Was ist der unterschied zwischen auszubildende und ausbildung zur

Personen, die unmittelbar in der Berufsausbildung eingebunden sind, werden als Ausbildungspersonal bezeichnet. Dazu zählen Ausbildende, Ausbilder, Ausbildungsbeauftragte und die Auszubildenden. 

Schauen wir uns die einzelnen Personen näher an:

Ausbildende

Ausbildender ist, wer Auszubildende einstellt. Es handelt sich um den Vertragspartner des Auszubildenden. Ausbildender kann eine natürliche, aber auch eine juristische Person sein, zum Beispiel eine GmbH oder Aktiengesellschaft Jeder Ausbildende darf Auszubildende nur einstellen, wenn er persönlich geeignet ist. Wenn es sich um eine juristische Person handelt, gilt dies für den Unternehmensvertreter, der den Auszubildenden einstellt.

Der Ausbildende, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, kann selbst ausbilden oder in seinem Unternehmen einen verantwortlichen Ausbilder benennen, der die Ausbildung durchführt. Jeder Ausbildende darf Auszubildende nur ausbilden, wenn er persönlich und fachlich geeignet ist, also auch die berufs- und arbeitspädagogische Eignung besitzt (§ 28 BBiG).

Bilden Ausbilder nicht selbst aus, so dürfen sie die Leitung der Ausbildung auf andere, die von Ihnen beauftragten Ausbilder übertragen. Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 BBiG kann das so interpretiert werden, dass Ausbildende, die nicht selbst ausbilden, Ausbilder bestellen müssen. Von der Verantwortung der Ausbildungspflicht wird der Ausbildende dadurch nicht befreit.

Hinweis

Im Berufsausbildungsvertrag ist zusätzlich vorgesehen, dass der verantwortliche Ausbilder schriftlich bekanntgegeben wird.

Ausbilder

Der Ausbilder muss nicht nur persönlich geeignet sein, sondern muss auch die fachliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Eignung besitzen. Ausbilder ist, wer unmittelbar, verantwortlich und im wesentlichen Umfang ausbildet. Diesen Aufgaben kann nur eine natürliche Person nachkommen.

Unmittelbar bedeutet, wenn die Ausbildung sowie die Erfolgskontrolle persönlich durchgeführt wird.

Verantwortlich bedeutet, selbstständig den Ausbildungsabschnitt oder die Ausbildungsabschnitte inhaltlich und zeitlich auf das angestrebte Abschnittsziel oder Ausbildungsziel zu gestalten.

Im wesentlichen Umfang bedeutet das, wer an einem nach Funktion und/oder zeitlichem Rahmen bedeutsamen Ausbildungsabschnitt oder Abschnitten mitwirkt.

Ausbilder brauchen nicht ausschließlich mit Ausbildungsaufgaben betraut sein (hauptberufliche Ausbilder), sie können auch sonstige betriebliche Aufgaben erfüllen.

Ausbilder müssen gegenüber den Auszubildenden weisungsgebunden sein.

Hinweis

Wenn Ausbilder nicht auch gleichzeitig persönliche und disziplinarische Vorgesetzte von Auszubildenden sind, so ist, auf ein einvernehmliches Verhältnis zwischen Ausbilder und Vorgesetzten zu achten.

Bei personellen Maßnahmen sind die Regelungen des BetrVG und die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des BR zu berücksichtigen.

Ausbildungsbeauftragte

Ausbildungsbeauftragte können für die Durchführung von Teilaufgaben in der Ausbildung, unter der Verantwortung von Ausbildern, bei der Berufsausbildung als Hilfskräfte mitwirken (§ 28 Abs. 3 BBiG).

Auch diese Personen müssen persönlich geeignet sein und die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.

Hinweis

Neben dem Ausdruck Ausbildungsbeauftragte haben sich in den Betrieben auch die Bezeichnungen Ausbildungsbetreuer oder Azubipaten etabliert. Der Begriff Hilfskräfte sollte nicht benutzt werden.

Auszubildende

Auszubildende sind Personen, die eingestellt werden, um im Rahmen einer Berufsausbildung die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erlernen, die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind.

Keine Auszubildenden sind im Sinne des BBiG: Umschüler, Schüler, Fortzubildende, Volontäre und Praktikanten.

Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen die Online-Ausbildung "Ausbildung der Ausbilder IHK - AdA-Schein", in der dieses Thema ausführlich behandelt wird.

Hauptsächlich nach der Schule und erfolgreich bestandenem Abschluss stellt sich für viele die Frage, ob sie eine Ausbildung oder ein Studium beginnen sollten. Um die für sich passende Entscheidung treffen zu können, sollten Sie die Unterschiede zwischen Ausbildung und Studium kennen und die jeweiligen Vor- und Nachteile gründlich abwägen. Wir von der FIT-Ausbildungs-Akademie geben

Ihnen relevante Informationen für die Entscheidung zwischen Ausbildung und Studium. 

Ausbildung vs. Studium: Welche Unterschiede gibt es?

