Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2020
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SteuernummerSteuernummer aus einem Profil Sollten Sie Steuerprofile angelegt haben, wählen Sie bitte im Abschnitt Datenübernahme aus einem Profil die zutreffende Option aus. Durch Mausklick auf den kleinen Pfeil darunter haben Sie die Möglichkeit, das gewünschte, angelegte Profil aus der Liste auszuwählen. Dadurch wird die im Profil eingetragene Steuernummer in der Einkommensteuererklärung hinterlegt und an das zuständige Finanzamt adressiert. Außerdem werden Informationen aus dem Profil in Felder des Hauptformulars zur Einkommensteuererklärung sichtbar vorbelegt. Die Eingabe der Steuernummer erfolgt im Abschnitt Steuernummer über die erste
bereits aufgeklappte Option und anschließender Auswahl "Land".
Neue Steuernummer beantragen Öffnen Sie bitte die zweite Option "Neue Steuernummer beantragen" im Abschnitt Steuernummer, wenn Sie keine Steuernummer besitzen oder Ihnen von dem aktuell zuständigen Finanzamt (zum Beispiel wegen Wechsel des Wohnortes) noch keine Steuernummer mitgeteilt wurde. Geben Sie das für Sie zuständige Finanzamt an, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Einkommensteuererklärung wohnen. Haben Sie zurzeit mehrere Wohnungen im Inland ist folgendes Finanzamt zuständig:
Die vorstehenden Ausführungen gelten für Lebenspartner entsprechend.
Müssen Sie die Einkommensteuererklärung bei einem anderen als dem bisher zuständigen Finanzamt abgeben, sollten Sie bitte im Hauptvordruck, dort im Eingabefeld „Bisheriges Finanzamt” dieses zusammen mit der bisherigen Steuernummer eintragen.
AnlagenauswahlWelche Anlagen brauche ich? Wollen Sie und Ihr(e) Ehegatte(in) / eingetragene(r) Lebenspartner(in) sich zusammen veranlagen lassen, gibt es gemeinsame Anlagen und Anlagen, die jeder für sich ausfüllen muss. Zur Erklärung gehören der Hauptvordruck ESt 1 A , sowie zusätzlich
Geben Sie hier die allgemeinen Angaben zur Person ein. Weiterhin können Sie folgende Angaben machen:
In der Anlage AUS sind die ausländischen Einkünfte zu erklären, unabhängig davon, ob mit dem Staat, aus dem sie stammen, ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht
oder nicht.
Anlage Außergewöhnliche Belastungen Erklären Sie in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen zum Beispiel Krankheits- und Pflegekosten, beantragen Sie den Hinterbliebenen-Pauschbetrag, den Pflege-Pauschbetrag und / oder den Behinderten-Pauschbetrag. Für Ihre Beiträge zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag können Sie eine Altersvorsorgezulage bei Ihrem Anbieter beantragen. Darüber hinaus können Sie mit der Anlage AV einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen. Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen (sogenannte Riester-Rente):
Bei dieser Anlage machen Sie bitte Angaben zu erhaltenen Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbaren Zuschüssen bei betrieblichen Einkünften. Bei diesen Corona-Zuschüssen handelt es sich um steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Da für die Corona-Zuschüsse regelmäßig keine Steuerbefreiung greift, wirken sie sich gewinnerhöhend aus. Die Corona-Zuschüsse sind bei Ermittlung des Gewinns nach § 4 Absatz 1 EStG gegebenenfalls in Verbindung mit § 5 EStG (E-Bilanz) oder nach § 4 Absatz 3 EStG (Anlage EÜR) als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu erfassen. Bei der Gewinnermittlung nach § 13a EStG sind die Corona-Zuschüsse mit dem Grundbetrag abgegolten. Anlage Energetische Maßnahmen Diese Anlage ist auszufüllen, wenn Sie als Eigentümer oder Miteigentümer die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen beantragen möchten
Die Gewährung der Steuerermäßigung setzt voraus, dass Sie eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erhalten haben. Angaben zur Förderung des Wohneigentums:
Haben Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, dann können hier Angaben zum Gewinn und zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG gemacht werden. Hinzu kommen Daten zum Veräußerungsgewinn eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils und Sonstiges. Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen In dieser Anlage beantragen Sie die Steuerermäßigung für Aufwendungen
und erklären bei Ehegatten / Haushaltsgemeinschaften die Aufteilung der Höchstbeträge. Angaben zu Einkünften aus Kapitalvermögen und Anrechnung von Steuern:
Geben Sie dazu unter anderem Zinsen, Dividenden, Steuerabzugsbeträge sowie anrechenbare Steuern an. Angaben zu Einkünften aus Kapitalvermögen aus Beteiligungen gemäß Feststellungsbescheid:
Füllen Sie stets auch die Angaben zum Sparer-Pauschbetrag in der Anlage KAP aus. Angaben zu Einkünften aus Kapitalvermögen aus Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben:
Füllen Sie stets auch die Angaben zum Sparer-Pauschbetrag in der Anlage KAP aus. Angaben zu Kindern:
Angaben zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft:
In der Anlage 34b sind die Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Einkünfte aus der außerordentlichen Holznutzung nach § 34b EStG eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs einzutragen. Angaben zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, zum Beispiel:
Angaben zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die im Ausland erzielt wurden, zum Beispiel:
Die Anlage N-Gre ist von Personen auszufüllen, die nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz als Grenzgänger einzustufen sind. Die Anlage N-Gre kann nur bei Finanzämtern in Baden-Württemberg abgegeben werden. In der Anlage R sind Einkünfte aus Renten und anderen Leistungen aus dem Inland zu erklären. Beispielsweise sind das Angaben zu Leibrenten / Leistungen aus:
In der Anlage R-AUS sind Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen beziehungsweise ausländischen Rentenverträgen zu erklären. Dies sind
Bei der Anlage R-AV / bAV werden Leistungen und Renten aus der inländischen Altersversorgung und der inländischen betrieblichen Altersversorgung erklärt. Dazu gehören:
Einkünfte aus selbständiger Arbeit:
Angaben zu sonstigen Einkünften:
In der Anlage Sonderausgaben werden zum Beispiel Aufwendungen für
beantragt. In der Anlage Sonstiges sind
zu erklären. Hier können Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen gemacht werden. Dazu gehören Angaben zum Haushalt von bis zu drei unterstützten Personen sowie deren persönliche Verhältnisse (zum Beispiel Vermögen, Einkünfte und Bezüge). Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Angaben zu Vorsorgeaufwendungen:
In dieser Anlage tätigen Sie Angaben / Anträge in Fällen mit Auslandsbezug, zum Beispiel:
Ergänzende Angaben für nichtbuchführende Weinbaubetriebe zur Anlage L. Hier können Sie die Betriebseinnahmen sowie -ausgaben eingeben und den Gewinn ermitteln. Anlage Zinsschranke ist nur auszufüllen, wenn die Zinsaufwendungen die Zinserträge um mindestens 3 Millionen Euro übersteigen, ein Zinsvortrag festgestellt wurde und / oder zur Feststellung eines EBITDA-Vortrags. Zusatzangaben für die Steuerberechnung Diese Angaben dienen ausschließlich der Steuerberechnung bei Mein ELSTER und werden nicht an das Finanzamt übermittelt.
eingegeben. Anleitung zur Einkommensteuererklärung / zum Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage / zur Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge / zur Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für unbeschränkt steuerpflichtige PersonenPflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung Arbeitnehmer sind nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, zum Beispiel
Antrag auf EinkommensteuerveranlagungBitte vergessen Sie nicht, auf der "Startseite des Formulars" das entsprechende Auswahlfeld zu setzen. AbgabefristDie allgemeine Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2020 und der Erklärung zur
Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags 2020 läuft bis zum 31.07.2021. Bei Land- und Forstwirten endet die Abgabefrist spätestens sieben Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres 2020 / 2021. Diese Fristen können auf Antrag verlängert werden. Wird die Einkommensteuererklärung verspätet oder nicht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag und, falls erforderlich, Zwangsgelder festsetzen. SteuernachzahlungDurch die Veranlagung zur Einkommensteuer können sich auch Abschlusszahlungen und höhere Vorauszahlungen ergeben. Halten Sie bitte Mittel für diese Zahlungen bereit, damit Sie die Zahlungstermine einhalten können. Elektronische Übermittlung der EinkommensteuererklärungDie Einkommensteuererklärung ist elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung greift nicht, wenn daneben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Steuerabzug
erzielt werden und die positive Summe der Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, sowie die positive Summe der Progressionseinkünfte jeweils den Betrag von 410 Euro nicht übersteigen. Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge Sind Sie kirchensteuerpflichtig und wurde auf Ihre Kapitalerträge keine Kirchensteuer einbehalten, zum Beispiel weil Sie dem Datenabruf zur Kirchensteuererhebung widersprochen haben (Sperrvermerk), sind Sie zur Abgabe der Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge verpflichtet. Diese Erklärung ist grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung abzugeben. Eine gesonderte Abgabe dieser Erklärung ist nur dann erforderlich, wenn Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben. Bitte beachten Sie die Anleitung zu Zeile 6 in der Hilfe zur Anlage KAP und vergessen Sie nicht, auf der "Startseite des Formulars" das entsprechende Auswahlfeld zu aktivieren. HauptvordruckBelege sind mit der Einkommensteuererklärung nur dann einzureichen, wenn in den Formularen / Ausfüllhilfen ausdrücklich darauf hingewiesen wird; im Übrigen sind diese aufzubewahren (Belegvorhaltepflicht) und nur auf Anforderung des Finanzamts einzureichen. Geschlechterneutrale Formulierung Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wurde die männliche Sprachform verwendet. Dies bedeutet jedoch keine Benachteiligung des weiblichen / dritten Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein. Zeile 6 bis 34
Zeile 17
Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung Zeile 28
Als außergewöhnliche Belastungen können nur solche Aufwendungen erklärt werden, die ausschließlich Sie selbst wirtschaftlich getragen haben (Anlage Außergewöhnliche Belastungen). Das Gleiche gilt für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen) und § 35c EStG (Anlage Energetische Maßnahmen). Werden die Aufwendungen von einem gemeinsamen Konto gezahlt, geben Sie bitte nur den von Ihnen jeweils wirtschaftlich getragenen Anteil an (gegebenenfalls hälftig). Den Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern stellen Sie bitte in Zeile 11 der Anlage Sonstiges. Bitte beachten Sie, dass nur die Abzugshöchstbeträge aufgeteilt werden können, also nicht die Aufwendungen selbst.
Zeile 31 bis 34
Der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen (beachten Sie bitte die Erläuterungen zu Zeile 42 des Hauptvordrucks). Ein gesonderter Antrag ist zum Beispiel erforderlich, wenn
Bitte vergessen Sie nicht, auf der "Startseite des Formulars" das entsprechende Auswahlfeld zu aktivieren. Zeile 42Für zulagebegünstigte vermögenswirksame Leistungen setzt das Finanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres auf Antrag eine Arbeitnehmer-Sparzulage fest. Diesen Antrag stellen Sie durch Aktivierung des Feldes mit einem Haken. Die notwendigen Daten (elektronische Vermögensbildungsbescheinigung) werden von Ihrem Anbieter elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Bei Neuverträgen (Vertragsabschluss nach dem 25.05.2018) erfolgt eine Datenübermittlung nur, wenn Sie in diese eingewilligt haben. Die bisherige Anlage VL wird ab 2017 nicht mehr ausgestellt. Ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht regelmäßig nur, wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten / Lebenspartnern 35.800 Euro nicht übersteigt. Bei Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers und Vermögensbeteiligungen an anderen Unternehmen (zum Beispiel Anlage in einem VL-Investmentsparplan) besteht ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn das zu versteuernde Einkommen 20.000 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten / Lebenspartnern 40.000 Euro nicht übersteigt. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird in der Regel erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt. Haben Sie über Ihren Vertrag vor Ablauf der Sperrfrist unschädlich verfügt (zum Beispiel bei längerer Arbeitslosigkeit), wird Ihnen die Arbeitnehmer-Sparzulage vorzeitig ausgezahlt. Entsprechendes gilt, wenn ein Bausparvertrag zugeteilt wird. Bei einer Anlage zum Wohnungsbau (zum Beispiel Grundstücksentschuldung) wird Ihnen die Arbeitnehmer-Sparzulage jährlich ausgezahlt. Einkommensersatzleistungen Zeile 43 und 44
Haben Sie Einkommensersatzleistungen erhalten, tragen Sie diese bitte in Zeile 43 ein. Vergleichbare Einkommensersatzleistungen aus einem EU- / EWR-Staat oder der Schweiz tragen Sie bitte in Zeile 44 ein. Für die steuerliche Berücksichtigung von Sachverhalten, die ausländische Verhältnisse betreffen, können die ansonsten geltenden Freibeträge, Pauschbeträge oder Höchstbeträge nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des jeweiligen Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind.
Hierbei erkennt das Finanzamt höchstens folgende Beträge an:
Anlage Haushaltsnahe AufwendungenSteuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen AllgemeinesFür die in Ihrem inländischen oder in einem anderen EU- / EWR-Staat belegenen Haushalt angefallenen Aufwendungen können Sie folgende Steuerermäßigungen beantragen:
Zeile 4 bis 15
im Heim. Das Vorhandensein eines eigenen Haushalts im Heim ist hierfür nicht erforderlich.
Nach § 35a EStG begünstigt sind nur die Aufwendungen für die Leistung selbst (in Rechnung gestellte / in der Betriebskostenabrechnung enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der auf diese Kosten entfallenden Umsatzsteuer). In den Zeilen 6 bis 8 sind stets die beiden Spalten „Rechnungsbeträge“ und „darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer“ auszufüllen. Darüber hinaus ist in Zeile 9 in jedem Fall die Summe zu bilden. Aufwendungen für das verwendete Material oder für gelieferte Waren sind nicht begünstigt. Ebenfalls nicht begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme. Dazu zählen alle Baumaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung anfallen. Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass die Aufwendungen weder zu den Betriebsausgaben noch zu den Werbungskosten gehören, sich noch nicht als außergewöhnliche Belastungen ausgewirkt haben und nicht als Sonderausgaben berücksichtigt worden sind. Sofern Sie den Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt haben möchten, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen laut Zeile 14 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen noch im Rahmen der Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt laut Zeile 5 geltend machen. Für die - wegen Anrechnung von Pflegegeld (§ 37 SGB XI) oder Pflegetagegeld - nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Aufwendungen für die häusliche Pflege können Sie in Zeile 5 die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beantragen. Für Aufwendungen, die zu den Kinderbetreuungskosten (Zeilen 73 bis 79 der Anlage Kind) gehören, kann keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG geltend gemacht werden. Sowohl bei Aufwendungen im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung (einschließlich Pflege- und Betreuungsleistung) als auch bei Handwerkerleistungen ist die Steuerermäßigung davon abhängig, dass Sie für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf ein Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Für Barzahlungen, Baranzahlungen oder Barteilzahlungen und Barschecks wird keine Steuerermäßigung gewährt. Anlage SonderausgabenSonderausgaben sind Aufwendungen der Lebensführung, die steuerlich begünstigt werden. Zeile 4
Beiträge der Mitglieder von Religionsgemeinschaften (Kirchenbeiträge), sind wie Kirchensteuer abziehbar. Als Religionsgemeinschaften gelten diejenigen, die mindestens in einem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind, aber während des ganzen Kalenderjahres keine Kirchensteuer erheben. Der Abzug ist bis zur Höhe der Kirchensteuer zulässig, die in dem betreffenden Bundesland von den als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften erhoben wird. Bei unterschiedlichen Kirchensteuersätzen ist der höchste Steuersatz maßgebend. Der übersteigende Betrag kann als Spende berücksichtigt werden und ist in Zeile 5 einzutragen. Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) für steuerbegünstigte Zwecke Zeile 5 bis 12Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte ZweckeSpenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke (Zeile 5 und 6) werden bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte
berücksichtigt. Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische ParteienBei Spenden und Mitgliedsbeiträgen an politische Parteien (Zeile 7) ermäßigt sich die Einkommensteuer um 50 Prozent der Ausgaben, höchstens um 825 Euro und bei zusammen veranlagten Ehegatten / Lebenspartnern höchstens um 1.650 Euro. Höhere Spenden und Mitgliedsbeiträge als 1.650 Euro oder 3.300 Euro werden bis maximal 1.650 Euro oder 3.300 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt. Der Abzug ist nicht möglich, sofern die politische Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen ist. Spenden und Mitgliedsbeiträge an unabhängige WählervereinigungenBei Spenden und Mitgliedsbeiträgen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 8), die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, ermäßigt sich die Einkommensteuer um 50 Prozent der Ausgaben, höchstens um 825 Euro; bei zusammen veranlagten Ehegatten / Lebenspartnern höchstens um 1.650 Euro. Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer StiftungSpenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung sind innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren bis 1.000.000 Euro, bei Ehegatten / Lebenspartnern, die zusammen veranlagt werden, bis zu einem Gesamtbetrag von 2.000.000 Euro begünstigt. Tragen Sie daher bitte alle entsprechenden Spenden in der Zeile 9 ein. Spenden in das verbrauchbare Vermögen einer Stiftung sind nicht im Rahmen dieses Höchstbetrags, sondern gegebenenfalls nach allgemeinen Grundsätzen (Zeile 5) abzugsfähig. Alle Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke sind auf Anforderung des Finanzamts durch eine Bestätigung nachzuweisen. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge bis 200 Euro je Zahlung gilt: Ist der Empfänger der Spenden und Mitgliedsbeiträge eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle, genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (zum Beispiel Kontoauszug). Bei gemeinnützigen Einrichtungen (zum Beispiel Vereine, Stiftungen) ist nur auf Anforderung des Finanzamts zusätzlich ein von dieser Einrichtung erstellter Beleg einzureichen, der Angaben über die Freistellung von der Körperschaftsteuer und die Verwendung der Mittel enthält. Außerdem muss angegeben sein, ob es sich um Spenden oder um Mitgliedsbeiträge handelt. Zuwendungsbestätigungen und Nachweise (Bareinzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung), die nicht vom Finanzamt angefordert werden, sind von Ihnen bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Steuerbescheides oder im Rahmen der gesetzlichen Fristen des § 147 der Abgabenordnung (AO) aufzubewahren. Steuerbegünstigte Organisationen im EU- / EWR-AuslandZuwendungen an steuerbegünstigte Organisationen im EU- / EWR-Ausland sind nur begünstigt, wenn der ausländische Zuwendungsempfänger nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 51 bis 68 AO dient. Bitte reichen Sie hierzu geeignete Unterlagen (zum Beispiel Satzung, Tätigkeits-, Kassenbericht) ein. Bescheinigungen über die Höhe der Zuwendungen reichen als alleiniger Nachweis für eine steuerliche Berücksichtigung nicht aus. Keine steuerlich begünstigten Spenden sind zum Beispiel
Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung Zeile 13
Bei einem Vollzeitstudium / einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme können Sie für die Wege zwischen Wohnung und Bildungseinrichtung die Entfernungspauschale geltend machen (beachten Sie bitte die Erläuterungen zu den Zeilen 31 bis 38 in der Hilfe zur Anlage N). Ein Vollzeitstudium oder eine vollzeitige Bildungsmaßnahme liegt insbesondere vor, wenn Sie dieses / diese außerhalb eines Dienstverhältnisses durchführen und daneben keiner Erwerbstätigkeit oder während der
gesamten Dauer des Studiums / der Bildungsmaßnahme einer Erwerbstätigkeit mit nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit oder lediglich einer geringfügigen Beschäftigung (sogenannter Mini-Job) nachgehen. In diesem Fall ist der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen nicht möglich. Üben Sie neben dem Studium / der Bildungsmaßnahme eine Erwerbstätigkeit mit durchschnittlich mehr als 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit aus, können Sie
Verpflegungsmehraufwendungen und die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für Fahrtkosten geltend machen.
können diese Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden (beachten Sie bitte die Erläuterungen zu Zeile 45 in der Hilfe zur Anlage N), wenn zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen wurde. Eine Berufsausbildung als Erstausbildung liegt in der Regel vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von zwölf Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird. Gezahlte Versorgungsleistungen (Renten und dauernde Lasten) Zeile 15 bis 18
Versorgungsleistungen, die im Rahmen der gesonderten und einheitlichen
Feststellung berücksichtigt wurden, sind in Zeile 18, übrige Versorgungsleistungen in Zeile 17 einzutragen. Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, die vor dem 01.01.2008 vereinbart worden sind, können wie bisher abgezogen werden. Im Falle der gesonderten und einheitlichen Feststellung tragen Sie diese bitte in Zeile 16 und / oder 18 ein. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner Zeile 19 und 20
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich Zeile 21 und 22
Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs Zeile 23
Anlage SonstigesSteuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer Zeile 4
Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter Zeile 5
Steht das Objekt im Miteigentum (außer bei Ehegatten / Lebenspartnern) tragen Sie hier Ihren Anteil am Abzugsbetrag ein. Die Voraussetzungen für die Behandlung als Kulturgut und die Erforderlichkeit der Aufwendungen sind durch eine Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen oder von der Landesregierung bestimmten Stelle nachzuweisen. Zeile 6Wurde für Sie oder für Ihren Ehegatten / Lebenspartner zum 31.12.2019 ein verbleibender Spendenvortrag festgestellt, haken Sie bitte in Zeile 6 das entsprechende Auswahlfeld an. Der Spendenvortrag wird dann vom Finanzamt berücksichtigt. Zeile 7 und 8
Der Verlustrücktrag nach 2019 für nicht ausgeglichene negative Einkünfte (Verluste) 2020 kann der Höhe nach beschränkt werden. Falls Sie den Verlustrücktrag der Höhe nach begrenzen möchten, geben Sie bitte in Zeile 8 an, mit welchem Betrag Sie die Verluste zurücktragen wollen. Sollen die Verluste nur in künftigen Jahren berücksichtigt werden, tragen Sie bitte "0" ein. Wurde für Sie oder für Ihren Ehegatten / Lebenspartner zum 31.12.2019 ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt, haken Sie bitte in Zeile 7 das entsprechende Auswahlfeld an. Der Verlustvortrag wird dann vom Finanzamt berücksichtigt. Negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten Zeile 9Wurden für Sie oder für Ihren Ehegatten / Lebenspartner zum 31.12.2019 verbleibende negative Einkünfte nach § 2a Absatz 1 Satz 5 EStG festgestellt, haken Sie bitte in Zeile 9 das entsprechende Auswahlfeld an. Der Verlustvortrag wird dann vom Finanzamt berücksichtigt. Freibetrag für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds Zeile 10Wurde für Sie oder für Ihren Ehegatten / Lebenspartner zum 31.12.2019 ein verbleibender Freibetrag für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds festgestellt, haken Sie bitte in Zeile 10 das entsprechende Auswahlfeld an. Anlage Außergewöhnliche BelastungenAußergewöhnliche
Belastungen sind Ausgaben, die aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig anfallen, zum Beispiel die Ausgaben, die durch Krankheit, Behinderung, Bestattung eines Angehörigen oder Unwetterschäden entstehen. Diese Ausgaben können - soweit sie Ihnen nicht ersetzt werden - unter Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Zeile 4 bis 6
Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt:
Blinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen Pauschbetrag von 3.700 Euro jährlich.
Geben Sie den Grad der Behinderung an und reichen Sie die Nachweise ein, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben. Die notwendigen Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (zum Beispiel Versorgungsamt). Der Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 Euro kann auch bei Vorlage des Bescheids über die Einstufung als Schwerstpflegebedürftiger (Pflegegrad 4 oder 5) gewährt werden. Hinterbliebenen-Pauschbetrag Zeile 10Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden, zum Beispiel nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag von 370 Euro beantragen. Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben. Bei Hinterbliebenenbezügen ist der Nachweis durch amtliche Unterlagen (zum Beispiel Rentenbescheid des Versorgungsamts, der zuständigen Entschädigungsbehörde oder eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung) zu erbringen. Der Rentenbescheid eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung genügt nicht als Nachweis. Zeile 11 und 12
Pflegen Sie mehr als 5 Personen, machen Sie die erforderlichen Angaben zu den Zeilen 11 und 12 bitte im Abschnitt Ergänzende Angaben zur Steuererklärung in Zeile 45 des Hauptvordruckes ESt 1 A und aktivieren bitte das Häkchenfeld in erster Zeile 45 des Hauptvordrucks.
