Krank, ohne Job, verschuldet oder in den Mühlen der Bürokratie: Es gibt viele Gründe für eine Stromsperre. Wir sagen Ihnen, was Sie tun können, wenn die Abschaltung droht. Show
Foto: KlausHausmann / Pixabay Das Wichtigste in Kürze:
On Stellen Sie sich vor, Sie stehen morgens auf und der Strom ist weg: Es gibt kein Licht, keinen Kaffee, kein Frühstücksei, keine Morgenmusik und keine warme Dusche. Genau das ist einer Mutter von 2 Kindern passiert. Die Alleinerziehende hatte sich darauf verlassen, dass das Jobcenter die monatlichen Abschläge für ihren Strom bezahlt. Aber das war nicht passiert. Die Gründe für eine Stromsperre sind vielfältig. Es kann fast jeden treffen. Vor allem Menschen mit geringem Einkommen sind bei gleichzeitig steigenden Energiekosten gefährdet. Zu diesem Resultat kommt auch eine aktuelle Untersuchung der Marktwächter Energie im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Foto: Foto: Foto: Was passiert genau bei einer Stromsperre? Wann dürfen Stromanbieter mir den Strom abklemmen? Wie kann ich eine Sperre in letzter Minute abwenden? Wie kann ich vorher verhindern, dass es dazu kommt? Diese Fragen beantwortet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in dieser Podcast-Folge. Wann darf der Versorger den Strom abschalten?Ihr Versorger kann den Strom oder das Gas abklemmen, wenn Ihr Zahlungsrückstand das Doppelte des monatliches Abschlages oder der monatlichen Vorauszahlung erreicht. Wurden kein Abschlag oder Vorauszahlung vereinbart, muss der Rückstand ein Sechstel der Jahresrechnung erreichen. In jedem Fall muss er aber mindestens 100 Euro betragen. Beispiel 1: Jahresrechnung 1.200 Euro, kein Abschlag vereinbart. Der Rückstand muss ein Sechstel der Rechnung betragen, also mindestens 200 Euro. Dies liegt über dem Grenzwert von 100 Euro, so dass ab diesem Rückstand eine Sperrung zulässig wäre. Gesperrt werden darf auch nicht, wenn Verbraucher:innen die Zahlung innerhalb von 2 Wochen aufgrund eines offensichtlichen Fehlers verweigert haben. Vor der Sperre muss der Versorger zudem bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten. Er darf eine Energiesperre verhängen, wenn
Im Fall der jungen Mutter kam der finale Brief mit der Sperr-Androhung am Freitagnachmittag mit der Post. Sie sollte bis Montagfrüh 1.000 Euro bezahlen, auf diesen Betrag hatten sich die nicht gezahlten Abschläge ohne ihr Wissen aufsummiert. Doch so viel konnte sie übers Wochenende nicht auftreiben. Gibt es aufgrund der aktuellen Energiepreis-Krise besondere Regelungen?Es gab eine gesetzliche Ausnahmeregelung, die finanziell angespannten privaten Haushalten in der Corona-Pandemie helfen sollte. Sie ist aber zum 30. Juni 2020 ausgelaufen. Daher können Sie sich nicht mehr auf das Leistungsverweigerungsrecht berufen. Eine ähnliche Regelung aufgrund der Energiepreiskrise wurde bisher nicht verabschiedet. Die monatlichen Strom- und Gasabschläge sowie die Kosten für Wasser, Telefon und Internet müssen nun wieder regelmäßig und pünktlich überwiesen werden. Wenn Sie das für Sie schwierig ist, raten die Verbraucherzentralen, möglichst rasch Kontakt zum Versorgungsunternehmen aufzunehmen: Je früher der Energieversorger von den Zahlungsproblemen erfährt, desto besser sind die Chancen eine gemeinsame Lösung zu finden. Ignorieren Sie auf keinen Fall Zahlungserinnerungen oder Mahnungen! Sie können Ihrem Versorgungsunternehmen verschiedene Vorschläge machen:
Und: Suchen Sie Hilfe. Unterstützung bei allen nötigen Schritten gibt es bei vielen Verbraucherzentralen, bei Rechtsanwälten und anderen Schuldnerberatungen. Hinweis: Alle Verbraucher:innen-Informationen in Corona-Zeiten finden Sie übrigens auf dieser Übersichtsseite. Wie kann ich mich vor Zahlungsrückständen und einer Stromsperre schützen?Bezahlen Sie Ihre Abschläge regelmäßig und pünktlich. Denn wenn Zahlungsrückstände auflaufen, ist Ihr Energieversorger berechtigt, die Belieferung mit Energie einzustellen. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten für Sie darum immer Vorrang haben. Generell gilt: Diese Zahlungen müssen vor allen anderen Rechnungen beglichen werden.
