Was muss ich tun um meinen Führerschein zu erneuern?

Bis zum 18. Januar 2013 war die Möglichkeit, seinen Führerschein umtauschen zu müssen, nicht denkbar für deutsche Bürger. Doch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), einen Tag später, änderte dies grundlegend. Ab diesem Stichtag müssen Sie Ihren deutschen Führerschein umschreiben lassen.

Das liegt darin begründet, da der neue EU-Führerschein nur noch begrenzt gültig ist – genauer gesagt 15 Jahre. Kraftfahrer, die noch mit einem Führerschein unterwegs ist, dessen Ausstellungsdatum vor dem Stichtag liegt, muss das alte Dokument in den neuen EU-Führerschein umschreiben lassen.

Sie haben jedoch bis zum 19. Januar 2033 hierfür Zeit. Doch was passiert mit Ihren Führerscheinklassen? Ob sie erhalten bleiben und warum die Umschreibung in den neuen Führerschein eigentlich clever ist, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Zusätzlich finden Sie hier umfangreiche Informationen, wenn Sie einen ausländischen Führerschein umschreiben lassen können und was Sie bei der Antragstellung bei der Umschreibung beachten müssen.

Hier erfahren Sie, welche Führerscheinklassen bei einem Umtausch erhalten bleiben

Wählen Sie aus, wann Ihnen die Fahrerlaubnis erteilt wurde:


Fahrerlaubnisse der DDR oder dem Saarland:

FAQ: Führerschein umschreiben lassen

Wer muss seinen Führerschein umschreiben lassen und warum?

Zur Vereinheitlichung innerhalb der EU sind künftig auch deutsche Führerscheine jeweils nur noch 15 Jahre gültig und müssen dann erneuert werden. Die alten Scheine müssen daher in das neue EU-Format umgeschrieben werden.

Bis wann muss ich meinen Führerschein umschreiben lassen?

Die Umtauschfrist läuft von 2022 bis 2033. Sie variiert jedoch je nach Ausstellungsjahr Ihres Führerschein oder Ihrem Geburtsjahr. Klicken Sie hier, um einen genauen Überblick über die Umtauschfristen zu erhalten.

Wann ist es außerdem noch nötig, den Führerschein umschreiben zu lassen?

Manche ausländische Führerscheine (nicht EU oder EWR) müssen umgeschrieben werden, wenn die Besitzer ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Was kostet das Umschreiben des Führerscheins?

Der Wechsel zum EU-Kartenführerschein verursacht Ausgaben in Höhe von rund 25 Euro. Müssen Sie hingegen einen ausländischen Führerschein umschreiben, liegen die Kosten üblicherweise zwischen 35 und 45 Euro.

Keine Lust zu lesen? Mehr zum Thema im Video

Alle wichtigen Informationen zum Umtausch des Führerscheins bietet auch unser Video.Alle wichtigen Informationen zum Umtausch des Führerscheins bietet auch unser Video.

Weitere Informationen zum Thema „Führerschein umschreiben“

Führerschein umtauschen: Bis wann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umtauschen?

Überschaubare Kosten: Um den Führerschein umschreiben zu lassen, müssen Sie rund 25 Euro einplanen.Überschaubare Kosten: Um den Führerschein umschreiben zu lassen, müssen Sie rund 25 Euro einplanen.

Eines vorweg: Sie müssen den Führerschein nicht umtauschen.* Hierfür ist noch bis 2033 Zeit. Aus diesem Grund sollten Sie nicht in Hektik verfallen. Wer aber bereits jetzt den alten Führerschein umschreiben möchte, benötigt folgende Dokumente für die zuständige Behörde:

  • alter Führerschein
  • biometrisches Passbild
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise zu den Gesundheitstests

Bei einigen Führerscheinklassen muss der Führerscheininhaber weitere Bescheinigungen und Gesundheitstests einreichen. Mehr Informationen finden Sie im folgenden Kapitel.

Wenn Sie Ihren EU-Führerschein nach Ablauf der 15-Jahres-Frist umtauschen möchten, sind diese Dokumente ebenfalls nötig. Für jede Neubeantragung sollten Sie auch ein aktuelles biometrische Bild mitbringen, um Missverständisse bei der Behörden oder der Polizei zu vermeiden.

