Wenn nachbarn laut musik hören

Im Sommer sind die Tage wieder lang und wir haben Lust auf Grillabende mit unseren Freunden und Freundinnen. Da wird die Musik gerne mal etwas lauter gedreht. Aber darf ich das überhaupt?

Wer den Sommer nicht nur mit kühlen Getränken, sondern auch mit der entsprechenden Beschallung genießen möchte, sollte einiges beachten. Denn unter Umständen zieht man damit nicht nur den Ärger der Nachbarschaft auf sich, sondern zahlt auch ein saftiges Bußgeld. Aber, ab wann gilt Musik im eigenen Garten oder dem Balkon eigentlich als Lärmbelästigung und worauf muss ich achten, wenn ich im Sommer gerne mal im Freien meine Lieblings-Playlist aufdrehe?

Und was kann ich tun, wenn es die eigenen Anwohner mit der Lautstärke gerne mal übertreiben? Wie die einzelnen Regelungen aussehen, was erlaubt ist und was nicht, erklären wir euch.

Wie laut darf ich im Garten Musik hören?

Grundsätzlich gilt: Musik hören, Feiern und sogar das Fernsehen ist im Garten oder auf dem Balkon erlaubt. Aber: Um die Lärmbelästigung der Nachbarschaft zu vermeiden, ist jedoch die Lautstärke entscheidend.

Denn innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten darf Musik maximal auf Zimmerlautstärke aufgedreht werden. Doch was bedeutet "Zimmerlautstärke" denn nun? Was für den einen zu laut ist, ist für den anderen gerade richtig. Eine genauere Angabe ist auch gesetzlich nicht definiert.

Hierbei könnt ihr euch als Richtwert an 30 bis 40 db orientieren, was ungefähr dem Geräusch eines Kühlschrankmotors oder einem leichten Regenschauer hinter geschlossenen Fenstern entspricht. Ihr merkt also schon, besonders laut aufdrehen, könnt ihr die Musik auf Balkon und im Garten nicht.

Da insbesondere innerhalb der Ruhezeit verstärkt die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme der Nachbarn gilt, kann also auch schon die normale Gesprächslautstärke 40 db schnell überschritten werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, hilft es sicher, vor der nächsten Party oder dem Grillabend das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und zu klären, was euer Umfeld als zu viel Lärm empfindet und was nicht.

Welche Ruhezeiten gibt es in Deutschland?

Um Ärger mit den Anwohnern zu vermeiden, solltet ihr auch die Ruhezeiten auf dem Schirm haben. Die Ruhezeiten sind gesetzlich durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) vorgeschrieben, können sich aber je nach Bundesland und Kommune unterscheiden. In der Regel gelten in Deutschland jedoch meist folgende Uhrzeiten:

  • Nachtruhe: zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr bzw. 7 Uhr morgens
  • Ganztägige Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen (Samstage gelten als Werktage)
  • Mittagsruhe, falls regional vorhanden: meist zwischen 12 Uhr bzw. 13 Uhr und 15 Uhr (jedoch gibt es nur noch wenig Regionen mit Mittagsruhe)

Aber Achtung: Ebenso solltet ihr einen Blick in euren Mietvertrag und die Hausordnung werfen. Denn Vermieter und Vermieterinnen können hier vermerken, welche Ruhezeiten in den jeweiligen Mietshäusern einzuhalten sind.

Gut zu wissen: Nicht nur Musik im eigenen Garten macht Lärm. Auch die Gartenarbeit kann – zur falschen Zeit – als Lärmbelästigung gelten.

Mehr dazu: Alltagsfrage: Darf ich sonn- und feiertags Rasen mähen?

Was kann ich bei einer Lärmbelästigung tun?

Dreht eure Nachbarin mal wieder die Musik zu laut auf oder ist der Nachbar spätabends mit Rasen mähen beschäftigt, kann es gut sein, dass eine Lärmbelästigung vorliegt. In diesem Fall habt ihr das gute Recht, die jeweilige Person – wahlweise mündlich oder schriftlich – auf die Lärmbelästigung hinzuweisen.

Im Video: Feuerkörbe im Garten? Darauf solltet ihr achten

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Wer mit Freundlichkeit dennoch nicht weiterkommt und immer wieder durch den Lärm gestört wird, der kann sich an die Vermieter wenden. Denn je nach Beeinträchtigung durch Lärm habt ihr Anspruch auf Mietminderung. Die vermietende Person ist nun in der Pflicht den Mieter oder die Mieterin abzumahnen und hat die Möglichkeit sogar Schadensersatzforderungen stellen.

Im schlimmsten Fall drohen der Person bei Missachtung von Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen bzw. der Nachtruhe Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Autsch! Hält sich ein Mieter oder eine Mieterin trotz Abmahnung nicht an die im Vertrag vereinbarten Regelungen, ist der Vermieter oder die Vermieterin dazu berechtigt, die Kündigung auszusprechen.

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Habt ihr schon mal Ärger mit euren Nachbarn wegen zu viel Lärm gehabt? Auf Instagram oder Facebook könnt ihr uns gerne von euren Erfahrungen berichten.

Das Problem kennt fast jeder, der in einer Wohnung, einem Reihenhaus oder einfach sehr nah an seinen Nachbarn wohnt. Die meisten von uns haben schon einmal über „die lauten Nachbarn über mir!!“ geklagt –egal ob es um laute Musik ging, um Heimwerkerarbeiten zur Unzeit, bellende Hunde oder kreischende Kinder. Wenn du nachts keinen Schlaf finden kannst, weil die Nachbarn zu laut sind, ist das wirklich ein Problem. Aber was kannst du dagegen tun und gleichzeitig ruhig und vernünftig bleiben?

