Was ist wenn der mdk mich gesund schreibt

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Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH / Beratungsstelle Leipzig Brühl 34 - 38 04109 Leipzig, Deutschland https://www.patientenberatung.de

Ansprechpartner:in Frau Ulrike Dzengel +49 341 33737111

Was ist wenn der mdk mich gesund schreibt

Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH / Beratungsstelle Leipzig 01.06.2011

Patienten können Widerspruch einlegen

(lifePR) (Leipzig, 01.06.2011)

Zunehmend melden sich in der Leipziger Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland gesetzlich Krankenversicherte, die aufgrund eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) von der Krankenkasse "gesundgeschrieben" wurden. Mit einem entsprechenden Schreiben der gesetzlichen Krankenkasse über die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit endet dann auch die Krankengeld- bzw. Entgeltfortzahlung. Dabei fühlen sich die Ratsuchenden durch ihre Erkrankung noch nicht arbeitsfähig und sind von ihrem Arzt noch krankgeschrieben.

Für diesen Fall rät Patientenberaterin Ulrike Dzengel sofort Kontakt mit dem behandelnden Arzt aufzunehmen und je nach Empfehlung des Arztes zu reagieren.

Geht der behandelnde Arzt entgegen der Meinung des MDKGutachters von einer weiter bestehenden Arbeitsunfähigkeit aus, so kann er ein Zweitgutachten bei der Krankenkasse seines Patienten beantragen. Dieser Antrag sollte schriftlich und medizinisch begründet eingereicht werden. Außerdem müsste der Arzt weiterhin die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.

Gleichzeitig muss der Patient bei seiner Krankenkasse Widerspruch gegen die "Gesundschreibung" und die Einstellung der Krankengeldzahlung einlegen. Dabei sollte der Versicherte von seinem Recht auf Akteneinsicht in das MDK-Gutachten Gebrauch machen, damit er seinen Widerspruch ausreichend begründen kann. Erfolgte die Überprüfung des MDK nur nach Aktenlage, also ohne persönliche Begutachtung, sollte der Versicherte in seinem Widerspruch auf das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18.10.2007, Az.: L 8 KR 228/06 hinweisen. Nach diesem Urteil soll bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit im Zusammenhang mit der Einstellung der Krankengeldzahlung nicht nach bloßer Aktenlage entschieden werden. Dzengel weist allerdings darauf hin, dass es sich bei der richterlichen Entscheidung um die Beurteilung eines Einzelfalles handelt. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Arbeitnehmer unter Schilderung der Umstände schnellstmöglich dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft anbieten. Arbeitslose sollten sich persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden.

Schließt sich der behandelnde Arzt aber der Einschätzung des MDK an und bescheinigt keine Arbeitsunfähigkeit mehr, so liegen übereinstimmende medizinische Auffassungen vor. Dem Patienten bleibt nun nur die Möglichkeit, den Kampf allein aufzunehmen, indem er Widerspruch bei seiner Krankenkasse einlegt. Parallel dazu sollten auch in dieser Situation Arbeitnehmer unter Schilderung der Lage dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft anbieten und Arbeitslose sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Meldungstitel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an .

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Kann die Krankenkasse mich einfach gesund schreiben?

"Der Medizinische Dienst der Krankenkassen, MDK, kann einen Patienten von heute auf morgen für gesund erklären." Dann hilft nur ein schriftlicher Widerspruch. Hin und wieder informiert die Krankenkasse mit einem Telefonanruf über den Befund des MDK.

Kann die Krankenkasse das Krankengeld einfach einstellen?

Eine Krankenkasse darf die vom Arzt attestierte Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüfen lassen. Wenn der MDK feststellt, dass der Versicherte wieder arbeitsfähig ist, kann die Krankengeldzahlung eingestellt werden.

Wann kann das Krankengeld gestrichen werden?

Wird der Anspruch auf Krankengeld (78 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Erkrankung) ausgeschöpft wird kein Krankengeld mehr gezahlt. Ist die versicherte Person noch immer arbeitsunfähig, endet zugleich ihre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (sog. Aussteuerung).

Kann man von der Krankenkasse zur Rente gezwungen werden?

Die Krankenkasse kann nur ausnahmsweise auffordern, einen Rentenantrag zu stellen, wenn ein Anspruch auf eine Regelaltersrente besteht. Die Aufforderung durch die Krankenkasse schränkt das Dispositionsrecht des Versicherten über seine Ansprüche gegen den Rentenversicherungsträger ein.