Was passiert wenn man inkasso nicht zahlt

1. Wie funktioniert Inkasso?

Inkasso bezeichnet den gewerblichen Einzug fremder Forderungen, die ein Schuldner gegenüber einem Gläubiger hat. Inkasso-Forderungen entstehen z. B., wenn ein Verbraucher eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt und auch auf die Zahlungserinnerung des Unternehmens nicht reagiert.

Das Unternehmen (also der Gläubiger) kann die Einforderung des Geldes an einen Anwalt oder einen Inkasso-Dienst abtreten. Beauftragt es ein Inkassounternehmen als Vertragspartner, gibt es 2 Möglichkeiten zum Forderungseinzug:

  • Auftragsinkasso: Das Inkassobüro treibt das Geld für das Unternehmen ein. Die Forderung selbst verbleibt entweder beim Gläubiger (Einziehungsvollmacht) oder gehört dem Inkassounternehmen (Geschäftsbesorgungsvertrag).
  • Forderungskauf: Alternativ kann das Inkassounternehmen dem Gläubiger die offene Forderung abkaufen und in eigenem Auftrag das Geld eintreiben (Factoring). Es muss dabei nicht kontrollieren, ob die Zahlungsansprüche gerechtfertigt sind.

Verfolgen Inkassounternehmen den Einzug offener Forderungen im Auftrag von Unternehmen, müssen sie sich gemäß des Rechtsdienstleistungsgesetzes registrieren lassen. Beim Factoring braucht das Unternehmen keine separate Erlaubnis.

2. Wann ist eine Inkasso-Forderung berechtigt – und wann nicht?

Laut Verbraucherzentralen ist eine hohe Anzahl von Inkasso-Schreiben nicht gerechtfertigt oder stammt sogar von unseriösen Unternehmen. Solche Inkasso-Forderungen können Sie abwehren.

Ist eine Inkasso-Forderung berechtigt, muss der Kunde sie begleichen. Es kann aber sein, dass die Forderungen ungerechtfertigt oder zu hoch angesetzt sind. Sie können eine solche unberechtigte Forderung abwehren.

Inkasso-Institute prüfen in der Regel selbst nicht, ob die Rechnung korrekt ist oder nicht. Es kann daher ratsam sein, selbst zu kontrollieren, ob es sich um einen berechtigten Anspruch handelt.

Woran erkenne ich eine berechtigte Inkasso-Forderung?

Damit eine Inkasso-Forderung berechtigt ist, muss eine offene und gerechtfertigte Hauptforderung bestehen. Diese muss sich in einer Rechnung nachweisen lassen.

Die Rechnung muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie muss ordnungsgemäß und fehlerfrei sein.
  • Sie muss tatsächlich bei Ihnen angekommen sein – etwa durch Postversand oder Eingang per Mail.
  • Der Gläubiger muss den Eingang der Rechnung nachweisen können.

Reagieren Sie auf diese Rechnung nicht, muss der Gläubiger Sie ermahnen. Die Mahnung muss eine eindeutige Zahlungsaufforderung des Gläubigers an den Schuldner enthalten. Fehlt diese Zahlungsaufforderung, handelt es sich lediglich um ein Erinnerungsschreiben.

Durch den Eingang von mindestens einer gültigen Mahnung geraten Sie in Zahlungsverzug. Erst dann kann der Gläubiger sein Geld eintreiben lassen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Sie auch ohne vorherige Mahnung in Verzug geraten können:

  • Im Kaufvertrag oder in der Rechnung ist eine Zahlungsfrist oder ein fester Zahlungstermin vereinbart.
  • Seit dem Erhalt der Rechnung sind bereits 30 Tage verstrichen (gilt für Verbraucher und nur, wenn die Rechnung deutlich auf die 30-Tage-Regelung hinweist).

Wann kann ich Inkasso-Forderungen abwehren?

Unzulässig ist das Inkasso, wenn es keine Hauptforderung gibt oder diese ungerechtfertigt ist, weil Sie sie bereits beglichen haben. Ohne korrekte Hauptforderung ist ein Schuldnerverzug unmöglich – und Sie können die unberechtigte Forderung abwehren.