Das biometrische Passfoto muss die Abmessungen 35 x 45 mm erfüllen (Breite x Höhe). Zudem muss der Hintergrund eine einheitliche Farbe aufweisen; am besten eignet sich hellgrau für dunkles Haar und dunkelgrau für helles Haar. Das Gesicht sollte ohne Schattierungen von Kinnspitze bis zum oberen Kopfende reichen. Es darf nicht auf einer Höhe unter 32 mm und nicht über 36 mm sein. Kopfbedeckungen sind tabu; es sei denn, ein Fahrer trägt diese aus religiösen Gründen.

Möchten Sie den Führerschein umschreiben, entstehen Kosten in Höhe von in etwa 25 Euro. Je nach Kommune kann hierfür das Straßenverkehrsamt, das Ordnungsamt oder das Landratsamt zuständig sein.

Achtung: Gestaffelte Umschreibefristen

* Wichtiger Hinweis: Um die Ämter zu entlasten und einen Bearbeitungsstau in den Jahren 2032 und 2033 zu vermeiden, hat der Bundesrat gestaffelte Fristen für den Führerscheinumtausch beschlossen.

Bei den bis zum 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheinen bestimmt sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Kraftfahrer, während bei den Scheckkartenführerscheinen das Ausstellungsjahr ausschlaggebend ist.

Für Führerscheine aus Papier gelten folgende Umtauschfristen:

GeburtsjahrUmtauschfristvor 195319.01.20331953 - 195819.01.20221959 - 196419.01.20231965 - 197019.01.2024ab 197119.01.2025

Scheckkartenführerscheine sind innerhalb folgender Zeiten umzutauschen:

AusstellungsjahrUmtauschfrist1999 - 200119.01.20262002 - 200419.01.20272005 - 200719.01.2028200819.01.2029200919.01.2030201019.01.2031201119.01.20322012 - 18.1.201319.01.2033

Alter Führerschein ohne Gesundheitstest: Beim Umschreiben ist er nötig

Lkw- und Busfahrer bedürfen einer ärztlichen Untersuchung, um den Führerschein verlängern und die Umschreibung korrekt durchführen zu können. Die Führerscheinklassen sind befristet. Dabei gelten folgende Regeln:

  • C1: bis zum 50. Geburtstag gültig1
  • C1E: bis zum 50. Geburtstag gültig1
  • C: fünf Jahre gültig2
  • CE: fünf Jahre gültig2
  • D1, D1E, D und DE: für fünf Jahre gültig3
1: Gültigkeit von C1 und C1E

Wenn Sie den Führerschein umtauschen, ist er nur noch begrenzt gültigWenn Sie den Führerschein umtauschen, ist er nur noch begrenzt gültig

C1 und C1E sind grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Möchten Sie die Klassen behalten, müssen Sie eine Gesundheitsuntersuchung und einen augenärztlichen Test durchführen und die jeweiligen Eignungsnachweise bei der Führerscheinstelle abgeben.

Haben Sie beide Untersuchungen erfolgreich abgeschlossen, können die beiden Klassen für weitere fünf Jahre verlängert werden. Erwerben Sie eine der beiden Klassen (oder auch beide zusammen) und sind zum Zeitpunkt 45 Jahre oder älter, kann der Führerschein nur noch für fünf Jahre ausgeschrieben werden. Danach sind wieder die beiden Eignungsnachweise abzugeben.

2: Gültigkeit von C und CE

Die Fahrerlaubnisklassen C und CE befähigen bei Besitz zum Führen schwerer Lastkraftwagen. Da hier ein großes Unfallrisiko vorliegt, sind die beiden Klassen auf jeweils fünf Jahre begrenzt. Haben Sie also die Prüfungen, die für den Erwerb nötig sind, bestanden, können Sie nur fünf Jahre lang mit diesen Fahrzeugen fahren.

Doch auch dieser Führerschein kann sich umschreiben lassen. Die Verlängerung ist auf weitere fünf Jahre möglich. Bei jeder Umschreibung vom Führerschein benötigen Sie ein ärztliches Gutachten sowie einen Sehtest.