Direkt die Polizei zu rufen, ist meistens keine gute Idee.

IM KLEINEN BEGINNEN: Bevor du die Polizei rufst, nimmst du ja normalerweise zunächst direkten Kontakt mit deinem Nachbar auf: telefonisch, per Textnachricht oder (wenn durch den persönlichen Kontakt deine Sicherheit nicht gefährdet ist) durch Klopfen an der Tür und die höflich geäußerte Bitte um Rücksicht. Denn am besten ist es natürlich, in einem gemeinsamen Wohnumfeld respektvoll miteinander umzugehen und vielleicht gegenseitig Zeiten und Lautstärke bestimmter Aktivitäten zu vereinbaren. Oder du sagst den Nachbarn, dass du abends erholsamen Schlaf brauchst, weil du den ganzen Tag arbeitest. Versuche zumindest, das Problem zunächst auf diese Weise anzugehen.

SCHRIFTLICH ABFASSEN: Die Vereinbarung solltet ihr ruhig schriftlich festhalten, damit sie für alle verbindlich gilt. Wenn du dich bereits mündlich beschwert hast, es dort aber weiterhin zu Lärm kommt, wäre es gut, wenn du die Störungen schriftlich festhältst. Führe Aufzeichnungen oder ein Protokoll der Häufigkeit und Zeiten, in denen deine Nachbarn Lärm erzeugen. Das ist zwar lästig, aber wenn du mit deiner Beschwerde dann doch einen Schritt weiter gehen musst, wirst du solche Nachweise brauchen.

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Den Vermieter bzw. Verwalter informieren

ERST DEINEN MIETVERTRAG PRÜFEN: Informiere dich zunächst, was du aufgrund deiner rechtlichen Unterlagen fordern kannst, also prüfe die entsprechenden Passagen in deinem Mietvertrag bzw. deiner WG-Vereinbarung oder der Hausordnung. Wenn du dich dann an den Vermieter oder Hausverwalter wendest, reiche eine schriftliche Beschwerde ein, die sich auf diejenigen Regeln und Vorschriften in jenen Unterlagen bezieht, die Lärmprobleme regeln (wie z.B. bestimmte Ruhezeiten). Lies auch das Kleingedruckte, um richtig zu argumentieren.

DIE POLIZEI EINSCHALTEN: Nach Erörterung der Lage mit dem Vermieter bzw. Hausverwalter bitte diesen um sein erklärtes Einverständnis, die Polizei rufen zu können. Du solltest die Haltung des Vermieters bzw. Hausverwalters zu der Angelegenheit kennen und sichergehen, dass er über deinen Beschluss informiert ist, im Notfall oder bei raschem Handlungsbedarf die Polizei zu rufen. Fazit: Höre auf den Vermieter bzw. Hausverwalter und respektiere seine Einstellung.

Wenn alles nichts hilft, musst du vielleicht umziehen

PERSÖNLICHE VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN: Nimm die persönliche Verantwortung für dein eigenes Leben und die Sicherheit deiner Familie bzw. deine Gesundheit wahr und erwäge den Umzug in ein ruhigeres Wohnumfeld. Manchmal gelangst du durch Ideen und Überlegungen zu anderen Möglichkeiten zu einem neuen, richtig guten Lebensstil.

LEBEN IN NEUEN GEMEINSCHAFTEN: Es gibt zunehmend neue Formen des gemeinschaftlichen Wohnens, die dir mehr Privatsphäre und gleichzeitig Raum für Entfaltung bieten: Quartierskonzepte, generationenübergreifendes Wohnen, etc. Vielleicht gefallen dir ja auch Ideen wie das Teilen oder sogar Kaufen eines Hauses mit Freunden oder auch Mietkaufprojekte. Wenn du dich umhörst und ein bisschen recherchierst, findest du eventuell etwas Passendes, aber achte darauf, dass dein neues Zuhause in erster Linie Sicherheit und Ruhe bietet!

Wir hoffen, dass dir unsere Tipps zu Maßnahmen gegen die laute Musik der Nachbarn nachts weitergeholfen haben. Vergiss nicht, dir unsere anderen Tipps rund ums  Organisieren anzuschauen, wie z.B. ein Haushaltsbuch führen oder das Homeoffice organisieren  .

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Was tun bei zu lauter Musik?

Die unzumutbare Ruhestörung durch Nachbarn und deren Musik gilt als Mietmangel. Nachbarn können sich bei einer Lärmbelästigung an den Vermieter wenden und insbesondere folgende Rechte und Ansprüche gelten machen: Mietminderung. Anspruch darauf, dass der Vermieter für die Beendigung der Lärmbelästigung sorgt.

Wie viel von Nachbarn hören?

Die Werte im Raum, der die Geräusche sozusagen empfängt, sollten in der Regel zwischen 30 und 40 db liegen. Für die Zimmerlautstärke sollten also tagsüber die 40 db und nachts die 30 db nicht überschritten werden.

Wie laut darf ich in meinem eigenen Haus Musik hören?

Rechtlich gesehen liegt der Grenzwert der Zimmerlautstärke in reinen Wohngebieten bei einem Schalldruckpegel von 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) während der Nachtruhe. Gemessen wird dabei jeweils beim Empfänger. Also gilt das, was beim Nachbarn ankommt.