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Punkte: 3 Offizielle TÜV | DEKRA Fragen für die Führerschein Theorieprüfung Hol dir die kostenlose App von AUTOVIO. Lerne für die Theorieprüfung.Behalte deinen Fortschritt immer Blick. Lerne Thema für Thema und teste dein Können im Führerscheintest. Hol dir jetzt die kostenlose App von AUTOVIO und lerne für die Theorie. Alle offiziellen Theoriefragen von TÜV | DEKRA. Passend zum Theorieunterricht in deiner Fahrschule. 36 weitere Theoriefragen zu “Umweltschutz”Alle Theoriefragen anzeigen Finde AUTOVIO Fahrschulen in deiner Nähe Mach deinen Führerschein mit AUTOVIO. Finde jetzt AUTOVIO Fahrschulen in deiner Nähe und melde dich noch heute an. Die Lösung zur FrageTheoriefrage 2.5.01-012: Welche Kraftfahrzeuge dürfen in die so gekennzeichnete Umweltzone einfahren?
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In zahlreichen deutschen Städten wurden Umweltzonen eingerichtet, um die Belastung der Luft mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu verringern. Eine Umweltzone ist durch Verkehrszeichen und Zusatzzeichen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit einer Plakette (auf der Innenseite der Windschutzscheibe) sowie die Zuordnung der richtigen Plakette zum Fahrzeug sind in der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (Kennzeichnungsverordnung) geregelt. Die Plakette ist in allen Umweltzonen Deutschlands gültig. Darüber hinaus stellen die Städte wichtige Informationen zu ihrer Umweltzone (Größe, Ausnahmen, Service, praktische Hinweise) auf ihren Internetseiten bereit.
Schadstoffgruppen – die rote, gelbe und grüne UmweltplaketteDie Schadstoffgruppen unterscheiden sich in der Höhe des Partikelausstoßes der Fahrzeuge und werden mit verschiedenfarbigen Plaketten kenntlich gemacht:
BMU Schadstoffgruppen der Umweltplakette In die Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge mit entsprechend gekennzeichneten Plaketten einfahren. Es braucht somit nur derjenige eine entsprechende Plakette am Auto, der in eine Umweltzone einfahren will. Dagegen ist bei Einfahrt in das Staatsgebiet Deutschlands keine Plakette erforderlich. Welche Fahrzeuge in welche Schadstoffgruppe fallen, ist vereinfacht in Paragraph 6 der Kennzeichnungsverordnung geregelt. Ist in den Fahrzeugpapieren die europäische Abgasstufe nicht erkennbar, gilt das Datum der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges. Durch Nachrüstung eines Dieselfahrzeuges mit einem Partikelminderungssystem (PMS), zum Beispiel Partikelfilter, kann im Allgemeinen die nächst höhere Schadstoffgruppe erreicht werden. Die erreichte Nachrüststufe (geregelt in der Kennzeichnungsverordnung) muss auf der Grundlage der Bescheinigung der Werkstatt nachgewiesen werden. Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (zum Beispiel Elektrofahrzeuge) sind der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet und erhalten eine grüne Plakette.
Ausgabestellen für UmweltplakettenAusgabestellen sind die Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen sowie die für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen (Kraftfahrzeugwerkstätten, Tankstellen mit Werkstatt und Überwachungsorganisationen wie zum Beispiel Dekra und TÜV, gegebenenfalls auch Auslandsvertretungen der Überwachungsorganisationen). Die Plaketten sind unter Vorlage der Fahrzeugpapiere bei jeder der oben genannten Ausgabenstellen erhältlich. Es ist auch möglich, Plaketten vor einer Fahrt in das Gebiet einer Umweltzone bei einer oben genannten Ausgabestelle zu bestellen. Die Fahrzeugpapiere (grundsätzlich ohne Beglaubigung) können über Fax, E-Mail (eingescanntes Dokument) oder Kopie auf dem Postweg vorgelegt werden. Die Plakette wird per Post versandt. Die Gebühren betragen bei den Ausgabestellen zwischen fünf und zehn Euro. Im Versand können höhere Gebühren, einschließlich Porto, anfallen. Ausnahmen von der Plakettenpflicht sind gemäß Paragraph 1 Absatz 2 und Anhang 3 zu Paragraph 2 Absatz 2 der Kennzeichnungsverordnung möglich. Die Einfahrt in eine Umweltzone ist ohne Plakette oder ohne Ausnahmegenehmigung nicht gestattet (Bußgeld: 80 Euro).
Überblick über die Zuordnung von Fahrzeugen zu den Schadstoffgruppen(In Einzelfällen können sich Abweichungen ergeben)
Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit vorgegebene Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid wurde lange Zeit in einer Vielzahl von Städten auf Grund der zu hohen Stickstoffoxidemissionen im realen Betrieb von Diesel-Fahrzeugen teils deutlich überschritten. In einzelnen Städten wurden daher über die geltende Umweltzonenregelung hinaus streckenbezogen Verkehrsverbote für Diesel-Pkw bis einschließlich Abgasstufe Euro-5/V erlassen. Stuttgart hat zudem ein zonales Verkehrsverbot für Diesel-Kraftfahrzeuge der Abgasstufen Euro-4/IV und in einer sogenannten kleinen Umweltzone ein Verkehrsverbot für Diesel-Kraftfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter eingeführt. Neue Plaketten zur Überwachung dieser Verkehrsverbote wurden nicht geschaffen. Sofern weitergehende Verkehrsverbote zur kurzfristigen Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung erforderlich sind, können diese auf Grundlage von Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes, die im April 2019 in Kraft traten, von den zuständigen Behörden vor Ort durch stichprobenartige mobile Kennzeichenerfassung überwacht werden. Da die Stickstoffdioxidbelastung seit 2019 weiter deutlich abgenommen hat, ist jedoch davon auszugehen, dass weitere, über die Umweltzonenregelung hinausgehende, Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro 4/IV und Euro 5/V in der Regel nicht mehr erlassen werden müssen.
Weitere Sprachversionen
Wer darf ohne Feinstaubplakette in eine Umweltzone fahren?Welche Kraftfahrzeuge dürfen ohne Feinstaub-Plakette in eine Umweltzone einfahren?. Alle zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeuge.. Alle Kraftfahrzeuge mit Katalysator.. Alle land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen.. Wann kann man in eine Umweltzone einfahren?Eine Umweltzone darf befahren werden wenn das Fahrzeug eine zulässige Umweltplakete erhalten hat. Ebenso darf ein Fahrzeug mit Sonderrechten in eine Umweltzone einfahren, z.B. ein Oldtimer mit dem H-Kennzeichen.
Welche Fahrzeuge dürfen in eine grüne Umweltzone einfahren?Alle zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeuge dürfen auch ohne Feinstaub-Plakette in eine Umweltzone einfahren. Kraftfahrzeuge mit Katalysator dürfen nur in eine Umweltzone einfahren, wenn eine entsprechende Feinstaub-Plakette am Auto angebracht ist.
Welche Autos dürfen nicht in die Umweltzone?Folgende Fahrzeuge sind von den Verkehrsverboten ausgenommen und brauchen deshalb keine Plakette: Motorräder (auch dreirädrig), mobile Maschinen und Geräte, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Arbeitsmaschinen.
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