Welche lohnsteuerklasse für gleichen verdienst

Die Steuerklassen beeinflussen, wie viel von Ihrem Bruttogehalt netto übrig bleibt. Wer in welcher Steuerklasse ist, hängt vom Familienstand ab. Die Einordnung erfolgt durch das Finanzamt – verheiratete Arbeitnehmer haben dabei eine Wahlmöglichkeit. Denn: Die Lohnsteuerklassen unterscheiden sich deutlich voneinander! Wir erklären, welche Steuerklassen es gibt, in welche Sie fallen und was das für Sie bedeutet…

Inhalt (bitte aufklappen)

  • Steuerklassen Tabelle
  • Übersicht der sechs Steuerklassen
  • Steuerklasse 1 (ledig / geschieden – ohne Kind)
  • Steuerklasse 2 (alleinerziehend)
  • Steuerklasse 3 (verheiratet mit höherem Einkommen)
  • Steuerklasse 4 (verheiratet mit gleichem Einkommen)
  • Steuerklasse 5 (verheiratet mit niedrigerem Einkommen)
  • Steuerklasse 6 (Zweit- oder Nebenjob)
  • Steuerklassen für Ehepaare
  • Steuerklassen Rechner
  • Steuerklassen ändern
  • Wofür gibt es Steuerklassen?

Steuerklassen Tabelle

Durch die Lohnsteuerklassen wird die Höhe steuerlicher Abzüge vom Gehalt bemessen. Ihre Steuerklasse wirkt sich auf die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer aus. Welche Lohnsteuerklasse für Sie gilt, orientiert sich an Ihrem Familienstand. Unsere Steuerklassen Tabelle zeigt die Übersicht:

Steuerklasse Für wen?
1 Ledig, verwitwet oder geschiedene
2 Alleinerziehend
3 Verheiratet (mehr Gehalt oder Alleinverdiener/in)
4 Verheiratet (gleiches Gehalt)
5 Verheiratet (weniger Gehalt)
6 Für Nebenjobs

Übersicht der sechs Steuerklassen

Wer wissen will, welche Steuern in welcher Höhe er zahlt, muss seine Steuerklasse kennen. Insgesamt gibt es sechs Klassen – ein Blick auf die Gehaltsabrechnung reicht, um die eigene zu erfahren. Doch was bedeuten die einzelnen Lohnsteuerklassen? Wir zeigen die wichtigsten Informationen in der Übersicht:

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Welche lohnsteuerklasse für gleichen verdienst

Steuerklasse 1 (ledig / geschieden – ohne Kind)

Diese Steuerklasse ist die häufigste in Deutschland. Jeder Single und alle unverheirateten Arbeitnehmer ohne Kind fallen in diese Lohnsteuerklasse. In dieser Klasse sind die Abgaben besonders hoch, da weniger Freibeträge genutzt werden können. Gerechtfertigt wird dies mit geringeren zusätzlichen Belastungen im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern.

Freibeträge in Steuerklasse 1

  • Grundfreibetrag: 10.347 Euro
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.000 Euro
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
  • Kinderfreibetrag: 8.388 Euro
  • Vorsorgepauschale je nach Bruttolohn

Steuerklasse 2 (alleinerziehend)

Ziehen Sie mindestens ein Kind im Haushalt auf und haben Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag, können Sie Steuerklasse 2 beantragen. Die zusätzlichen Belastungen werden (zum Teil) durch den Alleinerziehendenentlastungsbetrag ausgeglichen.

Freibeträge in Steuerklasse 2

  • Grundfreibetrag: 10.347 Euro
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.000 Euro
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
  • Kinderfreibetrag: 8.388 Euro
  • Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende: 4.008 Euro (240 Euro für jedes weitere Kind)
  • Vorsorgepauschale je nach Bruttolohn

Steuerklasse 3 (verheiratet mit höherem Einkommen)

Steuerklasse 3 ist bei verheirateten Paaren oder bei eingetragenen Lebenspartner möglich, wenn die Person Alleinverdiener/in ist oder der Ehepartner in Lohnsteuerklasse 5 eingestuft ist. Der Partner mit dem höheren Gehalt beantragt Klasse 3, weil hier die höchsten Freibeträge gelten. Vom höheren Einkommen bleibt monatlich mehr übrig – durch die Steuererklärung findet aber ein Ausgleich statt.

Freibeträge in Steuerklasse 3

  • Grundfreibetrag: 20.694 Euro
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.000 Euro
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
  • Kinderfreibetrag: 8.388 Euro
  • Vorsorgepauschale je nach Bruttolohn

Steuerklasse 4 (verheiratet mit gleichem Einkommen)

Mit der Eheschließung kommen Paare zunächst automatisch in diese Klasse. Die steuerlichen Abzüge entsprechen denen der Lohnsteuerklasse 1 – mit Ausnahme des Kinderfreibetrages, der gleichmäßig auf beide verteilt wird. Sinnvoll ist die Steuerklasse aber nur, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen. Durch die sogenannte Steuerklasse 4 mit Faktor können Nachzahlungen verhindert werden. Bei Gehaltsunterschieden lohnt sich in Wechsel in die Klassen 3 und 5.

