Was ist eine eidesstattliche Versicherung bei Verlust Fahrzeugschein?

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, ist dieses der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen und ein Ersatz zu beantragen.

Nach einem Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben werden. Die Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige ist in der Zulassungsbehörde im Rahmen der Beantragung vorzulegen.

Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen sein, ist hierüber eine eidesstattliche Versicherung durch den Halter, bei der Kfz.-Zulassung Essen abzugeben.

Wenn ein Fahrzeugschein nach altem Muster in Verlust geraten ist, genügt statt der eidesstattlichen Versicherung auch eine formlose Verlusterklärung. In diesem Fall erfolgt ein Austausch des Fahrzeugbriefes in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II.

Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Ausstellung der  Fahrzeugpapiere kann persönlich oder durch Bevollmächtigung beantragt werden.


Rechtsgrundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Unterlagen

  • Zulassungsantrag
    Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.
  • Eidesstattliche Versicherung
    Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Halter in der Zulassungsbehörde erforderlich.
    Die erforderliche eidesstattliche Versicherung kann in der Zulassungsbehörde zur Niederschrift aufgenommen werden. Außerdem kann die eidesstattliche Versicherung auch von einem Notar aufgenommen werden und ist im Original vorzulegen.
  • Diebstahlsanzeige der Polizei
    Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist die Diebstahlsanzeige der Polizei vorzulegen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    Sofern Ihr Fahrzeug finanziert ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem Finanzierungsgeber verwahrt wird, so ist diese mit einer Einverständniserklärung, zur Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I, der Zulassungsbehörde zu übermitteln. Die Ausstellung des neuen Dokumentes kann erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen.
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
    Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung
  • Gültiges Ausweisdokument im Original
  • Bei juristischen Personen
    Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
    Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters
  • Bei Freiberuflern
    Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
  • Bei Vereinen
    Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
  • Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
    Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrages sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigten im Original

Kosten

Es fallen Standardgebühren in Höhe von 11,20 Euro an.

Bei Entgegennahme einer eidesstattlichen Versicherung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,70 Euro an.

Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.


Hinweise und Besonderheiten

Die Ausstellung eines Ersatz-Dokumentes kann nur in der Zulassungsbehörde in Essen-Steele beantragt werden.


Weitere Informationen

Aktuelle Informationen

OnlinedienstleistungenTERMINRESERVIERUNG KFZ-Zulassungsstelle

Wie viel kostet eine eidesstattliche Versicherung?

Die eidesstattliche Erklärung legen Sie bei einem Notar ab, sodass Sie mit weiteren 50 bis 60 Euro rechnen müssen. Insgesamt können Sie bei einem Verlust des Fahrzeugbriefs mit Gesamtkosten von bis zu 130 Euro rechnen.

Was ist wenn der Fahrzeugschein fehlt?

Haben Sie Ihren Fahrzeugschein verloren, können Sie bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle einen neuen beantragen. Wenn der Schein gestohlen wurde, müssen Sie sich vorher bei der Polizei melden und den Diebstahl zur Anzeige bringen.

Kann man ein Auto ohne Fahrzeugschein verkaufen?

Bei einem Verkauf muss das Fahrzeug bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle abgemeldet werden. Das geht grundsätzlich auch ohne KFZ-Schein. In diesem Fall müssen Sie eine sogenannte eidesstattliche Verlusterklärung abgeben. Sie erhalten dann einen neue Zulassungsbescheinigung I für die Abmeldung.

Was ist wichtiger Fahrzeugschein oder Brief?

Der Fahrzeugbrief ist eines der wichtigsten Zulassungspapiere für Fahrzeuge. Seit dem 1. Oktober 2005 trägt er den neuen Namen Zulassungsbescheinigung Teil II.