Zeile 13 bis 21Anstelle oder neben den bisher erläuterten Pauschbeträgen (bei Aufwendungen wegen Behinderung oder Pflege) können Sie noch andere außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Diese führen jedoch nur dann zu einer Minderung der Steuer, wenn sie einen bestimmten Teil Ihrer Einkünfte übersteigen. Die "zumutbare Belastung" ist im Einkommensteuergesetz im Einzelnen geregelt und wird vom Finanzamt berücksichtigt. Andere Aufwendungen sind zum Beispiel:
die behinderten Menschen erfahrungsgemäß durch ihre Krankheit oder Behinderung entstehen. Hierzu gehören zum Beispiel auch Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau oder Neubau einer Wohnung oder eines Hauses.
für Angehörige, soweit sie den Nachlass und etwaige Ersatzleistungen übersteigen. Es können aber nur Kosten berücksichtigt werden, die mit der Bestattung unmittelbar zusammenhängen (zum Beispiel für Grabstätte, Sarg, Blumen, Kränze, Todesanzeigen und so weiter). Kosten für Trauerkleidung und Bewirtung der Trauergäste sowie Reisekosten anlässlich der Bestattung werden nicht anerkannt.
für durch die Behinderung veranlasste
unvermeidbare Fahrten von Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder von Personen, deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt und die zugleich geh- und stehbehindert sind (Merkzeichen "G" oder orangefarbener Flächenaufdruck im Schwerbehindertenausweis).
soweit sie nicht von dritter Seite, zum Beispiel einer Krankenkasse, steuerfrei ersetzt worden sind oder ein Anspruch auf Ersatz besteht. Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel können nur als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn ihre medizinische Notwendigkeit durch Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird. Dies gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Bei einer andauernden Erkrankung mit anhaltendem Verbrauch bestimmter Medikamente reicht die einmalige Vorlage einer solchen Verordnung aus.
wenn die Notwendigkeit der Kur durch Vorlage eines vor Kurbeginn ausgestellten amtsärztlichen Gutachtens nachgewiesen wird, sofern sich die Notwendigkeit nicht schon aus anderen Unterlagen (zum Beispiel bei Pflichtversicherten aus einer Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse) ergibt. Der Zuschuss einer Krankenversicherung zu Arzt-, Arznei- und Kurmittelkosten reicht als Nachweis der Notwendigkeit der Kur nicht aus.
die Ihnen oder Ihrem Ehegatten / Lebenspartner für die Beschäftigung einer ambulanten Pflegekraft oder durch Unterbringung in einem Pflegeheim, in der Pflegestation eines Altenheims oder in einem Altenpflegeheim entstehen. Werden tatsächliche Pflegekosten
geltend gemacht, so kann daneben der Behinderten-Pauschbetrag nicht in Anspruch genommen werden. Für den Teil der haushaltsnahen Pflegekosten, der durch den Ansatz der zumutbaren Belastung nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wird, können Sie in den Zeilen 20 und / oder 21 die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und / oder Dienstleistungen beantragen (beachten Sie auch die Erläuterungen in der Hilfe zur Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen). Ein Abzug ist auch für Aufwendungen möglich, die Ihnen aus der Pflegebedürftigkeit einer anderen Person zwangsläufig entstehen.
für Hausrat und Kleidung, die durch ein unabwendbares Ereignis, zum Beispiel Brand oder Hochwasser, verloren wurden, wenn keine allgemein zugängliche und übliche Versicherung möglich war; dies gilt auch für die notwendigen und angemessenen Kosten der Schadensbeseitigung. Anlage AUSIn der Anlage AUS sind die ausländischen Einkünfte zu erklären, und zwar ausländische Einkünfte, die aus einem Staat stammen, mit dem
Dabei wird davon ausgegangen, dass - soweit im Folgenden nichts Anderes geschrieben steht - die Einkünfte auch in den übrigen Anlagen zur Einkommensteuererklärung (Anlage G, L, R-AUS, S, SO, V) enthalten sind und im Quellenstaat nach dortigem Recht besteuert werden. Liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, kommt eine Eintragung in der Anlage AUS nur in Betracht, wenn die tarifliche Einkommensteuer Anwendung findet (Eintragungen in den Zeilen 27 bis 34 und 49 der Anlage KAP sowie in den Zeilen 25 bis 29 der Anlage KAP-BET). Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind grundsätzlich nur in den Anlagen N und N-AUS anzugeben, es sei denn, es wird die Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern gewünscht. In diesem Fall sind die ausländischen Einkünfte und die darauf entfallende ausländische Steuer zusätzlich in der Anlage AUS zu erklären (Ausnahme: Schweizerische Abzugsteuer, beachten Sie bitte die Zeile 26 der Anlage N). Die Einkünfte aus einem Staat sind in einer Anlage zusammenzufassen; ausländische Investmentfonds sind dem Staat zuzuordnen, in dem der Fonds aufgelegt wird. Einkünfte aus jedem Spezial-Investmentfonds sind jeweils in einer gesonderten Anlage einzutragen. Je Staat fügen Sie bitte einen weiteren Eintrag hinzu. Die Einkünfte sind nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln. Dabei sind die Einnahmen um die mit ihnen zusammenhängenden Betriebsausgaben oder Werbungskosten (gegebenenfalls um die Pauschbeträge hierfür) zu kürzen. Beträge in ausländischer Währung rechnen Sie bitte nach dem maßgeblichen Kurs zum Zeitpunkt des Zu- oder Abflusses um. Einkünfte und anzurechnende ausländische Steuern Zeile 4 bis 13Ausländische Einkünfte, die - unabhängig davon, ob ein DBA besteht oder nicht - im Inland steuerpflichtig sind, müssen stets in den Anlagen zur Einkommensteuererklärung enthalten sein. Ist auf diese Einkünfte im Ausland eine Steuer entrichtet worden, die der deutschen Einkommensteuer entspricht (beachten Sie bitte das jeweilige DBA), ist diese Steuer grundsätzlich auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen (§ 34c Absatz 1 EStG), es sei denn, eine Steueranrechnung wird durch ein DBA ausgeschlossen oder eingeschränkt. Die ausländische Steuer wird jedoch höchstens bis zu dem Betrag angerechnet, bis zu dem auf die ausländischen Einkünfte eine deutsche Einkommensteuer entfällt. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist die Einkommensteuer grundsätzlich durch den Steuerabzug abgegolten. Im Rahmen dieses Steuerabzugs wurde auch die ausländische Steuer angerechnet. Deshalb kommt eine Eintragung in die Zeilen 4 bis 13 nur in den Fällen des § 32d Absatz 2 EStG und bei Einkünften aus einem Spezial-Investmentfonds in Betracht. Gehören ausländische Einkünfte der in § 34d Nummern 3, 4, 6, 7 und 8 Buchstabe c EStG genannten Art zum Gewinn eines inländischen Betriebes, sind bei ihrer Ermittlung Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen abzuziehen, die mit den diesen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Soweit Einkünfte dem sogenannten Teileinkünfteverfahren unterliegen, werden Einnahmen und die damit im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur zu 60 Prozent angesetzt. Tragen Sie bitte gleichwohl in den dafür vorgesehenen Eintragungsfeldern der Zeile 7 jeweils den vollen Betrag ein. Entsprechendes gilt für Erträge aus Investmentfonds, bei denen das Teilfreistellungsverfahren zur Anwendung kommt. Haben Sie Einkünfte aus einem Spezial-Investmentfonds erzielt, bezeichnen Sie bitte jeden einzelnen Fonds in der Zeile 4. Tragen Sie die Einkünfte und die ausländischen Steuern für jeden Spezial-Investmentfonds getrennt in die jeweilige Anlage in voller Höhe ein. Abzuziehende ausländische Steuern nach § 34c Absatz 2 und 3 EStG Zeile 10Anstelle der zu den Zeilen 12 und 13 beschriebenen Anrechnung können Sie die ausländische Steuer bei der Ermittlung der jeweiligen Einkünfte wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, soweit sie auf ausländische Einkünfte entfällt, die nicht steuerfrei sind (Antrag nach § 34c Absatz 2 EStG). Dieses Antragsrecht können Sie für die Steuern aus jedem einzelnen Staat / Spezial-Investmentfonds unterschiedlich ausüben. Für die Steuern aus allen Einkunftsarten eines Herkunftsstaates (unabhängig davon, ob Sie die Einkünfte unmittelbar oder über eine Beteiligung bezogen haben) kann somit einheitlich entweder Steueranrechnung oder -abzug gewählt werden. Der Antrag auf Abzug wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten wird dadurch gestellt, dass Sie die Steuern bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen haben und in Zeile 10 eintragen. In diesem Fall entfällt die Angabe in Zeile 12. Der Abzug kann für Sie günstiger sein, wenn er zum Beispiel zu negativen ausländischen Einkünften führt. Für die nach DBA fiktive ausländische Steuer (beachten Sie die Erläuterungen zu Zeile 13) kommt ein Abzug nicht in Betracht. Insoweit besteht in diesen Fällen kein Wahlrecht. Die fiktive Steuer kann deshalb nur angerechnet und in den Zeilen 12 und 13 eingetragen werden. Anzurechnende ausländische Steuern Zeile 12
Die von Ihnen entrichtete ausländische Steuer kann insoweit nicht angerechnet werden, als diese Steuer im Ausland einem Ermäßigungsanspruch unterliegt. Das gilt unabhängig davon, ob Sie diesen Ermäßigungsanspruch geltend machen oder nicht, auch wenn der Ermäßigungsanspruch bereits verjährt ist.
Die Steueranrechnung kann nur insoweit erfolgen, als die ausländischen Einkünfte - jeweils für den einzelnen Staat / Spezial-Investmentfonds - bei der deutschen Einkommensteuerveranlagung in die Einkunftsermittlung einbezogen werden. Die Anrechnung der Steuer kommt für jene ausländischen Einkünfte bereits dem Grunde nach nicht in Betracht, die nicht der deutschen Steuer unterliegen (zum Beispiel aus privaten Veräußerungsgeschäften außerhalb der Fristen des § 23 EStG) oder nach DBA freigestellt sind. Für Einkünfte im Sinne des § 2a EStG (beachten Sie die Erläuterungen zu den Zeilen 31 bis 35) ist hingegen die Steueranrechnung im Rahmen der vorgeschriebenen Höchstbetragsberechnung nach § 34c Absatz 1 EStG zulässig. Zeile 13
Pauschal zu besteuernde Einkünfte Zeile 14Nach § 34c Absatz 5 EStG kann die deutsche Einkommensteuer unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag mit einem Pauschbetrag festgesetzt werden. Die Einkommensteuer beträgt 25 Prozent der begünstigten Einkünfte. Wegen Einzelheiten beachten Sie bitte das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10.04.1984, BStBl I Seite 252. Tragen Sie bitte in Zeile 14 den Betrag der begünstigten Einkünfte ein, für die Sie die Festsetzung des Pauschbetrags beantragen, und erläutern Sie die Ermittlung in einer gesonderten Aufstellung. Da für Einkünfte, die nach § 34c Absatz 5 EStG mit einem Pauschbetrag besteuert werden, eine Steueranrechnung nicht in Betracht kommt, dürfen die Einkünfte und die darauf etwa im Ausland gezahlte Steuer nicht in den Zeilen 5 bis 13 enthalten sein. Hinzurechnungsbesteuerung Zeile 15 bis 17Der Hinzurechnungsbetrag im Sinne der §§ 7 bis 12, 14 AStG wird gesondert und gegebenenfalls einheitlich festgestellt. Tragen Sie in Zeile 15 das feststellende Finanzamt, die Steuernummer, den Staat, in dem sich der Sitz oder die Geschäftsleitung der Zwischengesellschaft befindet, und den festgestellten Betrag ein, erhöht um die auf Antrag anzurechnenden Steuern nach § 12 Absatz 1 AStG. Die Anrechnung der auf den Hinzurechnungsbetrag entfallenden, vom Finanzamt festgestellten ausländischen Steuern können Sie in Zeile 16 beantragen. Zeile 18 bis 20Einkünfte einer Familienstiftung, die Geschäftsleitung und Sitz im Ausland hat, werden dem Stifter, wenn er unbeschränkt steuerpflichtig ist, sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, entsprechend ihrem Anteil zugerechnet. Das gilt nicht, wenn eine Familienstiftung Geschäftsleitung oder Sitz in einem EU- / EWR-Staat hat und nachgewiesen wird, dass das Stiftungsvermögen der Verfügungsmacht der bezugs- oder anfallsberechtigten Personen rechtlich und tatsächlich entzogen ist. Die Einkünfte der ausländischen Familienstiftung werden nach § 18 Absatz 4 AStG gesondert und gegebenenfalls einheitlich festgestellt. Tragen Sie in Zeile 18 bitte das für die Feststellung zuständige Finanzamt, die dortige Steuernummer und die festgestellten Einkünfte ein, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Die Anrechnung der auf diese Einkünfte entfallenden vom Finanzamt festgestellten Steuern können Sie in Zeile 19 beantragen. Anzurechnende Steuern auf die nach § 15 Absatz 11 AStG befreiten Zuwendungen sind in Zeile 20 einzutragen. Anrechnung ausländischer Steuer nach § 50d EStG Zeile 21 und 22Tragen Sie in Zeile 22 die Steuerabzugsbeträge ein, die mit den Einkünften im Zusammenhang stehen und reichen Sie bitte die Steuerbescheinigungen ein. Für die anrechenbare ausländische Steuer nach § 50d Absatz 10 Satz 5 EStG reichen Sie bitte den ausländischen Steuerbescheid und den Zahlungsnachweis ein. Die zugrunde liegenden inländischen Einkünfte (Sondervergütungen sowie Erträge und Aufwendungen des Sonderbetriebsvermögens) tragen Sie bitte in Zeile 21 ein. Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte im Sinne des § 2a EStG Zeilen 31Die folgenden negativen Einkünfte aus Drittstaaten (keine EU- / EWR-Staaten) können nach § 2a Absatz 1 EStG - unabhängig davon, im Rahmen welcher Einkunftsart sie anfallen - nur mit positiven Einkünften derselben Art und - mit Ausnahme der Fälle des § 2a Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 Buchstabe b EStG - aus demselben Staat ausgeglichen werden:
Haben Sie im Jahr 2020 entsprechende negative Einkünfte erzielt, geben Sie bitte in den Zeilen 31 bis 35 in der ersten Zeile den Staat an, aus dem die Einkünfte stammen, und bezeichnen Sie in der zweiten Zeile die Art der Einkünfte durch Angabe der Nummer des § 2a Absatz 1 Satz 1 EStG. Zeilen 36 und Zeile 41Wenn Einkünfte aufgrund eines DBA im Inland steuerfrei sind, dürfen diese nicht in den Anlagen zur Einkommensteuererklärung enthalten sein (ausgenommen Anlagen N und N-AUS). Die Einkünfte unterliegen jedoch regelmäßig dem Progressionsvorbehalt, das heißt die Einkünfte werden in die Bemessung des Steuersatzes einbezogen, der auf das zu versteuernde Einkommen anzuwenden ist. Geben Sie - getrennt nach Staaten - die Höhe dieser Einkünfte, die Einkunftsquelle und die Einkunftsart an. Haben Sie aus demselben Staat steuerfreie Einkünfte aus mehreren Einkunftsquellen erzielt und reicht die Erklärungsmöglichkeit von 20 Eintragungen nicht aus, machen Sie die Angaben bitte in einer gesonderten Aufstellung. In den Zeilen 36 sind auch außerordentliche Einkünfte (beachten Sie bitte die Erläuterungen zu Zeile 43) sowie solche Einkünfte einzutragen, die in Zeile 42 anzugeben sind. Negative Einkünfte im Sinne des § 2a Absatz 1 EStG sind nicht hier, sondern in den Zeilen 48 einzutragen. Die Einkünfte im Sinne des § 32b Absatz 1 Satz 2 EStG unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. In diesen Fällen erübrigt sich eine Eintragung in den Zeilen 36. Die Summe der ausländischen Kapitalerträge laut Zeile 41 unterliegt nur dann dem Progressionsvorbehalt, wenn im Rahmen der Günstigerprüfung nach § 32d Absatz 6 EStG die steuerpflichtigen Kapitalerträge der tariflichen Einkommensteuer unterworfen werden.
Progressionsvorbehalt in Verbindung mit privaten Veräußerungsgeschäften Zeile 45 bis 47Fällt die Veräußerung von ausländischem unbeweglichen Vermögen in den Anwendungsbereich des § 23 EStG (beachten Sie bitte die Erläuterungen zu den Zeilen 31 bis 52 der Hilfe zur Anlage SO) und sind die Einkünfte nach DBA steuerfrei, unterliegen diese dem Progressionsvorbehalt. Negative Einkünfte unterliegen der Verlustausgleichsbeschränkung und dürfen nur mit positiven Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, verrechnet werden. Die nicht im Jahr 2020 mit positiven Einkünften ausgeglichenen negativen Einkünfte laut Zeile 45 sind nach Maßgabe des § 10d EStG rück- oder vortragsfähig und mindern die im Jahr 2019 oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen erzielten positiven Einkünfte. Die Verrechnung nach Maßgabe des § 10d Begrenzung VerlustrücktragFalls Sie die Verrechnung nach Maßgabe des § 10d Absatz 1 EStG (Verlustrücktrag nach 2019) begrenzen möchten, tragen Sie den gewünschten Betrag bitte in Zeile 47 ein. Nach DBA steuerfreie negative Einkünfte im Sinne des § 2a EStG Hinsichtlich der Einkünfte gelten die Erläuterungen zu den Zeilen 31 entsprechend. Geben Sie in der siebten/letzten Zeile 48 jedoch statt der Anlage zur Einkommensteuererklärung an, auf welche hinzugefügten Einträge (der Zeilen 36) sich diese Einkünfte beziehen. Anlage Corona-HilfenInformation über steuerliche Pflichten, die mit dem Erhalt von Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbaren Zuschüssen verbundenen sind:Bund und Länder leisten aufgrund diverser Rechtsgrundlagen
(nachfolgend als Corona-Zuschüsse bezeichnet). Bei diesen Corona-Zuschüssen handelt es sich um steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Da für die Corona- Zuschüsse regelmäßig keine Steuerbefreiung greift, wirken sie sich gewinnerhöhend aus. Die Corona-Zuschüsse sind bei Ermittlung des Gewinns nach § 4 Absatz 1 EStG gegebenenfalls in Verbindung mit § 5 EStG (E-Bilanz) oder nach § 4 Absatz 3 EStG (Anlage EÜR) als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu erfassen. Bei der Gewinnermittlung nach § 13a EStG sind die Corona-Zuschüsse mit dem Grundbetrag abgegolten. Bitte füllen Sie zusätzlich im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung oder Feststellungserklärung die Anlage Corona-Hilfen aus. Erfassung bei der GewinnermittlungUm spätere Rückfragen der Finanzverwaltung zu vermeiden, wird empfohlen, die Corona-Zuschüsse wie folgt in der Gewinnermittlung zu erfassen:
Im Umsatzkostenverfahren sind entsprechende Positionen vorhanden. Anlage N-GreZeilen 1 bis 4Die Anlage N-Gre ist von Personen auszufüllen, die nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz als Grenzgänger einzustufen sind. Bei Grenzgängern in die Schweiz ist in Zeile 4 zusätzlich anzugeben, ob der Arbeitslohn in Schweizer Franken oder Euro ausgezahlt wurde. Dieser Vordruck ist vorgesehen für Angaben über
Jeder Ehegatte / Lebenspartner hat seine Angaben in einer eigenen Anlage N / N-Gre / N-AUS zu machen. Inländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Versorgungsbezüge sind in der Anlage N zu erklären. Die Anlage N-Gre kann nur bei Finanzämtern in Baden-Württemberg abgegeben werden. Hinsichtlich der Nachweis- und Mitwirkungspflichten ist zu beachten, dass bei Auslandssachverhalten erweiterte Mitwirkungspflichten bestehen (§ 90 Absatz 2 der Abgabenordnung). Unterlagen, zum Beispiel der ausländische Lohnausweis samt Anlagen, sind daher bereits vollständig mit der Steuererklärung einzureichen. Die Umrechnung
des Arbeitslohnes beziehungsweise auch sonstiger Beträge von Schweizer Franken in Euro hat nach dem monatlichen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank, welcher dem im Bundessteuerblatt veröffentlichten Umsatzsteuerumrechnungskurs entspricht, zu erfolgen. Die Grundsätze des § 11 EStG (Vereinnahmung und Verausgabung) sind zu berücksichtigen. Nachweise hierzu müssen bereitgehalten werden. Aus Vereinfachungsgründen kann jedoch auch der von der
Oberfinanzdirektion Karlsruhe für das betreffende Kalenderjahr festgelegte Jahresdurchschnittskurs zur Umrechnung angewandt werden. Dieser basiert auf den vorgenannten monatlichen Euro-Referenzkursen der Europäischen Zentralbank. Jahresdurchschnittskurs: 100 Schweizer Franken = 93,00 Euro. Zeile 5In Zeile 5 der Anlage N-Gre ist der Bruttolohn aus der Ziffer 8 des Schweizer Lohnausweises zu übernehmen. Damit Ihr Finanzamt gegebenenfalls die Zusatzvergütungen, unterschiedlichen Zuflusszeitpunkte (zum Beispiel bei Einräumung von Optionsrechten) oder aber die unterschiedlichen Bewertungsvorschriften (zum Beispiel bei Firmenwagengestellung) in der Schweiz und in Deutschland zutreffend bei der deutschen Besteuerung berücksichtigen kann, wird die Beifügung der Gehaltsmitteilungen bereits vordruckmäßig gefordert. Zeilen 6 bis 13Der Schweizer Bruttoarbeitslohn ist um Leistungen zu kürzen, die in Deutschland steuerbefreit sind. Diese Leistungen sind in den Zeilen 6 bis 13 aufgeführt. Die Kürzungsbeträge sind anhand geeigneter Bescheinigungen nachzuweisen. In Zeile 6 sind Leistungen der Schweizer Arbeitslosenversicherung einzutragen, welche nach der gesetzlichen Regelung des § 3 Nummer 2 Buchstabe e EStG steuerfrei sind. Die hierauf erhobene Quellensteuer (in Höhe von maximal 4,5 Prozent) ist auf die Einkommensteuer anrechenbar. Werden von der Schweizer Arbeitslosenversicherung Kurzarbeiter- / Schlechtwettergeldentschädigungen ausgezahlt, ist die Summe der ausgezahlten Beträge ebenfalls in Zeile 6 einzutragen und ein entsprechender Nachweis der Erklärung beizufügen. Die Leistungen sind zusätzlich in Zeile 44 des Hauptvordrucks (ESt 1 A) einzutragen. In Zeile 7 sind Kinder- und Ausbildungszulagen auszuweisen. Sofern eine Leistung im Ausland nach § 65 EStG eine mit dem Kindergeld vergleichbare andere Leistung darstellt, ist diese insgesamt steuerfrei. Als dem deutschen Kindergeld vergleichbare Leistungen im Sinne des § 65 Absatz 1 EStG sind nur die Familienzulagen nach Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes über Familienzulagen (FamZG) beziehungsweise den jeweiligen kantonalen Einführungsgesetzen zum FamZG anzusehen. Diese Leistungen sind Kinderzulagen (für Kinder bis zu 16 Jahren, bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes bis zu 20 Jahren) von mindestens 200 Schweizer Franken und Ausbildungszulagen (für Kinder von 16 bis 25 Jahren in Ausbildung) von mindestens 250 Schweizer Franken je Kind und Monat. Sofern einzelne Kantone höhere Kinder- beziehungsweise Ausbildungszulagen gesetzlich vorsehen, sind diese steuerfrei, auch wenn die Leistungen die Höhe des Kindergeldanspruchs nach deutschem Recht übersteigen. Im BZSt-Schreiben vom 17.01.2017, Bundessteuerblatt I Seite 151, ist geregelt, welche kantonalen Zulagen zusätzlich zur Kinder- und Ausbildungszulage dem Kindergeld vergleichbar sind, und somit bei der Veranlagung der Grenzgänger in die Schweiz vom Bruttoarbeitslohn abzuziehen sind. Danach sind dem Kindergeld vergleichbar die gezahlten Leistungen folgender Schweizer Kantone:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Bei Leistungen anderer Schweizer Kantone oder des Bundes, die im BZSt-Schreiben vom 16.01.2017 nicht ausdrücklich genannt sind, ist die Einzelfallentscheidung der Familienkasse maßgebend. Sofern nachgewiesen wird, dass die zuständige Familienkasse die Leistung dem Kindergeld als vergleichbar ansieht, wird diese Entscheidung übernommen und folglich die Zulage vom Arbeitslohn abgezogen. Allein die Ablehnung der Auszahlung von Differenzkindergeld ist dabei nicht ausreichend, da dies aufgrund des hohen Kurses schon durch die reguläre Kinder- oder Ausbildungszulage erfolgen kann. Es muss im Einzelfall nachgewiesen werden, wie die Familienkasse die namentlich genannte kantonale Zulage behandelt. In Zeile 8 sind die steuerfreien Leistungen aus der Krankentaggeldversicherung (§ 3 Nummer 2 Buchstabe e EStG in Verbindung mit § 3 Nummer 1 Buchstabe a EStG), auf die der Arbeitnehmer einen eigenen Anspruch gegen die Versicherung hat, aus dem Arbeitslohn (Ziffer 1 des Schweizer Lohnausweises und somit auch Zeile 5 der Anlage N-Gre) herauszurechnen. Hat der Arbeitgeber das alleinige Forderungsrecht gegen die Versicherung, ist die Auszahlung der Krankenversicherungsleistung steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die Beiträge des Arbeitgebers sind dagegen nicht einkommensteuerpflichtig beim Arbeitnehmer. Durch die Eintragung in Zeile 9 wird der Bruttoarbeitslohn um Leistungen aus dem Schweizer Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) gemindert. Hintergrund ist, dass Leistungen nach dem UVG als Leistungen aus einer gesetzlichen Unfallversicherung nach § 3 Nummer 2 Buchstabe e EStG in Verbindung mit § 3 Nummer 1 Buchstabe a EStG steuerfrei sind. In der Regel werden entsprechende Leistungen von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) ausgereicht. Die Taggelder fallen unter den Progressionsvorbehalt (§ 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe k EStG). Sie sind zusätzlich in Zeile 44 des Hauptvordrucks einzutragen. Lohnersatzleistungen sind zum
