Was tun wenn person vermisst

Inhalt

Vermisste Personen

Was tun, wenn Sie Ihr Kind oder eine Person aus dem Verwandten-/Bekanntenkreis als vermisst melden wollen?

  • Informieren Sie unverzüglich die Polizei über den Notruf 110!
  • Prüfen Sie bitte, ob sich die vermisste Person bei Verwandten/Bekannten aufhält?
  • Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle!


Das müssen wir von Ihnen wissen …

  • Zur Anzeigenerstattung bringen Sie bitte ein aktuelles Foto der/des Vermissten, eine Liste der möglichen Aufenthaltsorte und Erreichbarkeiten von Verwandten oder anderen Kontaktpersonen und einer Zusammenstellung der eventuell benötigten Medikamente mit!
  • Gab es in der Vergangenheit bereits Vermisstenfälle, auch wenn Sie diese nicht der Polizei  gemeldet haben?
  • Wann, wo und von wem wurde die vermisste Person letztmalig gesehen?
  • Wie war die vermisste Person gekleidet?


Wie geht es weiter?

  • In der Polizeidienststelle wird Ihre Vermisstenanzeige aufgenommen. Danach wird über die Krankenhäuser der Region und die angrenzenden Polizeidirektionsbereiche geprüft, ob der/die Vermisste eventuell an einem Verkehrsunfall beteiligt war.
  • Sollte diese Suchaktion zu keinem Erfolg führen, wird die vermisste Person bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben. Veröffentlichungen in den Medien setzen Ihr Einverständnis voraus.
  • Sollte die als vermisst gemeldete Person selbstständig zurück kehren, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit! Wichtig ist für uns auch, wo genau sich die Person aufgehalten hat.


Allgemeine Informationen

Wenn jemand aus Ihrem Umfeld abgängig ist und Sie befürchten, dass ihr/ihm etwas zugestoßen sein könnte, sollten Sie auf jeden Fall eine Abgängigkeitsanzeige (auch: Vermisstenanzeige) machen. Sie sollten Angaben zu persönlichen Merkmalen (Körpergröße, Aussehen, Kleidung) der/des Abgängigen machen können sowie über ein möglichst aktuelles Lichtbild verfügen. Auch Angaben über Freundeskreis, Beruf, Hobbys und dergleichen helfen weiter. Die Daten zur abgängigen Person werden bis zu ihrer Auffindung im österreichischen Fahndungssystem (EKIS) sowie im Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert.

Zuständige Stelle

Die Polizeiinspektion am Wohnort bzw. am letzten Aufenthaltsort der/des Abgängigen

Wenn der letzte Wohnort/Aufenthaltsort nicht bekannt ist, kann grundsätzlich bei jeder Sicherheitsdienststelle Anzeige erstattet werden. Falls verfügbar, sollte gleich ein möglichst aktuelles Foto der vermissten Person mitgenommen werden.

Verfahrensablauf

Bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen wird von der Polizei eine Fahndung eingeleitet:

  • Wenn befürchtet wird, dass Suizidgefahr, ein Unfall oder auch eine Gewalttat vorliegen könnte
  • Wenn die abgängige Person auf Grund einer psychischen Behinderung hilflos ist oder Leben oder Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet
  • Wenn es sich um ein Kind oder um eine minderjährige Person handelt (auch ohne spezielle Gefährdungslage) und ein Ersuchen gemäß § 162 Abs 1 ABGB oder gemäß § 111c Außerstreitgesetz vorliegt

Die Schilderungen der anzeigenden Person sowie das Alter der Vermissten/des Vermissten dienen der Polizei als Grundlage für die erste Einschätzung der Gesamtsituation.

Die Dauer der Abgängigkeit spielt grundsätzlich keine Rolle!

Achtung

Wenn die gesuchte Person aufgefunden wird oder sich meldet, sollte dies sofort der Sicherheitsdienststelle, bei der die Abgängigkeitsanzeige erstattet wurde, gemeldet werden!

Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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Oldenburg/München (dpa/tmn) - Wer einen Angehörigen vermisst, ist in großer Sorge und möchte den- oder diejenige so schnell wie möglich wieder in die Arme schließen. Und das ist in den meisten Fällen auch möglich.

"Die überwiegende Anzahl der Vermisstenfälle klärt sich auf", betont Werner Kraus vom Polizeipräsidium München. Aber - wenn jemand plötzlich verschwunden ist, sind die Angehörigen sehr besorgt und möchten etwas tun.

Wenn ein Kind vermisst wird:

Hier gilt: Eltern haben die Verantwortung für Kinder und Jugendliche und müssen sie schützen. Wird ein kleines Kind vermisst, sollte so schnell wie möglich die Polizei eingeschaltet werden. "Es gibt keine zeitlichen Fristen, die man abwarten muss", betont Kraus.

Streit kann Grund fürs Verschwinden sein

Bei älteren Kindern oder Jugendlichen kann es Sinn machen, vorher zu überlegen, ob es vielleicht Ärger gab und das Kind deshalb nicht nach Hause gekommen ist.