Bei den Lkw-Klassen können Sie den Arzt frei wählen. Bei den Bus-Führerscheinklassen muss es ein umfassenderes Gutachten sein, bei dem auch ein Leistungs- und Funktionstest durchgeführt wird.

3: Gültigkeit von D1, D1E, D und DE

Die Bus-Klassen sind auch lediglich fünf Jahre gültig. Möchte ein Verkehrsteilnehmer eine Klasse verlängern und den EU-Führerschein umschreiben lassen, muss er eine Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung sowie einen Nachweis über ein positives Ergebnis beim Funktions- und Leistungstest einreichen.

Zusätzlich benötigt die Führerscheinstelle ein augenärztliches Gutachten und ein biometrisches Passbild, um den Führerschein umtauschen zu können.

Lassen Sie den Lkw- oder Bus-Führerschein nicht verlängern und fahren dennoch mit den besagten Führerscheinklassen, gilt dies als Strafbestand “Fahren ohne Fahrerlaubnis”. Der Verkehrssünder muss mit einem Strafverfahren rechnen, an dessen Ende eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe steht.

Führerschein der Klasse 2 umschreiben

Im Grunde müssen Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen. Laut „Besitzstandswahrung“, also dem Erhalt Ihrer damalig erworbenen Klassen, können Sie weiterhin mit dem grauen oder rosafarbenen „Lappen“ weiterfahren.

Jedoch gibt es eine Ausnahme. Wollen Sie nicht in einen EU-Führerschein umschreiben, dürfen Sie ab dem 50. Lebensjahr keine Fahrzeuge mehr der Klassen C und CE fahren. Sie sind jedoch weiterhin berechtigt, die Klassen C1 und C1E zu nutzen. Da aber – nach neuem Fahrerlaubnisrecht – die Klassen C und CE nur noch befristet ausgegeben werden, kommen auch Altinhaber nicht um die Umschreibung drum herum.

Im Klartext bedeutet das: Alle Führerscheininhaber – außer Klasse 2-Besitzer – bekommen die Klassen C und CE für fünf Jahre begrenzt. Wollen Sie aber den Führerschein der Klasse 2 umschreiben, gilt dieser bis zum 50. Lebensjahr.

Möchten Sie auch nach dem 50. Geburtstag weiter Lkw der genannten Klassen fahren, kommen Sie nicht umhin, den Führerschein umschreiben zu lassen. Hierfür ist dann ein aktuelles ärztliches sowie augenärztliches Gutachten nötig.

Sollten Sie den Führerschein der Klasse 2 nicht umschreiben lassen, dürfen Sie nur noch folgende Fahrzeuge führen:

  • Kraftfahrzeuge bis 7,5 t
  • Fahrzeugkombinationen bzw. Gespanne bis 12 t
  • Fahrzeuge und Kombinationen der Klasse T

Der Führerschein der Klassen C und CE werden dann nur noch auf jeweils fünf Jahre befristet; können aber verlängert werden. Möchten Sie zusätzlich eine Fahrerkarte beantragen, ist die Umschreibung vom Führerschein in den neuen EU-Schein zusätzlich Pflicht. Denn ohne den Scheckkartenschein wird der Antrag auf die Fahrerkarte seitens der Führerscheinstellen nicht anerkannt.

Führerschein der Klasse 3 umschreiben

Besitzt ein Verkehrsteilnehmer die Klasse 3 ist er auch nicht zur Führerschein-Umschreibung verpflichtet. Jedoch gilt hier das gleiche wie bei der alten Klasse 2. Möchten Sie eine Fahrerkarte beantragen, muss der EU-Führerschein her.

Soll die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein umtauschen und dabei den vollen Umfang Ihres alten Scheins übernehmen, ist eine Regelung zu beachten. Damit Sie Lkw über 12 t und mit drei Achsen fahren können, müssen Sie einen besonderen Antrag stellen. Diese Berechtigung wird nicht selbstständig von der Fahrerlaubnisbehörde eingetragen.

Ist der Antrag erfolgreich bearbeitet worden, finden Sie folgende Schlüsselnummer in Ihrem neuen EU-Führerschein: CE 79. Diese sagt aus, dass Sie Fahrzeuge der Klasse C1E über 12.000 kg und bis zu 3 Achsen fahren dürfen.

