Welche der folgenden Angaben gehören zu den persönlichen Daten einer Person UAS?

Ab dem 31.12.2020 muss sich jeder Betreiber eines UAS registrieren, der ein UAS mit einer Startmasse von 250 g oder mehr betreibt. Eine Registrierungspflicht für UAS-Betreiber besteht auch für UAS von weniger als 250 g, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist. Nach der Registrierung erhält jeder UAS-Betreiber eine eindeutige elektronische Registrierungsnummer, die an jedem UAS anzubringen ist. Ein UAS-Betreiber kann unter seiner Registrierungsnummer mehrere UAS betreiben.

Wichtige Daten für die Registrierung

Halten sie bitte folgende Daten bereit, ohne die eine erfolgreiche Registrierung nicht möglich ist:

Für natürliche Personen:

  • Vollständiger Name (wie im Ausweisdokument angegeben), Geburtsdatum,
  • Scan eines offiziellen gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Pass) aus dem oben genannte Daten sowie das Gültigkeitsdatum hervorgehen (Format: PNG, JPG oder JPEG)
  • Anschrift,
  • E-Mailadresse, Telefonnummer,
  • Name des Versicherers und Nummer der Versicherungspolice
  • Nur eine e-ID pro Person

Für juristische Personen:

  • Vollständiger Name wie in offiziellen Dokumenten vermerkt (Handelsblattauszug, Vereinsregistereintrag, …),
  • Scan eines offiziellen gültigen Dokumentes (Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug,….) aus dem die Existenz dieser juristischen Person hervorgeht (Format: PDF, PNG, JPG oder JPEG),
  • Anschrift,
  • E-Mailadresse, Telefonnummer,
  • Name des Versicherers und Nummer der Versicherungspolice
  • Nur eine e-ID pro Person

Verwechseln Sie bitte nicht den Begriff juristische Personen mit einer gewerblichen Tätigkeit. Sowohl juristische als auch natürliche Personen können gewerblich tätig sein. Die gewerbliche Tätigkeit hat nichts mit der hier erforderlichen Einordnung bei der Registrierung als UAS-Betreiber zu tun.

Gebühren

Die Registrierung als Betreiber eines UAS für den Betrieb in den Betriebskategorien "offen" und "speziell" nach §66a LuftVG ist gebührenpflichtig.

  • Für die Registrierung als natürliche Person werden Gebühren in Höhe von 20,00€ erhoben.
  • Für die Registrierung als juristische Person werden Gebühren in Höhe von 50,00€ erhoben.

Weitere Informationen zur Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) finden Sie in den unten aufgeführten Links.

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Das Wichtigste zu personenbezogenen Daten in Kürze

  • Nach europäischem Recht und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind personenbezogene Daten all jene Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder zumindest beziehbar sind und so Rückschlüsse auf deren Persönlichkeit erlauben.
  • Besondere personenbezogene Daten umfassen Informationen über die ethnische und kulturelle Herkunft, politische, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gesundheit, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit. Sie sind besonders schützenswert.
  • Betroffene haben vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten ist mithin nur unter Zustimmung des Betroffenen zulässig.

Mehr zum Thema personenbezogenen Daten

Biometrische Daten Bürger-ID Fingerprint device Identitätsnachweis Telefonnummer Fotografien von Personen Verfahrensverzeichnis Standortdaten Datenschutz bei Drohnennutzung

Personenbezogene Daten: Definition nach BDSG und DSGVO

Welche der folgenden Angaben gehören zu den persönlichen Daten einer Person UAS?
Personenbezogene Daten: Beispiele sind etwa all jene Informationen, die sich auf Anschrift, Alter und Geburtsort einer natürlichen Person beziehen.

  • Personenbezogene Daten: Definition nach BDSG und DSGVO
    • Beispiele für personenbezogene Daten
  • Warum müssen personenbezogene Daten geschützt werden?
    • Spezifische Ratgeber zum Missbrauch von personenbezogenen Daten
    • Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Personenbezogene Daten: Wichtige Rechte der Betroffenen
    • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    • Auskunftsrecht
    • Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten

Welche der folgenden Angaben gehören zu den persönlichen Daten einer Person UAS?
Was versteht man unter personenbezogenen Daten?

Der Datenschutz soll als Teilbereich des allgemeiner gefassten Bereichs der Datensicherheit spezifische Datensätze vor Missbrauch und unbefugtem Zugriff bewahren: personenbezogene Daten.

