Welche bedeutung hat bei einer führerschein klasse der zusatz e

Mofas sind einspurige Fahrräder mit einem Hilfsmotor. Sie können bauartbedingt nur eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h erreichen. Da sie leicht sind und nur langsam fahren können, brauchst du keine Fahrerlaubnis, um sie im Straßenverkehr nutzen zu dürfen.

Wichtig: Hast du keinen gültigen Führerschein, musst du beim Fahren eine sogenannte Prüfbescheinigung mit dir führen. Wer schon im Besitz einer Fahrerlaubnis (egal welcher) ist, muss aber keine Prüfbescheinigung dabeihaben, sondern den Führerschein.

Um die Prüfbescheinigung zu erhalten, musst du eine theoretische Führerscheinprüfung bestehen. Dafür musst du bei einer Fahrschule sechs Theoriestunden und mindestens 90 Minuten Praxis (Fahrstunde) absolvieren. Die Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor dem Mindestalter antreten. Das Mindestalter zum Fahren eines Mofas beträgt 15 Jahre.

Welche alte Führerscheinklasse ist welcher neuen zuzuordnen?

Die EU-Führerscheinklassen haben die Führerscheine in ganz Europa vereinheitlicht. Im Zuge der Reform im Jahr 2013 wurden deshalb alle alten Fahrerlaubnisklassen mit neuen kombiniert. Jede alte Fahrerlaubnis ist heute einer vergleichbaren neuen Führerscheinklasse zugeordnet.

Das gilt: Alle alten Führerscheine (grau oder rosa) sind in Deutschland noch bis zum 19. Januar 2033 gültig. Bis dahin solltest du deine alte Fahrerlaubnis gegen einen neuen EU-Führerschein im Kartenformat austauschen lassen. Das kannst du beim zuständigen Straßenverkehrsamt oder normalerweise auch im Bürgerbüro machen.

Die alten Führerscheinklassen waren nach Ziffern sortiert (1, 1a, 1b, 2, 3, 4, 5). Die neuen Führerscheinklassen sind nach Buchstaben benannt (A, B, C, D, L, T). Hier findest du eine Übersicht, welche alte Fahrerlaubnisklasse welcher neuen entspricht.

  • Führerscheinklasse 1 entspricht jetzt der Klasse A
  • Führerscheinklasse 1a entspricht jetzt der Klasse A2
  • Führerscheinklasse 1b entspricht jetzt der Klasse A1
  • Führerscheinklasse 2 entspricht jetzt den Klassen C, CE oder D, DE, D1, D1E (abhängig von Gesamtgewicht und Beförderung)
  • Führerscheinklasse 3 entspricht jetzt den Klassen B, BE, C1, C1E oder D, DE, D1, D1E (abhängig von Gesamtgewicht und Beförderung)
  • Führerscheinklasse 4 entspricht jetzt der Klasse AM
  • Führerscheinklasse 5 entspricht jetzt der Klasse L

Den richtigen Führerschein machen

Jetzt weißt du, welche Führerscheinklassen es in Deutschland gibt. Außerdem h auch erfahren, wo du auf dem Führerschein nachsehen kannst, um zu wissen, welche Fahrzeuge du damit fahren darfst. Willst du zusätzlich die Fahrerlaubnis für ein bestimmtes Fahrzeug erhalten, das du noch nicht fahren darfst, musst du dafür den passenden Führerschein machen: Unser Ratgeber erklärt dir, was es dabei zu beachten gilt.

Auflagen: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

  1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und
  2. nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person

a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,

b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, und

c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

15 185

Auflagen zu den Klassen C und CE:

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur

  1. bei Fahrten im Inland und
  2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Die Auflagen nach Nummer 1 und 2 entfallen, auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat.

16 186

Auflage zu den Klassen D1 und D1E:

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur

  1. bei Fahrten im Inland und
  2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet oder die Berufsausbildung abgeschlossen hat.

17 187 Auflagen zu den Klassen D und DE:

Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur

  1. bei Fahrten im Inland,
  2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden und
  3. bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 Personenbeförderungsgesetz bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometern oder bei Fahrten ohne Fahrgäste.

Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet und die Berufsausbildung abgeschlossen hat.
Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat.
Die Auflage nach Nummer 3 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 20. Lebensjahr vollendet hat. 

18 188

Auflage zu der Klasse C:

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.

19 189

Auflage zu der Klasse D:

Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.

20 190

Auflage zu der Klasse C:

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.

21 191

Auflage zu der Klasse D:

Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.

22 192

[aufgehoben]

23 193

Auflagen zu den Klassen D und DE:

Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nur bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 2 BKrFQG.

24 194

Klasse B berechtigt im Inland

a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1

b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A.

25 195

Auflage zu der Klasse AM:
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland.

26 196

Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

27 197

Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert (§ 17a FeV).

Was ist der Unterschied zwischen CE und C1E?

Mit dem Führerschein CE können Sie außerdem Fahrzeuge der Klassen C1E, BE und T fahren. C1E befähigt zum Führen von Lkw bis 7,5 Tonnen und Anhängern über 750 kg. BE ist die Anhängererweiterung vom Pkw-Führerschein und erlaubt Ihnen, Pkw mit Anhängern bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren zu dürfen.

Was darf ich mit dem C1E fahren?

Klasse C1E.
einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und..
zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg (bisher Klasse BE, wenn die zulässige Gesamtmasse GM des Anhängers größer 750 kg war..

Was bedeutet der Zusatz 79.03 und 79.04 im Führerschein?

Beim Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse B bekommt der Inhaber die Klassen A und A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 (nur dreirädrige Fahrzeuge) und 79.04 (nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg) eingetragen.

Was bedeutet E zu B Führerschein?

Da der Code 96 keine eigen Führerscheinklasse, sondern eine Ergänzung zum B-Führerschein ist, wird auch keine Prüfung verlangt. Weitgehend unverändert bleibt der E zu B - Führerschein: Wer im Besitz dieser Führerscheinklasse ist, darf ein Gespann bis 7000 kg Gesamtgewicht ziehen.