Welche Rechtsschutzversicherung nimmt mich nach Kündigung

Wenn die Rechtsschutzversicherung von sich aus den Vertrag kündigt, kann dies für den Kunden ungünstige Konsequenzen haben. Doch der sollte einen Rausschmiss nicht einfach so hinnehmen.

Die Reaktion der Rechtsschutzversicherung ließ nicht lange auf sich warten: Nachdem sie für einen Privatkunden zwei Schadensfälle mit hohen Gerichts- und noch höheren Anwaltskosten zu regulieren hatte, zog sie die Reißleine. Sie schickte dem Kunden per Post die Kündigung des Vertrags. Der fiel aus allen Wolken, als er den Brief las, und fragte sich, ob das überhaupt zulässig ist. Fakt ist: Nicht nur der Kunde, auch der Versicherer darf eine Rechtsschutzpolice kündigen.

Es gibt zum einen die ordentliche Kündigung. Sie kann sowohl vom Versicherer als auch vom Versicherungsnehmer zum Ablauf der Vertragsdauer ausgesprochen werden. Daneben gibt es die außerordentliche Kündigung im Schadenfall. Auch hier können beide Vertragsparteien kündigen - und zwar dann, "wenn mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sind und für diese Versicherungsschutz bestand", sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

Versicherer wollen Bestände bereinigen

Eine Begründung, warum die Police gekündigt wird, ist nicht nötig. Die außerordentliche Kündigung muss der Versicherer spätestens nach einem Monat aussprechen, nachdem er die Leistungspflicht für den zweiten Versicherungsfall bestätigt hat. Der Verbraucher sollte immer möglichst zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, schließlich hat er bis dahin auch Beiträge gezahlt, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Kündigt der Kunde, wird die Kündigung wirksam, sobald sie dem Versicherer zugeht. Kündigt der Versicherer, tritt sie vier Wochen, nachdem der Kunde sie erhalten hat, in Kraft.

"Möglich ist auch, dass Rechtsschutzversicherungen Altverträge mit heute nicht mehr üblichen Inhalten, wie etwa Streit um Kapitalanlagen, kündigen", erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Auf diese Weise wollen Versicherer oft ihre "Bestände bereinigen". Wegen der Kündigung also dann ausgerechnet gegen die Versicherung klagen, die einen vor den Kosten eines Rechtsstreits schützen soll?

Weidenbach rät davon ab. Gegen die außerordentliche Kündigung einer Police kann man sich zwar vor Gericht wehren. Günstiger und schneller als ein Prozess ist es aber aus Sicht der Verbraucherschützerin, den Ombudsmann für Versicherungen einzuschalten.

Grundsätzlich gilt: "Hat der Versicherer einen Kunden rausgeworfen, dann könnte er Probleme bei einem neuen Anbieter bekommen", sagt Michael Sittig von der Stiftung Warentest in Berlin. Denn die Versicherer fragen bei der Antragstellung, wie der Vorvertrag beendet wurde. Wer dann angeben muss, gekündigt worden zu sein, bekommt möglicherweise keinen Vertrag bei einem neuen Anbieter.

"Liegt die Kündigung des Versicherers bereits auf dem Tisch, sollte der Kunde um ihre Rücknahme bitten und anbieten, selbst zu kündigen", empfiehlt Weidenbach. Trotzdem kann es aber bei der Suche nach einem neuen Versicherer - laut GDV gibt es knapp 50 Rechtsschutzversicherer in Deutschland - Probleme geben. Nämlich dann, wenn es teure Schadensfälle in der Vergangenheit gab. Kunden sollten an dieser Stelle keinesfalls schummeln. Ansonsten kann der neue Versicherer vom Vertrag zurücktreten.

Lohnt die Police noch?

"Liegen ein oder mehrere Vorschäden vor, wird der Versicherer in der Regel Details zum Schadenverlauf erfragen und dies in seinem Angebot berücksichtigen", sagt Jarosch. Mit anderen Worten: Der Kunde muss womöglich höhere Beiträge zahlen. Es gibt aber noch eine weitere Vorgehensweise, falls der Versicherer dem Kunden kündigt. Das ist eine sogenannte Vertragssanierung. Der Kunde bleibt bei seinem Anbieter. Allerdings wechseln die Konditionen. Das kann eine Selbstbeteiligung sein oder auch ein Ausschluss von Leistungen.

So kann zum Beispiel vereinbart werden, dass der Rechtsschutz sich nicht länger auf sämtliche Lebensbereiche erstreckt, sondern nur noch auf ausgewählte Risiken - etwa nur Verkehrsrechtsschutz, aber nicht mehr für berufliche Angelegenheiten und bei Mietrechtsstreitigkeiten. Falls Versicherer nicht von sich aus eine Vertragssanierung anbieten, sollten Kunden ihn darauf ansprechen. "Wie die einzelnen Versicherer hier letztendlich reagieren, hängt von der jeweiligen Geschäftspolitik ab", so Jarosch.

Wird eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart, sollte der Kunde sich überlegen, ob sich für ihn unter dem Strich die Police überhaupt noch lohnt. Ein unbedingtes Muss ist eine Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen ohnehin nicht. Oft kommen andere Versicherungen, etwa eine bestehende Haftpflichtversicherung, für etwaige Prozesskosten in Schadensfällen auf. "Es gibt also mit Abstand wichtigere Policen als eine Rechtsschutzversicherung", betont Boss.

Welche Rechtsschutz bei Kündigung?

Die Kündigungsfrist einer Rechtsschutzversicherung beträgt in der Regel drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Nach mehreren Schäden innerhalb von zwölf Monaten haben Versicherung und Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Wie lange haftet Rechtsschutzversicherung nach Kündigung?

Nach den Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen (ARB), dort regelmäßig in § 4 Abs. 3 lit. b ARB, gilt für Versicherungsfälle nach Vertragsablauf eine Nachmeldefrist von drei Jahren. Dies gilt für ARB 94 (Bedigungen Stand 1994).

Wann fliegt man aus der Rechtsschutzversicherung?

Die Kündigungsfrist liegt in der Regel bei drei Monaten vor Ende des Vertrags. In der Rechtsschutzversicherung können sowohl Versicherter als auch Versicherer den Vertrag nach Leistungsfällen kündigen. Der Versicherte kann kündigen, wenn der Versicherer zu Unrecht den Versicherungsschutz abgelehnt hat.

Welche Rechtsschutzversicherung kann man sofort in Anspruch nehmen?

Generell gilt der Rechtsschutz einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sofort. Beim Privatrechtsschutz variiert dies dagegen zwischen 0 und 36 Monaten. Leistungen der Rechtsschutzversicherung, die Berufs- und Mietrechtsschutz einschließen, stehen häufig unmittelbar bereit.