Wie es weiter geht: Eltern geben dann eine Vermisstenanzeige bei der Polizei auf. Als erstes werden über die Leitstelle die Rettungsdienste und Krankenhäuser abgefragt, ob dort ein auf die Beschreibung passendes Kind versorgt wird. Auch die Polizei wird dann bekannte Anlaufpunkte des Kindes absuchen - Freunde, Lieblingsverstecke oder auch Spielplätze. Danach folgt die Suche per Streife und je nach Fall Rundfunkdurchsagen oder auch eine Öffentlichkeitsfahndung mit Foto.

Wenn ein Erwachsener vermisst wird:

Bei Erwachsenen ist das Ganze etwas anders, denn: "Erwachsene ab 18 Jahren können ihren Aufenthaltsort frei und selbst bestimmen", erklärt Kraus. "Wenn jemand verschwindet, ist das nicht automatisch ein Vermisstenfall, der behördliche Aufklärung nach sich zieht."

Wenn es Anhaltspunkte gibt, dass der- oder diejenige nicht freiwillig verschwunden ist, dann sucht die Polizei natürlich nach der Person. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Familienvater mit einer intakten Ehe und für die kommenden Tage vereinbarter Termine plötzlich nicht mehr nach Hause kommt.

Wie es dann weiter geht: Wenn die Polizei den Fall als Vermissung einstuft, dann ist der Ablauf ähnlich wie bei einem vermissten Kind.

Gewissheit ist für Betroffene wichtig

Was man selbst tun kann: Wenn jemand verschwunden ist, haben die meisten die Hoffnung, denjenigen unversehrt wiederzusehen. Oft besteht diese Hoffnung zurecht. Aber: "Man kann besser mit Gewissheit umgehen, auch mit einer traurigen", sagt Petra Klein. Sie ist Mitglied im Bundesvorstand und Leiterin der Außenstelle Oldenburg von der Opferhilfe Weisser Ring. "Ohne die wird man nie wieder Ruhe finden."

Deshalb möchten Angehörige selber alles Mögliche dafür tun, um Gewissheit zu erlangen. Zunächst können Angehörige wie bereits beschrieben die Anlaufstellen der vermissten Person absuchen. Ist ein Erwachsener verschwunden, sollte man auch nachschauen, ob derjenige etwa seine Papiere, größere Summen Geld und Kleidung mitgenommen hat - ist das der Fall, dann liegt die Vermutung nahe, dass derjenige freiwillig verschwunden ist, wie Klein erklärt.

Suche in den Sozialen Medien dosiert einsetzen

Nicht selten nutzen Angehörige oder Freunde die sozialen Netzwerke, um nach jemandem zu suchen. Das hat - wie vieles im Leben - zwei Seiten, wie Klein findet. "Man erreicht einen viel größeren Radius, aber man trifft nicht nur auf gute Menschen."

Kraus vom Polizeipräsidium betont zur Suche über soziale Netzwerke: "Das wieder zu löschen, ist quasi unmöglich." Etwa, wenn es jemandem psychisch schlecht ging und er sich mit seinem Untertauchen eine kurze Auszeit nehmen wollte, werde man so eine öffentliche Suche nicht mehr los und derjenige sei gebrandmarkt.

Hausarzt kann entscheidende Hinweise geben

Aber Angehörige haben noch weitere Möglichkeiten, um nach jemandem zu suchen. Sie können zum Beispiel den behandelnden Arzt fragen, rät Klein. "Man kann den behandelnden Arzt nach einer schlimmen Diagnose oder wichtigen Medikamenten fragen. Vielleicht kann er unter Beachtung der Schweigepflicht hilfreiche Hinweise geben."

© dpa-infocom, dpa:201210-99-638857/5

Wann meldet man eine Person vermisst?

Wenn eine Person aus unerklärlichen Gründen von ihrem gewohnten Aufenthaltsort fern bleibt, wird sie in der Regel von Angehörigen oder Bekannten bei der Polizei als vermisst gemeldet. eine Gefahr für Leib oder Leben ( z. B. Opfer einer Straftat, Unfall, Hilflosigkeit, Selbsttötungsabsicht) angenommen werden kann.

Was tun wenn man nicht nach Hause kommt?

Erste Anlaufstelle ist immer der nächstgelegene Polizeiabschnitt, dort sind die Beamten 24 Stunden am Tag im Einsatz. Man kann aber auch die Notrufnummer 110 wählen, wenn man das Haus gerade nicht so einfach verlassen kann, dann kommt ein Polizist vorbei.

Was tun wenn ein Freund vermisst wird?

5 Tipps gegen das Vermissen.
Mach etwas für deinen Partner. Deine Gedanken kreisen ununterbrochen um deinen Partner? ... .
Verbringe Zeit mit Menschen, die dir wichtig sind. Eine Fernbeziehung lässt dir viel Raum für deine Familie, Freunde und Kollegen. ... .
Bilde dich weiter. ... .
Widme dich deinen Hobbys. ... .
Übernimm ein Ehrenamt..

Wie macht man eine Vermisstenanzeige?

Zuständige Stelle Wenn möglich, sollten Sie die Anzeige bei der Polizeidienststelle aufgeben, in deren Bereich die vermisste Person ihren Wohnsitz oder ihren letzten Aufenthaltsort hatte. Diese Polizeidienststelle ist im Regelfall für die Sachbearbeitung als auch für die Erhebung von Identifizierungsmaterial zuständig.