Die entsprechenden Datenschutzbestimmungen finden sich zum einen im Bundesdatenschutzgesetz, zum anderen jedoch noch maßgeblicher in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese wird ab Mitte 2018 für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich. Sowohl das BDSG, die DSGVO als auch die zahlreichen Landesgesetze zum Datenschutz enthalten Defintitionen zu einzelnen Begrifflichkeiten, auf die sich die Texte beziehen.

Die Definition des Begriffs „personenbezogene Daten“ gleicht sich entsprechend. Aber welche Daten genau sind personenbezogen? Grundsätzlich sind alle Daten, die sich einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zuordnen lassen. Natürliche Person ist ein jeder Mensch in seiner Funktion als Träger von bestimmten Rechten und Pflichten.

Die DSGVO erweitert diese allgemeine Definition noch ein wenig: Personenbezogene Daten sind hiernach Angaben, die bei Zuordnung zu einer natürlichen Person Einblicke ermöglichen in deren physische, physiologische, genetische, psychische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität (Artikel 4 Ziffer 1 DSGVO). Aber welche personenbezogene Daten gibt es nun im Einzelnen?

Beispiele für personenbezogene Daten

Die Arten personenbezogener bzw. auf Personen beziehbarer Daten sind zahlreich. Eine abschließende Zusammenfassung lässt sich kaum bewältigen. Im Folgenden jedoch eine Liste entsprechender Werte, die einen ersten Eindruck davon verleihen soll, was alles unter personenbezogene Daten fällt:

Welche der folgenden Angaben gehören zu den persönlichen Daten einer Person UAS?
Was sind personenbezogene Daten im Sinne des BDSG?

  • allgemeine Personendaten (Name, Geburtsdatum und Alter, Geburtsort, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usf.)
  • Kennnummern (Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Nummer bei der Krankenversicherung, Personalausweisnummer, Matrikelnummer usf.)
  • Bankdaten (Kontonummern, Kreditinformationen, Kontostände usf.)
  • Online-Daten (IP-Adresse, Standortdaten usf.)
  • physische Merkmale (Geschlecht, Haut-, Haar- und Augenfarbe, Statur, Kleidergröße usf.)
  • Besitzmerkmale (Fahrzeug- und Immobilieneigentum, Grundbucheintragungen, Kfz-Kennzeichen, Zulassungsdaten usf.)
  • Kundendaten (Bestellungen, Adressdaten, Kontodaten usf.)
  • Werturteile (Schul- und Arbeitszeugnisse usf.)
  • u. v. m.

Daneben existieren auch noch besondere personenbezogene Daten, die eines erhöhten Schutzes bedürfen. Die Vorschriften zur Sammlung und Verarbeitung solcher Daten sind wesentlich strenger. Solche besondere Kategorien personenbezogener Daten sind gemäß § 46 Ziffer 14 a-e BDSG-neu (vgl. auch Artikel 4, 9 DSGVO):

  • „Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen,
  • genetische Daten,
  • biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person,
  • Gesundheitsdaten und
  • Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung;“

In der folgenden grafischen Übersicht erhalten Sie noch einmal einen kompakten Überblick über die unterschiedlichen Formen von personenbezogenen Daten – von den allgemeinen Personendaten über wichtige Kennnummern, Bankdaten, Onlinedaten, Besitzmerkmalen bis hin zu Werturteilen, sachlichen Verhältnissen sowie Kunden- und bestimmbaren Daten. Diese Kategorien sind durch einzelne Beispiele näher erläutert.

Welche der folgenden Angaben gehören zu den persönlichen Daten einer Person UAS?
Was sind personenbezogene Daten? Erhalten Sie einen Überblick in unserer Grafik.

Warum müssen personenbezogene Daten geschützt werden?

In Zeiten der weltweiten Verknüpfung über das Internet ist die Angst vor dem „gläsernen Menschen“ omnipräsent. Welche Daten können Behörden aus meiner Kommunikation erfassen? Wie kann ich die Kontrolle über die zu meiner Person gespeicherten Daten behalten?

Welche der folgenden Angaben gehören zu den persönlichen Daten einer Person UAS?
Datenschutz: Personenbezogene Daten sind besonders schützenswert.