Es gibt eine weitere Besonderheit bei der Führerschein-Umschreibung. Möchten Sie die Klasse T behalten, erfolgt dies auch nur auf speziellem Antrag. Die Klasse T wird nur in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt.

Den Führerschein der Klasse 3 sollten Sie umschreiben, bis Sie das 50. Lebensjahr vollendet habenDen Führerschein der Klasse 3 sollten Sie umschreiben, bis Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben

Sollte ein Altinhaber den Führerschein der Klasse 3 nicht umtauschen, erlischt ab dem 50. Geburtstag die Erlaubnis, Lkw über 12 t bedienen zu dürfen. Fahrzeuge, die ein geringeres Gewicht aufweisen, dürfen aber weiter mit dem alten Führerschein gefahren werden.

Für Sie entfällt dann übrigens auch die Notwendigkeit, alle fünf Jahre ein ärztliches und augenärztliches Gutachten abzugeben und den Schein zu verlängern. Nach der Führerschein-Umschreibung werden diese jedoch Pflicht.

Sonderfall 1: Führerschein für Fahrgastbeförderung

Sollten Sie die Fahrerlaubnis besitzen, ein Taxi, einen Mietwagen oder einen Kraftomnibus zu lenken, müssen Sie auch in einen EU-Führerschein umtauschen. Dies ist aber erst dann verpflichtend, wenn die Gültigkeit des alten Scheins abläuft.

Sonderfall 2: Wiedererteilung vom A1-Führerschein

Wer die Klasse 3 besitzt und die Fahrerlaubnis vor dem 1. April 1980 entzogen bekommen hat, hat auch automatisch die Klasse A1 verloren. Hat ein Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis neu beantragt, musste er auch auf A1 verzichten.

Nun gibt es aber eine rechtliche Gleichstellung, sodass es ab dem 1. Mai 2014 möglich ist, die Lizenz für Leichtkrafträder wieder zu erlangen. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Klasse A1 bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Sonderfall 3: Führerschein umschreiben aufgrund einer Namensänderung

Es ist grundsätzlich möglich, den Führerschein umschreiben zu lassen, sofern Sie eine Namensänderung durchlebt haben. Jedoch ist es gesetzlich nicht verpflichtend, den Führerschein umzuschreiben.

Sie haben also die Wahl, ob Sie dies infolge einer Hochzeit oder Scheidung etc. durchführen wollen. Tauschen Sie den Schein nicht um, müssen Sie zusätzlich zum Führerschein Ihren Personalausweis mitnehmen, um sich im Falle eines Falles richtig ausweisen zu können.

Grauer und rosa Führerschein: Pflicht zum Umschreiben?

Wie bereits erwähnt, ist der Umtausch des Führerscheins keine Pflicht; jedoch muss jeder Besitzer eines Scheins, welcher vor Januar 2013 erteilt wurde, das Dokument bis zum 19. Januar 2033 umschreiben. Wer aber in der nächsten Zeit mit seinem grauen oder rosa Führerschein in den Urlaub fahren möchte, sollte ihn umschreiben lassen.

Die EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG aus dem Jahr 1991 bestimmt, dass auch alte deutsche Führerscheine in Ländern der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gültig sind, jedoch kann es passieren, dass manche Polizisten aus dem Ausland den Führerschein nicht anerkennen.

Natürlich kann später alles aufgeklärt werden, wenn Sie freundlich auf die Richtlinie hinweisen; um aber langwierigen Auseinandersetzungen in einer Fremdsprache aus dem Weg zu gehen, sollten die Urlauber über das Anfordern einer Übersetzung nachdenken. Alternativ können Sie natürlich auch den Führerschein umschreiben.

In Deutschland ist es auch möglich, eine Übersetzung in die jeweilige Sprache bei einer Fahrerlaubnisbehörde anzufordern. Planen Sie den Urlaub in Nicht-Mitgliedstaaten sollten Sie über einen internationalen Führerschein nachdenken. Wie Sie diesen beantragen können, lesen Sie im Ratgeber „Führerschein beantragen“.

