Steuererklärung PflichtWer eine Steuererklärung einreichen muss Show
Jörg Leine Aktualisiert am 10. August 2022
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Die Einkommensteuererklärung auszufüllen, ist eine lästige Aufgabe. Doch viele Arbeitnehmer müssen es tun. Für viele andere kann es sich jedoch lohnen, die Erklärung freiwillig abzugeben. Das Einkommensteuergesetz (EStG) unterscheidet zwischen der Pflichtveranlagung, bei der Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gesetzlich verpflichtet bist, und der Antragsveranlagung. Dabei gibst Du freiwillig eine Steuererklärung ab. Wann gilt die Abgabepflicht für Arbeitnehmer?Viele Arbeitnehmer, insbesondere Ledige, müssen keine Steuererklärung abgeben, weil ihr Arbeitgeber bereits monatlich Lohnsteuer für sie ans Finanzamt überwiesen hat. Gehörst Du dazu, solltest Du genau prüfen, ob es sich für Dich lohnt, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Denn sehr oft kannst Du Dir zu viel bezahlte Steuern zurückholen. Im Fall der freiwilligen Abgabe hast Du nur die sogenannte Festsetzungsfrist zu beachten. Das heißt, spätestens vier Jahre nach dem Ende des Steuerjahres musst Du Deine Erklärung beim Finanzamt abgegeben haben. Demzufolge hast Du für die Steuererklärung 2021 grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2025 Zeit. Und noch bis zum Jahresende 2022 kannst Du eine Steuererklärung für 2018 abgeben. Fällt das Jahresende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist aber erst um 24 Uhr des nächsten Werktags. Das hat der Bundesfinanzhof am 20. Januar 2016 entschieden (Az. VI R 14/15). Deshalb genügt es bei der Steuererklärung 2018, wenn diese am 2. Januar 2023 beim Finanzamt eintrifft. Wer hingegen zur Abgabe verpflichtet ist, muss seine Erklärung seit dem Steuerjahr 2018 immer bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Für das Steuerjahr 2021 hat der Gesetzgeber wegen der Corona-Pandemie die Frist erneut verlängert. Stichtag ist ausnahmsweise der 31. Oktober 2022 und in Fällen, in denen ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hilft, der 31. August 2023. Eine tabellarische Übersicht über die Abgabefristen findest Du im Ratgeber Abgabefrist. Die Abgabepflicht für Arbeitnehmer ist in Paragraf 46 EStG geregelt. Demnach musst Du dem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung vorlegen, wenn
Pensionäre mit mehr als 12.250 Euro Bezügen (für Ehepaare im Jahr 2021: 23.250 Euro) müssen ebenfalls eine Steuererklärung für 2021 abgeben. Das gilt auch für Beamte, deren Vorsorgepauschale für das Gehalt höher war als ihre anzuerkennenden Versicherungsbeiträge. Abgabepflichtig bist Du auch dann, wenn Du selbst kein Arbeitsentgelt beziehst, aber
Achtung: Außerdem musst Du gemäß Paragraf 149 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt Dich dazu auffordert – selbst wenn keine der oben genannten Voraussetzungen auf Dich zutrifft. Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte müssen immer eine Steuererklärung abgeben. So muss die Steuererklärung aussehenDu musst Deine Steuererklärung nach dem amtlichen Vordruck erstellen. Verwendest Du Papierformulare, dann unterschreiben Du und Dein zusammen veranlagter Ehegatte auf dem Hauptvordruck. Das regelt Paragraf 150 Abgabenordnung. Daraus geht auch hervor, dass Du nicht zwingend die Originale verwenden musst – eine ausgefüllte Kopie muss das Finanzamt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch akzeptieren (22. Mai 2006, Az. VI R 15/02). Welche Abgabefristen solltest Du beachten?Die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung endet seit 2019 mit dem 31. Juli des Folgejahres. Für das Steuerjahr 2021 gilt coronabedingt der 31. Oktober 2022. Ist das in Deinem Bundesland ein Feiertag (Reformationstag), reicht auch noch der 1. November 2022. Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich, wenn Du einen Antrag beim Finanzamt stellst und Deinen Wunsch begründest. Eine neue Frist könnte die Behörde Dir bei einer guten Begründung durchaus einräumen. Ohne Antrag gewährt die Behörde eine Fristverlängerung regulär bis Ende Februar des übernächsten Jahres, sofern Du Deine Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt. Für das Steuerjahr 2021 gibt es auch hier deutlich mehr Zeit, nämlich bis zum 31. August 2023. Auch die reguläre 15-monatige zinsfreie Karenzzeit (§ 233a Absatz 2 Satz 1 Abgabenordnung) wurde vom Fiskus für das Steuerjahr 2021 verlängert. Der Zinslauf für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen beginnt demnach erst am 1. Oktober 2023. Wann hilft eine Fristverlängerung?Falls Du merkst, dass Du Deine Steuererklärung nicht fristgerecht abgeben kannst, solltest Du beim Finanzamt rechtzeitig um Aufschub bitten. Eine Fristverlängerung für wenige Wochen ist möglich, wenn Du dem Finanzamt nachvollziehbare Gründe lieferst. Eine längere Krankheit, fehlende Unterlagen oder ein Umzug könnten solche sein. Beachte aber, dass die Abgabefrist in diesem Jahr ohnehin drei Monate später ist als üblich. Du brauchst deshalb besonders gute Gründe für eine Fristverlängerung. Die Fristverlängerung solltest Du schriftlich beantragen. Das geht per Post, Einwurf in den Briefkasten der Behörde, per Fax oder über das Elster-Portal. Teilt das Finanzamt auf Schreiben oder Bescheiden seine E-Mail-Adresse mit, dann kannst Du den Antrag auch mailen. Musterschreiben Aufschub SteuererklärungUm den Aufschub zu erhalten, solltest Du den Antrag begründen. Unser Musterbrief kann Dir bei der Formulierung helfen. Zum Download Du hast jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine Fristverlängerung. Wann droht ein Verspätungszuschlag?Ohne ein Druckmittel des Finanzamts würden sicherlich viele Steuerzahler ihre Einkommensteuererklärung nicht fristgerecht abgeben. Doch die Behörde hat Sanktionsmöglichkeiten (§ 152 AO). Sie kann gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, einen Verspätungszuschlag festsetzen. Sie kann aber von dem Zuschlag absehen, wenn das Versäumnis entschuldbar erscheint. Der Verspätungszuschlag darf höchstens 25.000 Euro betragen. Seit 2019 gelten strengere Regeln für Sanktionen: Pro angefangenem Säumnis-Monat muss das Finanzamt einen Zuschlag in Höhe von 0,25 Prozent der zu zahlenden Steuer, jedoch mindestens 25 Euro verlangen. Bei zu später Zahlung droht ein Säumniszuschlag. Außerdem kann das Finanzamt Dir ein Zwangsgeld aufbrummen, um Dich zur Abgabe der Steuererklärung zu bewegen. Tatsächlich machen viele Finanzämter von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags zügig Gebrauch – insbesondere bei den Voranmeldungen für Umsatz- und Lohnsteuer. Sicherer und häufig auch besser ist es, die Steuererklärung schnell abzugeben. Die günstigen Steuerprogramme erleichtern diese für viele Steuerzahler unangenehme Aufgabe. Alternativ kannst Du auch das kostenlose Elster-Portal der Finanzverwaltung nutzen. Saidi Sulilatu Unser Tipp: Bleibe zum Thema Recht & Steuern immer auf dem Laufenden - mit unserem kostenlosen Newsletter! Wann lohnt sich die freiwillige Veranlagung?Wenn Du nicht verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kann es trotzdem sinnvoll sein, sie freiwillig abzugeben. Das gilt vor allem dann, wenn Du aufgrund besonderer Umstände mit einer Einkommensteuer-Erstattung rechnen kannst, zum Beispiel