Fakt ist: Viele Personen gehen auch heute noch oftmals zu leichtfertig mit der Herausgabe personenbezogener Daten um – häufig aus dem Unwissen heraus, wie wertvoll diese für einzelne Unternehmen und Behörden sein können. Weltweit agierende Datenkraken wie zum Beispiel Google und Facebook sammeln die Daten über die Aktivitäten der Nutzer aus World Wide Web.

Diese Stammdaten (von den Standortdaten über Angaben zum Kaufverhalten bis hin zu Kontakten) nutzen sie meist für die Schaltung von individualiserter Werbung für den jeweiligen User. Und darüber erwirtschaften sie letztlich jährlich Gewinne in Millionenhöhe. Personenbezogene Daten sind also bares Geld wert.

Daneben aber kann der Missbrauch dieser sensiblen Angaben auch strafrechtliche Relevanz haben: Kriminelle können Bankdaten abgreifen und so unbefugt auf Konten zugreifen, mit Personal- oder Ausweisnummern können falsche Dokumente erstellt und verkauft werden und und und.

Der Missbrauch personenbezogener Daten hat also oftmals einen wirtschaftlichen Hintergrund.

Deshalb bedarf es beim Umgang mit personenbezogenen Daten – ob im Unternehmen oder einer Behörde – einer erhöhten Sorgsamkeit. Unternehmen und öffentliche Stellen, die derlei Datenschätze sammeln, speichern und verarbeiten müssen diese entsprechend vor unbefugten Zugriffen schützen. Zudem dürfen auch nicht alle Daten zu jedwedem Zweck verarbeitet oder gespeichert – und schon gar nicht weitergegeben – werden.

Spezifische Ratgeber zum Missbrauch von personenbezogenen Daten

Adresshandel Datenhandel Phishing Identitätsdiebstahl

Umgang mit personenbezogenen Daten

Nicht jedes Unternehmen darf einfach freimütig alle Daten sammeln, die ihm zwischen die Finger kommen. Wenn es zulässig ist, dass diese oder jene öffentliche oder nichtöffentliche Stelle Daten sammelt und verarbeitet, muss Sie den Datenschutz gewährleisten. Das bedeutet:

  • Die Mitarbeiter, die in der Datenverarbeitung tätig sind, müssen über das Datengeheimnis belehrt werden und bedürfen einer datenschutzrechtlichen Schulung im Umgang mit den Datensätzen.
  • Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist regelmäßig – und ohne Zustimmung des Betroffenen – nicht zulässig. Ist es in Ausnahmefällen gestattet, muss die Übermittlung verschlüsselt sein und die Daten müssen abgetrennt voneinander übermittelt werden. So soll am Ende zunächst das unrechtmäßige Abgreifen verhindert, zum anderen aber auch unterbunden werden, dass Datensammlungen zu einer Person zu viele Informationen über den Betroffenen preisgeben.
  • Die Speicherung personenbezogener Daten bedarf erhöhter Sicherheitsmaßnahmen. Das meint nicht nur passwortgeschützte Arbeitsplätze und Datenbänke, sondern vor allem auch angemessene Verschlüsselungsprogramme und höchstwirksame Maßnahmen zur Unterbindung einer Infiltrierung durch Schadsoftware (Antivirenprogramme, Firewall usf.). Unter Umständen müssen die Stellen personenbezogene Daten auch anonymisieren, den Bezug zu einer bestimmten oder bestimmbaren Person etwa aufheben.
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss immer zweckgebunden erfolgen. Ist der Zweck erfüllt, müssen die Angaben gelöscht oder vor einem weiteren Zugriff geschützt werden. Diesem Zweck muss der Betroffene zudem eindeutig zugestimmt haben.
  • Die Pflicht zur Löschung personenbezogener Daten besteht regelmäßig, sobald die Daten nicht mehr benötigt werden bzw. die Zweckgebundenheit aufgelöst ist. Zudem verjährt die ein oder andere Eintragung von Daten in regelmäßigen Abständen (etwa bei der Schufa-Auskunft). Auch unrechtmäßig gespeicherte Daten müssen umgehend sicher gelöscht werden.

Personenbezogene Daten: Wichtige Rechte der Betroffenen

Welche der folgenden Angaben gehören zu den persönlichen Daten einer Person UAS?
Laut Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten nur unter strengen Voraussetzungen gespeichert werden.