Ein weiterer Hinweis auf ein unberechtigtes Inkasso-Schreiben ist das Inkassounternehmen selbst. Ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt, erfahren Sie über das Rechtsdienstleistungsregister. Dort müssen sich alle Inkassounternehmen registrieren lassen, sonst machen sie sich strafbar. Finden Sie keine Registrierung des Absenders, kann das auf ein unseriöses Unternehmen hindeuten.

Unseriöse Inkasso-Dienste schüchtern vermeintliche Schuldner häufig ein, um sie zu Zahlungen zu bewegen. Sie drohen z. B. mit:

  • Hausbesuchen
  • Vollstreckungsbescheid
  • Gerichtsvollzieher
  • Pfändung
  • Negativem Schufa-Eintrag

Diese Drohungen entziehen sich einer rechtlichen Grundlage. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Seriöse Inkassofirmen bedrohen niemanden. Nächtliche Anrufe, plötzliche Haus­besuche und Erkundigungen bei den Nach­barn sind für sie tabu.

Ob auf den ersten Blick gerechtfertigt oder nicht: Nehmen Sie jedes Schreiben eines Inkassounternehmens ernst, aber zweifeln Sie seine Rechtmäßigkeit stets an. Unberechtigte Ansprüche können Sie abwehren.

Sind Sie unsicher, ob die Forderung des Inkassounternehmens unberechtigt ist oder nicht? Ein Anwalt weiß, ob das Schreiben zulässig ist. Ist das nicht der Fall, kann er Sie beraten, wie sich die Forderung abwehren lässt und übernimmt die Auseinandersetzung mit dem Inkasso-Dienstleister für Sie.

3. Unberechtigte Forderungen abwehren: Inkasso widersprechen

Landet in Ihrem Briefkasten Post vom Inkassobüro, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren: Laut Verbraucherzentralen ist eine hohe Anzahl von Inkasso-Schreiben nicht gerechtfertigt oder stammt sogar von unseriösen Unternehmen. Solche Inkasso-Forderungen können Sie abwehren.

Ignorieren sollten Sie das Schreiben nicht – nur wenn Sie reagieren, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Um das Inkasso abzuwehren, gehen Sie wie folgt vor:

Schreiben & Inkassounternehmen überprüfen

Im ersten Schritt sollten Sie das Schreiben und den Absender genau überprüfen. Ein Inkassounternehmen ist verpflichtet, Ihnen im Schreiben den Auftraggeber/Gläubiger, den Forderungsgrund und den Vertragsgegenstand mitzuteilen. Fehlt eine oder mehrere dieser Angaben, sollten Sie skeptisch werden.

Prüfen Sie das Schreiben auf weitere Anzeichen für Unzulässigkeit, z. B.:

  • Keine Registrierung des Inkassounternehmens
  • Rechtschreibfehler
  • Bankverbindung ins Ausland
  • E-Mail-Adresse von kostenlosem Anbieter
  • Drohungen, Nötigungen
  • Unangemessene Zahlungsfrist

Haben Sie den Verdacht, dass es sich um einen Betrug handelt, kann es ratsam sein, die Rechnung nicht zu bezahlen. Anwaltliche Beratung kann Zweifel ausräumen und für Rechtssicherheit sorgen.

Forderung kontrollieren

Prüfen Sie im nächsten Schritt, ob die ausstehende Rechnung tatsächlich existiert bzw. offen ist. Haben Sie die fällige Rechnung bereits beglichen, bevor Sie das Schreiben erreicht hat? Dann können Sie die unberechtigte Inkasso-Forderung abwehren. Teilen Sie dem Unternehmen mit, dass die offene Summe nicht mehr besteht.

Widerspruch gegen das Inkasso einlegen

Sind die Ansprüche ungerechtfertigt, kann es ratsam sein, Widerspruch einzulegen. Sie brauchen dann zunächst weder die Hauptforderung noch die Inkassokosten bezahlen. Teilen Sie dem Inkassounternehmen mit diesem Widerspruch-Musterbrief mit, dass das Schreiben des Gläubigers unzulässig ist und Sie die in Rechnung gestellten Beträge nicht zahlen werden.

