Welche regeln gelten in der gastronomie in bayern

Corona-Regeln Was in Bayern ab heute gilt – die neue Verordnung im Überblick

In Bayern gelten ab heute, 4.3., neue Corona-Regeln: Was gilt aktuell neben Lockerungen für öffentliche Veranstaltungen laut Verordnung?

In Bayern gilt ab dem 4. März 2022 eine neue Corona-Verordnung. Unter anderem für Bars, Clubs und die Gastronomie werden die Regeln gelockert.

In Bayern gilt ab dem 4. März 2022 eine neue Corona-Verordnung. Unter anderem für Bars, Clubs und die Gastronomie werden die Regeln gelockert. © Foto: Collage: Matthias Balk, Sebastian Willnow, Sebastian Gollnow/alle dpa

  • Die Corona-Pandemie ist in Deutschland besser unter Kontrolle als vor einigen Wochen. Die Krankenhäuser sind in der Regel nicht überlastet
  • Auf dem letzten Corona-Gipfel wurden bundesweit gültige Lockerungen der Regeln ab März beschlossen
  • Welche Corona-Regeln werden in Bayern gelockert?

Schon am Freitagabend könnten sich die Tanzflächen in Bayern wieder füllen: Clubs und Diskotheken im Freistaat dürfen dann wieder unter 2G-plus-Bedingungen öffnen, kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch (2.3.) nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts an. Nach dem Beschluss des Ministerrats müssen Besucher zwar geimpft oder genesen sein sowie einen negativen Corona-Test vorweisen oder eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Dafür gibt es für sie aber keine Maskenpflicht mehr.

Auch in anderen Bereichen lockert der Freistaat entsprechend dem bei einer Bund-Länder-Runde im Februar beschlossenen Fahrplan. Für Hotel und Gastronomie gilt deshalb von Freitag an wieder 3G. Neben Geimpften und Genesenen dürfen also auch Menschen mit negativem Corona-Test wieder Hotels, Restaurants, Bars und Kneipen besuchen. Zudem wird die Kapazitätsgrenze bei Sportveranstaltungen von 50 auf 75 Prozent erhöht. Maximal erlaubt bleiben dort aber 25.000 Zuschauer, die weiter FFP2-Masken tragen müssen.

Nachrichten nach dem Tod oder QR-Codes auf dem Grabstein: So verändert sich die Trauerbranche

Gastronomie, Maskenpflicht, Clubs, 3G – das sind die neuen Corona-Regeln in Bayern

  • In der Gastronomie und in Hotels gilt die 3G-Regel. Im Restaurant ist auch 2Gplus möglich (siehe unten)
  • Das Gleiche gilt für alle anderen Beherbergungsbetriebe
  • Clubs und Diskos dürfen wieder aufmachen – es gelten die 2Gplus-Regel und keine Maskenpflicht
  • In Bars und Kneipen darf trotzdem nicht getanzt werden, auch laute Musik ist verboten
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen die Räumlichkeiten zu 75 Prozent ausgelastet werden. Es sind höchstens 25.000 Besucher zugelassen
  • Für den Sportunterricht entfällt die Maskenpflicht (gilt erst ab dem 7.3.)
  • In anderen Schulstunden müssen Kinder und Lehrer weiterhin eine Maske tragen

Alle Regeln, die zum 4.3.22 nicht gelockert werden, bleiben unverändert bestehen.

Corona Regeln Bayern: 2Gplus in der Gastronomie weiter möglich

Der Besuch von Gastronomie und Hotellerie wird von nun an ebenfalls einfacher. Entsprechend dem bei einer Bund-Länder-Runde im Februar beschlossenen Lockerungsfahrplan gilt in Hotels, Restaurants, Bars und Kneipen von Freitag an wieder 3G. Neben Geimpften und Genesenen dürfen also auch Menschen mit negativem Corona-Test zu Gast sein. Die Wirte können aber auch wie die Clubs und Diskotheken 2Gplus-Regeln anwenden. Das „schafft zusätzliche Flexibilität in der Gastronomie und setzt zugleich einen wichtigen Anreiz für das Impfen“, sagte Staatsminister Florian Herrmann (CSU) am Donnerstag. Wie merkur.de berichtet, wurde die 2Gplus-Möglichkeit am Mittwoch nachträglich in der neuen Verordnung ergänzt. Bei 2G+ entfällt die Maskenpflicht.

Wann gelten die neuen Corona-Regeln in Bayern?

Die neue Corona-Verordnung tritt heute, am Freitag, 4. März 2022 in Kraft. Ausgenommen ist die Maskenpflicht im Sportunterricht, sie wird erst zum Montag, 7. März aufgehoben.

Die seit Ende der Herbstferien 2021 an Schulen geltende Maskenpflicht fällt im Sportunterricht nach dem Kabinettsbeschluss erneut weg. Abseits der Sportstunden solle die Maskenpflicht an Schulen aber weiter gelten, sagte Söder. Die Staatsregierung hatte sie für Schüler Anfang Oktober 2021 gekippt, wenige Wochen später aber angesichts steigender Infektionszahlen vorläufig wieder eingeführt - und danach verlängert.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) betonte am Mittwoch, er hoffe, dass die Maskenpflicht an Schulen „bald auch im normalen Unterricht wegfällt“. Man bekomme dazu unterschiedliche Rückmeldungen. „Wir hoffen aber, dass die Infektionszahlen hergeben, dass wir diese nächsten Schritte bald gehen können.“

Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sprach in München von einer „anhaltend stabilen Infektionslage“. Die Situation in den Krankenhäusern sei „weiterhin beherrschbar“, die schrittweisen Lockerungen daher möglich.

Quarantäne Regeln in Bayern – das gilt für Infizierte und Kontaktpersonen

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums gelten in Bayern folgende Quarantäne-Regeln:

  • Wer ein positives Testergebnis erhält, muss sich sofort isolieren. Das gilt für PCR-Tests, Schnelltests und Selbsttests
  • Wer nach einem positiven Schnelltest ein negatives PCR-Testergebnis bekommt, darf die Isolation sofort verlassen
  • Nach einem positiven PCR-Test müssen sich die Infizierten zehn Tage isolieren, können sich aber schon nach sieben Tagen freitesten
  • Um sich freizutesten, muss man einen Schnelltest oder PCR-Test im Testzentrum machen lassen. Ein Selbsttest ist nicht zulässig
  • Enge Kontaktpersonen von positiv Getesteten müssen sich grundsätzlich zehn Tage in Quarantäne begeben – es gelten aber viele Ausnahmen
  • Personen, die die Booster-Impfung erhalten haben, müssen als Kontaktpersonen grundsätzlich nicht in Quarantäne
  • Das Gleiche gilt für Genesene, die mindestens einmal gegen Corona geimpft sind
  • Außerdem für doppelt Geimpfte und Genesene, die vor weniger als drei Monaten zum zweiten Mal geimpft wurden beziehungsweise sich infiziert haben
  • Grundsätzlich gilt: Wenn sich eine infizierte Person nicht mehr isolieren muss, endet auch für die Kontaktpersonen die Quarantäne
  • Sind die Kontaktpersonen noch Kinder, dürfen sie die Quarantäne nach fünf Tagen beenden

Schnelltest positiv – braucht man noch einen
PCR-Test?

Alb-Donau-Kreis/Kreis Neu-Ulm

Ruf nach bundesweit gültigen Corona-Regeln