Obwohl Sie sowohl nach der Ausbildung als auch nach dem Studium fundierte Kenntnisse in einem bestimmten Feld haben, gibt es grundlegende Unterschiede. Um eine Ausbildung zu absolvieren, benötigen Sie in der Regel kein Abitur, was diese zugänglicher macht als die meisten Studiengänge, für die ein Abitur (teilweise sogar ein bestimmter NC) Grundvoraussetzung ist.

Je nachdem, für welche Ausbildung Sie sich entscheiden, wechseln Sie zwischen der Arbeit in Ihrem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule. Ausbildungen sind in der Regel sehr praxisnah und machen erfordern oft viele Wochenstunden Anwesenheit im Betrieb möglich.

Das Studium hingegen ist weniger von praktischen Inhalten geprägt als eine Ausbildung, sondern besteht aus Theorie: Vorlesungen, Klausuren und Vorträgen.

Vor- und Nachteile von Studium und Ausbildung

Um zu entscheiden, ob eine Ausbildung oder ein Studium passend für Sie ist, sollten Sie die jeweiligen Vor- und Nachteile für sich persönlich abwägen. Eine Ausbildung ermöglicht Ihnen vielfältige Praxiserfahrungen, die Sie als Student oder Studentin zusätzlich in Praktika und Nebenjobs sammeln müssen. Darüber hinaus haben Sie nach einer Ausbildung gute Chancen, direkt in das Berufsleben einzusteigen. Hinzu kommt, dass Sie in der Ausbildung bereits Geld verdienen und nicht auf Studienkredite oder BAföG angewiesen sind.

Mit einem Studium ist zwar unter Umständen ein höheres Einstiegsgehalt möglich als mit einer Ausbildung, jedoch verdienen Sie erst später und während des Studiums selbst nichts. Daher erfordert ein Studium häufig mindestens einen Nebenjob, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können, sowie Eigeninitiative, wenn es um praktische Erfahrungen geht. Wer meint, nur ein Studium ebne den Weg in Führungspositionen, liegt falsch. Qualifikationen hierfür lassen sich meist auch nach einer Ausbildung in Weiterbildungen neben dem Berufsalltag erwerben, so auch bei uns von der Fit-Bildungs-GmbH.

Warum Sie rechtzeitig Informationen sammeln sollten

Überlegen Sie sich rechtzeitig, wie Ihre berufliche Zukunft aussehen soll! Die Möglichkeiten, die eine Ausbildung oder ein Studium mit sich bringen, sind unterschiedlich. Nicht jeder Person liegt jede Ausbildungsmöglichkeit. Hinzu kommt, dass Sie einen gewissen Zeitrahmen für die Bewerbungsphase berücksichtigen sollten. Nehmen Sie sich also genügend Zeit, um über folgende Aspekte nachzudenken:

  • Finanzierungsmöglichkeiten
  • Berufliche Ziele
  • Persönliche Interessen
  • Stärken und Schwächen
  • Praxis- oder Theorietyp

Auszubildende dringend gesucht

Während Studienplätze in vielen Feldern hart umkämpft sind und einige junge Menschen sogar Wartesemester auf sich nehmen, um ihre Chancen zu verbessern, gestaltet sich der Einstieg in eine Ausbildung meist einfacher. Viele Betriebe suchen aktiv Nachwuchs und bilden gerne Verstärkung für ihr Team aus. Gerade in den Bereichen Erziehung, Medizin und Pflege, auf die wir von der FIT-Ausbildungs-Akademie gGmbH uns spezialisiert haben, werden immer neue Fachkräfte gesucht. Sie können sich also über gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz und die Arbeit in einer zukunftssicheren Branche freuen.

für die Entscheidung zwischen Ausbildung und Studium. 

Was ist der Unterschied zwischen Ausbildenden und Auszubildenden?

Ausbildender ist, wer Auszubildende einstellt. Es handelt sich um den Vertragspartner des Auszubildenden. Ausbildender kann eine natürliche, aber auch eine juristische Person sein, zum Beispiel eine GmbH oder Aktiengesellschaft Jeder Ausbildende darf Auszubildende nur einstellen, wenn er persönlich geeignet ist.

Was ist eine Auszubildende?

Das Wort Azubi ist die Abkürzung für Auszubildender und beschreibt eine Person, die eine Berufsausbildung absolviert. Es ersetzte somit die in Deutschland geltende Bezeichnung Lehrling oder auch Lehrtochter.

Ist ein Azubi ein Auszubildender?

Du kannst ,Auszubildender' und ,Auszubildende' z. B. mit Doppelnennung, Schrägstrich oder Gendergap gendern. Wir empfehlen die Verwendung einer geschlechtsneutralen Alternative.

Wie nennt man eine Auszubildende?

Ein Auszubildender, in Österreich wie auch früher in Deutschland Lehrling und in der Schweiz ehemals Lehrtochter genannt, ist in den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz) eine Person, die sich in einer Berufsausbildung befindet.