Beispiel Elterngeld, Mutterschaftsentschädigung nach EOG, IV-Taggelder, Arbeitslosengeld, Insolvenzentschädigung aus der schweizerischen Öffentlichen Ausgleichskasse, Kurzarbeiter- und Schlechtwetterentschädigung, SUVA-Gelder außer SUVA-Renten. In Zeile 10 sind erhaltene Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge zu erklären. Diese Zuschläge, die neben dem Grundlohn für tatsächlich geleistete Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt werden, sind steuerfrei, soweit sie die folgenden Sätze nicht übersteigen: a) Für Nachtarbeit (Arbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr) sind die Zuschläge bis höchstens 25 Prozent steuerfrei. Wird die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen, erhöht sich der steuerfreie Anteil des Zuschlags für die Zeit von 0 bis 4 Uhr auf 40 Prozent. b) Für Sonntagsarbeit darf ein Zuschlag von 50 Prozent steuerfrei belassen werden. c) Für die Arbeit am 31.12. ab 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen (auch wenn diese auf einen Sonntag entfallen) dürfen die steuerfreien Zuschläge 125 Prozent betragen. d) Für die Arbeit am 24.12. ab 14 Uhr, an den Weihnachtsfeiertagen und am 01.05. dürfen die steuerfreien Zuschläge 150 Prozent betragen. In den Fällen b) bis d) gilt der höhere Zuschlagssatz jeweils auch für die Arbeit zwischen 0 bis 4 Uhr des auf den Sonntag oder Feiertag folgenden Tages, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde. Die Bemessungsgrundlage für steuerfreie Zuschläge ist auf 50 Euro Grundlohn pro Stunde begrenzt (§ 3b Absatz 2 Satz 1 EStG). Die Mutterschaftsentschädigungen nach EOG, sowie die IV-Taggelder sind in Zeile 11 einzutragen. Sie sind nach der gesetzlichen Regelung des § 3 Nummer 2 Buchstabe e EStG steuerfrei. Die hierauf erhobene Quellensteuer (in Höhe von maximal 4,5 Prozent) ist auf die Einkommensteuer anrechenbar. Die Leistungen sind zusätzlich in Zeile 44 des Hauptvordrucks einzutragen. Lohnersatzleistungen sind zum Beispiel Elterngeld, Mutterschaftsentschädigung nach EOG, IV-Taggelder, Arbeitslosengeld, Insolvenzentschädigung aus der schweizerischen Öffentlichen Ausgleichskasse, Kurzarbeiter- und Schlechtwetterentschädigung, SUVA-Gelder außer SUVA-Renten. In Zeile 12 sind die Beiträge zu einer Direktversicherung einzutragen, soweit diese die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 63 EStG erfüllen. Bei erstmaliger Beantragung sind der Versicherungsvertrag samt Zusatzvereinbarungen, die Zweckbindungserklärung und die Zahlungsnachweise beizufügen. In den Folgejahren sind dann lediglich die Zahlungsnachweise mit der Einkommensteuererklärung einzureichen. Zu beachten ist, dass alle Rechte und Pflichten aus der Direktversicherung dem Arbeitgeber zustehen müssen. Lediglich die Beitragszahlung darf mittels Zweckbindungserklärung an den Arbeitnehmer übertragen werden. Nur in Höhe des in der Zweckbindung festgelegten Betrags liegen begünstigte Arbeitgeberbeiträge im Sinne des § 3 Nummer 63 EStG vor. Gegebenenfalls muss die Zweckbindungserklärung entsprechend angepasst und dem Finanzamt neu vorgelegt werden. Nachträgliche Anpassungen beziehungsweise Erhöhungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Bei vertraglichen Klauseln mit dynamischer Anpassung wird nur der ursprünglich konkret genannte Betrag als Versicherungsbeitrag des Arbeitgebers anerkannt. Aufgrund unterschiedlicher Regelungen in der Schweiz und in Deutschland bezüglich der Bewertung und des Zuflusses geldwerter Vorteile ist Zeile 13 in der Anlage N-Gre vorgesehen. Hier sind zum Beispiel auch gewährte Mitarbeiteroptionsrechte einzutragen. Der Zufluss von Aktienoptionsrechten beziehungsweise deren Bewertung richtet sich in der Schweiz meist nach dem Tag der Einräumung. Es gibt Abschläge für Sperrfristen und so weiter. Nach deutschem Steuerrecht erfolgt der Zufluss des Aktienoptionsrechts an dem Tag, an dem die Aktie überlassen wird. Abschläge für Sperrfristen und so weiter sind nicht vorgesehen. Im Schweizer Lohnausweis finden Sie die Angaben hierzu unter Ziffer 5. In Zeile 14 ist eine Zwischensumme zu ziehen. Zeilen 15 bis 20Der Schweizer Bruttoarbeitslohn ist um Leistungen zu erhöhen, die in Deutschland steuerpflichtig und im Schweizer Bruttoarbeitslohn noch nicht enthalten sind. Diese
Leistungen werden in den Zeilen 15 bis 20 aufgeführt. Die Hinzurechnungsbeträge sind anhand geeigneter Bescheinigungen nachzuweisen, andernfalls werden sie vom Finanzamt gegebenenfalls geschätzt. In Zeile 16 sind die Arbeitgeberbeiträge zu einer Krankentaggeldversicherung des Arbeitnehmers einzutragen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen Anspruch gegen die Versicherung hat (beachten Sie bitte auch die Ausführungen zu
den Zeilen 8, 110 bis 113). Eine Hinzurechnung der entsprechenden Arbeitgeberbeiträge kann unterbleiben, wenn diese einen Betrag in Höhe von umgerechnet 44 EUR im Monat nicht übersteigen (§ 8 Absatz 2 Satz 11 EStG). In Zeile 17 sind die vom Arbeitgeber bezahlten Beiträge zur Nichtberufsunfallversicherung (NBUV), sofern diese im Bruttoarbeitslohn noch nicht enthalten sind, einzutragen (beachten Sie bitte auch die Ausführungen zu Zeile 97, 105 bis 107). Steuerpflichtige Arbeitgeberbeiträge ins Überobligatorium sind durch Eintragung in Zeile 18 dem steuerpflichtigen Arbeitslohn hinzuzurechnen. Die Beträge können Sie in der Regel der Beitragsbescheinigung Ihrer Pensionskasse entnehmen. In Zeile 19 der Anlage N-Gre sind Erwerbsersatzentschädigungen nach der COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall vom 20.03.2020, SR 830.31 beziehungsweise ab dem 25.09.2020 nach dem Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie und den weiteren Verordnungen, die wegen einer Unterbrechung der nichtselbständigen Erwerbstätigkeit ausgezahlt wurden, einzutragen. Die Auszahlung erfolgt durch die AHV-Ausgleichskassen. In Zeile 20 der Anlage N-Gre sind die in den Ziffern 2.2 und 2.3 sowie in den Ziffern 13.1 bis 13.3 des Schweizer Lohnausweises angegebenen Beträge zu erfassen. Hierzu zählen insbesondere der Arbeitgeberzuschuss zum Einkauf in die Schweizer Pensionskasse nach dem
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (diese Beträge sind in Ziffer 10.2 des Schweizer Lohnausweises angegeben), vom Arbeitgeber überlassene Aktien, der geldwerte Vorteil aus der Firmenwagenüberlassung und der geldwerte Vorteil aus der Überlassung von Aktienoptionen. Beträgt die Haltedauer mehr als zwölf Monate, sind die geldwerten Vorteile aus der Überlassung von Aktienoptionen zusätzlich in Zeile 22 der Anlage N-Gre Steuerpflichtiger Arbeitslohn Zeile 21Das Ergebnis Zeile 21 ist der steuerpflichtige Arbeitslohn nach dem Einkommensteuergesetz. Dieser Betrag abzüglich der geltend gemachten Werbungskosten (mindestens 1.000 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag) wird der Besteuerung nach § 19 EStG zu Grunde gelegt. Ermäßigt zu besteuernde Bezüge Zeile 22In Zeile 22 sind die im steuerpflichtigen Arbeitslohn (Zeile 21) enthaltenen, ermäßigt zu besteuernden Bezüge einzutragen, zum Beispiel Abfindungen. Leistungen die gegebenenfalls in Frage kommen, finden Sie im Schweizer Lohnausweis unter anderem unter Ziffer 3 (zum Beispiel Bonuszahlungen, Antritts- und Austrittsentschädigungen, Treueprämien, Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke oder pauschale Umzugsentschädigungen) und Ziffer 4 des Schweizer Lohnausweises (zum Beispiel Abgangsentschädigung mit Vorsorgecharakter, Kapitalleistung mit Vorsorgecharakter, Lohnnachzahlungen). Nicht jede dieser Leistungen führt zu ermäßigt zu besteuerndem Arbeitslohn. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Entschädigungen nach § 24 Nummer 1 EStG oder Vergütungen für mehrere Jahre handelt. Reichen Sie bitte entsprechende (Vertrags-) Unterlagen ein, aus denen sich Art, Höhe und Zahlungszeitpunkt der Bezüge ergeben. Anrechnung der Schweizer Quellensteuer Zeile 23 bis 24Durch die Eintragung in Zeile 23 der Anlage N-Gre erfolgt die Anrechnung der schweizerischen Quellensteuer, auch wenn diese zu einem Erstattungsbetrag führt. Die Beträge ergeben sich aus Ziffer 12 in Verbindung mit Ziffer 15 des Schweizer Lohnausweises. Auch die durch die AHV-Ausgleichskassen einbehaltene Quellensteuer auf Erwerbsersatzentschädigungen nach der COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall beziehungsweise ab dem 25.09.2020 nach dem Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie und den weiteren Verordnungen sind hier zu erfassen. Bei Grenzgängern in die Schweiz ist die in der Schweiz erhobene Quellensteuer in Höhe von 4,5 Prozent anzurechnen, soweit die Einkünfte in der Veranlagung zur Einkommensteuer erfasst wurden. In
Zeile 24 ist die in der Schweiz einbehaltene Quellensteuer auf Erwerbsersatzentschädigungen nach Zeile 19 gesondert zu erfassen. Zu beachten ist, dass die Anrechnung auch hier in Höhe von 4,5 Prozent erfolgt. In der Schweiz erfolgt der Quellensteuerabzug durch die AHV-Ausgleichskassen regelmäßig nach Zeiten der Nichtbeschäftigung Zeile 25Standen Sie 2020 zeitweise nicht in einem Arbeitsverhältnis, geben Sie bitte an, wie lange und warum (zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Schulausbildung, Studienzeit). Krankheitszeiten brauchen Sie nicht anzugeben, wenn das Arbeitsverhältnis während der Erkrankung fortbestanden hat. Um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden, geben Sie bitte auch die Zeiten an, in denen Sie
ausschließlich steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitslohn (zum Beispiel Minijob) bezogen haben. Steuerfreier Arbeitslohn bei Auslandstätigkeit Zeilen 26 bis 30Arbeitslohn kann unter bestimmten Voraussetzungen nach einem Doppelbesteuerungsabkommen, nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen oder nach dem Auslandstätigkeitserlass von der Einkommensteuer freigestellt sein. Die steuerfreien Einkünfte beeinflussen aber die Höhe des Steuersatzes auf den im Inland bezogenen Arbeitslohn und etwaige weitere Einkünfte (Progressionsvorbehalt). Zur Ermittlung der in den Zeilen 26 bis 29 einzutragenden Beträge geben Sie bitte für jeden Staat und jeden Ehegatten / Lebenspartner getrennt die Anlage N-AUS ab. In Zeile 30 tragen Sie bitte steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen ein, die Sie als Arbeitnehmer
Sind diese steuerfrei erhaltenen Zahlungen höher als die gesetzlichen Freibeträge, tragen Sie hier nur den tatsächlich steuerfreien Teil ein. Den übersteigenden Betrag tragen Sie als Arbeitslohn in Zeile 21 ein, wenn davon keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Zeilen 31 bis 83Werbungskosten im steuerlichen Sinne sind alle Aufwendungen, die durch Ihr Arbeitsverhältnis veranlasst sind. Sie können jedoch nur berücksichtigt werden, soweit sie steuerfreie oder pauschal besteuerte Ersatzleistungen Ihres Arbeitgebers übersteigen. Die Kosten Ihrer Lebensführung gehören nicht zu den Werbungskosten, selbst wenn sie Ihrer beruflichen Tätigkeit zugutekommen. Das Finanzamt berücksichtigt von sich aus für Werbungskosten, wie zum Beispiel Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale), einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, bei Empfängern von Versorgungsbezügen 102 Euro jährlich. AllgemeinesFür die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erhalten Sie eine Entfernungspauschale, unabhängig von der Art, wie Sie zur ersten Tätigkeitsstätte gelangen. Diese Pauschale beträgt 30 Cent für jeden vollen Entfernungskilometer. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale)Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und
erster Tätigkeitsstätte ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung maßgebend; auch hier spielt es keine Rolle, welches Verkehrsmittel Sie tatsächlich genutzt haben. Erste TätigkeitsstätteDie erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der Sie vom Arbeitgeber
dauerhaft zugeordnet sind. Die dauerhafte Zuordnung wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen oder Weisungen des Arbeitgebers bestimmt. Von einer dauerhaften Zuordnung ist insbesondere auszugehen, wenn Sie unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus an einer bestimmten betrieblichen Einrichtung tätig werden sollen. SammelpunktLiegt keine erste Tätigkeitsstätte vor und bestimmt der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort einfinden soll (zum Beispiel das Busdepot, der Betrieb des Arbeitgebers), um von dort seine berufliche Tätigkeit aufzunehmen oder seine Einsatzorte aufzusuchen, werden die Fahrten des Arbeitnehmers von der Wohnung zu diesem Sammelpunkt wie Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte behandelt. Weiträumiges TätigkeitsgebietEin weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt vor, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmers oder bei einem vom Arbeitgeber bestimmten Dritten ausgeübt werden soll. Soll der Arbeitnehmer (zum Beispiel der Forstarbeiter) seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, werden die Fahrten des Arbeitnehmers von Wohnung zu dem nächstgelegenen Zugang des weiträumigen Tätigkeitsgebiets wie Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte behandelt. Wird das weiträumige Tätigkeitsgebiet immer von verschiedenen Zugängen aus betreten, ist die Entfernungspauschale bei diesen Fahrten nur für die kürzeste Entfernung von der Wohnung zu dem nächstgelegenen Zugang anzuwenden. Aufwendungen für Fahrten innerhalb des weiträumigen Tätigkeitsgebietes sowie für die zusätzlichen Kilometer bei Fahrten von der Wohnung zu einem weiter entfernten Zugang tragen Sie bitte in Zeile 45 ein. Anstelle der tatsächlich entstandenen Aufwendungen können pauschal für jeden gefahrenen Kilometer folgende Beträge geltend gemacht werden:
PkwFür die Eintragung Ihrer ersten Tätigkeitsstätte sind die Zeilen 31 vorgesehen. Geben Sie bei mehreren Dienstverhältnissen oder bei einem Arbeitsplatzwechsel im laufenden Jahr in diesen Zeilen auch Ihre weitere erste Tätigkeitsstätte an. Gleiches gilt für die Eintragungen Ihres Sammelpunkts / weiträumigen Tätigkeitsgebiets (Zeilen 33). Tragen Sie bitte ab Zeile 35 die Anzahl der Arbeitstage und die gesamten Entfernungskilometer ein. Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Fahrzeugkosten abgegolten, also zum Beispiel auch die Garagenmiete, Parkgebühren, Reparaturkosten und Mautgebühren. Unfallkosten, die Sie selbst tragen mussten, werden jedoch daneben berücksichtigt, wenn sich der Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet ereignet hat (Eintragungen in den Zeilen 42 und 43). Dies gilt nicht, wenn der Unfall von Ihnen absichtlich oder unter Alkoholeinfluss verursacht worden ist. Öffentliche VerkehrsmittelBei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tatsächlichen Aufwendungen die Entfernungspauschale oder den Höchstbetrag von 4.500 Euro übersteigen. Tragen Sie bitte deshalb zusätzlich zu Ihren Eintragungen in die Zeilen 35 und 36 diese Aufwendungen in das dafür vorgesehene Feld "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten)" ein. Das Finanzamt berücksichtigt dann den höheren Betrag. Pkw und öffentliche VerkehrsmittelHaben Sie den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet zum Beispiel teilweise mit dem Pkw und teilweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt, tragen Sie bitte ab Zeile 35 die mit dem Pkw zurückgelegten Kilometer und die restlichen Entfernungskilometer sowie die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel in das jeweilige Feld ein. FahrgemeinschaftenWaren Sie Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft, ist hier die Entfernungspauschale
grundsätzlich auf den Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt. Die Begrenzung greift jedoch nicht für die Tage, an denen Sie Ihren eigenen Pkw eingesetzt haben. Machen Sie deshalb die entsprechenden Angaben in den Zeilen 35 und 36 für die Tage, an denen Sie mit dem eigenen Pkw gefahren sind und fügen Sie einen weiteren Eintrag für die Tage, an denen Sie mitgenommen wurden, hinzu. SammelbeförderungWenn Sie von Ihrem Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt zur ersten Tätigkeitsstätte / zum Sammelpunkt / zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet befördert wurden (Sammelbeförderung), können Sie für die Strecke der Sammelbeförderung keine Entfernungspauschale geltend machen. Haben Sie jedoch für die Behinderte MenschenWenn bei Ihnen
der Grad der Behinderung mindestens 70 betragen hat oder bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gleichzeitig eine erhebliche Gehbehinderung bestand, werden auch bei Benutzung Ihres eigenen Pkw die tatsächlichen Kosten der Hin- und Rückfahrt anerkannt. Diese müssen Sie nur auf Anforderung des Finanzamts nachweisen. Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Kosten werden 60 Cent je Entfernungskilometer (30 Cent je gefahrenen Kilometer) anerkannt. Aufwendungen für Fahrten, die
durch die An- und Abfahrt eines Dritten (zum Beispiel des Ehegatten) zur ersten Tätigkeitsstätte / zum Sammelpunkt / zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet entstehen (sogenannte Leerfahrten), können ebenfalls mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer berücksichtigt werden. Achten Sie bitte darauf, dass in der Bescheinigung über den Grad Ihrer Behinderung gegebenenfalls eine Aussage über die Gehbehinderung enthalten ist. Machen Sie bitte in diesen Fällen ab Zeile 35 die entsprechenden Angaben oder tragen
Sie bei Einzelnachweis die tatsächlichen Kosten in den Zeilen 42 und 43 ein. Aufwendungen für Arbeitsmittel Zu den Arbeitsmitteln gehören Werkzeuge, typische Berufsbekleidung, Fachzeitschriften usw. Dabei können Sie nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Kosten für Reparaturen und Reinigungen ansetzen. Arbeitsmittel, die nicht mehr als 800 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können in vollem Umfang als Werbungskosten abgezogen werden, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit des Arbeitnehmers bildet. In Fällen, in denen Ihnen für Ihre berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sind die Aufwendungen bis zu 1.250 Euro jährlich abziehbar. Arbeitsmittel (zum Beispiel ausschließlich beruflich genutzte Schreibtische, Bücherschränke, Computer in Höhe des beruflichen Nutzungsumfangs) gehören nicht zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Sie können – gegebenenfalls im Wege der Absetzung für Abnutzung – in den Zeilen 38 berücksichtigt werden. Werbungskosten können vorliegen, wenn die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium Gegenstand eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) ist. Unabhängig davon, ob ein Dienstverhältnis besteht, können Aufwendungen für die Fortbildung in einem bereits erlernten Beruf und für Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten, als Werbungskosten abziehbar sein. Das gilt auch für die Aufwendungen für
ein Erststudium nach einer bereits abgeschlossenen nichtakademischen Berufsausbildung oder ein weiteres Studium, wenn dieses mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht. BewerbungskostenWenn Sie 2020 eine Arbeitsstelle gesucht haben, können Sie die Ihnen dadurch entstandenen und nicht erstatteten Kosten hier geltend machen. Es kommt nicht darauf an, ob Ihre Bewerbung Erfolg hatte. KontoführungsgebührenEntstandene Kontoführungsgebühren sind Werbungskosten, soweit sie auf die Gutschrift von Arbeitslohn und auf beruflich veranlasste Überweisungen entfallen. Ohne Einzelnachweis erkennt das Finanzamt 16 Euro (bei Grenzgängern in die Schweiz 32 Euro) jährlich an. UmzugskostenUmzugskosten können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie Ihre Wohnung aus beruflichen Gründen gewechselt haben. Berufliche Gründe liegen vor, wenn Sie erstmals eine Stelle antreten oder Ihren Arbeitgeber wechseln. Bei Umzügen innerhalb derselben Gemeinde ist ein beruflicher Anlass unter anderem dann gegeben, wenn der Umzug vom Arbeitgeber gefordert wird (zum Beispiel Bezug oder Räumung einer Dienstwohnung). Ihre Umzugskosten werden grundsätzlich bis zu der im Bundesumzugskostengesetz vorgesehenen Höhe anerkannt. Zur Berücksichtigung von Umzugskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung beachten Sie bitte die Erläuterungen zu den Zeilen 56 bis 83. Reisekosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstanden sind. Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn Sie vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig waren. Fahrt- und Übernachtungskosten, ReisenebenkostenFahrtkosten können Sie in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend machen. Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs können Sie anstelle der nachgewiesenen Kosten pauschal für jeden gefahrenen Kilometer folgende Beträge geltend machen:
