Was ist der Unterschied zwischen einem normalen und einem erweiterten Führungszeugnis?

Hallo, mein Mann und ich haben vor ca einem Monat eine neue super tolle Arbeit gefunden. Der Arbeitgeber möchte nun das erweiterte Führungszeugnis von uns. Ich hab mich zwar schon im Internet belesen aber ich verstehe es nicht ganz. Sagt mir ob ich es richtig verstanden habe. Im erweiterten Führungszeugnis steht : das gleiche wie im normalen, + Sexualdelikte etc. Oder stehen im erweiterten nur Sexualdelikte und nicht so etwas wie Diebstahl? Ich bin verwirrt.

Das Problem ist ich gebe es offen und ehrlich zu. Ich hab vor 2 Jahren etwas versucht zu klauen habe dafür 150 Euro Strafe bekommen und habe es mit 25 Euro monatlich zurück bezahlt das sind also 6 Monate gewesen. Also auch mehr als 90 Tagessätze oder?

Mein Mann war auch kein unbeschriebenes Blatt. Er war 2 Monate im Gefängnis weil er seinen Roller getunt hat, und sie Strafe nicht zahlen konnte. Das war vor ca 8 Jahren. Dann hatte er noch mehrere Verfahren wegen Schwarzfahren die sind alle abbezahlt und wegen erschleichen von Leistungen.

Wir haben jetzt etwas Angst das diese Sachen im erweiterten Führungszeugnis auftauchen. Wir möchten den Job nicht verlieren weil wir ihn echt lieben und so ne Chance nicht mehr bekommen. Ich wäre froh wenn ihr mich vorab aufklären könnt, das ich weiß was auf mich zu kommt. Wenn mich dann die Chefin zu sich ruft ich hab so bammel:(

Danke an alle

In etlichen Berufen, aber auch manchen ehren­amt­lichen Tätigkeiten benötigt Mitar­beiter ein polizei­liches Führungs­zeugnis. Wir zeigen Ihnen, wo und wie Sie den Antrag stellen und welche Gebühren Sie erwarten.

Wofür braucht es ein polizeiliches Führungszeugnis?

Wer mit Kindern oder in einer sicher­heits­sen­siblen Branche arbeiten möchte, muss es vorlegen: das polizei­liche Führungs­zeugnis. Es gibt Auskunft darüber, ob Sie ein Sicher­heits­risiko darstellen. Kurz: Ob Sie vorbe­straft sind, und wenn ja, weswegen. Grundlage für das Führungs­zeugnis ist das Bundes­zen­tral­re­gister, in dem die Verur­tei­lungen aller Bundesbürger regis­triert sind. Das Führungs­zeugnis ist ein Auszug aus diesem Register.

Früher wurde das Führungs­zeugnis auch „polizei­liches Führungs­zeugnis“ genannt – und so ist es auch heute noch im Volksmund bekannt. Schon vor einigen Jahren wurde das Zeugnis aller­dings umbenannt. Ganz offiziell heißt das „polizei­liche Führungs­zeugnis" seitdem nur noch Führungs­zeugnis.

Wer darf ein polizei­liches Führungs­zeugnis verlangen?

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, hat das Recht auf Antrag eines Führungs­zeug­nisses beim Bundesamt für Justiz. So steht es im § 30 des Bundes­zen­tral­re­gis­ter­gesetz (BZRG). Hat die Person das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht, muss ein gesetz­licher Vertreter bestellt werden, der den Antrag stellt. Das Gleiche gilt für Menschen, die nicht geschäftsfähig sind. Auch hier stellt der gesetz­liche Vertreter den Antrag.

Wie bekomme ich ein polizei­liches Führungs­zeugnis?

Bis vor ein paar Jahren musste jeder Bürger zur Behörde gehen und sein Führungs­zeugnis persönlich vor Ort beantragen. Seit 2016 gibt es die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen – im Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ). Die Bestellung ist in wenigen Minuten abgeschlossen und Sie erhalten eine Bestellbestätigung per E-Mail. Es gibt aber auch die Möglichkeit, das Führungs­zeugnis persönlich zu beantragen. Dazu müssen Sie Ihren Perso­nal­ausweis vorlegen. Unter beson­deren Umständen funktio­niert die Antrag­stellung mit Hilfe des elektro­ni­schem Aufent­halts­titels (eAT).

Was kostet ein Führungszeugnis?