Wichtig: Meist reicht Dir schon einer der genannten Punkte, um eine Steuererstattung vom Staat zu bekommen. Überprüfe am besten mit einer Steuersoftware, ob das bei Dir der Fall ist. Das kannst Du in vielen Fällen kostenlos tun. Spät abgeben und Zinsen kassierenSteuerzahler, die nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, können bis zu vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Ab dem 16. Monat nach Ende des Steuerjahres beginnt ein sogenannter Zinslauf. Für die Steuerjahre ab 2019 gibt es Ausnahmen wegen gesetzlicher Fristverlängerungen. Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsniveaus wurde der Zinssatz von bislang 6 auf 1,8 Prozent pro Jahr rückwirkend bis 2019 gesenkt. Es lohnt sich also nicht mehr so wie früher, extrem lange mit der Abgabe der Steuererklärung zu warten, um Zinsen vom Finanzamt zu erhalten. Elektronische Abgabe der SteuererklärungElster bietet die Möglichkeit, die Einkommensteuererklärung elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu kannst Du eine Online-Steuererklärung im Elster-Portal der Finanzverwaltung erstellen. Zusätzliche Pflichten gibt es bei unternehmerischen Einkünften: Wer Einkünfte aus einer selbstständigen, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit bezieht, muss die Steuererklärungen elektronisch authentifiziert über Elster abgeben. Dazu musst Du Dich, wenn Du betroffen bist, im Elster-Portal registrieren und Deine Steuererklärung elektronisch übermitteln. Mit einer Zertifikatsdatei weist Du Dich als berechtigt aus. Das ist praktisch eine elektronische Unterschrift. Möglich ist die elektronische Übermittlung auch mit einem kommerziellen Steuerprogramm, das die Daten an die Elster-Schnittstelle schickt. Wenn Du als Arbeitnehmer aus einer selbstständigen oder gewerblichen Nebentätigkeit nicht mehr als 410 Euro Gewinn erzielst, dann darfst Du auf Papier abgeben – ansonsten elektronisch. Den meisten empfehlen wir, die Steuererklärung mithilfe eines kostenpflichtigen Steuerprogramms zu erstellen. Dieses beinhaltet Tipps zum Steuersparen und erleichtert das Ausfüllen der erforderlichen Formulare. Im Ratgeber Steuersoftware erfährst Du, welche Programme sich für die unterschiedlichen Zielgruppen und Situationen am besten eignen. * Was der Stern bedeutet:Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule. Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*). Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt. Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist. Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite. Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen geben wir immer nur redaktionell unabhängig und nach strengen Finanztip-Kriterien. Mehr Infos Was passiert wenn man die Steuererklärung nicht macht?Welche Kosten entstehen, wenn die Einkommenssteuererklärung nicht gemacht wurde? Neben der ausstehenden Steuer setzt das Finanzamt bei Wiederholungen Verspätungszuschläge fest. Diese können bis zu 10 % der Steuer betragen und werden erfahrungsgemäß auch dann nicht aufgehoben, wenn die Unterlagen nachgereicht werden.
Ist man verpflichtet jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen?Eine Berechnung lohnt sich in jedem Fall. Es gibt jedoch auch Ausnahmen für Arbeitnehmer: Demnach ist eine Einkommensteuererklärung immer einzureichen (Pflichtveranlagung), wenn z.B. bei Eheleuten die Steuerklassen 3 und 5 gewählt wurden oder neben dem Arbeitslohn auch Einkommensersatzleistungen (Arbeitslosengeld etc.)
Wann ist man zur Abgabe der Steuererklärung nicht verpflichtet?In diesen Fällen bist du nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet: Du bist in der Steuerklasse I und hattest nur Einnahmen von einem Arbeitgeber. Ihr seid verheiratet/in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, habt die Steuerklassenkombination IV/IV und nur Einnahmen als Arbeitnehmer*in.
Habe seit 10 Jahren keine Steuererklärung gemacht?Die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung ist bis zu 4 Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr möglich, für das Jahr 2018 also beispielsweise bis Ende 2022. Seit Jahren keine Steuererklärung mehr abgegeben – Kann ich jetzt wieder einreichen? Du kannst für die letzten 4 Steuerjahre freiwillig abgeben.
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