Übernachtungskosten können nur in tatsächlich entstandener Höhe als Werbungskosten anerkannt werden, längstens jedoch an ein und derselben Tätigkeitsstätte im Inland für 48 Monate, danach höchstens bis zu 1.000 Euro im Monat. Reisenebenkosten können in tatsächlich nachgewiesener Höhe als Werbungskosten anerkannt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Aufwendungen für die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, für Telefon, Telefax, Porto, Garage und Parkplatz. Berufskraftfahrer können anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten innerhalb einer mehrtägigen beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit einer Übernachtung im Kfz einen Pauschbetrag in Höhe von 8 Euro pro Kalendertag geltend machen. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen mindern die abzugsfähigen Werbungskosten. Geben Sie diese bitte in Zeile 49 an. Mehraufwendungen für VerpflegungMehraufwendungen für Verpflegung können Sie für dieselbe Auswärtstätigkeit - höchstens für die Dauer von drei Monaten - nur pauschal geltend machen:
Wurde Ihnen von Ihrem Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten für eine Auswärtstätigkeit in Deutschland eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, ist der Werbungskostenabzug tageweise zu kürzen, und zwar für ein zur Verfügung gestelltes:
Die
Dreimonatsfrist gilt nicht, wenn Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit typischerweise auf einem Fahrzeug oder in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet tätig waren. Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im AuslandFür Auslandsdienstreisen gelten andere Pauschbeträge. Nähere Informationen dazu finden Sie im BMF-Schreiben vom 15.11.2019, Bundessteuerblatt I 2019 Seite 1254. Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Zeile 56 bis 83Wenn Sie aus beruflichem Anlass einen doppelten Haushalt begründet haben, können Sie die notwendigen Mehraufwendungen als Werbungskosten geltend machen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn Sie außerhalb des Ortes Ihrer ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Haushalt unterhalten und Sie auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnen. Eine Zweitwohnung oder -unterkunft in der Nähe des Beschäftigungsorts steht einer Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte gleich. Unschädlich ist es, wenn Sie den Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegen und daraufhin in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründen, von dem aus Sie Ihrer Beschäftigung weiter nachgehen (sogenannter Wegverlegungsfall). Anstelle der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung können Sie Fahrtkosten für mehr als eine Heimfahrt wöchentlich geltend machen. Füllen Sie in diesem Fall bitte Zeile 65 und nur die Zeilen 31 bis 36 sowie bei steuerfreien Arbeitgeberleistungen die Zeile 83 aus. Eigener HausstandEin eigener Hausstand liegt im Allgemeinen bei verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Arbeitnehmern vor. Berücksichtigungsfähige AufwendungenDas Finanzamt berücksichtigt als notwendige Mehraufwendungen für die
Ersatzleistungen des Arbeitgebers / der Agentur für ArbeitTragen Sie die erhaltenen steuerfreien Ersatzleistungen (zum Beispiel Trennungsentschädigungen, Auslösungen, Fahrtkostenersatz oder Verpflegungskostenersatz während der doppelten Haushaltsführung, Mobilitätsbeihilfen) bitte in Zeile 83 ein. Werbungskosten in Sonderfällen Zeilen 84 bis 85Die Werbungskosten zu Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre und steuerfreiem Arbeitslohn tragen Sie bitte ausschließlich in die Zeilen 84 und 85 ein. Sonderausgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitslohn Zeilen 91 bis 104Hier sind die über den Schweizer Arbeitgeber abgewickelten Beiträge für Sozialabgaben der Schweiz einzutragen. Insoweit sind keine Eintragungen auf der Anlage Vorsorgeaufwand mehr nötig. Die Beiträge des Arbeitnehmers zu diversen gesetzlichen Schweizer Versicherungen sind in der Ziffer 9 des Schweizer
Lohnausweises aufgeführt. Es ist zu beachten, dass dort die Beiträge des Arbeitnehmers zur Alters- und Hinterlassenenversorgung beziehungsweise Invaliditätsversicherung (AHV / IV), zur Erwerbsersatzordnung (EO), zur Arbeitslosenversicherung (ALV) und gegebenenfalls zur Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) ausgewiesen werden. Dieser Betrag wird nicht vom steuerpflichtigen Arbeitslohn abgezogen,
sondern im Rahmen des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt. Daher ist der auf dem Schweizer Lohnausweis in Ziffer 9 bescheinigte Betrag wie folgt aufzuteilen und auf der Anlage N-Gre zu erfassen: Die Summe der gezahlten Beiträge zu den einzelnen Versicherungen können den monatlichen Gehaltsmitteilungen oder dem Lohnjournal entnommen werden. Alternativ können Sie die Beiträge anhand der %-Angaben selbst berechnen. Die Beiträge des Arbeitnehmers und Arbeitgebers in das Obligatorium (Säule 2a) sind nicht aus dem Lohnausweis ersichtlich. Eine entsprechende Bescheinigung der Vorsorgeeinrichtung oder des Arbeitgebers ist vorzulegen, andernfalls werden sie vom Finanzamt geschätzt. Hinweis zur Ermittlung der Beiträge zur NBUV Sofern eine Hinzurechnung der Beiträge des Arbeitgebers zum Arbeitslohn in Zeile 16 erfolgt ist, sind die Beiträge des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers in Zeile 96 einzutragen. Sofern eine Hinzurechnung der Beiträge des Arbeitgebers zum Arbeitslohn in der Zeile 17 erfolgt ist, sind die hälftigen Beiträge des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers in Zeile 97 einzutragen. Bei der steuerlichen Behandlung der zweiten Säule der Schweizer Altersvorsorge ist zwischen der nach der schweizerischen Altersvorsorge gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabsicherung (Obligatorium – Säule 2a) und der zusätzlichen Absicherung (Überobligatorium – Säule 2b) zu unterscheiden („Zweiteilungsgrundsatz“). Dabei wird nicht zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen unterschieden. Näheres finden Sie im BMF-Schreiben vom 27.07.2016, BStBl I S.759. Beiträge des Arbeitgebers in das Überobligatorium sind steuerpflichtiger Arbeitslohn (Zukunftssicherungsleistungen). Eine Steuerbefreiung für die Arbeitgeberbeiträge ins Überobligatorium kommt ab VZ 2018 nicht mehr in Betracht, da die gesetzliche Regelung des § 3 Nummer 62 Satz 4 EStG weggefallen ist. Die Steuerbefreiungsvorschriften § 3 Nummer 56 und Nummer 63 EStG sind ebenfalls nicht anwendbar. Hinweis: Die Beiträge des Arbeitnehmers und die steuerpflichtigen Beiträge des Arbeitgebers in das Überobligatorium sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. Angaben über den Arbeitgeber Zeilen 105 bis 107Hier sind Angaben über den Schweizer Arbeitgeber einzutragen. Zeilen 108 bis 109Hier sind Angaben zu machen, falls Ihnen ein Firmenwagen zur privaten Mitbenutzung oder für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist in Zeile 109 der inländische Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für die Sonderausstattung anzugeben und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Vordruckmäßig wird hier die Vorlage des Kauf- oder Leasingvertrags als Nachweis des Bruttolistenpreises gefordert. Bitte legen Sie darüber hinaus den Arbeitsvertrag bezüglich der Regelungen zur Privatnutzung bei. Abfragen bezüglich der Krankentaggeldversicherung Zeilen 110 bis 113Die Beiträge des Arbeitgebers zu einem Kollektiv-Krankentaggeldversicherungsvertrag, bei dem der Arbeitnehmer ein eigenständiges Forderungsrecht hat, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn nach deutschem Einkommensteuergesetz. Grundsätzlich hat
der Arbeitnehmer entweder über das Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) oder aus dem Schweizer Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (Art. 87 VVG) ein eigenständiges Forderungsrecht Die Auszahlung solcher Versicherungsleistungen führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Daher sind Auszahlungsbeträge, die über den Schweizer Arbeitgeber abgewickelt werden, in Zeile 8 der Anlage N-Gre abzuziehen, wenn die Auszahlungsleistung in Ziffer 1 des Schweizer Lohnausweises und Abfragen bezüglich der Nichtberufsunfallversicherung Zeilen 114 bis 116Die Nichtberufsunfallversicherung deckt das Unfallrisiko für sogenannte Nichtberufsunfälle ab. Zu den Nichtberufsunfällen rechnen bei vollerwerbstätigen Arbeitnehmern auch die Unfälle auf Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Aus diesem Grund sind die Beiträge des Arbeitnehmers zur NBUV hälftig als Werbungskosten (Zeilen 42 bis 44) und hälftig als Sonderausgaben nach § 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG im Rahmen der Höchstbeträge abzugsfähig und in Zeile 97 der Anlage N-Gre einzutragen. In vielen Fällen werden die Beiträge des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber ganz oder teilweise übernommen. Die übernommenen Beiträge stellen als Zukunftssicherungsleistungen steuerpflichtigen Arbeitslohn – siehe Zeile 17 der Anlage N-Gre – dar. Angaben zu den Alterseinkünften Zeile 117Hier sind zwingend Angaben über den Bezug von Leistungen aus der Schweizer Altersvorsorge (erste, zweite und / oder dritte Säule) zu machen. Leistungen können sowohl Renten als auch Einmalkapitalauszahlungen / Freizügigkeitsleistungen sein. Renten aus der AHV / IV (erste Säule der Schweizer Altervorsorge) sind auf der Anlage R-AUS in den Zeilen 4 fortfolgende als Renten aus ausländischen Versicherungen / Rentenverträgen zu erklären. Renten beziehungsweise Kapitalauszahlungen aus einer Vorsorgeeinrichtung der Säule 2a der Schweizer Altersvorsorge (= Obligatorium; zum Beispiel von einer Schweizer Pensionskasse) sind auf der Anlage R-AUS in den Zeilen 4 fortfolgende als Renten aus ausländischen Versicherungen / Rentenverträgen zu erklären. Renten aus der Säule 2b der Schweizer Altersvorsorge sind auf der Anlage R-AUS in den Zeilen 14 fortfolgende als Rente aus ausländischer Versicherung zu erklären. Kapitalauszahlungen aus der Säule 2b sind auf der Anlage KAP, dort in Zeile 19 (Abgeltungsteuer) oder in Zeile 30 (tarifliche Einkommensteuer) zu erklären. Bei Leistungen aus der dritten Säule ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob nach §§ 20 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 6, Nummer 7 oder § 20 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 6, Nummer 7 EStG oder des Investmentsteuergesetzes steuerpflichtige Einkünfte vorliegen. Diese Einkünfte werden regelmäßig auf der Anlage KAP erklärt. Definition der Beiträge an die VorsorgeeinrichtungBeiträge an die Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule der Schweizer Altersvorsorge (zum Beispiel Pensionskassen) sind in einen obligatorischen
Beiträge ins Überobligatorium: Bescheinigungen für Ihre Steuererklärung Mittlerweile gehen viele für die Veranlagung notwendigen Bescheinigungen elektronisch beim Finanzamt ein und können
bei der Bearbeitung der Steuererklärung abgerufen werden.
Anlage AVDer Aufbau einer freiwilligen privaten Altersvorsorge oder betrieblichen Altersversorgung wird durch steuerliche Maßnahmen gefördert (sogenannte Riester-Verträge). Für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung ist es ausreichend, wenn im Laufe des Jahres 2020 begünstigte Altersvorsorgebeiträge gezahlt wurden und eine unmittelbare oder mittelbare Förderberechtigung vorlag. Für Ihre Beiträge zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag können Sie eine Altersvorsorgezulage bei Ihrem Anbieter beantragen. Die Altersvorsorgezulage wird für maximal zwei Verträge gewährt. Darüber hinaus können Sie mit der Anlage AV einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug für mehr als zwei Verträge geltend machen. Bei der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung und bei Vorliegen der Anlage AV prüft das Finanzamt, ob eine zusätzliche steuerliche Förderung in Form eines Sonderausgabenabzugs in Betracht kommt. Der Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrags übermittelt die zu berücksichtigenden Altersvorsorgebeiträge unter Angabe der Vertragsdaten, der Identifikationsnummer und der Zulage- oder Sozialversicherungsnummer per Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung. Daher sind die Altersvorsorgebeiträge aus der Anlage AV entfallen. Für ein korrektes Steuerberechnungsergebnis tragen Sie jedoch bitte die geleisteten Altersvorsorgebeiträge in der Anlage Zusatzangaben zur Steuerberechnung (Zeile 7/8) ein. Die übrigen Angaben von Zeile 5 bis 20 der Anlage AV werden weiterhin zur Ermittlung des Sonderausgabenabzugs benötigt. Über die erfolgte Datenübermittlung werden Sie von Ihrem Anbieter informiert. Konnte der Anbieter die Daten nicht rechtzeitig übermitteln, erhalten Sie von ihm eine Bescheinigung, die dann zur Einkommensteuererklärung einzureichen ist. Erhalten Sie die Bescheinigung erst nach der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung, reichen Sie diese bitte nach. Stellt sich heraus, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist, werden Ihre gesamten
Aufwendungen einschließlich Ihres Anspruchs auf Zulage bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt. Unmittelbar begünstigte Personen Zeile 5 bis 14
Gehören beide Ehegatten / Lebenspartner zum unmittelbar begünstigten Personenkreis, ist bei einer Zusammenveranlagung der Zulagenanspruch beider Ehegatten / Lebenspartner im Rahmen der Günstigerprüfung anzusetzen. Im Fall der Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern erfolgt die Günstigerprüfung getrennt für jeden Ehegatten / Lebenspartner; es wird dabei nur der dem jeweiligen Ehegatten / Lebenspartner zustehende Zulagenanspruch angesetzt. Nicht unmittelbar begünstigte PersonenNicht zum Kreis der unmittelbar Begünstigten gehören unter anderem
Mittelbar begünstigte Personen Zeile 15
Ein mittelbar begünstigter Ehegatte / Lebenspartner hat Anspruch auf eine
Altersvorsorgezulage, wenn der unmittelbar begünstigte Ehegatte / Lebenspartner eigene geförderte Altersvorsorgebeiträge geleistet hat. Zeile 6
Zeile 7
Zeile 8
Zeile 9
Zeile 10
Zeile 11
Zeile 12
Zeile 13
Zeile 14
Zeile 16 bis 18
Zeile 19 und 20
Zusätzlicher Sonderausgabenabzug / Verzicht auf den zusätzlichen Sonderausgabenabzug Zusätzlicher SonderausgabenabzugMit Abgabe der Anlage AV wird für alle übermittelten Altersvorsorgebeiträge der zusätzliche Sonderausgabenabzug geltend gemacht. Haben Sie mehrere Altersvorsorgeverträge und wollen Sie nicht für alle Verträge den zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen, nehmen Sie bitte Eintragungen in den Zeilen 31 und 32 vor. Wünschen Sie insgesamt, also für alle übermittelten Altersvorsorgeverträge, keinen Sonderausgabenabzug, dann geben Sie bitte die Anlage AV nicht ab. Zeile 31 und 32Haben Sie sich entschieden, für bestimmte Altersvorsorgeverträge keinen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend zu machen, setzen Sie bitte in den Zeilen 31 ein Häkchen und machen die entsprechenden Angaben in den Zeilen 32. Die Informationen können Sie der Ihnen vorliegenden „Bescheinigung nach § 92 EStG“ Ihres Anbieters entnehmen. Anlage FWIn der Anlage FW (Förderung des
Wohneigentums) können Sie Steuerbegünstigungen für eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen im Inland beantragen. In Fällen des Miteigentums brauchen Sie für jede Wohnung nur eine Anlage FW der jeweiligen Steuererklärung einzureichen. Das gilt auch, wenn Ehegatten / Lebenspartner gemeinsam Eigentümer einer Wohnung sind. Tag der Anschaffung ist der Tag, an dem Besitz, Gefahr, Nutzung und Lasten der Wohnung auf Sie übergegangen sind. Tag der Fertigstellung ist der Tag, an dem die wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen worden sind und das Objekt erstmals bestimmungsgemäß genutzt werden konnte. Den Abzugsbetrag nach § 10e EStG können Sie nur für eine Wohnung in Anspruch nehmen (Objektbeschränkung; beachten Sie die Erläuterungen zu den Zeilen 13 und 14). Abzugsbetrag nach § 10f EStG Zeile 11 und 12Nach § 10f EStG sind Aufwendungen für Städtebausanierungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs
begünstigt, die für Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet aufgewendet werden. Entsprechendes gilt für Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll, und zu deren Durchführung sich der Eigentümer neben bestimmten Modernisierungsmaßnahmen gegenüber der Gemeinde verpflichtet hat. Voraussetzung ist der Nachweis
durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, dass Sie Baumaßnahmen in dem genannten Sinne durchgeführt und die Aufwendungen hierfür selbst getragen haben. Steht das Objekt im Miteigentum (außer bei Ehegatten / Lebenspartner) tragen Sie hier Ihren Anteil am Abzugsbetrag ein. Die Abzugsbeträge nach § 10f EStG können Sie nur bei einem Gebäude beanspruchen. Ehegatten / Lebenspartner, die im Inland nicht dauernd getrennt leben, können die Begünstigung bei insgesamt zwei Gebäuden in Anspruch nehmen. Abzugsbetrag nach § 10e EStG Zeile 13 und 14Bauherren und Erwerber einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus können die Steuervergünstigungen nach § 10e EStG in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass vor dem 01.01.1996 der Kaufvertrag abgeschlossen oder mit der Herstellung begonnen
worden ist. Als Herstellungsbeginn gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Wurde nach dem 30.09.1991 der
Bauantrag gestellt oder mit den Bauarbeiten begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen, beträgt der Abzugsbetrag in den ersten vier Jahren jeweils bis zu 6 Prozent und in den folgenden vier Jahren - wie auch in den übrigen Fällen - jeweils bis zu 5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Diesen Abzugsbetrag können Sie im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung und in den folgenden sieben Jahren in Anspruch nehmen, wenn Sie die Wohnung in dem jeweiligen Kalenderjahr auch tatsächlich
selbst bewohnen. Für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung geht deshalb der Abzugsbetrag verloren, wenn Sie in diesem Jahr nicht eingezogen sind. Wenn Sie nach dem 31.12.1991 den Bauantrag gestellt oder - falls ein solcher nicht erfolgreich war - mit den Bauarbeiten begonnen oder den Kaufvertrag abgeschlossen haben, steht Ihnen der Abzugsbetrag für das Jahr nicht zu, in dem Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte 61.355 Euro (bei Zusammenveranlagung 122.710 Euro) überstiegen hat. Nicht
angerechnet werden hingegen solche Gebäude, für die der Antrag auf Baugenehmigung vor dem 01.01.1965 gestellt worden ist. Nachholung von Abzugsbeträgen aufgrund nachträglicher Anschaffungs-/HerstellungskostenHaben Sie vor 2021 für die Wohnung den Abzugsbetrag in Anspruch genommen und sind 2021 nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten entstanden,
können Sie hierfür den Abzugsbetrag nachholen. Nachträgliche Anschaffungskosten des Grund und Bodens sind zum Beispiel Erschließungsbeiträge; nachträgliche Herstellungskosten des Gebäudes sind zum Beispiel Aufwendungen für den Einbau neuer, bisher nicht vorhandener Anlagen (zum Beispiel eines Bades). Nachholung bisher nicht in Anspruch genommener AbzugsbeträgeSoweit der Abzugsbetrag vor 2021 nicht mit dem vollen Prozentsatz ausgenutzt worden ist, können Sie ihn 2021 nachholen. Haben Sie nach dem 30.09.1991 den Bauantrag gestellt oder mit den Bauarbeiten begonnen oder den Kaufvertrag abgeschlossen, können Sie die nicht ausgenutzten Abzugsbeträge bis zum Ende des achtjährigen Abzugszeitraums nachholen. In den anderen Fällen können die Abzugsbeträge nur bis zum dritten Jahr nach dem Jahr der Anschaffung / Herstellung nachgeholt werden. Die Nachholung nicht beanspruchter Abzugsbeträge der Vorjahre ist auch dann zulässig, wenn Sie 2021 wegen Überschreitung der Einkommensgrenze keinen Abzugsbetrag erhalten können. Voraussetzung ist im Übrigen, dass Ihnen für das Jahr, für das Sie nachholen, der Abzugsbetrag dem Grunde nach zustand. Steuerermäßigung für Kinder Zeile 15Gehören zu Ihrem Haushalt Kinder, für die Ihnen Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht, und haben Sie für Ihre eigengenutzte Wohnung den Abzugsbetrag nach § 10e EStG in den Zeilen 13 und 14 beantragt, vergessen Sie bitte nicht,
auch die Steuerermäßigung für Kinder nach § 34f Absatz 2 oder 3 EStG geltend zu machen. Die Ermäßigung besteht in einem Abzug von der Steuer, den das Finanzamt für jedes im Abzugszeitraum zu Ihrem Haushalt gehörende Kind in Höhe von 512 Euro vornehmen wird. Tragen Sie deshalb in Zeile 15 die Zahl der Kinder ein, die im Abzugszeitraum zu Ihrem Haushalt gehört haben. Anlage KAPFormular Anlage KAP: Einkünfte aus Kapitalvermögen Die Anlage KAP ist für die Erklärung Ihrer Einkünfte aus Kapitalvermögen
vorgesehen. Wann ist die Anlage KAP auszufüllen?Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den Steuerabzug abgegolten (Abgeltungsteuer) und das Ausfüllen der Anlage KAP entbehrlich. Angaben zu Ihren
Einkünften aus Kapitalvermögen sind in der Anlage KAP dennoch erforderlich, wenn
Die Anträge laut den Zeilen 4, 5 und 31 können unabhängig voneinander gestellt werden. Der Antrag auf Günstigerprüfung (Zeile 4) ersetzt nicht den Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer (Zeile 31).