Wie behalte ich meinen Energieverbrauch unter Kontrolle?Überprüfen Sie Ihre Zählerstände mindestens einmal im Quartal und notieren Sie sie z.B. in einer Tabelle. Überlegen Sie darüber hinaus konsequent, wo Sie Energie einsparen können. Achten Sie darauf, dass Ihre Abschlagszahlungen zu Ihrem Stromverbrauch passen und weder zu niedrig noch deutlich zu hoch bemessen sind. Zu niedrige Abschlagszahlungen führen zu hohen Nachforderungen bei der Jahresrechnung. Bei zu hohen Abschlagszahlungen können Sie sich bei der Jahresrechnung auf eine Rückzahlung freuen - doch fehlt das Geld in den Vormonaten vielleicht an anderer Stelle.
Was kann ich machen, wenn die Stromsperre kurz bevorsteht oder der Energieversorger den Strom bereits abgestellt hat?Wenn Sie Zweifel daran haben, dass die Energiesperre berechtigt ist, können Sie sich bei vielen Verbraucherzentralen frühzeitig Hilfe holen - oder bei einer gemeinnützigen Schuldnerberatungsstelle oder bei einem Rechtsanwalt. Die Versorgungsunterbrechung kann beispielsweise unberechtigt sein, wenn die ausstehende Forderung gering ist, aber die Folgen der Sperre eine besondere Härte für den betroffenen Haushalt darstellen. Die junge Mutter blieb am Ende "nur" 4 Tage ohne Strom. 4 Tage, in denen sie telefonisch schwer erreichbar war, nicht waschen und nicht kochen konnte. Eine Situation, die sie auch wegen ihrer kleinen Kinder als "unmenschlich" beschreibt. Sie hat sich juristische Hilfe gesucht, nachdem sie allein beim Versorger und dem Jobcenter keinen Erfolg hatte. Kurz darauf bezahlte das Jobcenter die fehlenden Abschläge und sie wurde wieder ans Stromnetz angeschlossen. In der Regel gilt: Eine Energiesperre zu verhindern ist leichter zu bewerkstelligen als einen gesperrten Anschluss wieder freizuschalten. Außerdem fallen bei einer Sperre weitere Kosten an - denn sowohl die Sperrung selbst als auch die Entsperrung kosten Geld. Diese Zusatzkosten treiben die Rechnung zusätzlich in die Höhe. Ist Ratenzahlung sinnvoll?Ratenzahlung kann durchaus eine sinnvolle Alternative sein. Der Grundversorger ist verpflichtet Ihnen eine Abwendungsvereinbarung auf Vorauszahlungsbasis anzubieten.
Kann ich auch nach der Vereinbarung über eine Ratenzahlung noch gegen die Forderung vorgehen?Ja, der Versorger muss Ihnen in der Abwendungsvereinbarung das Recht einräumen, noch für mindestens einen Monat nach der Vereinbarung Gründe vorzutragen, warum die Forderung unberechtigt ist. Gibt es Alternativen zur Ratenzahlung?Wenn keine Ratenzahlung möglich ist, sollten Sie sich an das örtliche Jobcenter oder Sozialamt wenden. Dort können Sie einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Sollte der Antrag bewilligt werden, erfolgt dies im Regelfall auf Darlehensbasis. Dieses Darlehen muss ab dem Folgemonat zurückgezahlt werden, z.B. durch Aufrechnung mit Ihren monatlichen Leistungen.