Die Gebühr für das Führungszeugnis liegt für alle Bundesländer bei 13,00 EUR. Einzig das europäisches Führungszeugnis kostet 17,00 EUR. Die Gebühr ist direkt bei der Antragstellung zu begleichen. Informieren Sie sich im Vorfeld, welches Zahlungsmittel bei der Behörde zulässig ist, damit es vor Ort keine Probleme gibt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

In der Regel dauert es zwei bis drei Wochen bis das Führungszeugnis fertig gestellt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Antrag online oder persönlich gestellt haben. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Gesamtzahl der zu bearbeitenden Anträge ab, sodass es in Ausnahmefällen bis zu fünf Wochen dauern kann. Beantragen Sie Ihr Zeugnis mit ausreichend Vorlauf beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Vor allem wenn Sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchten. Hier kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses Pflicht sein.

Welche Straftaten sind vermerkt?

Das hängt davon ab, welche Art von Zeugnis Sie beantragen: das einfache (private), das erwei­terte, behördliche oder europäische Führungs­zeugnis.

Einfaches Führungs­zeugnis: nur Strafen ab einer gewissen Schwere

In einem einfachen Führungszeugnis sind keine Verurteilungen zu geringfügigen Strafen eingetragen. „Ist eine Person nicht vorbestraft, erscheint eine Verurteilung erst in ihrem Führungszeugnis, wenn sie zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder drei Monaten Haft verurteilt wird“, informiert Rechtsanwalt Uwe Freyschmidt, Anwalt für Strafrecht und Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins.

Um die Interessen des Bewerbers zu schützen, darf er nur das einfache Führungszeugnis einsehen. In diesem Zusammenhang ist wichtig: Solange nichts im einfachen Führungszeugnis steht, sind Sie offiziell nicht vorbestraft.

Erwei­tertes Führungs­zeugnis: Auch geringere Vergehen enthalten

Anders sieht es aus, wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten möchten, sei es hauptberuflich oder ehrenamtlich. „In diesem Fall kann der Arbeitgeber oder Leiter einer ehrenamtlichen Einrichtung gemäß SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis verlangen“, sagt Rechtsanwalt Freyschmidt.

Das erweiterte Führungszeugnis enthält alle kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen – auch geringfügige. Ein Beispiel: Wurde eine Person wegen sexueller Nötigung eines Jugendlichen zu 70 Tagessätzen verurteilt und war sie nicht vorbestraft, taucht die Verurteilung im einfachen Führungszeugnis nicht auf.

Wer entscheiden muss, ob die Person mit jungen Menschen arbeiten darf, benötigt diese Information allerdings unbedingt. Das erweiterte Führungszeugnis gehört nach SGB VIII vor allem für Erzieher in der Jugendhilfe oder bei ehrenamtlichen Tätigkeiten zu einer der erforderlichen Unterlagen, die vor Jobbeginn vorgelegt werden müssen. Selbst wenn es sich nur um ehrenamtliche Beaufsichtigung handelt.

Erwei­tertes behördliches Führungs­zeugnis: alles inklusive

Im behördlichen Führungszeugnis steht alles, was ein Bundesbürger sich strafrechtlich hat zu Schulden kommen lassen – inklusive Sicherungsverwahrung. Diese Auszüge aus dem Bundeszentralregister bekommen nur ausgewählte Personen zu sehen – etwa Richter und Staatsanwälte in einem Strafverfahren.

Stehen Sie vor Gericht, ist es wichtig zu wissen, ob Sie schon einmal verurteilt wurden, oder aus einem bestimmten Grund nicht verurteilt werden konnten. Das behördliche Führungszeugnis ist ein Zeugnis von Behörden für Behörden und wird nicht für private Zwecke ausgestellt.

Europäisches Führungszeugnis: Informationen aus dem Herkunftsland

Sie ziehen für die Arbeit aus dem EU-Ausland nach Deutschland – oder andersherum? Dann kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber Sie darum bittet, ein europäisches Führungszeugnis vorzulegen. Das europäische Führungszeugnis gibt ihm Auskunft darüber, was im Bundes und Strafregister Ihres Herkunftslandes über Sie steht.

Welche Informationen das Herkunftsland an das Bundesamts für Justiz (BfJ) übermittelt, hängt vom Herkunftsland ab. Dafür gibt es europaweit keine einheitliche Regel. Die Beantragung eines europäischen Führungszeugnises funktioniert wie bei den anderen Zeugnissen auch. Sie können es online, unter Angabe persönlicher Daten, wie Name und Anschrift oder vor Ort unter Vorlage des Personalausweises bei der zuständigen Meldebehörde beantragen.