Weitere Anlagen:Die Anlage KAP-BET ist für Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden, auszufüllen. Die Anlage KAP-INV ist für die Erklärung von Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, vorgesehen. Bitte füllen Sie dann auch die Zeile 17 (Sparer-Pauschbetrag) der Anlage KAP aus. Formular Anlage KAP-BET: Einkünfte aus Kapitalvermögen aus BeteiligungenDie Anlage KAP-BET ist für Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden, auszufüllen. Bitte füllen Sie in diesen Fällen stets auch die Angaben zum Sparer-Pauschbetrag in Zeile 13 der Anlage KAP aus. Formular Anlage KAP-INV: Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen habenDie Anlage KAP-INV ist für die Erklärung von Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, vorgesehen. Bitte füllen Sie dann auch die Zeile 13 (Sparer-Pauschbetrag) der Anlage KAP aus. Wie wird die Anlage KAP ausgefüllt?Die Anlage KAP ist in verschiedene Bereiche gegliedert:
Bitte vergessen Sie nicht die Eintragungen zur Höhe des beim Steuerabzug in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags in den Zeilen 16 und 17, die Sie ebenfalls den Steuerbescheinigungen entnehmen können. Wie werden Kapitalerträge erklärt?Jeder Ehegatte / Lebenspartner muss seine Angaben in einer eigenen Anlage KAP machen. Bei Gemeinschaftskonten sind die Kapitalerträge auf beide Ehegatten / Lebenspartner aufzuteilen. SteuerbescheinigungFür Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, hat Ihnen der Schuldner der Kapitalerträge, die Kapitalerträge auszahlende oder zur Abführung der Steuer verpflichtete Stelle (zum Beispiel Kreditinstitut) auf Verlangen eine Steuerbescheinigung ausgestellt. Haben Sie in Zeile 4 die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge und / oder in Zeile 5 eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge beantragt, müssen Sie die Steuerbescheinigung nur auf Anforderung des Finanzamts einreichen. Bei Eintragungen in den Zeilen 12 und / oder 13 sowie 43 bis 45 ist die Steuerbescheinigung immer einzureichen. Zeile 4Beantragen Sie die Günstigerprüfung, haken Sie bitte das Feld in der Zeile 4 an. Bei zusammen
veranlagten Ehegatten / Lebenspartnern kann der Antrag nur gemeinsam für beide Ehegatten / Lebenspartner gestellt werden. Überprüfung des Steuereinbehalts dem Grunde und der Höhe nach Zeile 5Liegt bei Ihnen insbesondere einer der folgenden Sachverhalte vor, können Sie den Steuereinbehalt durch das Finanzamt überprüfen lassen, wenn zum Beispiel
SteuerbescheinigungFür Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, hat Ihnen der Schuldner der Kapitalerträge, die Kapitalerträge auszahlende oder zur Abführung der Steuer verpflichtete Stelle (zum Beispiel Kreditinstitut) auf Verlangen eine Steuerbescheinigung ausgestellt. Haben Sie in Zeile 4 die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge und / oder in Zeile 5 eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge beantragt, müssen Sie die Steuerbescheinigung nur auf Anforderung des Finanzamts einreichen. Bei Eintragungen in den Zeilen 12 und / oder 13 sowie 43 bis 45 ist die Steuerbescheinigung immer einzureichen. Erklärung zur Kirchensteuerpflicht Zeile 6Wurde neben der Kapitalertragsteuer keine Kirchensteuer einbehalten, zum Beispiel weil Sie dem Datenabruf zur Kirchensteuererhebung widersprochen haben (Sperrvermerk), müssen Sie das Feld in Zeile 6 anhaken. Die Kapitalertragsteuer, die von einer inländischen auszahlenden Stelle (zum Beispiel Kreditinstitut) einbehalten worden ist, entnehmen Sie bitte der Steuerbescheinigung. In diesem Fall ist es ausreichend, nur die Kapitalertragsteuer in Zeile 37 und den Solidaritätszuschlag in Zeile 38 einzutragen. Wenn Sie in diesem Zusammenhang auch die Minderung der Kapitalertragsteuer begehren, haken Sie bitte zusätzlich das Feld in Zeile 5 an und machen Sie bitte auch Angaben zur Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7) und zum in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag (Zeile 16 und 17). Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile (InvStG) Zeile 10Die ab dem 01.01.2018 eintretenden Wertveränderungen von bestandsgeschützten Alt-Anteilen (vor dem 01.01.2009 erworbene und seit dem im Privatvermögen gehaltene Investmentanteile) sind steuerpflichtig, soweit sie den Freibetrag von 100.000 Euro überschreiten. Die einzutragenden Beträge können Sie der Steuerbescheinigung entnehmen. Der Freibetrag wird vom Finanzamt berücksichtigt. Haben Sie bereits in den Vorjahren Gewinne aus der Veräußerung von bestandsgeschützten Alt-Anteilen erzielt und den Freibetrag von 100.000 Euro (teilweise) in Anspruch genommen, füllen Sie bitte auch die Zeile 10 der Anlage Sonstiges aus. Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des § 20 Absatz 1 EStG können nur mit Einkünften aus Zeile 16 und 17In den Zeilen 16 und 17 ist stets die Höhe des aufgrund von Freistellungsaufträgen bereits in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags für sämtliche Kapitalerträge einzutragen (gegebenenfalls mit "0"). Bei zusammen veranlagten Ehegatten / Lebenspartnern ist in den Fällen, in denen der andere Ehegatte / Lebenspartner keine Anlage KAP abgegeben hat, der von beiden Ehegatten / Lebenspartnern in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag, soweit er nicht bereits in Zeile 16 eingetragen wurde, in Zeile 17 einzutragen. Beantragen Sie die Günstigerprüfung (Zeile 4), ist keine Eintragung in Zeile 17 vorzunehmen. Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben Erklären Sie in den Zeilen 18 bis 26 Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Die Einkommensteuer auf diese Kapitalerträge beträgt 25 Prozent. Seitens des Finanzamts wird dabei anrechenbare ausländische Steuer und eine Ermäßigung bei Kirchensteuerpflicht berücksichtigt. In diesem Fall ist auch eine Eintragung zum Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 erforderlich. Zeile 18 und 19
Ausschüttungen und Vorabpauschalen aus Investmentfonds sowie Veräußerungen von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, tragen Sie bitte in die Anlage KAP-INV ein. Hinsichtlich der Behandlung von sogenannten Finanzinnovationen (zum Beispiel Zerobonds) und Wertpapieren ohne Kapitalrückzahlungsgarantie (zum Beispiel Zertifikate) gelten besondere Übergangsregelungen (§ 52 Absatz 28 Satz 16 fortfolgende EStG). Unterschiedsbeträge im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Satz 5 und § 13 Absatz 4a Satz 2 nach dem InvStG in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung sind in Zeile 18 und / oder 19 einzutragen. Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen im Sinne des § 56 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 InvStG an einer Kapital-Investitionsgesellschaft sind in Zeile 18 und / oder 19 und zusätzlich in Zeile 20 und / oder 22 und / oder 23 einzutragen. Zeile 20 und 23Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Aktien sind gesondert einzutragen, da Verluste lediglich mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden dürfen. Hierzu zählen auch die Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen im Sinne des § 56 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 InvStG an Kapital-Investitionsgesellschaften in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder vergleichbaren ausländischen Rechtsformen (beachten Sie das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21.05.2019, Bundessteuerblatt I Seite 527, Randziffer 56.30). Zeile 26Bitte denken Sie daran, in Zeile 26 die Erstattungszinsen (ohne zurückgezahlte Nachzahlungszinsen) einzutragen, die Sie im Jahr 2020 vom Finanzamt erhalten haben. Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen In bestimmten Fällen
unterliegen Kapitalerträge der tariflichen Steuer und nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent. Hierzu gehören zum Beispiel
Zeile 28 und 29
Zeile 30Kapitalerträge aus nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Versicherungsverträgen (Kapitalversicherungen mit Sparanteil und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird), deren Leistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wurde, sind zur Hälfte steuerfrei. Die Kapitalerträge aus einem inländischen Versicherungsvertrag entnehmen Sie bitte der Steuerbescheinigung. Die Kürzung für die hälftige Steuerfreistellung wird vom Finanzamt vorgenommen. Bei einem ausländischen Versicherungsvertrag ermitteln Sie den Kapitalertrag aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge. Bei Erträgen aus fondsgebundenen Lebensversicherungen ist nur der Betrag einzutragen, der sich nach der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des Zeile 31 und 32
können auf Antrag die Beteiligungserträge (Dividenden und sonstige Ausschüttungen) mit dem tariflichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Dazu haken Sie in Zeile 31 das Feld an. Wo können anzurechnende Steuern geltend gemacht werden? Zeile 37 bis 42Die von den Erträgen der Zeilen 7 bis 11 einbehaltene Kapitalertragsteuer geben Sie bitte in Zeile 37 an. Anrechnungsbeträge, die zu Erträgen in den Zeilen 28 bis 34 und zu Einnahmen aus anderen
Einkunftsarten gehören (zum Beispiel zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung), erklären Sie bitte in den Zeilen 43 bis 45. Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG Zeile 46Haben Sie Dividenden aus girosammelverwahrten inländischen Aktien sowie Erträge aus girosammelverwahrten eigenkapitalähnlichen Genussscheinen inländischer Emittenten von mehr als 20.000 Euro erzielt und
Zeile 50
Anlage KAP-INVInvestmenterträgeDie Anlage KAP-INV ist für die Erklärung Ihrer Investmenterträge vorgesehen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Wann ist die Anlage KAP-INV auszufüllen?Die Anlage KAP-INV ist für Investmenterträge auszufüllen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihre Investmentanteile im Ausland verwahrt werden. Bitte füllen Sie in diesen Fällen, außer wenn Sie die Günstigerprüfung beantragen, auch die Angaben zum Sparer- Pauschbetrag in der Zeile 17 der Anlage KAP aus. Ehemalige Kapital-Investitionsgesellschaften im Sinne des § 19 Investmentsteuergesetz (InvStG) in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung sind seit dem 01.01.2018 Investmentfonds, aus denen Sie seit dem 01.01.2018 Investmenterträge erzielen. Seit dem 01.01.2018 entstehende Veräußerungsgewinne / -verluste sind daher auf der Anlage KAP-INV zu erklären. Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen im Sinne des § 56 Absatz 2 in Verbindung mit § 56 Absatz 3 Satz 1 InvStG an einer Kapital-Investitionsgesellschaft sind in die Zeile 18 und / oder 19 und gegebenenfalls in Zeile 20, 22 und / oder 23 der Anlage KAP einzutragen. Wie werden Investmenterträge erklärt?Jeder Ehegatte / Lebenspartner muss seine Angaben in einer eigenen Anlage KAP-INV machen. Bei Gemeinschaftskonten sind die Investmenterträge auf beide Ehegatten / Lebenspartner aufzuteilen. Wie wird die Anlage KAP-INV ausgefüllt?Die Anlage KAP-INV ist in verschiedene Bereiche gegliedert: Bei den laufenden Erträgen wird zwischen Ausschüttungen und Vorabpauschalen unterschieden. Ausschüttungen sind in Zeile 4 bis 8 und Vorabpauschalen in Zeile 9 bis 13 zu erklären. Veräußerungsgewinne und -verluste sind in den Zeilen 14 bis 28 anzugeben. Sie sind zur zutreffenden Anwendung der Teilfreistellung jeweils getrennt nach Fondsart einzutragen. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Investmenterträge in voller Höhe (vor Teilfreistellung und einschließlich des ausländischen Steuerabzugs) anzugeben sind. Die Teilfreistellung wird vom Finanzamt berücksichtigt. Welche Fondsarten gibt es?Anhand der in den Anlagebedingungen eines
Investmentfonds bestimmten Zusammensetzung seines Aktivvermögens wird zwischen fünf Arten von Investmentfonds unterschieden: Als Anlagebedingungen gelten auch die Satzung, der Gesellschaftsvertrag oder vergleichbare konstituierende Dokumente eines Investmentfonds. Wo können anzurechnende ausländische Steuern geltend gemacht werden?Die anrechenbare ausländische Steuer auf Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, tragen Sie bitte in Zeile 41 der Anlage KAP (und nicht in der Anlage AUS) ein. Zeile 4 bis 8In Zeile 4 bis 8 tragen Sie bitte getrennt nach Fondsart die Ihnen im Veranlagungszeitraum
zugeflossenen Ausschüttungen aus Investmentanteilen ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Zeile 9 bis 13Die Vorabpauschale ist eine pauschal bemessene, jährlich nachträgliche Mindestbesteuerung, soweit diese nicht bereits über entsprechende Ausschüttungen des
Investmentfonds innerhalb des Kalenderjahres erreicht wurde. Veräußerungsgewinne / -verluste Zeile 14, 17, 20, 23 und 26In Zeile 14, 17, 20, 23 und 26 tragen Sie bitte getrennt nach Fondsart die im Jahr 2020 erzielten Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Als Veräußerung von Investmentanteilen gilt auch deren Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft sowie eine beendete Abwicklung oder Liquidation des Investmentfonds. Die Veräußerungsgewinne und -verluste werden in den Zeilen 47 bis 55 ermittelt, es sei denn, Ihnen liegt eine Aufstellung des ausländischen Kreditinstituts über die Höhe der Veräußerungsgewinne / -verluste vor. Haben Sie Verluste aus der Ausbuchung wertloser Investmentanteile, aus der Übertragung wertloser Investmentanteile auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Investmentanteilen erzielt, erklären Sie diese bitte in der Einkommensteuererklärung unter „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ und aktivieren Sie das Häkchen in Zeile 45 des Hauptvordrucks ESt 1 A . Gewinne aus der Veräußerung von bestandsgeschützten Alt-Anteilen Zeile 15, 18, 21, 24 und 27In Zeile 15, 18, 21, 24 und 27 tragen Sie jeweils bitte die in den Zeilen 14, 17, 20, 23 und 26 enthaltenen Gewinne aus der Veräußerung von
bestandsgeschützten Alt-Anteilen im Sinne des § 56 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) ein. Die ab dem 01.01.2018 eintretenden Wertveränderungen von bestandsgeschützten Alt-Anteilen (vor dem 01.01.2009 erworbene und seitdem im Privatvermögen gehaltene Investmentanteile) sind steuerpflichtig, soweit sie den Freibetrag von 100.000 Euro überschreiten. Es sind nur die Veräußerungsgewinne einzutragen. Veräußerungsverluste sind
nicht mit den Veräußerungsgewinnen zu saldieren. Der Freibetrag wird vom Finanzamt berücksichtigt. Die Gewinne sind aus Zeile 56 zu übertragen, es sei denn, Ihnen liegt eine Aufstellung des ausländischen Kreditinstituts über die Höhe der Veräußerungsgewinne vor. Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen Zeile 16, 19, 22, 25 und 28In Zeile 16, 19, 22, 25 und 28 tragen Sie bitte getrennt nach Fondsart die im Jahr 2020 wegen tatsächlicher Veräußerung zu berücksichtigenden Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen im Sinne des § 56 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 InvStG ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Nicht
bestandsgeschützte Alt-Anteile sind Investmentanteile, die vor dem 01.01.2018 erworben wurden und nicht die Voraussetzungen für bestandsgeschützte Alt-Anteile im Sinne des § 56 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 InvStG (vergleichen Sie die Erläuterungen zu den Zeilen 15, 18, 21, 24 und 27) erfüllen. Nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile gelten mit Ablauf des 31.12.2017 als veräußert und mit Beginn des 01.01.2018 als angeschafft. Die Gewinne oder Verluste aus der
fiktiven Veräußerung sind von Ihnen erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung zu versteuern. Im Jahr der tatsächlichen Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen ist daher die Wertveränderung der Investmentanteile zwischen der Anschaffung und der fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 zu berücksichtigen. Die Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung sind aus Zeile 57 zu übertragen, es sei denn, Ihnen liegt eine Aufstellung des ausländischen Kreditinstituts über die Höhe
der Veräußerungsgewinne / -verluste vor. Zwischengewinne nach dem InvStG 2004 Zeile 29Bei Alt-Anteilen ist der zum 31.12.2017 ermittelte Zwischengewinn im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung zu versteuern. Der Zwischengewinn zum 31.12.2017 war vom Investmentfonds zu ermitteln und zu veröffentlichen. Für Investmentanteile, die Sie erst nach dem 31.12.2017 erworben haben, sind in Zeile 29 keine Eintragungen vorzunehmen. Ermittlung der Vorabpauschalen Zeile 31 bis 46Die Zeilen 31 bis 46 sind für jeden Investmentfonds getrennt auszufüllen. Investmentanteile, die im Jahr 2019 in unterschiedlichen Monaten angeschafft wurden, sind jeweils in einem gesonderten Eintrag zu erfassen. Ermittlung des Basisertrags Zeile 34 und 35Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises mit dem jährlich festgelegten Rechnungszins. Der Rechnungszins ergibt sich aus der Multiplikation des Basiszinses 2019 von 0,52 Prozent mit 70 Prozent = 0,364 Prozent (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 09.01.2019, Bundessteuerblatt I Seite 58). Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen Zeile 47 bis 57Die Zeilen 47 bis 57 sind für jeden Investmentfonds getrennt auszufüllen. Investmentanteile mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten sind jeweils in einem eigenen Eintrag zu erfassen. Unterschiedliche Anschaffungszeitpunkte liegen auch vor, wenn die Investmentanteile zuvor aufgrund einer Änderung der Fondsart als veräußert und wieder angeschafft gelten. Bei der tatsächlichen Veräußerung gelten die zuerst angeschafften Anteile als zuerst veräußert (FIFO-Methode). Zeile 52Haben Sie die veräußerten Investmentanteile nach dem 31.12.2017 erworben, sind hier die tatsächlichen Anschaffungskosten einzutragen. Wenn Sie die veräußerten Investmentanteile dagegen vor dem
01.01.2018 erworben haben (bestandsgeschützte und nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile), ist hier anstelle der tatsächlichen Anschaffungskosten der letzte im Kalenderjahr 2017 festgesetzte Rücknahmepreis, multipliziert mit der Anzahl der veräußerten Anteile, als fiktive Anschaffungskosten zum 01.01.2018 anzusetzen. Wurde kein Rücknahmepreis festgesetzt, tritt der Börsen- oder Marktpreis an dessen Stelle. Während der Besitzzeit angesetzte Vorabpauschalen Zeile 54Um eine Doppelbesteuerung auszuschließen, sind hier die während der Besitzzeit der veräußerten Investmentanteile angesetzten Vorabpauschalen einzutragen. Die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen sind vor Teilfreistellung anzugeben. Die Vorabpauschalen bei Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, mindern den Veräußerungsgewinn nur, soweit diese der Besteuerung unterworfen wurden (Zeile 9 bis 13). Sie haben hierfür darzulegen, dass Sie die Vorabpauschale in der Steuererklärung angegeben oder die gesamten Kapitaleinkünfte in den betreffenden Veranlagungszeiträumen den Sparer-Pauschbetrag nicht überschritten haben. Gewinne aus der Veräußerung von bestandsgeschützten Alt-Anteilen Zeile 56Die in Zeile 56 aller Anlagen KAP-INV eingetragenen Verluste sind nicht zu übertragen (beachten Sie bitte die Erläuterungen zu den Zeilen 15, 18, 21, 24 und 27). Diese sind bereits in den aus Zeile 55 in die Zeilen 14, 17, 20, 23 und 26 übertragenen Werten enthalten und haben keinen Einfluss auf den Freibetrag von 100.000 Euro. Fiktiver Veräußerungsgewinn / -verlust zum 31.12.2017 Zeile 57Zusätzlich zu den in den Zeilen 47 bis 55 ermittelten Veräußerungsgewinnen sind die Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 nach den am 31.12.2017 geltenden Regelungen (beachten Sie insbesondere § 8 Absatz 5 InvStG 2004 und Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18.08.2009, Bundessteuerblatt I Seite 931) zu ermitteln und anzugeben, wenn die nicht bestandsgeschützten Alt-Anteile tatsächlich veräußert wurden. Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen an Kapital-Investitionsgesellschaften sind hier nicht einzutragen, sondern in den Zeilen 18 und / oder 19 sowie gegebenenfalls 20, 22 und / oder 23 der Anlage KAP. Anlage KindBeim Familienleistungsausgleich wird im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer, ob ein Kinderfreibetrag (2.586 Euro oder 5.172 Euro bei zusammen veranlagten Eltern) und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder
Ausbildungsbedarf des Kindes (1.320 Euro oder 2.640 Euro bei zusammen veranlagten Eltern) abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld und dem ausgezahlten Kinderbonus verbleibt (beachten Sie bitte auch die Erläuterungen zu den Zeilen 43 bis 48). Werden diese Freibeträge bei Ihnen abgezogen, wird der Einkommensteuer der für das Kalenderjahr bestehende Anspruch auf Kindergeld sowie der ausgezahlte Kinderbonus hinzugerechnet. Die Freibeträge werden jedoch stets bei der Berechnung des
Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt. Füllen Sie bitte auch dann für jedes Kind eine Anlage Kind aus, wenn Sie entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht haben. Zeile 4 bis 9
Dies gilt im Regelfall unabhängig davon, in welcher Höhe tatsächlich Kindergeld ausgezahlt worden ist. In den Fällen, in denen Kindergeld festgesetzt, aber aufgrund der Auszahlungsbeschränkung nicht ausgezahlt wurde, tragen Sie bitte in Zeile 6 nur den ausgezahlten Betrag ein. Einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen (zum Beispiel ausländisches Kindergeld, Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung) tragen Sie bitte ebenfalls ein.
Zeile 7Die in Zeile 7 einzutragende Familienkasse können Sie dem Bescheid über die Kindergeldfestsetzung oder bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst dem Besoldungsnachweis oder der Gehaltsmitteilung entnehmen. Zeile 10 bis 15 und 43 bis 48
Minderjährige KinderFür Kinder unter 18 Jahren machen Sie Angaben nur in den Zeilen 4 bis 15. Hat das Kind im Laufe des Jahres das 18. Lebensjahr vollendet, machen Sie zusätzlich in den Zeilen 16 bis 24 die entsprechenden Angaben. Zeile 16 bis 24
Ein Kind ist auch für die Zeiten zu berücksichtigen, in denen es sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befand;
dies gilt entsprechend für die Übergangszeit zwischen Beginn oder Ende eines Ausbildungsabschnitts und dem Beginn oder Ende eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres im Sinne der Fördergesetze oder eines Europäischen Freiwilligendienstes oder eines Bundesfreiwilligendienstes. Zeile 19
Angaben zur Erwerbstätigkeit volljähriger Kinder Zeile 20 bis 24
Wird die weiterführende Ausbildung neben einer Erwerbstätigkeit durchgeführt, ist eine einheitliche erstmalige Berufsausbildung nur anzunehmen, wenn die weiterführende Ausbildung im Vergleich zur Erwerbstätigkeit im Vordergrund steht und sich nicht nur als eine auf Weiterbildung oder Aufstieg im bereits Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden vertraglich vereinbarter regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit oder ein Ausbildungsdienstverhältnis sind unschädlich. Eine geringfügige Beschäftigung im Sinne der §§ 8, 8a SGB IV ist ebenfalls unschädlich. Sie liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig 450 Euro im Monat nicht
überschreitet (geringfügig entlohnte Beschäftigung). Sie ist nicht unschädlich, wenn gleichzeitig mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und das Entgelt hieraus insgesamt mehr als 450 Euro beträgt. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Arbeitseinsätze sind dabei unerheblich. Eine geringfügige Beschäftigung liegt ebenfalls vor, wenn das Entgelt zwar 450 Euro im Monat übersteigt, die Beschäftigung aber innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate
oder 70 Arbeitstage begrenzt ist (kurzfristige Beschäftigung). Wurde(n) im Jahr 2020 ausschließlich eine / mehrere geringfügige Beschäftigung(en) ausgeübt, ist ein Eintrag in Zeile 24 nicht erforderlich. Eine geringfügige Beschäftigung kann neben einer anderen Erwerbstätigkeit nur unschädlich ausgeübt werden, wenn dadurch insgesamt die 20-Stunden-Grenze nicht überschritten wird. Eine vorübergehende (höchstens zwei Monate andauernde) Ausweitung der Beschäftigung auf mehr als 20 Stunden ist
unbeachtlich, wenn während der Kalendermonate, in denen die übrigen Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Kindes erfüllt sind, die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit die 20-Stunden-Grenze nicht überschreitet. Der Begriff der Erwerbstätigkeit umfasst neben der nichtselbständigen Tätigkeit auch eine land- und forstwirtschaftliche, eine gewerbliche und eine selbständige Tätigkeit; nicht aber die Verwaltung eigenen Vermögens.
Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Zeile 31 bis 42
Sofern Sie mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, sind nur die Beiträge abzugsfähig, die Sie selbst getragen haben. Übertragung des Kinderfreibetrags / des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf Zeile 43 bis 48Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern sowie bei Eltern nichtehelicher Kinder kann
ein Elternteil in der Zeile 43 beantragen, dass der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wird, wenn er, nicht aber der andere Elternteil, seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind für 2020 zu mindestens 75 Prozent erfüllt hat oder der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist und keine Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt worden sind. Dies führt auch zur Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und
Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Nachweise über die konkrete Höhe der Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils sowie seine tatsächlichen Unterhaltsleistungen sind nur auf Anforderung des Finanzamts einzureichen (zum Beispiel Scheidungsurteil, Zahlungsbelege). Eine einvernehmliche Übertragung des Kinderfreibetrags ist nicht möglich. Steht dem übertragenden Elternteil der Kinderfreibetrag in voller Höhe zu (zum Beispiel weil der andere Elternteil verstorben ist), wählen Sie in Zeile 47 den Wert „Zustimmung beider Elternteilen liegen vor" aus. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Zeile 49 bis 54
Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung Zeile 61 bis 64
Zeile 65 bis 67Besucht ein Kind, für das Sie Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld haben, im Inland oder einem anderen
EU- / EWR-Staat eine Schule in freier Trägerschaft oder eine überwiegend privat finanzierte Schule, die zu einem allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führt, sind 30 Prozent des Entgelts bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro je Kind als Sonderausgaben abziehbar, wenn der – gegebenenfalls beabsichtigte – Abschluss gleichwertig ist. Neben dem Schulgeld sind auch Investitionsbeiträge, Ergänzungsbeiträge und ähnlich bezeichnete Beiträge, die die Kosten des laufenden Schulbetriebs decken sollen, als Sonderausgaben abziehbar. Entgelte an Hochschulen und Fachhochschulen sowie Entgelte für den Besuch einer Berufsakademie / Dualen Hochschule, mit dem im Anschluss an den Erwerb der Hochschul- oder Fachhochschulreife ein
akademischer Abschluss (zum Beispiel Bachelor) erreicht werden soll, sind nicht abziehbar. Übertragung des Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrages Zeile 68 bis 72
Zeile 73 bis 79
Anlage NAnlage N: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Dieses Formular ist vorgesehen für Angaben über
Jeder Ehegatte / Lebenspartner hat seine Angaben in einer eigenen Anlage N zu machen. Zeile 5 bis 20Für Arbeitslohn und Versorgungsbezüge für mehrere Jahre sowie für Entschädigungen kommt eine ermäßigte Besteuerung in Betracht. Werbungskosten, die mit diesen Einnahmen in Zusammenhang stehen, tragen Sie bitte in Zeile 74 und / oder 75 ein. Arbeitslohn und Versorgungsbezüge für mehrere Jahre sowie Entschädigungen Zeile 16 bis 20Für diese Vergütungen kommt eine ermäßigte Besteuerung in Betracht. Übernehmen Sie bitte diese Beträge je nach Art der Vergütung und die davon einbehaltenen Steuerabzugsbeträge von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in die Zeilen 16 bis 20. Hat der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren keine ermäßigte Besteuerung vorgenommen, tragen Sie bitte den entsprechenden steuerpflichtigen Teil des Bruttoarbeitslohns in die Zeile 18 ein. Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag gegebenenfalls in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 19 ausgewiesen. Werbungskosten, die mit diesen Einnahmen in Zusammenhang stehen, tragen Sie bitte in Zeile 74 und / oder 75 ein. Arbeitslohn ohne Steuerabzug Zeile 21Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist, gehören zum Beispiel
Steuerfreier Arbeitslohn bei Auslandstätigkeit Zeile 22 bis 25Arbeitslohn kann unter bestimmten Voraussetzungen nach einem Doppelbesteuerungsabkommen, nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen oder nach dem Auslandstätigkeitserlass von der Einkommensteuer (Lohnsteuer) freigestellt sein. Die steuerfreien Einkünfte beeinflussen aber die Höhe des Steuersatzes auf den im Inland bezogenen Arbeitslohn und etwaige weitere Einkünfte (Progressionsvorbehalt). Zur Ermittlung der in den Zeilen 22 bis 24 einzutragenden Beträge fügen Sie bitte für jeden Ehegatten / Lebenspartner getrennt die Anlage N-AUS hinzu. Weiterer Wohnsitz in Belgien Zeile 25Einzutragen ist die Summe der Brutto-Arbeitslöhne aller Steuerklassen (Felder mit Kennzahl 110 und / oder 111), für die eine Steuerminderung gemäß Artikel 2 des Zusatzabkommens Punkt 11 Nummer 2 des Schlussprotokolls zum deutsch-belgischen DBA gewährt wird. Die Felder sind nur von Steuerpflichtigen mit Ansässigkeit in Belgien (siehe Artikel 4 des DBA Belgien) auszufüllen. Ist neben dem belgischen Wohnsitz noch einen weiterer Wohnsitz in Deutschland vorhanden, sind die Felder nur auszufüllen wenn der Arbeitnehmer gemäß Artikel 4 Absatz 2 DBA Belgien als in Belgien ansässig gilt. Die mit dem Arbeitslohn im Zusammenhang stehenden Werbungskosten sind im Abschnitt Werbungskosten in Sonderfällen beim Feld mit der Kennzahl 675 zusätzlich einzutragen. Aufgrund dieser Eintragung wird die tarifliche Einkommensteuer, die auf diese Einkünfte entfällt (im Verhältnis zur Summe der Einkünfte), um 8 Prozent ermäßigt. Zeile 26Arbeitnehmer, die in Frankreich, Österreich oder der Schweiz ihren Arbeitsort haben und arbeitstäglich zu ihrem Wohnort in Deutschland zurückkehren, werden als "Grenzgänger" bezeichnet. Wurden Sie hiernach als "Grenzgänger" eingestuft, erklären Sie bitte den im Beschäftigungsland erzielten Arbeitslohn ausschließlich in Zeile 26. Arbeitnehmer, die in anderen Staaten arbeiten und arbeitstäglich zu ihrem Wohnort in Deutschland zurückkehren, oder die die Voraussetzungen nach den DBA mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz als "Grenzgänger" nicht erfüllen, werden als sogenannte "Grenzpendler" bezeichnet. Erklären Sie bitte in diesen Fällen den im Ausland erzielten Arbeitslohn in den Zeilen 6 oder 22 sowie in der Anlage N-AUS. Steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen Zeile 27
erhalten haben. Lohn- / Entgeltersatzleistungen Zeile 28Lohn- / Entgeltersatzleistungen sind zwar steuerfrei, beeinflussen aber die Höhe der Steuer auf den Arbeitslohn und etwaige weitere Einkünfte (Progressionsvorbehalt). Zeile 31 bis 117Werbungskosten im steuerlichen Sinne sind alle Aufwendungen, die durch Ihr Arbeitsverhältnis veranlasst sind. Sie können jedoch nur berücksichtigt werden, soweit sie steuerfreie oder pauschal besteuerte Ersatzleistungen Ihres Arbeitgebers übersteigen. Die Kosten Ihrer Lebensführung gehören nicht zu den Werbungskosten, selbst wenn sie Ihrer beruflichen Tätigkeit zugutekommen. Das Finanzamt berücksichtigt von sich aus für Werbungskosten, wie zum Beispiel Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale), einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, bei Empfängern von Versorgungsbezügen 102 Euro jährlich. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale) Zeile 31 bis 35AllgemeinesFür die Wege zwischen Wohnung und erster
Tätigkeitsstätte erhalten Sie eine Entfernungspauschale, unabhängig von der Art, wie Sie zur ersten Tätigkeitsstätte gelangen. Diese Pauschale beträgt 30 Cent für jeden vollen Entfernungskilometer. Erste TätigkeitsstätteDie erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der Sie vom Arbeitgeber dauerhaft zugeordnet sind. Als erste Tätigkeitsstätte kommt auch ein großflächiges und entsprechend infrastrukturell erschlossenes Gebiet (zum Beispiel Werksanlage, Betriebsgelände, Bahnhof oder Flughafen) in Betracht. Die dauerhafte Zuordnung wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen oder Weisungen des Arbeitgebers bestimmt. Von einer dauerhaften Zuordnung ist insbesondere auszugehen, wenn Sie unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus an einer bestimmten betrieblichen Einrichtung tätig werden sollen. SammelpunktLiegt keine erste Tätigkeitsstätte vor und bestimmt der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort einfinden soll (zum Beispiel das Busdepot, der Betrieb des Arbeitgebers), um von dort seine berufliche Tätigkeit aufzunehmen oder seine Einsatzorte aufzusuchen, werden die Fahrten des Arbeitnehmers von der Wohnung zu diesem Sammelpunkt wie Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte behandelt. Weiträumiges TätigkeitsgebietEin weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt vor, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmers oder bei einem vom Arbeitgeber bestimmten Dritten ausgeübt werden soll. Soll der Arbeitnehmer (zum Beispiel der Forstarbeiter) seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, werden die Fahrten des Arbeitnehmers von Wohnung zu dem nächstgelegenen Zugang des weiträumigen Tätigkeitsgebiets wie Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte behandelt. Wird das weiträumige Tätigkeitsgebiet immer von verschiedenen Zugängen aus betreten, ist die Entfernungspauschale bei diesen Fahrten nur für die kürzeste Entfernung von der Wohnung zu dem nächstgelegenen Zugang anzuwenden. Aufwendungen für Fahrten innerhalb des weiträumigen Tätigkeitsgebietes sowie für die zusätzlichen Kilometer bei Fahrten von der Wohnung zu einem weiter entfernten Zugang tragen Sie bitte in Zeile 62 ein. Anstelle der tatsächlich entstandenen Aufwendungen können pauschal für jeden gefahrenen Kilometer folgende Beträge geltend gemacht werden:
PkwFür die Eintragung Ihrer ersten Tätigkeitsstätte sind die Zeilen 31 vorgesehen. Geben Sie bei mehreren Dienstverhältnissen oder bei einem Arbeitsplatzwechsel im laufenden Jahr in diesen Zeilen auch Ihre weitere erste Tätigkeitsstätte an. Gleiches gilt für die Eintragungen Ihres Sammelpunkts / weiträumigen Tätigkeitsgebiets (Zeilen 33). Tragen Sie bitte ab Zeile 35 die Anzahl der Arbeitstage und die gesamten Entfernungskilometer ein. Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Fahrzeugkosten abgegolten, also zum Beispiel auch die Garagenmiete, Parkgebühren, Reparaturkosten und Mautgebühren. Unfallkosten, die Sie selbst tragen mussten, werden jedoch daneben berücksichtigt, wenn sich der Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet ereignet hat (Eintragungen in den Zeilen 47 oder 48). Dies gilt nicht, wenn der Unfall von Ihnen absichtlich oder unter Alkoholeinfluss verursacht worden ist. Öffentliche VerkehrsmittelBei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tatsächlichen Aufwendungen die Entfernungspauschale oder den Höchstbetrag von 4.500 Euro übersteigen. Tragen Sie bitte deshalb zusätzlich zu Ihren Eintragungen in die Zeilen 35 diese Aufwendungen in das dafür vorgesehene Feld "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten)" ein. Das Finanzamt berücksichtigt dann den höheren Betrag. Pkw und öffentliche VerkehrsmittelHaben Sie den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet zum Beispiel teilweise mit dem Pkw und teilweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt, tragen Sie bitte in die Zeilen 35 die mit dem Pkw zurückgelegten Kilometer und die restlichen Entfernungskilometer sowie die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel in das jeweilige Feld ein. Fähr- und FlugkostenDie tatsächlichen Fähr- und Flugkosten tragen Sie bitte in Zeile 46 ein. Für An- und Abfahrten zu und von Fähr- und Flughäfen gilt die Entfernungspauschale. FahrgemeinschaftWaren Sie Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft, ist hier die Entfernungspauschale grundsätzlich auf den Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt. Die Begrenzung greift jedoch nicht für die Tage, an denen Sie Ihren eigenen Pkw eingesetzt haben. Machen Sie deshalb die entsprechenden Angaben in den Zeilen 35 für die Tage, an denen Sie
mit dem eigenen Pkw gefahren sind und fügen Sie einen weiteren Eintrag für die Tage, an denen Sie mitgenommen wurden, hinzu. SammelbeförderungWenn Sie von Ihrem Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt zur ersten Tätigkeitsstätte / zum Sammelpunkt / zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet befördert wurden (Sammelbeförderung), können Sie für die Strecke der Sammelbeförderung keine Entfernungspauschale geltend machen. Haben Sie jedoch für die Sammelbeförderung ein Entgelt an den Arbeitgeber entrichtet, tragen Sie bitte die Aufwendungen in die Zeilen 47 oder 48 ein. Behinderte MenschenWenn bei Ihnen der Grad der Behinderung mindestens 70 betragen hat oder bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gleichzeitig eine erhebliche Gehbehinderung bestand, werden auch bei Benutzung Ihres eigenen Pkw
die tatsächlichen Kosten der Hin- und Rückfahrt anerkannt. Diese müssen Sie nur auf Anforderung des Finanzamts nachweisen. Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Kosten werden 60 Cent je Entfernungskilometer (30 Cent je gefahrenen Kilometer) anerkannt. Aufwendungen für Fahrten, die durch die An- und Abfahrt eines Dritten (zum Beispiel des Ehegatten) zur ersten Tätigkeitsstätte / zum Sammelpunkt / zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet entstehen (sogenannte Leerfahrten),
können ebenfalls mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer berücksichtigt werden. Achten Sie bitte darauf, dass in der Bescheinigung über den Grad Ihrer Behinderung gegebenenfalls eine Aussage über die Gehbehinderung enthalten ist. Machen Sie bitte in diesen Fällen in Zeile 35 die entsprechenden Angaben oder tragen Sie bei Einzelnachweis die tatsächlichen Kosten in Zeile 47 oder 48 ein. Ersatzleistungen des Arbeitgebers / der Agentur für Arbeit Zeile 39 und 40Steuerfreie und pauschal besteuerte Ersatzleistungen des Arbeitgebers (zum Beispiel Fahrtkostenzuschüsse, Job-Tickets für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr) für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mindern den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag. Die Minderung der Entfernungspauschale erfolgt maximal bis auf 0 Euro. Sie ist
unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der vom Arbeitgeber überlassenen oder bezuschussten Fahrberechtigung vorzunehmen, also auch dann, wenn Sie die Fahrberechtigung tatsächlich nicht genutzt haben. Aufwendungen für Arbeitsmittel Zeile 42 und 43Zu den Arbeitsmitteln gehören Werkzeuge, typische Berufsbekleidung, Fachzeitschriften und so weiter. Dabei können Sie nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Kosten für Reparaturen und Reinigungen ansetzen. Arbeitsmittel, die nicht mehr als 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) kosten, können Sie im Jahr der Bezahlung voll absetzen. Betragen die Anschaffungskosten mehr als 800 Euro, müssen Sie diese auf die Jahre der üblichen Nutzungsdauer verteilen. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer Zeile 44Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können in vollem Umfang als Werbungskosten abgezogen werden, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit des Arbeitnehmers bildet. In Fällen, in denen Ihnen für Ihre berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sind die Aufwendungen bis zu 1.250 Euro jährlich abziehbar. Zeile 45Werbungskosten können vorliegen, wenn die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium Gegenstand eines
Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) ist. Unabhängig davon, ob ein Dienstverhältnis besteht, können Aufwendungen für die Fortbildung in einem bereits erlernten Beruf und für Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten, als Werbungskosten abziehbar sein. Das gilt auch für die Aufwendungen für ein Erststudium nach einer bereits abgeschlossenen nichtakademischen Berufsausbildung oder ein weiteres Studium (zum Beispiel Masterstudium), wenn dieses mit späteren
steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht. Zeile 46 bis 48BewerbungskostenWenn Sie 2020 eine Arbeitsstelle gesucht haben, können Sie die Ihnen dadurch entstandenen und nicht erstatteten Kosten hier geltend machen, zum Beispiel Inseratkosten, Telefonkosten, Porto, Kosten für Kopien von Zeugnissen sowie Reisekosten anlässlich einer Vorstellung. Es kommt nicht darauf an, ob Ihre Bewerbung Erfolg hatte. KontoführungsgebührenEntstandene Kontoführungsgebühren sind Werbungskosten, soweit sie auf die Gutschrift von Arbeitslohn und auf beruflich veranlasste Überweisungen entfallen. Ohne Einzelnachweis erkennt das Finanzamt 16 Euro jährlich an. UmzugskostenUmzugskosten können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie Ihre Wohnung aus beruflichen Gründen gewechselt haben. Berufliche Gründe liegen vor, wenn Sie erstmals eine Stelle antreten oder Ihren Arbeitgeber wechseln. Bei Umzügen innerhalb derselben Gemeinde ist ein beruflicher Anlass unter anderem dann gegeben, wenn der Umzug vom Arbeitgeber gefordert wird (zum Beispiel Bezug oder Räumung einer Dienstwohnung). Ihre Umzugskosten
werden grundsätzlich bis zu der im Bundesumzugskostengesetz vorgesehenen Höhe anerkannt. Wegen der Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte beim Finanzamt. Reisekosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit Zeile 61 bis 72Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstanden sind. Fahrt- und Übernachtungskosten, ReisenebenkostenZeile 61 bis 66FahrtkostenFahrtkosten können Sie in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend machen. Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs können Sie anstelle der tatsächlichen Kosten pauschal für jeden gefahrenen Kilometer folgende Beträge geltend machen:
Übernachtungskosten
Reisenebenkosten
Berufskraftfahrer
können anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten innerhalb einer mehrtägigen beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit einer Übernachtung im Kfz einen Pauschbetrag in Höhe von 8 Euro pro Kalendertag geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie für diesen Tag eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen beanspruchen können.
Mehraufwendungen für VerpflegungZeilen 67 bis 72 Mehraufwendungen für Verpflegung können Sie für dieselbe Auswärtstätigkeit - höchstens für die Dauer von drei Monaten - nur pauschal geltend machen:
Dazu tragen Sie die Anzahl der Tage in den Zeilen 67 bis 69 ein. Wurde Ihnen von Ihrem Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten für eine Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, ist der Werbungskostenabzug tageweise zu kürzen, und zwar für ein zur Verfügung gestelltes:
Die Dreimonatsfrist gilt nicht, wenn Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit typischerweise auf einem Fahrzeug oder in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet tätig waren. Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im AuslandFür Auslandsdienstreisen gelten andere Pauschbeträge. Nähere Informationen dazu finden Sie im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15.11.2019, BStBl I 2019 Seite 1254. Werbungskosten in Sonderfällen Zeile 73 bis 78
tragen Sie bitte in die Zeilen 73 bis 78 ein. Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Zeile 91 bis 117Wenn Sie aus beruflichem Anlass einen doppelten Haushalt begründet haben, können Sie die notwendigen Mehraufwendungen als Werbungskosten geltend machen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn Sie außerhalb des Ortes Ihrer ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Haushalt unterhalten und Sie auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnen. Eine Zweitwohnung oder -unterkunft in der Nähe des Beschäftigungsorts steht einer Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte gleich. Unschädlich ist es, wenn Sie den Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegen und daraufhin in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründen, von dem aus Sie Ihrer Beschäftigung weiter nachgehen (sogenannter Wegverlegungsfall). Anstelle der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung können Sie Fahrtkosten für mehr als eine Heimfahrt wöchentlich geltend machen. Füllen Sie in diesem Fall bitte die Zeile 99 und nur die Zeilen 31 bis 38 und / oder 40 sowie bei steuerfreien Arbeitgeberleistungen / steuerfreiem Ersatz der Agentur für Arbeit die Zeile 117 aus. Eigener HausstandEin eigener Hausstand liegt im Allgemeinen bei verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Arbeitnehmern vor. Berücksichtigungsfähige AufwendungenDas Finanzamt berücksichtigt als notwendige Mehraufwendungen für die
Ersatzleistungen des Arbeitgebers / der Agentur für ArbeitTragen Sie die erhaltenen steuerfreien Ersatzleistungen (zum Beispiel Trennungsentschädigungen, Auslösungen, Fahrtkostenersatz oder Verpflegungskostenersatz während der doppelten Haushaltsführung, Mobilitätsbeihilfen) bitte in Zeile 117 ein. Anlage N-AUSAllgemeines zur Anlage N-AUS
Nachweis - und MitwirkungspflichtenNach § 90 Absatz 2 der Abgabenordnung bestehen bei Auslandssachverhalten erweiterte Mitwirkungspflichten der steuerpflichtigen Person. Unterlagen, zum Beispiel Bescheinigungen des Arbeitgebers über die Auslandstätigkeit und die Besteuerung des Arbeitslohns im Ausland, sind daher vollständig einzureichen. Steueranrechnung bei ausländischem ArbeitslohnSofern die Tätigkeit in einem Staat ohne DBA erfolgt oder ausnahmsweise das DBA eine Steueranrechnung vorsieht (zum Beispiel Leiharbeitnehmer nach dem DBA mit Frankreich), sind die Angaben zum ausländischen Arbeitslohn, zu den entsprechenden Werbungskosten in der Anlage N und der im Ausland gezahlten und um einen Ermäßigungsanspruch gekürzten Steuer in der Anlage AUS (Zeile 12) vorzunehmen. Reichen Sie bitte Nachweise über die im Ausland gezahlten Steuern ein. Steueranrechnung bei ausländischem Arbeitslohn Sofern die Tätigkeit in einem Staat ohne DBA erfolgt oder ausnahmsweise das DBA eine Steueranrechnung vorsieht (zum Beispiel Leiharbeitnehmer nach dem DBA mit Frankreich), sind die Angaben zum ausländischen Arbeitslohn, zu den entsprechenden Werbungskosten in der Anlage N und der im Ausland gezahlten und um einen Ermäßigungsanspruch gekürzten Steuer in der Anlage AUS (Zeile 12) vorzunehmen. Reichen Sie bitte Nachweise über die im Ausland gezahlten Steuern ein. Steuerfreistellung nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)Eine Steuerfreistellung nach einem DBA kommt grundsätzlich in Betracht, wenn
Einzelheiten beachten Sie bitte im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 03.05.2018, Bundessteuerblatt (BStBl) I Seite 643. Steuerbefreiung aufgrund sonstiger zwischenstaatlicher ÜbereinkommenSonstige zwischenstaatliche Übereinkommen (zum Beispiel NATO-Truppenstatut, UN, EU) sehen für Personen, Personenvereinigungen,
Körperschaften, internationale Organisationen oder ausländische Staaten Befreiungen von deutschen Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vor. Die Steuerbefreiung nach einem zwischenstaatlichen Übereinkommen kommt auch für unbeschränkt steuerpflichtige Personen in Betracht, die im Inland eine nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt haben. Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses (ATE)Eine Anwendung kommt nur bei einer Tätigkeit in einem ausländischen Staat in Betracht, wenn mit diesem Staat kein DBA besteht und für die Tätigkeit kein Arbeitslohn aus inländischen
öffentlichen Kassen gezahlt wird.
Zeile 7 bis 11Ein Wohnsitz im Ausland kann auch bestehen, wenn Sie einen Wohnsitz im Inland haben. Bitte geben Sie in diesem Fall an, zu welchem Staat Sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen) haben. Aufenthalts- / Ausübungstage Zeile 18 bis 22Bitte geben Sie hier die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit an, zum Beispiel Berufskraftfahrer, Personal auf Schiffen oder Flugzeugen, Tätigkeit als Organ einer Kapitalgesellschaft und so weiter. Aufteilung des ArbeitslohnsSofern Sie eine Tätigkeit in mehreren ausländischen Staaten ausgeübt haben, ist in den Zeilen 35 bis 41 der insgesamt bezogene in- und ausländische Arbeitslohn anzugeben. Die Ermittlung des ausländischen Arbeitslohns erfolgt in zwei Berechnungsschritten: Direkte Zuordnung - Zeile 42 bis 44Gehaltsbestandteile, die unmittelbar aufgrund einer konkreten inländischen oder ausländischen Arbeitsleistung gewährt werden, sind vorab direkt zuzuordnen. Dies können zum Beispiel Reisekosten, Überstundenvergütungen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Auslandszulagen, projektbezogene Erfolgsprämien oder der Wert der Gestellung einer Wohnung im Tätigkeitsstaat sein. Rechnerische Aufteilung (DBA) - Zeile 48Die Aufteilung des verbleibenden Arbeitslohns erfolgt nach den Grundsätzen des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 03.05.2018, Bundessteuerblatt I Seite 643. Grundlage für die Berechnung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns ist
die Zahl der tatsächlichen Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Die tatsächlichen Arbeitstage sind alle Tage innerhalb eines Kalenderjahres, an denen Sie Ihre Tätigkeit tatsächlich ausgeübt und für die Sie Arbeitslohn bezogen haben. Krankheitstage mit oder ohne Lohnfortzahlung, Urlaubstage und Tage des ganztägigen Arbeitszeitausgleichs sind folglich keine Arbeitstage. Dagegen können auch Wochenend- oder Feiertage grundsätzlich als tatsächliche Arbeitstage zu zählen sein, wenn Sie an
diesen Tagen Ihre Tätigkeit tatsächlich ausgeübt haben und diese durch Ihren Arbeitgeber vergütet wurde. Eine solche Vergütung liegt auch vor, wenn Ihnen ein entsprechender Arbeitszeitausgleich gewährt wurde. Es kommt weder auf die Zahl der Kalendertage (365) noch auf die Anzahl der vertraglich vereinbarten Arbeitstage an. Rechnerische Aufteilung (ATE) - Zeile 63Bei Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses ist der Arbeitslohn nach den tatsächlichen Arbeitstagen aufzuteilen (beachten Sie bitte das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.03.2017, Bundessteuerblatt I Seite 473). Dabei sind die Arbeitstage im ATE-Staat zu den Jahresarbeitstagen im In- und Ausland ins Verhältnis zu setzen. Wegen der Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe zu Zeile 48. Aufteilung der Werbungskosten - Zeile 72 bis 76 Neben der Aufteilung des Arbeitslohns sind auch die dazugehörigen Werbungskosten auf die steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen aufzuteilen. Dabei ist ebenfalls zuerst eine direkte Zuordnung vorzunehmen
(zum Beispiel Verpflegungsmehraufwendungen). Zu Einzelheiten bezüglich der besonderen steuerfreien Lohnbestandteile (zum Beispiel Abfindungen, Stock Options) beachten Sie bitte das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 03.05.2018, Bundessteuerblatt I Seite 643. Anlage Energetische MaßnahmenDiese Anlage ist auszufüllen, wenn Sie die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EU / EWR) belegenen zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude (begünstigtes Objekt) beantragen möchten. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das begünstigte Objekt bei Beginn der energetischen
Maßnahme älter als zehn Jahre ist. Im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr können jeweils 7 % der Aufwendungen (maximal 14.000 Euro
jährlich), im dritten Jahr 6 % der Aufwendungen (maximal 12.000 Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden. Im Falle eines Erwerbes nach dem 01.01.2020 sind berücksichtigte energetische Maßnahmen des Voreigentümers in die Berechnung der maximalen Steuerermäßigung einzubeziehen. Zudem müssen Sie eine Rechnung erhalten haben, die die förderungsfähigen energetischen Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des begünstigten Objekts ausweist. Die Steuerermäßigung ist davon abhängig, dass die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Für Barzahlungen, Baranzahlungen oder Barteilzahlungen und Barschecks wird keine Steuerermäßigung gewährt. In Fällen des Miteigentums an einem Wohngebäude / einer Wohnung bedarf es der Angabe der Miteigentumsanteile. Siehe hierzu auch die Erläuterung zu den Zeilen 23 bis 25. Sollten Sie die Steuerermäßigung für mehr als ein Objekt beantragen, fügen Sie bitte einen weiteren Eintrag bei Anlagen Energetische Maßnahmen hinzu. Begünstigtes ObjektDer Standort des Wohngebäudes / der Eigentumswohnung ist in Zeile 4 und 5 einzutragen; sollte sich dieser im EU-/EWR-Ausland befinden, tragen Sie zusätzlich den Staat in Zeile 5 ein. Das begünstigte Objekt muss bei Beginn der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre sein. Maßgebend für die Bestimmung des 10-Jahreszeitraums ist der Beginn der Herstellung des Gebäudes. Als Beginn der Herstellung gilt bei Gebäuden, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Tag, an dem der Bauantrag gestellt wurde. Ist bei vor dem Jahr 2010 errichteten Gebäuden der Tag der Bauantragstellung nicht bekannt, genügt es, wenn der 01.01. des Herstellungsjahres eingetragen wird (zum Beispiel bei Baujahr 1960 ist in Zeile 4 einzutragen: 01.01.1960). Bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen einzureichen sind, gilt als Beginn der Herstellung des Gebäudes, der Tag, an dem die Bauunterlagen eingereicht wurden. Eigene Aufwendungen für energetische MaßnahmenAls Beginn der energetischen Maßnahme (Zeile 9) gilt
Sofern mehrere energetische Maßnahmen in einem Jahr
begonnen wurden, tragen Sie bitte in Zeile 9 den Baubeginn der ersten energetischen Maßnahme ein. Die Steuerermäßigung kann nicht in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten (zum Beispiel bei doppelter Haushaltsführung), Sonderausgaben oder
außergewöhnliche Belastungen (siehe Zeile 26 und 27) berücksichtigt worden sind. Sind Sie nicht alleine Eigentümer des von Ihnen zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäudes, dann sind nur die Aufwendungen einzutragen, die auf Ihren Miteigentumsanteil entfallen. Eigene Aufwendungen für den EnergieberaterTragen Sie hier bitte die Aufwendungen ein, die Ihnen dadurch entstanden sind, dass ein Energieberater mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme durch Sie unmittelbar oder mittelbar beauftragt wurde. Berücksichtigt werden die Aufwendungen für Energieberater, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als fachlich qualifiziert zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ zugelassen sind und die Hybridisierung bei Gas-BrennwertkesselnBei Einbau eines Gasbrennwertgerätes, das für die Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist, kann eine Steuerermäßigung erst dann berücksichtigt werden, wenn der Nachweis für diese Einbindung erbracht ist (Hybridisierung). Der Nachweis der Umsetzung der Hybridisierung ist gemäß den Anforderungen aus der Anlage 6.4 der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung zu erbringen. Im Eigentum mehrerer PersonenSind Sie nicht alleine Eigentümer des von Ihnen zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäudes (begünstigtes Objekt vergleichen Sie Zeile 4), so kann der Höchstbetrag der Steuerermäßigung für das begünstigte Objekt insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden. Tragen Sie in Zeile 23 bitte den auf Sie entfallenden Miteigentumsanteil ein (auch bei Ehegatten / Lebenspartnern). In den Zeilen 24 und 25 nehmen Sie bitte Eintragungen zu Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Adressen der weiteren Miteigentümer vor. Berücksichtigung als außergewöhnliche BelastungEigene Aufwendungen anlässlich von Katastrophen (zum Beispiel durch Erdbeben, Überschwemmungen, Sturm, Hagel und so weiter) sowie Aufwendungen aufgrund von Pflegekosten, die als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig sein können und bereits in den Zeilen 10 bis 18 enthalten sind, tragen Sie bitte in den Zeilen 26 und / oder 27 ein. Diese Beträge dürfen dann nicht zusätzlich in den Zeilen 13 bis 18 der Anlage Außergewöhnliche Belastung enthalten sein. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge dann entsprechend. Anlage RRenten sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Einige Arten von Renten sind in vollem Umfang steuerfrei. Dazu gehören zum Beispiel
Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse, für entgangenen Unterhalt und entgangene Dienste sowie Schmerzensgeldrenten gehören nicht zu den Einkünften.
Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten BasisrentenverträgenLeibrenten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, der landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen unterliegen nur mit einem bestimmten Anteil der Besteuerung, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Leibrenten und andere Leistungen aus ausländischen (Renten-)Versicherungen oder Rentenverträgen sind in der Anlage R-AUS einzutragen. Zeile 4 bis 9Falls Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen haben, können Sie von dieser zur Überprüfung der elektronisch übermittelten Daten eine "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" über Ihre bezogenen Renteneinkünfte anfordern. Diese wird Ihnen dann in den Folgejahren automatisch unaufgefordert zugesandt. Bei Beginn der Rente im Jahr 2020 beträgt der Besteuerungsanteil 80 Prozent; Eintragungen zur Höhe des Besteuerungsanteils sind in den Zeilen 4 bis 9 nicht erforderlich. Der
steuerfreie Teil der Rente wird in dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, ermittelt und gilt grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs. Im Rahmen der Rentenbesteuerung der Folgejahre wird dieser vom Jahres(brutto)rentenbetrag abgezogen. Rentenerhöhungen, die auf einer regelmäßigen Rentenanpassung beruhen, werden in voller Höhe besteuert. Zeile 10 bis 12ÖffnungsklauselHaben Sie bis zum 31.12.2004 für mindestens zehn Jahre Beiträge oberhalb des Betrags des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet, werden auf Antrag Teile der Leibrenten oder anderer Leistungen mit einem Ertragsanteil (beachten Sie bitte die Hilfe zu den Zeilen 13 bis 36) besteuert (sogenannte Öffnungsklausel). Einmalige Leistungen unterliegen nicht der Besteuerung, soweit auf sie die Öffnungsklausel Anwendung findet. Die Öffnungsklausel kommt nur dann zur Anwendung, wenn Sie das Vorliegen der Voraussetzungen bei erstmaliger Beantragung nachweisen. Der inländische Versorgungsträger erstellt Ihnen hierfür auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung. Den bescheinigten Prozentsatz tragen Sie bitte in Zeile 10 ein. Inländische Leibrenten, die nicht in den Zeilen 4 bis 9 und nicht in der Anlage R-AV / bAV einzutragen sind, werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Darunter fallen insbesondere lebenslange Renten aus privaten Rentenversicherungen sowie bestimmte zeitlich befristete Renten (zum Beispiel Hinterbliebenen-, Berufsunfähigkeits- und
Erwerbsunfähigkeitsrenten).
Sind diese Renten auf eine bestimmte Laufzeit beschränkt, richtet sich der Ertragsanteil nicht nach dem Lebensalter des Berechtigten bei Beginn des Rentenbezugs, sondern nach der voraussichtlichen Laufzeit. Bei einer Laufzeit von beispielsweise zehn Jahren beträgt der Ertragsanteil 12 Prozent der Rentenbezüge. Zeile 13 bis 18Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen (auf Lebenszeit / mit zeitlich befristeter Laufzeit)Einzutragen ist in Zeile 13 der in der Regel der von der Versicherung mitgeteilte Jahres(brutto)rentenbetrag, der je nach Art der Rente nicht mit dem ausgezahlten Betrag identisch sein muss. Anzugeben sind auch Rentennachzahlungen. Unter Beginn der Rente in Zeile 14 ist der Zeitpunkt zu verstehen, ab dem die Rente (gegebenenfalls nach rückwirkender Zubilligung) tatsächlich bewilligt worden ist. Eintragungen in Zeile 16 und 17 sind nur erforderlich, wenn Ihre Leibrente zeitlich befristet ist. Die in Zeile 18 enthaltenen Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre sind hier zusätzlich einzutragen. Dabei sind die Nachzahlungen für das laufende Kalenderjahr 2020 nicht mit einzutragen. Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt
prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt. Zeile 31 bis 36Leibrenten aus sonstigen Verpflichtungsgründen (zum Beispiel Renten aus Veräußerungsgeschäften) werden nicht elektronisch übermittelt und müssen immer eingetragen werden.Einzutragen ist in Zeile 31 der Jahres(brutto)rentenbetrag, der je nach Art der Rente nicht mit dem ausgezahlten Betrag identisch sein muss. Anzugeben sind auch Rentennachzahlungen. Eintragungen in den Zeilen 34
und 35 sind erforderlich, wenn Ihre Leibrente zeitlich befristet ist. Sofern Sie zu allen Renten und Leistungen der Anlagen R, R-AUS und R-AV/bAV keine höheren Werbungskosten haben, berücksichtigt das Finanzamt insgesamt einen Pauschbetrag von 102 Euro. Einkünfte aus Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnlichen Modellen im Sinne des § 15b des Einkommensteuergesetzes (Steuerstundungsmodelle) tragen Sie bitte ausschließlich hier ein. Die Einnahmen und Werbungskosten dürfen nicht in den vorangegangenen Zeilen enthalten sein. Weitere Angaben zur Bezeichnung der Steuerstundungsmodelle, der Höhe der Einnahmen und der Werbungskosten tragen Sie bitte im Feld "Erläuterungen" ein. Anlage R-AUSRenten sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Einige Arten von Renten sind in vollem Umfang steuerfrei. Dazu gehören zum Beispiel
Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse, für entgangenen Unterhalt und entgangene Dienste sowie Schmerzensgeldrenten gehören nicht zu den Einkünften. Die Besteuerung der Renten unterteilt sich in folgende Gruppen:
Pensionen, zum Beispiel Werkspensionen, für die Sie eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben, tragen Sie bitte auf der Anlage N ein. Bei der Rentenbesteuerung wird zwischen Besteuerungsanteil, Ertragsanteil und voller Besteuerung unterschieden, es ist deshalb eine Qualifizierung nach deutschem Recht vorzunehmen. Im Wesentlichen ist dabei auf die Vergleichbarkeit der ausländischen Renten und Leistungen mit der gesetzlichen Sozialversicherung, betrieblichen Altersversorgung und der individuellen (privaten) Altersvorsorge nach deutschem Recht abzustellen. Liegt das Besteuerungsrecht für aus dem Ausland bezogene Renten ausschließlich im ausländischen (Quellen-) Staat sind lediglich Angaben in den Zeilen 36 bis 40 der Anlage AUS erforderlich. Bitte beachten Sie, dass bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht besteht. Ausländische Leibrenten und Leistungen, die mit Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers (gesetzliche Rentenversicherungen, landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtungen) vergleichbar sindLeibrenten und andere Leistungen aus - mit der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren - ausländischen (Renten-)Versicherungen oder Rentenverträgen unterliegen nur mit einem bestimmten Anteil der Besteuerung, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Bei Beginn der Rente im Jahr 2020 beträgt der Besteuerungsanteil 80 Prozent; Eintragungen zur Höhe des Besteuerungsanteils sind in den Zeilen 4 bis 10 nicht erforderlich. Der steuerfreie Teil der Rente wird in dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns
folgt, ermittelt und gilt grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs. Bei Renten, die vor dem 01.01.2005 begonnen haben, ist der steuerfreie Teil der Rente des Jahres 2005 maßgebend. Im Rahmen der Rentenbesteuerung der Folgejahre wird dieser vom Jahres(brutto)rentenbetrag abgezogen. Rentenerhöhungen, die auf einer regelmäßigen Rentenanpassung beruhen, werden in voller Höhe besteuert. Einzutragen ist in Zeile 5 der sich gegebenenfalls aus der Renten(anpassungs)mitteilung zu errechnende Jahres(brutto)rentenbetrag, dieser ist in der Regel nicht mit dem ausgezahlten Betrag identisch. Anzugeben sind auch Rentennachzahlungen und Einmalzahlungen. Bei Auszahlung der Rente einbehaltene eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht vom Rentenbetrag abzuziehen. Diese machen Sie bitte in den Zeilen 31 bis 36 der Anlage Vorsorgeaufwand als Sonderausgaben geltend. Sollten im ausländischen Staat Steuern einbehalten oder abgeführt worden sein, dürfen diese Beträge den einzutragenden Rentenbetrag nicht mindern. Handelt es sich um anzurechnende ausländische Steuern, so sind zusätzlich die Zeilen 5, 6 und 12 der Anlage AUS auszufüllen. Zuschüsse eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung zu Ihren Aufwendungen zur Krankenversicherung sind steuerfrei und daher nicht dem Rentenbetrag hinzuzurechnen. Sie mindern jedoch Ihre Aufwendungen. In Zeile 6 ist der Rentenanpassungsbetrag einzutragen. Das ist der Betrag, um den die jährliche Rente im Vergleich zum Jahresbetrag der Rente aus dem Jahr der Ermittlung des steuerfrei bleibenden Teils der Rente auf Grund regelmäßiger Anpassungen (zum Beispiel jährliche Rentenerhöhung) geändert wurde. Nicht einzutragen sind unregelmäßige Anpassungen (zum Beispiel Rentenänderungen wegen Anrechnung oder Wegfall anderer Einkünfte oder eine Änderung des Jahresbetrags der Rente aufgrund von Währungsschwankungen). Unter Beginn der Rente in Zeile 7 ist der Zeitpunkt zu verstehen, ab dem die Rente (gegebenenfalls nach rückwirkender Zubilligung) tatsächlich bewilligt wird (vergleichen Sie bitte mit Ihrem Rentenbescheid). Haben Sie im Jahr 2020 eine Einmalzahlung erhalten, tragen Sie bitte das Datum des Zuflusses der Einmalzahlung ein. Ist Ihrer Rente laut der Zeile 5 (zum Beispiel Alters- oder Witwenrente) eine andere Rente (zum Beispiel Erwerbsminderungsrente oder Altersrente des verstorbenen Ehegatten / Lebenspartners) vorangegangen, tragen Sie bitte Beginn und Ende dieser vorangegangenen Rente in den Zeilen 8 und 9 ein. Dadurch kann sich für Ihre Rente gegebenenfalls eine günstigere Besteuerung ergeben. Die in Zeile 5 enthaltenen Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre sind in Zeile 10 zusätzlich einzutragen. Dabei sind die Nachzahlungen für das laufende Kalenderjahr 2020 nicht mit einzutragen. Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt. Hier sind auch Kapitalleistungen als Einmalzahlungen aus einem Versorgungswerk einzutragen. Nachzahlungen, die nur ein Kalenderjahr betreffen, sind hier nicht einzutragen. ÖffnungsklauselHaben Sie bis zum 31.12.2004 für mindestens zehn Jahre Beiträge oberhalb des Betrags des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet, werden auf Antrag Teile der Leibrenten oder anderer Leistungen mit einem Ertragsanteil (beachten Sie bitte die Hilfe zu den Zeilen 14 bis 20) besteuert (sogenannte Öffnungsklausel). Einmalige Leistungen unterliegen nicht der Besteuerung, soweit auf sie die Öffnungsklausel Anwendung findet. Die Öffnungsklausel kommt nur dann zur Anwendung, wenn Sie das Vorliegen der Voraussetzungen bei erstmaliger Beantragung nachweisen. Bei ausländischen Versorgungsträgern müssen die tatsächlich geleisteten Beiträge nachgewiesen werden. Den vom ausländischen Versorgungsträger oder gegebenenfalls selbst ermittelten Prozentsatz tragen Sie bitte in Zeile 11 ein. Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen (auf Lebenszeit / mit zeitlich befristeter Laufzeit), sonstigen Verpflichtungsgründen (zum Beispiel aus Veräußerungsgeschäften)Ausländische Leibrenten, die nicht in den Zeilen 4 bis 13 einzutragen sind, werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Darunter fallen insbesondere lebenslange Renten aus privaten Rentenversicherungen sowie bestimmte zeitlich befristete Rentenversicherungen sowie bestimmte zeitlich befristete Renten (zum Beispiel Hinterbliebenen-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten).
Einzutragen ist in Zeile 15 der in der Regel der von der Versicherung mitgeteilte Jahres(brutto)rentenbetrag, der je nach Art der Rente nicht mit dem ausgezahlten Betrag identisch sein muss. Anzugeben sind auch Rentennachzahlungen. Unter Beginn der Rente in Zeile 16 ist der Zeitpunkt zu verstehen, ab dem die Rente (gegebenenfalls nach rückwirkender Zubilligung) tatsächlich bewilligt worden ist. Eintragungen in Zeile 18 und 19 sind nur erforderlich, wenn Ihre Leibrente zeitlich befristet ist. Die in Zeile 15 enthaltenen Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre sind hier
zusätzlich in Zeile 20 einzutragen. Dabei sind die Nachzahlungen für das laufende Kalenderjahr 2020 nicht mit einzutragen. Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt. Leistungen aus ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen, die mit inländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen vergleichbar sindIn Zeile 32 tragen Sie bitte Leistungen aus ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung) ein.
WerbungskostenSofern Sie zu allen Renten und Leistungen der Anlagen R, R-AUS und R-AV / bAV keine höheren Werbungskosten haben, berücksichtigt das Finanzamt insgesamt einen Pauschbetrag von 102 Euro. SteuerstundungsmodelleEinkünfte aus Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnlichen Modellen im Sinne des § 15b des Einkommensteuergesetzes (Steuerstundungsmodelle) tragen Sie bitte ausschließlich hier ein. Die Einnahmen und Werbungskosten dürfen nicht in den vorangegangenen Zeilen enthalten sein. Weitere Angaben zur Bezeichnung der Steuerstundungsmodelle, der Höhe der Einnahmen und der Werbungskosten tragen Sie bitte im Feld "Erläuterungen" ein. Anlage R-AV / bAVRenten sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Einige Arten von Renten sind in vollem Umfang steuerfrei. Dazu gehören zum Beispiel
Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse, für entgangenen Unterhalt und entgangene Dienste sowie Schmerzensgeldrenten gehören nicht zu den Einkünften.
Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung Über Ihre Leistungen aus einem Altersvorsorge- / Riestervertrag (zum Beispiel Rentenversicherung, Investmentfonds- oder Banksparplan) oder einer betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfonds, Pensionskasse [auch VBL] oder Direktversicherung) haben Sie von Ihrem Anbieter in der Regel eine Leistungsmitteilung ("Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung [§ 22 Nummer 5 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes]") zu Beginn der Leistung und bei Änderung der Leistungshöhe erhalten. Weitere Angaben im Zusammenhang mit dem Wohnförderkonto können Sie dem Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen entnehmen. Zeile 31 bis 37Sofern Sie zu allen Renten und Leistungen der Anlagen R, R-AUS und R-AV / bAV keine höheren Werbungskosten haben, berücksichtigt das Finanzamt insgesamt einen Pauschbetrag von 102 Euro. Bei den Leistungen der Zeile 5 wird ein Pauschbetrag von 1.000 Euro berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung eines Versorgungsfreibetrags nicht vorliegen. Anlage SOAnlage SO: Sonstige Einkünfte In der Anlage SO sind die Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs, Unterhaltsleistungen, privaten Veräußerungsgeschäften, Leistungen sowie Abgeordnetenbezüge zu erklären. Zeile 4
Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs Zeile 5
Zeile 6
Zeile 7 und 9
Zeilen 10 bis 14
Zeile 15
Zeilen 16 bis 24In Zeile 16 tragen Sie Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen, Versorgungsbezüge, die auf Grund des Abgeordnetengesetzes oder des Europaabgeordnetengesetzes, sowie vergleichbare Bezüge, die auf Grund der entsprechenden Gesetze der Länder gezahlt werden, und die Entschädigungen, das Übergangsgeld, das Ruhegehalt und die Hinterbliebenenversorgung, die auf Grund des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments von der Europäischen Union gezahlt werden, ein. Zeile 25Einkünfte aus Gesellschaften / Gemeinschaften / ähnlichen Modellen im Sinne des § 15b EStG (Steuerstundungsmodelle) tragen Sie bitte ausschließlich hier ein. Die Einnahmen und Werbungskosten dürfen nicht in den vorangegangenen Zeilen enthalten sein. Weitere Angaben zur Bezeichnung der Steuerstundungsmodelle, der Höhe der Einnahmen und der Werbungskosten, tragen Sie bitte beim Feld Bezeichnung mit ein. Private Veräußerungsgeschäfte Zeilen 31 bis 52
Als Anschaffung gilt auch die Überführung eines Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe sowie der Antrag nach § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Umwandlungssteuergesetzes in der am 12.12.2006 geltenden Fassung. Zeilen 31 bis 40
Von der Veräußerungsgewinnbesteuerung ausgenommen ist auch der Grund und Boden, soweit er zu dem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wirtschaftsgut gehört. Nicht zu eigenen Wohnzwecken dient zum Beispiel ein häusliches Arbeitszimmer, selbst wenn der Abzug der Aufwendungen
als Werbungskosten ausgeschlossen ist. Veräußerung von Wirtschaftsgütern Zeilen 42 bis 48
Zeile 52
Anlage UnterhaltHaben Sie
bedürftige Personen unterhalten,
können Sie Ihre tatsächlichen Aufwendungen für jede unterstützte Person bis zu 9.408 Euro jährlich geltend machen, wenn diese Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt. Ein angemessenes
Hausgrundstück bleibt bei der Ermittlung des eigenen Vermögens unberücksichtigt. Der Betrag von 9.408 Euro erhöht sich um die von der unterhaltsberechtigten Person als Versicherungsnehmer geschuldeten Beiträge zu einer Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung, die von Ihnen geleistet wurden. Soweit Sie als Versicherungsnehmer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die unterstützte Person geleistet haben, sind diese in den Zeilen 40 bis 43 der Anlage
Vorsorgeaufwand einzutragen. AusfüllhinweisUm die Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen geltend zu machen, füllen Sie bitte je Haushalt für alle im Haushalt lebenden Personen eine Anlage Unterhalt aus. Bei mehr als 9 Unterhaltsempfängern in einem Haushalt muss eine weitere Anlage Unterhalt hinzugefügt werden. Zeile 4 bis 6 - Haushalt, in dem die unterstützten Personen lebten Tragen Sie in Zeile 6 bitte die Anzahl aller im Haushalt lebenden Personen ein, auch soweit für die unterstützten Personen ein Abzug der Unterhaltsaufwendungen nicht in Frage kommt. Zeile 7 - 16 - Unterstützungszeitraum Sie haben die Möglichkeit, zwei Unterstützungszeiträume anzugeben. Angaben zu einem zweiten Unterstützungszeitraum sind nur dann erforderlich, wenn eine Unterbrechung der Berücksichtigungszeiträume vorliegt. Zeile 17 bis 26 - Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Personen Leisten Sie Zahlungen an Unterhaltsempfänger im Ausland, haben Sie eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Nachweiserleichterungen bestehen nur bei Familienheimfahrten zum im Ausland lebenden Ehegatten / Lebenspartner. Zeile 34 - Unterhaltsempfänger im Ausland Bei Unterhaltsempfängern im Ausland ist auf Anforderung des Finanzamtes als Nachweis für die Bedürftigkeit eine durch die Heimatbehörde und die unterstützte Person bestätigte Unterhaltserklärung einzureichen. Unterhaltserklärungen in mehreren Sprachen finden Sie auch im Internetangebot des Bundesministeriums der Finanzen unter www.formulare-bfinv.de>> Steuern >> Unterhaltserklärungen. Zeile 40 - Andere gesetzliche Unterhaltsansprüche Gesetzlich unterhaltsberechtigt kann auch die Mutter eines Kindes gegenüber dessen Vater bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes sein; auch der Vater eines Kindes kann einen entsprechenden Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter haben, wenn er das Kind betreut (Betreuungsunterhalt nach § 1615 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Zeile 45 bis 53 - Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person Auf den Höchstbetrag der Unterhaltsleistungen werden die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person im Unterhaltszeitraum angerechnet, jedoch nur, soweit sie den anrechnungsfreien Betrag von 624 Euro jährlich übersteigen. Zu den anrechenbaren Einkünften gehören auch solche aus nichtselbständiger Arbeit. Hat die unterstützte Person über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro oder bei Empfängern von Versorgungsbezügen über den Pauschbetrag von 102 Euro hinausgehende Werbungskosten (beachten Sie bitte die Erläuterung zu den Zeilen 31 bis 117 in der Hilfe zur Anlage N), geben Sie diese bitte bei der jeweiligen Einkunftsart unter Werbungskosten an. Steuerfreier oder pauschal besteuerter Arbeitslohn (zum Beispiel aus einem Minijob) gehört zu den Bezügen. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sind die Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen, in der Zeile 49 zu erfassen. Unterliegen die Kapitalerträge der Abgeltungsteuer, sind diese vor Abzug des Sparer-Pauschbetrags in der Zeile 51 einzutragen. Zu den anrechenbaren Bezügen gehören außerdem alle Einnahmen, die für den Lebensunterhalt bestimmt oder geeignet sind (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld, Wohngeld und Sozialgeld). Von den anrechenbaren Bezügen werden die damit zusammenhängenden Aufwendungen abgezogen, mindestens aber ein Pauschbetrag von 180 Euro. Ist die unterstützte Person verheiratet oder lebt sie in einer Lebenspartnerschaft, wird ihr grundsätzlich die Hälfte des Nettoeinkommens ihres Ehegatten / Lebenspartners als eigene Bezüge zugerechnet. Die Einkünfte, Bezüge und Werbungskosten der unterstützten Person weisen Sie bitte, auf Anforderung des Finanzamts, mit geeigneten Unterlagen nach.