Freibeträge in Steuerklasse 4

  • Grundfreibetrag: 10.347 Euro
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.000 Euro
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
  • Kinderfreibetrag: 4.194 Euro
  • Vorsorgepauschale je nach Bruttolohn

Steuerklasse 5 (verheiratet mit niedrigerem Einkommen)

Ehepartner mit keinem oder deutlich geringerem Einkommen, fallen in Steuerklasse 5, wenn der besserverdienende Partner in Lohnsteuerklasse 3 ist. In dieser fallen sehr hohe Abzüge an. Bei deutlichen Gehaltsunterschieden bleibt so monatlich das meiste Netto. Durch den Lohnsteuerjahresausgleich sind letztlich die Steuerabgaben aber identisch – bisher gesparte Lohnsteuer muss dann nachgezahlt werden.

Freibeträge in Steuerklasse 5

  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.000 Euro
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
  • Vorsorgepauschale je nach Bruttolohn

Steuerklasse 6 (Zweit- oder Nebenjob)

Die anderen Lohnsteuerklassen bestimmt der Familienstand – Steuerklasse 6 richtet sich nach der Anzahl der Jobs. Übt ein Steuerpflichtiger einen Zweitjob (oder weitere Nebenjobs) aus, gilt für diese automatisch Lohnsteuerklasse 6. In dieser gibt es keine Freibeträge, die Abgabenlast ist am höchsten.

Freibeträge in Steuerklasse 6

  • Keine Freibeträge

Steuerklassen für Ehepaare

Ehepaare stehen nach der Hochzeit vor der Entscheidung: Welche Steuerklassenkombination soll gewählt werden? Es stehen drei Möglichkeiten für verheiratete Arbeitnehmer und eingetragene Lebenspartnerschaften zur Wahl:

Steuerklassen 3 und 5

Der Besserverdiener erhält die Steuerklasse 3, der andere die Steuerklasse 5. Diese Steuerklassen für Ehepaare maximieren das monatliche Netto. Die Variante lohnt sich aber nur bei nennenswerten Gehaltsunterschieden.

Steuerklasse 4

Nach der Hochzeit ist dies zunächst der Standard. Sie können auf Antrag die Steuerklasse ändern. Sind die beiden Einkommen fast identisch oder nur geringfügig unterschiedlich, sollten Ehepaare in Steuerklasse 4 bleiben.

Steuerklasse 4 mit Faktor

Durch das Faktorverfahren werden die Abzüge genauer ermittelt, so kann eine mögliche Nachzahlung beim Lohnsteuerjahresausgleich verhindert werden. Die Lohnsteuerabgaben orientieren sich an der zu erwartenden Jahresschuld, die vom Finanzamt errechnet wird.

Wann lohnt sich Steuerklasse 3 und 5?

Als Faustregel gilt: Verdient ein Partner mindestens 60 Prozent des Gesamteinkommens, kann ein Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5 lohnenswert sein. Im Zweifelsfall sollten Sie sich bei einem Steuerberater informieren.

Kein tatsächlicher Steuervorteil

Je nach Kombination erhalten Sie monatlich ein besseres Nettogehalt. Zahlen Sie aufs Jahr jedoch zu wenig Lohnsteuer, droht eine Nachzahlung. Andersherum ist auch eine ungünstige Steuerklassenkombination kein langfristiger Nachteil. Zu viel gezahlte Abzüge erhalten Sie nach der Steuererklärung zurück.

Steuerklassen Rechner

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Da in erster Linie der Familienstand die Einordnung bestimmt, können Sie Ihre Steuerklasse ändern, wenn sich Ihre Lebensumstände geändert haben. Eine vollkommen freie Wahl, um die geringsten Abgaben zu haben, gibt es somit nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie aber die Chance, Ihre Steuerklasse zu ändern:

  • Hochzeit

    Wer bisher in Steuerklasse 1 oder 2 war, wechselt in eine der Lohnsteuerklassen für Ehepaare. Der Wechsel in die Kombination 4/4 erfolgt durch das Finanzamt. Wollen Sie eine andere Kombination, müssen Sie die Steuerklasse ändern.

  • Trennung, Scheidung, Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Bei einer Trennung werden Sie wieder Steuerklasse 1 eingeordnet – in Klasse 2, wenn Sie dann alleinerziehend sind. In Trennungsjahr, in dem Paare überprüfen, ob sie die Scheidung durchführen wollen, können Sie vorläufig in den bisherigen Steuerklassen verbleiben.

  • Geburt

    Ledige Arbeitnehmer können nach einer Geburt in Steuerklasse 2 wechseln. Das bringt durch geringere Abzüge steuerliche Vorteile. Bei Verheirateten kann ein Wechsel sogar schon im Jahr vor der Geburt sinnvoll sein. Grund: Elterngeld und Mutterschaftsgeld richten sich nach dem Nettogehalt 12 Monate vor der Geburt.

  • Tod des Ehepartners/Lebenspartners

    Stirbt der Ehepartner ist kein sofortiger Wechsel notwendig. Im Todesjahr und dem darauffolgenden Jahr können Sie in Steuerklasse 3 verbleiben. Existieren minderjährige Kinder, kommt eventuell ein Wechsel in Steuerklasse 2 infrage. Nach dieser Übergangszeit werden Sie wieder als ledige Person behandelt und in Steuerklasse 1 (mit Kind in 2) eingeordnet.

  • Verändertes Einkommen

    Die Steuerklassen ändern sich nicht automatisch, weil jemand einen Gehaltssprung macht. Ledige bleiben unabhängig vom Einkommen in Steuerklasse 1. Sind Sie verheiratet und kommt es nach einer Gehaltserhöhung zu deutlichen Gehaltsunterschieden, empfiehlt sich ein Wechsel. Nicht empfehlenswert ist ein Wechsel hingegen bei Paaren, wenn ein Partner arbeitslos wird – die eingesparten Steuern werden beim Arbeitslosengeld abgezogen.

Wie kann ich die Steuerklasse ändern?

Wenn Sie Ihre Steuerklasse ändern wollen, müssen Sie einen Antrag beim Finanzamt bis zum 30. November für das laufende Jahr stellen. Dafür benötigen Sie das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“. Vergessen Sie nicht das Familienstammbuch als Nachweis, sofern Sie gerade erst verheiratet sind.

Wofür gibt es Steuerklassen?

Nach deutschem Steuerrecht wird auf alle Einkünfte eine Steuer erhoben, die sogenannte Einkommenssteuer. Hierfür ist unerheblich, ob Sie Einkünfte erhalten aus…

  • nichtselbständiger Arbeit (Angestelltenverhältnis),
  • selbständiger Arbeit (beispielsweise als Freiberufler),
  • Zinsen und Dividenden aus Sparguthaben oder
  • Mietzahlungen von Immobilien.

Eine spezielle Erhebungsform der Einkommenssteuer ist die Lohnsteuer, die bei nichtselbständiger Arbeit anfällt. Selbstständige unterliegen nicht der Lohnsteuerpflicht. Sie werden in keine der oben genannten Steuerklassen eingeordnet.

Bedeutung der Lohnsteuerklassen

Wie hoch die Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ausfallen, wird von den einzelnen Steuerklassen bestimmt. Um die Lohnsteuer korrekt berechnen zu können, richtet sich Ihr Arbeitgeber nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen („Elstam“, auch elektronische Lohnsteuerkarte genannt). Individuelle Kriterien wie der Familienstand und etwaige Freibeträge werden direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Hierbei handelt es sich letztlich aber erst um eine grobe Einschätzung. Welche Abgaben tatsächlich erforderlich sind oder was Sie gegebenenfalls erstattet bekommen, wird mit der Steuererklärung ermittelt.

Wirkt sich Arbeitslosigkeit auf die Steuerklasse aus?

Ein Jobverlust und auch der Bezug von Arbeitslosengeld wirken sich NICHT auf Ihre Steuerklasse aus. Schließlich ändert sich nicht Ihr Familienstand, der die Eingruppierung bestimmt. Das kann je nach Konstellation ein Problem sein.

Wird der besserverdienende Ehepartner arbeitslos, wäre theoretisch ein Wechsel des bis dahin Geringverdieners sinnvoll. Praktisch macht die Agentur für Arbeit einen Strich durch die Rechnung: Wird in eine andere Steuerklasse gewechselt, fallen im Gegenzug die Zahlungen des Arbeitslosengeldes geringer aus – darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe hin.

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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Welche Steuerklasse wenn man gleich verdient?

Verdienen beide Ehepartner ähnlich viel Geld, können sie in der Steuerklasse 4 bleiben – sie müssen also keine Veränderung beim Finanzamt beantragen. Bei dieser Wahl zahlt jeder Partner seine Lohnsteuer in gewohnter Höhe.

Welche Steuerklasse bei gemeinsamer Veranlagung?

Die Zusammenveranlagung für die Einkommenssteuer ist für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner möglich. Diese befinden sich in der Regel in der Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4.

Wann Steuerklasse 4 4 oder 3 5?

Steuerklassenwechsel für Verheiratete. Nach der Heirat ordnet euch das Finanzamt automatisch in die Steuerklasse 4 ein. Diese ist die richtige Wahl, wenn ihr ein fast gleich hohes Einkommen habt. Wenn du und dein*e Partner*in unterschiedlich viel verdient, ist ein Wechsel in die Kombination 3/5 sinnvoll.

Wann lohnt sich Steuerklasse 4 und 4?

Wann lohnt sich die Steuerklasse 4? Steuerklasse 4 lohnt sich, wenn die Ehepartner in etwa gleich viel verdienen. Ab einem Gehaltsverhältnis von 40 zu 60 Prozent ist die Steuerklassenkombination 5/3 geeignet, um den Nettomonatsverdienst zu erhöhen.