Welche Rentenversicherung ist für mich zuständig Hamburg

Deutsche Renten­versicherung (DRV). Sie ist gesetzlich verpflichtet, Versicherte umfassend zu beraten, sodass sie ihren Renten­anspruch voll ausschöpfen können (§ 14 SGB I). Bei Fragen rund um Kontenklärung und Renten­antrag ist die DRV also stets die erste Adresse. Die Beratung ist kostenlos. Streiten Sie jedoch mit der Deutschen Renten­versicherung über einen Wider­spruch, können Sie andere Beratungs­angebote wahr­nehmen (siehe unten). Hier fallen Kosten an, die Ihnen bei Erfolg von der DRV erstattet werden müssen.

Sozial­verbände. Sie können Mitglied in einem Sozial­verband wie VdK oder SoVD werden. Das kostet monatlich zwischen 5,50 Euro und 8 Euro, je nach Landes­verband. Dafür erhalten Sie Beratung, Rechts­beistand und praktische Hilfe. Für einen Wider­spruch gegen einen Renten­bescheid fallen beim SoVD – je nach Landes­verband – weitere Kosten zwischen rund 22 Euro und 120 Euro an. Beim VdK richten sich die Kosten nach Bedürftig­keit des Mitglieds sowie Dauer der Mitgliedschaft. Sie betragen zwischen 15 Euro und 280 Euro. Die Landes­verbände veröffent­lichen die genauen Kosten auf ihren Internet­seiten.

Freiberufliche Rentenberater. Eine Beratung gegen Honorar gibt es bei freiberuflichen Rentenberate­rinnen und -beratern. Sie vertreten ihre Mandanten auch im Wider­spruchs­verfahren. Die Kosten für eine einfache Beratung zum Wider­spruch betragen rund 200 bis 300 Euro. Je komplizierter der Fall, desto teurer wird es. Schließen Sie vorher eine schriftliche Honorar­ver­einbarung mit dem Berater, in der seine Vergütung als Euro-Betrag steht. Eine Rentenberaterin in Ihrer Nähe finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Rentenberater.

Mit der zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Organisationsreform wurde die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten zugunsten eines einheitlichen Versichertenbegriffs aufgegeben. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung treten künftig einheitlich als "Deutsche Rentenversicherung" auf. Die BfA firmiert künftig zusammen mit dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger als "Deutsche Rentenversicherung Bund". Bundesknappschaft, Seekasse und Bundesbahnversicherungsanstalt werden zur "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See". Neben diesen beiden Bundesträgern gibt es noch die Regionalträger, die bisherigen Landesversicherungsanstalten. Bei ihnen wird "Deutsche Rentenversicherung" um die regionale Bezeichnung ergänzt. Die bisherigen Bezeichnungen sind zum 01.10.2005 weggefallen..

In Niedersachsen haben ab dem 01.10.2005 folgende beiden regionalen Rentenversicherungsträger ihren Sitz:

Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Hauptsitz
Lange Weihe 4/6
30880 Laatzen
Service-Tel.: 0511/829-4646
Tel.: 0511/829-0
Fax: 0511/829-2635
http://www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de

Nebensitz:
Kurt-Schumacher-Str. 20
38102 Braunschweig
Service-Tel.: 0531/7006-278
Tel.: 0531/7006-0
Fax: 0531/7006-425
http://www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de

Deutsche Rentenversicherung
Oldenburg-Bremen
Huntestr. 11
26135 Oldenburg
Service-Tel.: 0441/927-2727
Tel.: 0441/927-0
Fax: 0441/927-563
http://www.deutsche-rentenversicherung-oldenburg-bremen.de

Die Aufsicht über die vorgenannten Regionalträger obliegt dem

Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Referat 105
Gustav-Bratke-Allee 2
30169 Hannover
Tel.: 0511/120-5902
Fax: 0511/120-5997
E-Mail: [email protected]

Neben den obigen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme können Sie eine Beschwerde über die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig – Hannover und Oldenburg – Bremen auch über ein Onlineportal einreichen. Dieses erreichen Sie unter folgendem Link: https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/430?c=bc

Weitere und detailliertere Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung sind den Homepages der Deutschen Rentenversicherung Bund und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu entnehmen:

Bei den aufgeführten Dienstleistungen und Zuständigkeiten handelt es sich um typische Angaben für die gewählte Kategorie Rentenversicherung. Beachten Sie bitte auch den Beschreibungstext des gewählten Eintrages in Hamburg-Mitte!

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.

Träger der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.

Arten von Renten

Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.

Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung

Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.

Gesetzliche Grundlagen für die Deutsche Rentenversicherung

Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.

Wie finde ich heraus welche Rentenversicherung für mich zuständig ist?

Welcher Träger ist für mich zuständig? Am leichtesten lässt sich Ihr zuständiger Träger herausfinden, wenn Sie in der letzten Zeit Post von der Deutschen Rentenversicherung bekommen haben (zum Beispiel die jährliche Renteninformation, falls Sie über 27 Jahre alt sind und mindestens 5 Jahre über uns versichert waren).

Für wen ist Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig?

Der Bundesträger "Deutsche Rentenversicherung Bund" ist neben der Betreuung von Versicherten und Rentnern auch für die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben sowie die gemeinsamen Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung (z. B. Öffentlichkeitsarbeit) zuständig.

Wo muss ich meinen Rentenantrag hinschicken?

Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme.
10898 Berlin. Bundesland: Berlin..
Fax: 030 865 79-61179..

Wie kontaktiere ich meine Rentenversicherung?

Zentralrufnummer: 030 865 0 (Sie werden je nach Anliegen weiter verbunden; halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer und gegebenenfalls das Bearbeitungskennzeichen (BKZ) bereit.) Allgemeines Service-Telefon: 0800 1000 4800. Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung Bund: 0800 1000 480 70. Fax: 030 865 27240.