Kann man eine Eintragung aus dem polizei­lichen Führungs­zeugnis löschen?

Nein. Ist eine Verur­teilung erstmal im Führungs­zeugnis einge­tragen, kann man dagegen wenig unter­nehmen. Aktiv löschen lässt sich aus dem polizei­lichen Führungs­zeugnis nichts. Es bleibt nur abzuwarten, bis der Eintrag verjährt. Das passiert, je nach Schwere der Straftat, nach Ablauf von drei, fünf oder zehn Jahren und auch nur, wenn bis zur Verjährung keine neue Verurteilung hinzu kommt.

„Wird man für ein Vergehen verur­teilt, das im Führungs­zeugnis erscheint, bleiben auch alte Eintra­gungen bestehen. Und zwar so lange, bis die neue Eintragung verjährt“, warnt der Rechts­anwalt aus Berlin.

Ein Beispiel: Ein verur­teilter Straftäter hat in seinem Führungs­zeugnis eine Eintragung, die in einem halben Jahr verjährt. Zu diesem Zeitpunkt wird er erneut wegen eines kleineren Vergehens verur­teilt. Unter den Umständen bleibt der erste Eintrag ebenfalls bestehen – und das so lange, bis auch der zweite Eintrag verjährt ist. Die Verjährungs­frist ist nicht mit dem Strafmaß verknüpft. Wird ein Straftäter vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen, erlischt nicht automa­tisch der Eintrag im Führungs­zeugnis.

Kann ich verhindern, dass ältere Straftaten durch neue Verurteilung verlängert werden?

„Wer erneut straffällig wird, kurz bevor ein alter Eintrag verjährt ist, kann versuchen, die Verur­teilung hinauszuzögern“, so Freyschmidt. Fällt der Richterspruch nach Ende der Verjährungsfrist des alten Eintrags, wird dieser gelöscht. Denn entscheidend für den Eintrag in ein polizeiliches Führungszeugnis ist der Tag der Verurteilung. Ob das Urteil rechtskräftig ist, spielt dabei keine Rolle.

Verurteilung wegen Straftat im Führungszeugnis: Keine Einstellung als Lehrer

Wenn ein Bewerber auf eine Lehramts­stelle sich charak­terlich nicht für den Beruf  des Lehrers eignet, kann ihm das Lehramt versagt werden. Auch ein zunächst ausgewählter Bewerber hat keinen recht­lichen Anspruch auf eine Einstellung. Dies musste ein Bewerber erfahren, der wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein und Vorzeigens eines verfälschten Fahrscheins und daher wegen versuchten Betrugs verur­teilt worden war.

Das Land Berlin hatte dem Bewerber eine Einstellung als Lehrer in Aussicht gestellt. Wie üblich holte es ein erwei­tertes Führungs­zeugnis ein. Darin war ein Straf­befehl des Amtsge­richts Tiergarten aufgeführt. Demnach wurde der Mann wegen versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verur­teilt. Die Gerichte entschieden in zwei Instanzen, dass er wegen der Verur­teiltung nicht als Lehrer einge­stellt werden könne (Entscheidung des Landes­ar­beits­ge­richts Berlin-Brandenburg vom 31. März 2017, AZ: 2 Sa 122/17).

Was steht nicht im erweiterten Führungszeugnis?

Das erweiterte Führungszeugnis enthält alle kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen – auch geringfügige. Ein Beispiel: Wurde eine Person wegen sexueller Nötigung eines Jugendlichen zu 70 Tagessätzen verurteilt und war sie nicht vorbestraft, taucht die Verurteilung im einfachen Führungszeugnis nicht auf.

Was steht in einem einfachen Führungszeugnis?

In dieses Führungszeugnis werden alle Verurteilungen aufgenommen, insbesondere diejenigen wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder wirtschaftlichen Unternehmung stehen. Dies gilt auch dann, wenn die Verurteilung unterhalb der Tagessatz – bzw. Freiheitsstrafengrenze liegen.

Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis in NRW?

Die Kosten der Ausstellung eines regulären Führungszeugnisses, eines erweiterten Führungszeugnisses sowie eines europäischen Führungszeugnisses betragen jeweils 13,- Euro.

Wann wird was aus dem Führungszeugnis gelöscht?

Die Einträge werden entsprechend nach Ablauf bestimmter Fristen, die zwischen 3 bis 10 Jahren liegen, aus dem Führungszeugnis entfernt. Diese Fristen werden ab dem ersten Tag einer Verurteilung gezählt. Ein vorzeitiges Löschen des Eintrags ist nicht möglich.