Benennen Sie die Gründe so ausführlich wie möglich, damit aus dem Schreiben hervorgeht, weshalb Sie die Inkasso-Forderung abwehren. Falls Sie den Widerspruch gegen das Inkasso selbst aufsetzen möchten, kann es ratsam sein, dem Inkassounternehmen eine Frist von 3 Wochen zu setzen, in der es Ihnen die ungerechtfertigte Forderung schriftlich bestätigen soll.

Versenden Sie den Widerspruch am besten per Einschreiben mit Rückschein: So haben Sie den Beweis, dass das Unternehmen das Schreiben erhalten hat. Um ganz sicherzugehen, dass das Unternehmen kein Geld eintreibt, können Sie den Widerspruch mehrfach verschicken (z. B. zusätzlich per Fax oder E-Mail).

Mahnbescheid erhalten – und jetzt?

Auch wenn das Inkasso-Schreiben unzulässig ist, kann es passieren, dass Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. In der Regel drohen die meisten Inkasso-Dienste nur damit, beantragen aber letztendlich keinen Mahnbescheid, denn im Rahmen des Mahnverfahrens können sie ihre eigenen Gebühren nicht einfordern.

Erhalten Sie dennoch Post vom Amtsgericht, kann es wichtig sein, dem gerichtlichen Mahnbescheid zu widersprechen. Nutzen Sie für den Widerspruch das beiliegende rosa Formular. Versenden Sie den Inkasso-Widerspruch unbedingt innerhalb der angegebenen Frist von 2 Wochen.

4. Wie kann ich geforderte Inkassogebühren prüfen?

Ist das Inkasso-Schreiben berechtigt, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die ausstehenden Forderungen zu begleichen.

Da dem Gläubiger durch den Zahlungsverzug ein Schaden entstanden ist, fordert das Inkassounternehmen zusätzliche Gebühren von Ihnen – es kann ratsam sein, diese Gebühren genau zu prüfen, bevor Sie die Rechnung begleichen.

Prüfen Sie im ersten Schritt, in wessen Auftrag das Inkassounternehmen tätig ist:

  • Wurde es vom Forderungssteller – also z. B. vom Mobilfunkanbieter – beauftragt, darf es die Kosten für den entstandenen Verzugsschaden von Ihnen einfordern.
  • Handelt das Inkassobüro hingegen in eigenem Auftrag, weil es die Forderung abgekauft hat, wird es selbst zum Gläubiger. Es darf dann keine Inkassokosten berechnen.

Legt das Inkassobüro nicht offen, in welchem Auftrag es handelt, dürfen Sie die Begleichung jeglicher Gebühren verweigern und die Inkasso-Forderung abwehren.

Welche Inkassogebühren sind rechtens?

Der Gläubiger darf von Ihnen die folgenden Kosten verlangen, wenn ihm durch die offene Rechnung ein Verzugsschaden entstanden ist:

  • Verzugszinsen (maximal 5 % über dem Basissatz)
  • Mahngebühren (2,50 bis 10 Euro, abhängig von der Anzahl der Mahnungen)
  • Kosten für die Ermittlung von Meldedaten
  • Zustellungskosten
  • Bankrücklastschriftkosten (wenn ein Lastschriftmandat vorliegt)
  • Rechtsanwaltsgebühren/Inkassokosten

Achtung: Inkasso- und Rechtsanwaltskosten dürfen Ihnen nicht gleichzeitig in Rechnung gestellt werden. Gegen unberechtigte Anwaltskosten können Sie vorgehen und die Inkasso-Forderung abwehren.

Ist die Rechnung korrekt, müssen Sie sie bezahlen. Doch selbst bei seriösen Inkasso-Diensten lässt es sich nicht ausschließen, dass die geforderten Gebühren zu hoch ausfallen. Prüfen Sie daher die Höhe der Gebühren im nächsten Schritt.

Wie hoch darf die Inkassogebühr sein?