Betroffene, deren Daten gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden, haben zahlreiche Rechte. Personenbezogene Daten sind nämlich gewissermaßen auch als Eigentum der jeweiligen natürlichen Person aufzufassen. Die drei wichtigsten Rechte betreffen die Selbstbestimmung, den Auskunftsanspruch und die Löschung von Daten.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Im sogenannten Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 gelangte das Bundesverfassungsgericht zu der Einschätzung, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung grundsätzlich in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte hineinfalle. Diese wiederum sind eindeutig durch Artikel 1 des Grundgesetzes geschützt.

Nach diesem Urteil – und so wurde es auch im BDSG und der DSGVO festgelegt – dürfe das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nur in einem eng gesteckten gesetzlichen Rahmen eingeschränkt werden. Diese Einschränkungen enthalten staatliche und europäische Rechtsgrundlagen.

Die wichtigste Regelung, die in Bezug auf personenbezogene Daten zu nennen ist: Jeder Betroffene muss in die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu einem bestimmten Zweck zustimmen. Mit Inkrafttreten der DSGVO 2018 genügt hierbei nicht mehr nur ein Stillschweigendes Einverständnis durch das Akzeptieren der Datenschutzerklärung. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben werden, wenn der Betroffene aktive Zustimmung zu dem Vorgang erteilt.

Das bedeutet aber auch: Hier sind auch die Menschen selbst in der Pflicht. Sie sollten grundsätzlich bedachter mit der Freigabe solch persönlicher Informationen umgehen und auch selbst Vorkehrungen treffen, um den Missbrauch personenbezogener Daten zu unterbinden.

Auskunftsrecht

Welche der folgenden Angaben gehören zu den persönlichen Daten einer Person UAS?
Besondere Arten personenbezogener Daten sind z. B. Angaben über religiöse oder politische Ansichten.

Nach §§ 19 und 34 sind Betroffene befugt, die zu ihrer Person gespeicherten Daten bei Unternehmen und Behörden einzusehen. Die öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen sind im Gegenzug zur Auskunft verpflichtet. Das ist besonders in Bezug auf die Auskunft über bei Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa hinterlegten Daten, die die Bonität einer Person betreffen. Hier haben Betroffene sogar einmal jährlich den Anspruch darauf, kostenlose Auskunft zu erhalten.

Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten

Falsche, veraltete, widerrechtlich gespeicherte oder weitergegebene personenbezogene Daten müssen von den Datensammlern rechtzeitig gesperrt, berichtigt oder gänzlich gelöscht werden. Die Betroffenen haben das Recht darauf, diese Vorgänge einzufordern, wenn ein Verstoß gegen den Datenschutz diesbezüglich festzustellen ist.

Welche der folgenden Angaben gehören zu den persönlichen Daten einer Person UAS?
Welche der folgenden Angaben gehören zu den persönlichen Daten einer Person UAS?
Welche der folgenden Angaben gehören zu den persönlichen Daten einer Person UAS?
Welche der folgenden Angaben gehören zu den persönlichen Daten einer Person UAS?
Welche der folgenden Angaben gehören zu den persönlichen Daten einer Person UAS?
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Welche der folgenden Angaben gehören zu den persönlichen Daten einer Person UAS?
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Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen Kategorie?

Unter die spezielle Kategorie fällt ein UAS, wenn es eines der folgenden Kriterien erfüllt: das Gewicht überschreitet 25 kg, der Betrieb erfolgt oberhalb von 120 m AGL oder in speziellen Lufträumen oder. der Betrieb erfolgt außerhalb der direkten Sichtverbindung – auf Englisch Beyond Visual Line of Sight (BVLOS).

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS FPV?

Damit dein Vorhaben in die offene Kategorie fällt, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Drohne fällt in eine definierte Drohnen-Klasse oder wurde privat hergestellt oder wurde vor dem 01.01.2023 in den Verkehr gebracht. Die Drohne wiegt weniger als 25 Kilogramm.

Was bedeutet Security Drone?

Beim Drohnen Betrieb bedeutet der Begriff „Security“ den Schutz vor vorsätzlichen Beeinträchtigungen.

Wer ist dafür verantwortlich aktuelle und für den Flug?

Jedes Land ist gesetzlich verpflichtet, für die Luftfahrt und den Durchflug des Luftraums bestimmte Informationen bereitzustellen. Diese Informationen werden in einer Luftfahrtkarte von jedem Staat veröffentlicht und können käuflich erworben werden. Die Gültigkeit beträgt in der Regel ein Jahr.