Anlage VIn der Anlage V sind zu erklären:
Die Einkünfte aus weiteren bebauten Grundstücken sind für jedes Grundstück getrennt jeweils in einer weiteren Anlage V zu erklären. Stammen die Einkünfte aus dem Ausland, geben Sie bitte zusätzlich die Anlage AUS ab. Geben Sie bitte stets das Einheitswert-Aktenzeichen an. Dieses ist zum Beispiel
auf Ihrem Einheitswertbescheid oder Grundsteuerbescheid vermerkt. Eine Eintragung kann nur dann entfallen, wenn für das Mietobjekt kein Einheitswert festgestellt wurde. Nutzungsart und Wohnfläche Geben Sie bitte hier neben der Gesamtwohnfläche die Flächen an, die auf eigengenutzten, unentgeltlich an Dritte überlassenen oder als Ferienwohnung genutzten Wohnraum entfallen. Handelt es sich um eine Ferienwohnung, teilen Sie im Hauptvordruck unter "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" auch die Anzahl der jeweiligen Kalendertage mit, an denen diese Wohnung vermietet, eigengenutzt, unentgeltlich an Dritte überlassen wurde oder leer stand. Zeile 9 bis 12
Hier sind die vereinnahmten Umlagen (einschließlich Nachzahlungen) stets in voller Höhe einzutragen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter die von Ihnen als Vermieter geschuldete Zahlung bestimmter Nebenkosten übernimmt. Soweit Umlagen im Jahr 2020 an die Mieter zurückgezahlt worden sind, ist der einzutragende Betrag zu vermindern. Mietkautionen, die bei Auszug des Mieters an diesen nicht oder nicht in voller Höhe zurückgezahlt werden, sondern mit ausstehenden Mieten, abzurechnenden Nebenkosten oder Beschädigungen des Mieters verrechnet werden, gehören zu den in Zeile 15 einzutragenden steuerpflichtigen Mieteinnahmen. Zu den Einnahmen in Zeile 16 gehören auch Einnahmen aus der Vermietung von Grundstücksteilen für Mobilfunkantennen, Windkraftanlagen und WLAN-Hotspots. Zeile 19, 20 und 53Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zur Finanzierung von Erhaltungsaufwendungen sowie Aufwendungszuschüsse, zum Beispiel zur Minderung der Zins- und Mietbelastungen, sind im Jahr des Zuflusses als Einnahmen in den Zeilen 19 und 20 einzutragen. Zuschüsse, die eine Gegenleistung für eine Mietpreisbindung oder Nutzung durch einen bestimmten Personenkreis darstellen (zum Beispiel Zuschüsse nach dem Wohnraumförderungsgesetz), können auf die Jahre des Bindungszeitraumes verteilt werden (machen Sie hierzu Angaben in einer gesonderten Aufstellung). Zuschüsse zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind in Zeile 53 einzutragen und von der Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen abzuziehen. Guthabenzinsen aus Bausparverträgen gehören zum Beispiel zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Bausparvertrag in einem engen Zusammenhang mit der Anschaffung, Herstellung oder Erhaltung dieses Gebäudes steht. Zeilen 33 bis 52Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer Wohnung oder einzelnen Räumen anfallen, sind nur dann Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn aus der Wohnung oder den Räumen entsprechende Einnahmen erzielt werden oder in Zukunft erzielt werden sollen. Machen Sie erstmals Abschreibungen
(Verteilung der Anschaffungs- und / oder der Herstellungskosten auf die Nutzungsdauer des Gebäudes / Wirtschaftsguts) für Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend, reichen Sie bitte eine gesonderte Erläuterung ein, in der neben dem gezahlten Rechnungsbetrag auch das Rechnungsdatum, der Gegenstand der Leistung sowie das ausführende Unternehmen angegeben sind. Auch im Falle einer Nutzungsänderung (zum Beispiel von einem bislang selbstgenutzten zu einem fremdvermieteten Objekt) kann die
erstmalige Berechnung der Abschreibung erforderlich sein. Eine beim Kauf von Wohneigentum mitveräußerte Instandhaltungsrücklage gehört beim Erwerber nicht zur Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung (AfA); zum Werbungskostenabzug vergleichen Sie bitte die Erläuterungen zu Zeile 40 bis 46. Die letzte Zeile für "Abzugsfähige Werbungskosten" ist in allen Fällen, in denen Werbungskosten der jeweiligen Aufwandsgruppe beantragt werden, auszufüllen. Hier tätigen Sie bitte auch Angaben bei nicht aufzuteilenden Werbungskosten. Absetzung für Abnutzung für Gebäude Zeile 33Die AfA nach § 7 Absatz 4 EStGbetragen
Zu der in Zeile 33 einzutragenden Absetzung für Abnutzung gehört auch die Restwert-AfA im Sinne der §§ 7b Absatz 1 Satz 2, § 7k Absatz 1 Satz 3 EStG, § 4 des Fördergebietsgesetzes sowie §§ 14a und 14d des Berlinförderungsgesetzes. Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG Zeile 34Nach § 7b EStG können Sie für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen bis zu jährlich 5 Prozent der Bemessungsgrundlage neben der linearen Absetzung für Abnutzung nach § 7 Absatz 4 EStG (Zeile 33) in Anspruch nehmen. Begünstigt sind Baumaßnahmen, die aufgrund eines nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen schaffen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass
Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung darf maximal 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen. Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist eine De-minimis-Beihilfe. Diese wird nur gewährt, wenn die Voraussetzungen der De-minimis-Verordnung eingehalten werden. Hierzu sind die Angaben über die Höhe weiterer De-minimis-Beihilfen, die Sie in den beiden vorangegangenen sowie im laufenden Veranlagungszeitraum erhalten haben, erforderlich. Tragen Sie diese bitte in der Checkliste "Angaben zur Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG" ein und geben Sie diese zu Ihrer Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER unter "Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Anträge, Einspruch und Mitteilungen > Belegnachreichung zur Steuererklärung" als Bild-Datei / Scan-Datei zur Einkommensteuererklärung gesondert ab. Die Checkliste können Sie dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 07.07.2020, Bundessteuerblatt I Seite 623 entnehmen. Erhöhte Absetzung nach den §§ 7h, 7i EStG, Schutzbaugesetz Zeile 35Nach § 7h EStGkönnen Sie für Maßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuches, die an Gebäuden in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich durchgeführt worden sind, anstelle der nach § 7 Absatz 4 und 5 EStG zu bemessenden Absetzung für Abnutzung folgende Absetzungen vornehmen:
Als Beginn gilt bei Baumaßnahmen, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird, bei baugenehmigungsfreien Bauvorhaben, für die Bauunterlagen einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter Die AfA für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, sind gemäß § 7 Absatz 1 EStG nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu bemessen. Zu den Schuldzinsen gehört auch ein Darlehensabgeld (Damnum, Disagio) und zu zahlende
Erbbauzinsen. Ein Damnum / Disagio kann im Zeitpunkt der Zahlung abgezogen werden, soweit es marktüblich ist. Trifft dies nicht zu, sind die Aufwendungen auf die Dauer des Zinsfestschreibungszeitraumes gleichmäßig zu verteilen. Von der Marktüblichkeit ist aus Vereinfachungsgründen auszugehen, wenn der Zinsfestschreibungszeitraum mindestens fünf Jahre und das Damnum / Disagio nicht mehr als 5 Prozent beträgt. Wurde kein Zinsfestschreibungszeitraum vereinbart, ist die Verteilung auf die Laufzeit
des Darlehens vorzunehmen. Zeile 40 bis 46Tragen Sie bitte die von Ihnen geltend gemachten
Erhaltungsaufwendungen jeweils gesondert unter Einzelangaben ein. Neben dem gezahlten Rechnungsbetrag (Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer) sind auch das Rechnungsdatum, der Gegenstand der Leistung (Bezeichnung) sowie das ausführende Unternehmen (Rechnungsaussteller) anzugeben.
Entfallen Aufwendungen im
Sinne der §§ 11a und 11b EStG teilweise auf eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung, kann insoweit ein Abzug nach § 10f Absatz 2 EStG in Betracht kommen. Diesen Abzug können Sie in der Anlage FW geltend machen. Hier können Sie zum Beispiel Gebühren für einen Kabelanschluss eintragen. Bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung tragen Sie bitte auch die Vorsteuern aus Herstellungs- / Anschaffungskosten, die im Wege der AfA berücksichtigt werden können, sowie die Vorsteuern aus Erhaltungsaufwendungen, welche Sie auf bis zu fünf Jahre verteilen (Zeile 42), ein. Anlage VorsorgeaufwandBeiträge zu bestimmten Versicherungen sind Vorsorgeaufwendungen. Bei Vorsorgeaufwendungen wird zwischen Beiträgen zur Altersvorsorge (Rente) und den sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden. Vorsorgeaufwendungen sind grundsätzlich bis zu bestimmten Höchstbeträgen abziehbar. Nicht einzutragen sind Versicherungsbeiträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Eine Ausnahme besteht für Versicherungsbeiträge, die im unmittelbaren Zusammenhang mit nach Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreiem Arbeitslohn aus bestimmten EU- / EWR-Staaten stehen. Beiträge zu sonstigen VorsorgeaufwendungenSonstige Vorsorgeaufwendungen (Zeile 11 bis 50) sind zum Beispiel die Beiträge
Beiträge zur Altersvorsorge - Zeile 4 bis 10 AllgemeinZu den Beiträgen zur Altersvorsorge (Zeile 4 bis 10) gehören grundsätzlich Beiträge
Für geleistete Altersvorsorgebeiträge (sogenannte Riester-Rente) können Sie einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen. Fügen Sie hierzu bitte die Anlage AV bei. Weitere Einzelheiten können Sie der Anleitung zur Anlage AV entnehmen. Gesetzliche Rentenversicherungen und gleichgestellte AufwendungenBeiträge für eine öffentlich-rechtliche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse tragen Sie bitte in Zeile 5 ein, wenn
Kranken- und Pflegeversicherung Zeile 11 bis 44Die tatsächlich geleisteten Beiträge zur privaten und zur gesetzlichen Krankenversicherung (gegebenenfalls inklusive Zusatzbeitrag im
Sinne des § 242 SGB V) sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) für eine Absicherung auf sozialhilfegleichem Versorgungsniveau (Basisabsicherung) werden in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt. Es ist deshalb innerhalb der sonstigen Vorsorgeaufwendungen zwischen den Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungsbeiträgen und denjenigen Beiträgen oder Beitragsanteilen zu
unterscheiden, mit denen ein darüber hinausgehendes Absicherungsniveau erreicht wird. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Beiträge, mit denen Wahlleistungen finanziert werden. Beiträge für
Wahlleistungen und zu Zusatzversicherungen an die gesetzliche Krankenversicherung tragen Sie bitte in Zeile 22, an die private Kranken- / Pflegeversicherung in Zeile 27 ein. Für weitere Personen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, machen Sie die Angaben bitte unter „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ und aktivieren das Feld in Zeile 45 des Hauptvordrucks ESt 1 A . Werden im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für ein Kind, für das Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder besteht, von den Eltern übernommen und von diesen als eigene Sonderausgaben beantragt, können diese Beiträge beim Kind nicht berücksichtigt werden. In diesen Fällen ist in der betreffenden Zeile der Anlage Vorsorgeaufwand des Kindes eine „0“ einzutragen. Beiträge ohne Anspruch auf Krankengeld - Zeilen 12, 15, 32 und 35Grundsätzlich ergibt sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen im Krankheitsfall, bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, ein Anspruch auf Krankengeld oder eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird. Sofern das bei Ihnen ausnahmsweise nicht zutrifft, sind in den Zeilen 12 oder 32 und / oder 35 die Beiträge einzutragen, die keinen Anspruch auf Krankengeld begründen. Beiträge mit Anspruch auf Krankengeld - Zeilen 17 und 20Im Regelfall ergibt sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen (zum Beispiel von Rentnern) kein Anspruch auf Krankengeld oder eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird. Sofern das bei Ihnen ausnahmsweise nicht zutrifft, ist in Zeile 17 und / oder 20 der Beitrag einzutragen, der einen Anspruch auf Krankengeld begründet. Zuschüsse - Zeilen 21, 26, 37 bis 39Steuerfreie Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen mindern die abziehbaren Beiträge (zum Beispiel steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers, der Künstlersozialkasse, der Deutschen Rentenversicherung Bund). Weitere steuerfreie Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sind zum Beispiel von der Besoldungsstelle während der Elternzeit gewährte Zuschüsse. Weitere Vorsorgeaufwendungen - Zeile 45 bis 50 Die weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zu Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie zu Renten- und Lebensversicherungen) können Sie im Rahmen der Höchstbeträge in Höhe von 2.800 Euro / 1.900 Euro geltend machen, soweit der Höchstbetrag nicht bereits durch Beiträge zu Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen ausgeschöpft wurde. Zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören auch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht der Basisabsicherung zuzurechnen sind. Das Finanzamt nimmt für Sie eine Günstigerprüfung vor und prüft dabei, ob gegebenenfalls der Abzug der Vorsorgeaufwendungen nach der für das Kalenderjahr 2004 geltenden Regelung zur Berechnung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen zu einem günstigeren Ergebnis führt. Zeile 46 und 47Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, die nicht auf einer Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind, tragen Sie bitte in Zeile 46 sowie Beiträge zu eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen in Zeile 47 ein. Zeile 48
Zeile 48 bis 50
In Zeile 49 tragen Sie bitte Beiträge zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitallebensversicherungen mit mindestens 12 Jahren Laufzeit ein, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 01.01.2005 begonnen hat und mindestens ein Versicherungsbeitrag vor dem 01.01.2005 entrichtet wurde. Zu diesen Lebensversicherungen gehören auch Ausbildungs- und Aussteuerversicherungen sowie Unfallversicherungen mit
Prämienrückgewähr. Ergänzende Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen Zeile 51 bis 56Haben Sie Beiträge für eine Krankenversicherung ausschließlich aus eigenen Mitteln bestritten, ist die in Zeile 51 gestellte Frage mit „Nein“ zu beantworten. Ist der nicht berufstätige Ehegatte / Lebenspartner eines privat versicherten Arbeitnehmers freiwillig gesetzlich krankenversichert, beantwortet dieser die Frage
ebenfalls mit „Nein“. Diese Angaben werden zur Berechnung der Höhe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen benötigt. Die Zeilen 52 bis 55 sind von Arbeitnehmern auszufüllen, die während des ganzen oder eines Teils des Kalenderjahres 2020 nicht rentenversicherungspflichtig waren. Hierzu gehören insbesondere
Anlage WA-EStDiese Zeilen betreffen die Fälle, in denen eine steuerpflichtige Person infolge Wegzugs ins Ausland oder Zuzugs vom Ausland nur während eines Teils des Kalenderjahres der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. In diesem Fall geben Sie bitte für das ganze Kalenderjahr nur eine Einkommensteuererklärung zur unbeschränkten Steuerpflicht ab; dabei sind auch die während der beschränkten Steuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte in den entsprechenden Anlagen anzugeben. Die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden ausländischen Einkünfte, die in Zeile 6 anzugeben sind, werden lediglich bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt, der auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte angewandt wird (Progressionsvorbehalt). Die Einkünfte sind nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln. Haben Sie im Inland keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt, werden Sie auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, wenn Ihre Einkünfte zu mindestens 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte nicht mehr als 9.408 Euro betragen; dieser Betrag wird je nach Ländergruppe wie folgt gekürzt:
Hauptvordruck ESt 1 A. Sind Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der
EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen oder Island und in einem dieser Staaten ansässig, verwenden Sie dazu bitte den Vordruck "Bescheinigung EU / EWR", im Übrigen den Vordruck "Bescheinigung außerhalb EU / EWR"
(Zeile 10). Diese Bescheinigungen sind in mehreren Sprachen erhältlich.
In dieser Zeile sind Eintragungen nur für Unternehmen erforderlich, die einen Konzernabschluss aufstellen oder nach anderen Regelungen als den Steuergesetzen aufzustellen haben, der Konzernabschluss mindestens ein Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland oder eine ausländische Betriebsstätte umfasst und die im Konzernabschluss ausgewiesenen, konsolidierten Umsatzerlöse im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mindestens 750 Millionen Euro betragen. Zusatzangaben für die SteuerberechnungFormular Zusatzangaben zur Steuerberechnung Die im Formular "Zusatzangaben zur Steuerberechnung" erklärten Angaben werden ausschließlich für Ihre Steuerberechnung verwendet und sind nicht Teil Ihrer Steuererklärung, welche Sie an Ihre Finanzverwaltung elektronisch übermitteln. Bitte beachten Sie, dass zu Beginn des Kalenderjahres der Steuerberechnungsservice auf Basis der Vorjahresberechnung die Steuer für das aktuelle Jahr ermittelt - neue Berechnungsgrundlagen werden zu Kalenderjahrbeginn fortlaufend bis Jahresmitte aktualisiert. Verlustabzug nach § 10d EStG Verlustabzug aus privaten VeräußerungsgeschäftenEinzutragen sind die laut Verlustfeststellungsbescheid zum 31.12. des Vorjahres festgestellten Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften. Verbliebener Verlustvortrag des VorjahresEinzutragen ist der laut Verlustfeststellungsbescheid zum 31.12. des Vorjahres festgestellter verbleibender Verlustvortrag nach § 10d Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes. Kürzung des Vorwegabzugs bei Vorsorgeaufwendungen Einzutragen ist die Summe der Arbeitslöhne, die bei der Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Absatz 3 Nummer 2 EStG 2004 außer Betracht bleiben sollen (zum Beispiel Arbeitslohn eines hauptberuflich in der Landwirtschaft mitarbeitenden Familienangehörigen, GmbH-Geschäftsführers ohne Pensionszusage, beziehungsweise mit Pensionszusage in Sonderfällen siehe Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22.05.2007, Bundessteuerblatt I Seite 493, Fälle weiterbeschäftigter Altersrentner). Einzutragen sind die geleisteten Altersvorsorgebeiträge des jeweiligen Steuererklärungsjahres (Veranlagungszeitraum) nur für Zwecke der korrekten Steuerberechnung, da sich die gezahlten Beiträge bei der Steuerberechnung auswirken (Sonderausgaben zu Ihren Gunsten). Tragen Sie in Zeile 7 / 8 die Summe aller Altersvorsorgebeiträge (ohne Zulage und ohne Erträge) ein, die von Ihrem Anbieter an die Finanzverwaltung übermittelt werden, unabhängig davon, ob es sich um Sparbeiträge oder Tilgungsleistungen handelt. Beiträge zu einem Riester-Vertrag, für die der Anbieter keine Beiträge an die Finanzverwaltung übermittelt, dürfen hier nicht berücksichtigt werden. Angaben zum Ehegatten/Lebenspartner bei Einzelveranlagung nach § 26a EStG Bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartner ist für die Steuerberechnung der steuerpflichtigen Person auch die Eintragung von Beträgen des
anderen Ehegatten / Lebenspartners sinnvoll. Abzugsbeträge für Sonderausgaben Einzutragen sind 50 Prozent der Beträge des Ehegatten / Lebenspartners. Zeile 10Einzutragen ist der abziehbare Anteil der Unterhaltsleistungen laut Anlage U (§ 10 Absatz 1 Nummer 1 EStG) in Euro (zu 50 Prozent). Zeile 11Einzutragen ist der abziehbare Anteil der Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung (§ 10 Absatz 1 Nummer 1a EStG) in Euro (zu 50 Prozent). Zeile 12Einzutragen ist der abziehbare Anteil der Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs (§ 10 Absatz 1 Nummer 1b EStG) in Euro (zu 50 Prozent). Zeile 13Einzutragen ist der abziehbare Anteil der Vorsorgeaufwendungen nach Durchführung der Günstigerprüfung § 10 Absatz 4a EStG (§ 10 Absatz 1 Nummer 2, 3, 3a; § 10 Absatz 3, 4, 4a EStG) in Euro (zu 50 Prozent). Zeile 14Einzutragen ist der abziehbare Anteil der Kirchensteuer als Saldo der Zahlung abzüglich Erstattung (§ 10 Absatz 1 Nummer 4 EStG) in Euro (zu 50 Prozent). Zeile 15Einzutragen ist der abziehbare Anteil der Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung (§ 10 Absatz 1 Nummer 7 EStG) in Euro (zu 50 Prozent). Zeile 16Einzutragen ist der abziehbare Anteil der Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke nach § 10b Absatz 1 EStG in Euro (zu 50 Prozent). Zeile 17Einzutragen ist der abziehbare Anteil der Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke nach § 10b Absatz1 EStG in Euro (zu 50 Prozent). Zeile 18Einzutragen ist der abziehbare Anteil der Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke in den Vermögensstock einer Stiftung (§ 10b Absatz 1a EStG) in Euro (zu 50 Prozent). Zeile 19Einzutragen ist der abziehbare Anteil von 30 Prozent der Schulgeldzahlungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 9 EStG in Euro (zu 50Prozent). Schulgeld kann gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 9 EStG in Höhe von 30 Prozent des Entgelts, maximal zu 5.000 Euro pro Kind als Sonderausgabe abgezogen werden. Der Höchstbetrag wird für jedes Elternpaar pro Kind nur einmal gewährt. Bei einer Einzelveranlagung der Ehegatten ist dieser Höchstbetrag also auf beide Ehegatten aufzuteilen, wenn beide Ehegatten Schulgeld gezahlt haben. Wird kein abweichender Antrag gestellt, erfolgt die Aufteilung hälftig. Die Aufwendungen kann nach § 26a Absatz 2 derjenige geltend machen, der sie getragen hat. Auf Antrag wird der Abzugsbetrag für das Schulgeld jedem Ehegatten hälftig zugerechnet. Der Höchstbetrag wird ohne Antrag zur Höchstbetragsverteilung hälftig aufgeteilt, auf Antrag ist aber jede andere prozentuale Aufteilung möglich (gleiche Handhabung wie bei Steuerermäßigungen nach § 35a und Kinderbetreuungskosten). Zeile 20Einzutragen ist der abziehbare Anteil der Kinderbetreuungskosten nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 EStG in Euro (zu 50 Prozent). Abzugsbeträge für außergewöhnliche Belastungen Einzutragen sind 50 Prozent der Beträge des Ehegatten / Lebenspartners. Zeile 21Einzutragen ist der abziehbare Anteil des Behinderten-Pauschbetrages (§ 33b Absatz 1 EStG) des anderen Partners in Euro (zu 50 Prozent). Zeile 22Einzutragen ist der abziehbare Anteil des/der übertragbaren Freibeträge für Körperbehinderung (§ 33b Absatz 5 EStG) für nicht gemeinsame Kinder in Euro (zu 50 Prozent). Zeile 23Einzutragen ist der Pauschbetrag für Hinterbliebene, der dem Ehegatten / Lebenspartner (§ 33b Absatz 4 EStG) zu gewähren ist. Zeile 24Einzutragen ist der abziehbare Anteil des/der übertragbaren Hinterbliebenenpauschbeträge (§ 33b Absatz 5 EStG) für nicht gemeinsame Kinder in Euro (zu 50 Prozent). Zeile 25Einzutragen ist der abziehbare Anteil der Freibeträge zur Abgeltung des Sonderbedarfs bei Berufsausbildung volljähriger nicht gemeinsamer Kinder in Euro (zu 50 Prozent). Zeile 26Einzutragen ist der abziehbare Anteil der außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG (nach Berücksichtigung der zumutbaren Belastung) in Euro (zu 50 Prozent). Zeile 27Einzutragen ist der abziehbare Anteil des/der Pflege Pauschbeträge nach § 33b Absatz 6 EStG in Euro (zu 50 Prozent). Zeile 28Einzutragen ist der abziehbare Anteil der Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung (§ 33a Absatz 1 EStG) in Euro (zu 50 Prozent). Zeile 29Einzutragen ist der abziehbarer Anteil der personell berechneten außergewöhnlichen Belastungen nach §§ 33, 33a EStG, für die keine maschinelle Prüfung zur Opfergrenze durchgeführt werden soll (gegebenenfalls auch personell ermittelter Abzugsbetrag für Unterhaltsleistungen, die an den Ehegatten oder eine andere Person gezahlt wurden) in Euro (zu 50 Prozent). Anteil des Ehegatten/Lebenspartners am BaukindergeldEinzutragen ist der auf den Ehegatten entfallende Teil der Ermäßigung nach § 34f EStG in Prozent. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungsverhältnisse (Steuerermäßigung nach § 35a EStG)Einzutragen ist bei Zeile 31 der abziehbare Anteil der Steuerermäßigung nach § 35a EStG in einer Summe (zu 50 Prozent). Beachten Sie hierzu bitte die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen , Zeilen 7 bis 12. Was wird in der Anlage N eingetragen?In die Anlage N gehören im Wesentlichen der Arbeitslohn und die Werbungskosten (zum Beispiel die Pendlerpauschale / Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit, Kosten für ein Arbeitszimmer oder Angaben zu einer doppelten Haushaltsführung).
Was zählt zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit?Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören grundsätzlich alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhältnis zufließen (§ 2 LStDV). Dazu gehören zum Beispiel auch Einnahmen im Hinblick auf ein künftiges Dienstverhältnis, Sachbezüge oder Entschädigungszahlungen des Arbeitgebers.
Was zählt zu Werbungskosten in Sonderfällen?Werbungskosten in Sonderfällen
Dabei geht es um Versorgungsbezüge, Einnahmen bei Arbeitslohn aus dem Ausland und Einnahmen für mehrere Jahre.
Wo gebe ich Nebeneinkünfte in der Steuererklärung an?In der Steuererklärung müssen Sie Nebeneinkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft in die Anlage SO "Sonstige Einkünfte" eintragen. Hier können Sie auch die Anschaffungskosten oder die Werbungskosten vermerken, um Ihren Gewinn zu reduzieren und so Steuern zu sparen.
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