Ein Inkassobüro darf nicht mehr verlangen als die Kosten, die ein Anwalt für die gleiche Tätigkeit in Rechnung stellen würde. Die Höhe der Kosten ist gesetzlich seit Oktober 2013 gedeckelt und lässt sich über die öffentliche Gebührentabelle der Rechtsanwälte einsehen (Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG).

Für außergerichtliche Tätigkeiten darf ein Inkassounternehmen einen Gebührensatz von 0,5 bis 2,5 % verlangen:

  • Einfach gestaltete Schreiben des Inkasso-Büros: 0,3 % des Gegenstandswerts
  • Durchschnittliche Schreiben: 1,3 %
  • Umfangreiche Schreiben bei schwierigen Fällen: 2,5 %

Der Regelfall ist die 1,3-fache Gebühr. Diese wird mit dem Gegenstandswert multipliziert: Bei einer offenen Summe von 1.000 Euro ergeben sich z. B. 88 Euro Inkassogebühren.

Achtung: Es kann sein, dass die Inkassogebühren zu hoch angesetzt sind. Handelt es sich um ein standardisiertes Schreiben, das keine individuelle, auf Ihren Fall bezogene rechtliche Erklärung enthält, kann eine Gebühr von über 1,3 nicht angemessen sein. Eine solche Inkasso-Forderung können Sie abwehren.

Was ist, wenn ich die Forderung nicht zahlen kann?

Grundsätzlich darf der Gläubiger nur dann die Kosten für ein Inkassounternehmen geltend machen, wenn dies auch notwendig ist. Das ist nicht der Fall, wenn er weiß, dass Sie die Forderungen gar nicht bezahlen können oder Sie die Forderungen bestreiten.

  • Gläubiger weiß von Zahlungsunfähigkeit: Er kann selbstständig ein Mahnverfahren einleiten.
  • Schuldner bestreitet Forderung: Gläubiger kann direkt Klage einreichen.

In diesen Fällen darf der Gläubiger auch keine zusätzlichen Inkassogebühren von Ihnen fordern. Doch was ist, wenn die Forderung zwar berechtigt ist, Sie sie aber nicht bezahlen können? Lässt sich eine Inkasso-Forderung nicht abwehren, können Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.

Ein Anwalt für Inkasso-Themen hilft Ihnen zu klären, ob die Vereinbarung einer Ratenzahlung sinnvoll ist oder Ihr Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze von 1.252,64 Euro (seit 01.07.2021) liegt. In jedem Fall ist zu vermeiden, dass Sie durch die Begleichung der Rechnung in einen Schuldenstrudel geraten.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

Was passiert wenn man Inkasso ignoriert?

Schuldet der Betroffene dem Gläubiger das Geld tatsächlich, muss er zahlen. Hat der Empfänger eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt oder auf eine Mahnung nicht reagiert, ist er im Zahlungsverzug. Dann können auch Inkassogebühren als sogenannter Verzugsschaden von ihm verlangt werden.

Was passiert wenn man keine Inkassokosten zahlt?

Wird die Forderung nicht bezahlt, kann das Inkassoinstitut nichts machen – außer immer wüstere Drohbriefe schreiben. Es kann insbesondere keinen Gerichtsvollzieher in Marsch setzen, keine Pfändung veranlassen oder Sie ins Gefängnis bringen.

Wann muss man Inkasso nicht bezahlen?

Wann müssen Inkassokosten (nicht) gezahlt werden? Grundsätzlich fallen Inkassokosten nur an, wenn der Schuldner mit einer Leistung (meist Zahlung) im Verzug ist. Dies setzt voraus, dass die Zahlung laut Vereinbarung zu einem bestimmten Termin fällig ist oder der Schuldner bereits eine Mahnung erhalten hat.

Kann durch Inkasso das Konto gesperrt werden?

Eine Sperrung des Kontos erfolgt nicht mehr, der Schuldner kann weiterhin über sein Guthaben verfügen. Auch eine gerichtliche Überprüfung entfällt. Sofern der Schuldner Anspruch auf höhere Pfändungsfreigrenzen hat (z.B. Familie mit Kindern), so muss er das durch entsprechende Belege nachweisen.