Was kann ich gegen die zusätzlichen Kosten im Rahmen der Rechnungsstellung machen?Generell gilt: Zahlen Sie Ihre Abschläge oder Rechnungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Energieversorger, geraten Sie in Verzug. Den daraus entstandenen Schaden kann der Energieversorger von Ihnen ersetzt verlangen. Aber Achtung: Neben den Sperrkosten und den Kosten für die Entsperrung machen Energieversorger häufig zusätzliche Kosten mit ihrer Rechnung geltend. Hier gilt die Devise: Nicht alle Kostenpositionen auf der Rechnung sind automatisch auch zulässig. Welche Kosten sind bei einer Stromsperre zulässig - und welche nicht?Befinden Sie sich mit einer Zahlungsverpflichtung im Verzug, müssen Sie die Mahnkosten grundsätzlich bezahlen. Allerdings begrenzt: Mahnt der Energieversorger eine Zahlung jedoch mehrfach an, sind Sie lediglich zur Begleichung der Kosten für 2 bis 3 Mahnschreiben verpflichtet. Vor dem BGH-Urteil vom 26.06.2019 (VIII ZR 95/18) gab es keine einheitliche Rechtsprechung zu der Mahnkostenpauschale. In der Vergangenheit haben daher einige Gerichte eine Mahnkostenpausche bis etwa 2,50 Euro pro Mahnbrief als zulässig angesehen. Laut dem BGH dürfen für die Berechnung der Mahnkostenpauschale
einbezogen werden. Personal- oder Verwaltungskosten hingegen dürfen Ihnen nicht berechnet werden. Inkassokosten müssen im Regelfall nicht bezahlt werden. Ausnahme: der Energieversorger macht den Zahlungsrückstand durch ein externes Inkassobüro gerichtlich geltend, indem dieses einen Mahnbescheid beantragt, der schließlich in einem Vollstreckungsbescheid endet. In diesem Fall müssen Sie die Kosten für den Aufwand des Inkassobüros (zzgl. Gerichtskosten für das Mahnverfahren) bezahlen. Die Kosten eines Inkassobüros sind zudem zu zahlen, wenn Sie Mahnungen des Versorgers komplett ignoriert haben, ihm also weder gesagt haben, dass die Forderung falsch sei noch dass Sie Zahlungsprobleme o.ä. haben. Macht der Energieversorger die Kosten für eine rechtmäßige Stromsperre geltend, so ist dies zulässig. Er kann die Bezahlung der Sperr- und Entsperrungskosten sogar vor dem Wiederanschluss der Stromversorgung verlangen. Sind die Kosten höher als 50 Euro pro Vorgang, empfehlen wir, sich die Berechnungsgrundlage des Energieversorgers nachweisen zu lassen, um zu prüfen, ob die Kosten nicht zu hoch angesetzt sind.
Ihre Erfahrungen sind wichtig!Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten. Nutzen Sie unser kostenloses Beschwerdeformular >>
In den folgenden Bundesländern berät die Verbraucherzentrale Kunden mit Schulden und Versorgungssperren im Bereich Strom, Gas und Fernwärme. Wenn nicht anders gekennzeichnet, ist die Beratung kostenlos.
In allen Bundesländern, auch denen die oben nicht genannt sind, steht bei rechtlichen Problemen mit dem Energieversorger eine juristische Beratung zur Verfügung. Darüber hinaus berät die Energieberatung bundesweit kostenlos dazu, wie Sie einen hohen Strom- oder Heizwärmeverbrauch dauerhaft senken können. Wie lange darf man ohne Strom sein?Unsere Zusammenfassung: So reagierst du richtig. Was kann man essen wenn es kein Strom gibt?Es müssen also solche Lebensmittel sein, die sich lange ohne Kühlung halten und die du auch kalt essen kannst. Dies sind zum Beispiel Knäckebrot, Zwieback, Getreideflocken, Dosengemüse, Dosenobst, Trockenobst wie Rosinen oder Aprikosen, Dosenfleisch, Kekse, Salzstangen, Salz, Zucker und vor allem viele, viele Getränke.
Wann kommt der Blackout 2022?Wirtschaftsminister Habeck wollte die zwei südlichen Kernkraftwerke als Reserve bis April 2023 behalten. Nach einem Machtwort von Kanzler Scholz (SPD) im Oktober steht fest: Alle drei verbliebenen deutschen AKWs bleiben bis April nächsten Jahres am Netz – aber auch nicht länger.
Was kaufen für Blackout?wer in der Umgebung könnte Hilfe benötigen? Sorgen Sie für einen Getränkevorrat (Mineralwasser, Fruchtsäfte) sowie einen Lebensmittelvorrat für alle Familienmitglieder und für mindestens 14 Tage. Der Getränkevorrat wird oft unterschätzt; manche Experten raten, 35 Liter pro Person vorrätig zu halten.
|