Um aber einen internationalen Führerschein zu beantragen, wird ein EU-Führerschein benötigt, da der internationale Schein nur mit dem Scheckkartenschein zusammen gültig ist. Den Führerschein umschreiben zu lassen, kann im Ausland also Zeit und Nerven sparen.

Ausländischer Führerschein: Hinweise zum Umschreiben

Die Umschreibung vom Führerschein ist mit Behördengängen verbundenDie Umschreibung vom Führerschein ist mit Behördengängen verbunden

Ein Besucher Deutschlands darf ein Fahrzeug in Deutschland mit seinem ausländischen Führerschein führen, sofern er keinen Wohnsitz in Deutschland besitzt.

Hat der Besitzer eines ausländischen Führerscheins jedoch seinen Wohnsitz in Deutschland und besitzt eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat, muss der ausländische Schein nicht umgeschrieben werden. Sie werden hier unbeschränkt anerkannt.

Kommen Sie jedoch aus einem anderen Land und wollen nun in Deutschland leben (mit Wohnsitzbegründung), dürfen Sie nur maximal sechs Monate mit Ihren ausländischen Dokument in der BRD fahren. Die Fahrerlaubnisbehörde erkennt eine Ausnahme an: Können Sie glaubhaft machen, dass Sie nur insgesamt 12 Monate in Deutschland leben, kann die Gültigkeit auf die vollen 12 Monate verlängert werden.

Bei folgenden Fällen erkennt das deutsche Gesetz keine ausländischen Fahrerlaubnisse an:

  • Sie sind im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderweitig vorläufig ausgestellten Dokuments.
  • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis, die während eines Auslandsaufenthaltes in diesem Land erworben wurde, jedoch war der ständige Aufenthalt weiterhin in Deutschland.
  • Die Gültigkeit Ihres ausländischen Führerscheins ist abgelaufen.
  • Die Fahrerlaubnis wurde in Deutschland oder in dem Land, aus dem Sie kommen, entzogen oder es herrscht ein Fahrverbot vor.
  • Eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung liegt vor, die besagt, dass Ihnen keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Um den ausländischen Führerschein umschreiben zu können, ist es erst einmal wichtig zu wissen, in welchem Land Ihre Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Hier sind drei Gruppen zu unterschieden: Führerscheine aus EU- oder EWR-Staaten, Führerscheine aus Staaten, die in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannt werden und Führerscheine aus anderen Staaten.

Je nach Staat kann es vorkommen, dass Sie noch eine theoretische oder praktische Prüfung absolvieren müssen. Dies gilt jedoch nicht für Führerscheine, die in EU- oder EWR-Staaten ausgestellt wurden.

Der Besitzer einer Fahrerlaubnis, die in den Staaten erlangt wurde, die nicht in der Liste der Fahrerlaubnis-Verordnung zu finden ist, muss noch eine Theorie- und Praxisprüfung in einer Fahrschule bzw. bei einem Prüfinstitut ablegen, um seine Erlaubnis in einen EU-Führerschein umschreiben zu können.

Welche Staaten in der Anlage der FeV zu finden sind, finden Sie im Ratgeber „Führerschein und Fahrerlaubnis“ (bitte auf „Ratgeber“ klicken, Tabelle befindet sich etwa in der Mitte des Textes). Zudem sehen Sie hier auch, ob eine Prüfung nötig ist.

Wie läuft der Führerschein Umtausch ab?

bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle. Dazu benötigen Sie Ihren alten Führerschein, Ihren Personalausweis und ein neues Passbild. Der Führerscheinumtausch kostet rund 25 €. Eine erneute Führerscheinprüfung oder eine ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig.

Wo muss ich hin um einen neuen Führerschein zu beantragen?

Zuständig für den Umtausch ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein.

Welche Führerscheine sind ab 2022 nicht mehr gültig?

Die ersten alten Führerscheine sind im Januar 2022 abgelaufen. Die letzten sind dann im Januar 2033 nicht mehr gültig. Gut zu wissen: Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, müssen Sie keine neue Prüfung machen.

Wo tausche ich meinen rosa Führerschein um?

So funktioniert es: Sie gehen zu Ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung.