Wenn der chef fragt wie es einem geht

Wenn der chef fragt wie es einem geht

Gespräche mit Vorgesetzten, die dich über Kollegen ausfragen, können schnell unangenehm werden. Foto: CC0 / Pixabay / StartupStockPhotos

  • Wertungen sind das Problem
  • Lieber keine Klatsch-Quelle sein
  • Arbeitskollegen zu bewerten, ist in der Regel nicht Teil des Jobs
  • Allgemeine Auskunftspflicht besteht aber
  • Compliance ist was anderes
  • Whistleblower haben noch keinen nationalen Schutz

Egal ob am Cola-Automaten oder im direkten Gespräch, wenn sich Vorgesetzte über die Arbeit der anderen erkundigen, ist Vorsicht und Feingefühl gefragt. Gespräche mit Vorgesetzten, die dich über Kollegen ausfragen, können schnell unangenehm sein. Wie sollst du dich verhalten?

Lieber keine Klatsch-Quelle sein

Frage ist nicht gleich Frage: Wenn der Chef wissen will, wann der Kollege Geburtstag hat, wird sich daran wohl niemand stören. Weitere Möglichkeit: Der Vorgesetzte will wissen, womit ein Arbeitskollege, der gerade nicht anwesend ist, aktuell beschäftigt ist. Erster klarer Hinweis: Hat die Frage einen klaren und sachlichen Bezug zur Arbeit, es geht also nicht um Wertungen zur Person, dann ist das unproblematisch.

Geht es um persönliche Dinge einen Kollegen betreffend, wird die ganze Sache tatsächlich zu einer heiklen Gratwanderung für den Betroffenen. Verständlicherweise will man dem Arbeitgeber nicht direkt ins Gesicht sagen, dass man ihm keine Auskunft geben will, und ihn damit vor den Kopf stoßen. Auf der anderen Seite ist es im Hinblick auf ein ordentliches Verhältnis zu den Kollegen auch zu empfehlen, nicht zur Klatsch-Quelle zu werden.

Zweiter Hinweis: Diskrete Arbeitnehmer fahren insgesamt besser. Deshalb lieber ausweichend antworten oder notfalls schlicht schweigen, wenn der Arbeitgeber einen wirklich mit unangemessenen Fragen überrumpeln will. Ein solches Gespräch zeigt im übrigen eher die Schwäche der Führungskraft. Denn die Kollegen aushorchen ist ein No-Go.  

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Arbeitskollegen zu bewerten, in der Regel ist das nicht Teil des Jobs

Wer keine Führungsposition hat, zu dessen Aufgaben gehört es in der Regel auch nicht, Kollegen*innen zu beurteilen. Und falls doch, dann muss es dafür eine klare Weisung geben, die auch in der Arbeitseinheit bekannt ist.

Trotzdem kann es Fälle geben, in denen man verpflichtet ist, sich zu äußern. Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber ein besonders schutzwürdiges Interesse hat. Es sind üblicherweise die extremen Fälle: Aus der Kasse der Firma Geld weggekommen. Wenn es der Aufklärung dient, dann muss der Mitarbeiter antworten.

Dabei geht es ja nicht um eine Bewertung einer Person. Hat man selber auch nicht mehr als Vermutungen zu bieten, dann ist es ratsam zu schweigen. Auch Floskeln können weiterhelfen: 'Dazu möchte ich mich nicht äußern' oder 'Dazu kann ich mir kein Urteil erlauben'. 

Allgemeine Auskunftspflicht besteht aber

Jeder Beschäftigte hat eine allgemeine Auskunftspflicht zu seinem eigenen Arbeitsbereich. Jeder Mitarbeiter hat eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das heißt: Zur Aufklärung des Sachverhaltes kann der Chef auf eine Antwort pochen, solange es um sachliche und arbeitsbezogene Dinge geht.

Eine persönliche Beurteilung fällt aber auch hier nicht unter die Antwortpflicht. Führt das Verhalten eines Kollegen dazu, dass der Betriebsablauf gestört wird, dann ist es die Aufgabe des Arbeitgebers herauszufinden, woran das liegt. Eine Pflicht, 'schmutzige Wäsche' zu waschen, gibt es nicht.

Etwas anders gelagert ist der Fall, wenn es um Compliance-Verstöße geht. Der Begriff Compliance bedeutet wörtlich übersetzt die Erfüllung von Anforderungen; im engeren Sinne also Rechtskonformität und Einhaltung von Gesetz und Recht durch das Unternehmen und seine Mitarbeiter sowie "Integrität, Redlichkeit und Geschäftsethik". In vielen Betrieben ist jeder Mitarbeiter aufgerufen, ihm zur Kenntnis gelangende Compliance-Verstöße bzw. konkrete Verdachtsfälle zu melden. Meldepflichtige Verstöße kann es geben bei Diebstahl, Bestellungen, Korruption, Mobbing, Geldwäsche, Geschenken, Betrug usw.

Whistleblower haben noch keinen nationalen Schutz

Gammelfleisch, Abgasaffäre oder Betrug bei Corona-Hilfen – viele dieser Rechtsverstöße von Unternehmen kamen ans Licht, weil Whistleblower (Hinweisgeber) diese Skandale aufdeckten oder öffentlich machten. 

Whistleblower sind also Personen, die Informationen über Fehlverhalten, die sie in einem Arbeitskontext erhalten haben, innerhalb der betroffenen Organisation oder einer externen Behörde melden oder gegenüber der Öffentlichkeit offenlegen. Wer dies wagt, setzt aber nicht selten seinen Job aufs Spiel oder geht zumindest der Gefahr, berufliche Nachteile zu spüren. 

Um Menschen vor solchen Nachteilen zu schützen, hat der europäische Gesetzgeber die Whistleblower-Richtlinie geschaffen. Bis 17. Dezember 2021 hatten die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die Richtlinie in nationale Gesetze zu bringen. Deutschland hat dies nicht getan. Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP die "rechtssichere und praktikable Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie" festgelegt. Derzeit ist die nationale Fassung allerdings noch in Arbeit.

Warum sagt man wie geht es dir?

Laut Benjamin Langer, Sprachpsychologe an der Universität Würzburg, ist die Frage "Wie geht's?" ein sprachliches Ritual. Es gehe dabei um die Herstellung von Kommunikation und nicht um die Erwartung einer ehrlichen Antwort. "Wir nennen das phatisches Kommunikationsmittel. Also das Herstellen von Kommunikation."

Was darf der Chef nicht fragen?

Vorstellungsgespräch: Verbotene Fragen.
Manche Frage darf ein Arbeitgeber einem Bewerber nicht stellen. ... .
Schwangerschaft. ... .
Kinderwunsch bei Frauen. ... .
Religionszugehörigkeit, politische Gesinnung. ... .
Vorstrafen. ... .
Polizeiliches Führungszeugnis. ... .
Vermögensverhältnisse. ... .
Krankheiten..

Was Chefs nicht mögen?

Solche, die durch Fragen den anderen und dem Chef die Zeit rauben, ziehen die Produktivität nach unten. Mitarbeiter, die langsam arbeiten und viel fragen, Probleme nicht selbst lösen können und keine Verantwortung für ihren Arbeitsbereich übernehmen, leisten einen negativen Beitrag.

Wie geht es dir Antwort Chef?

Antworte mit „Passt schon" oder „Ich kann mich nicht beschweren", wenn du positiv und freundlich wirken möchtest. Du kannst auch sagen „Schon okay soweit" oder „Läuft alles". Diese Antworten sind eine gute Art eine positive Haltung gegenüber einem Kollegen, Kunden, Chef oder einer Bekanntschaft zu vermitteln.