dass der Auftraggeber falsche Eckdaten angegeben hat.

Wann ist ein Kostenvoranschlag kostenpflichtig?

„Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.“So steht es in § 632 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Kostenvoranschlag ist also immer dann kostenlos, wenn der Dienstleister nichts anderes angegeben hat. Wenn Handwerker für den Kostenvoranschlag vergütet werden wollen, müssen sie dem Auftraggeber die Höhe der Kosten vorher mitteilen und brauchen seine Zustimmung. Eigentlich gehört ein Kostenvoranschlag aber zur Akquise dazu. Man sollte ihn nur dann in Rechnung stellen, wenn die Erstellung besonderen Aufwand benötigt oder dabei auch Teile der eigentlichen Aufgabe erledigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Kostenanschlag?

Kostenanschlag und Kostenvoranschlag sind zwei Begriffe für die selbe Sache. Eigentlich ist Kostenanschlag der ursprüngliche Begriff, der auch im BGB verwendet wird. In der Umgangssprache wird aber häufiger „Kostenvoranschlag“ benutzt.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot?

Ein Kostenvoranschlag ist nur eine unverbindliche, aber trotzdem möglichst genaue, Berechnung der wahrscheinlichen Kosten. Das Angebot ist dagegen in der Regel verbindlich für den Dienstleister. Wenn der Auftraggeber es annimmt, muss der Auftrag auch wie beschrieben ausgeführt werden.

Wie verbindlich ist ein Angebot?

Ein Angebot ist standardmäßig immer verbindlich. Nur wenn ausdrücklich klargemacht wird, dass das Angebot unverbindlich ist, ist es nicht bindend. Ohne diese Freizeichnungsklausel sind Sie an das Angebot gebunden und können nicht vom Preis abweichen. Zusätzliche Kosten kann man nicht in Rechnung stellen.

Was bedeutet Freizeichnungsklausel im Angebot?

Eine Freizeichnungsklausel sorgt dafür, dass das Angebot nicht mehr bindend für das Unternehmen ist. Angebote sind entsprechend nur dann unverbindlich, wenn sie eine Freizeichnungsklausel enthalten.Beispiele für Angebote mit Freizeichnungsklauseln“Angebot ist bis zur Besichtigung unverbindlich““Unverbindliches Angebot / Angebot unverbindlich““Angebot freibleibend““Angebot gültig bis zum 20. August““solange der Vorrat reicht“

Ein Kostenvoranschlag lohnt sich vor allem dann, wenn eine Ausschreibung genug Details enthält, um eine erste unverbindliche Kalkulation zu machen. Bei der Gelegenheit können Sie auch einen Besichtigungstermin ausmachen. Wenn alles gut läuft können Sie dem Auftraggeber vielleicht schon vor Ort ein verbindliches Angebot machen. Wenn das noch nicht klappt, ist das aber auch nicht schlimm. Sie sollten das Angebot erst machen, wenn alle wichtigen Daten vorliegen und es sollte möglichst fehlerfrei sein. Natürlich können auch nachträglich noch Änderungen vorgenommen werden, aber nur wenn unvorhersehbare Umstände auftauchen. Zum Beispiel kann erst während der Arbeit Schimmel oder morsches Gebälk hinter einer Wand auftauchen, von denen auch der Auftraggeber nichts wusste.

Bilderquellen: Ralf Geithe/stock.adobe.com

Aufträge gesucht? Jetzt Mitglied werden

Wie verbindlich ist ein Angebot?

Gemäß § 145 BGB ist ein Angebot rechtlich bindend. Darin heißt es: „Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

Ist ein Angebot preislich bindend?

Ein Angebot ist in der Regel verbindlich, ein Kostenvoranschlag ist nur dann verbindlich, wenn dies so ausgewiesen wird. Es ist demnach sinnvoll, auf dem Kostenvoranschlag vermerken zu lassen, ob dieser verbindlichen oder unverbindlichen ist.

Wie bindend ist ein Kostenvoranschlag?

Verbindlich oder unverbindlich? An den verbindlichen Kostenvoranschlag ist der Werkunternehmer gebunden. Dieser kommt in der Praxis kaum vor. Beim unverbindlichen will sich der Unternehmer NICHT genau binden und nur die ungefähren Kosten angeben.

Wie viel darf ein Angebot von der Rechnung abweichen?

Rechnung darf vom Kostenvoranschlag abweichen Das sei gesetzlich in § 649 BGB geregelt. Eine Abweichung zwischen 15 und 20 Prozent sei erlaubt, hänge aber vom Einzelfall ab. Zudem müsse der Handwerker den Kunden immer unverzüglich darüber informieren, wenn die Kosten höher ausfallen, als veranschlagt.