Wer ist bei der haftpflichtversicherung mitversichert

  • Wie teuer ist eine Haftpflichtversicherung für die Familie?

    Schon ab 4 Euro im Monat können Sie sich und Ihre Familie bei der Allianz mit einer Haft­pflicht mit Selbst­beteiligung versichern. Ohne Selbstbeteiligung sind Haftpflichtversicherungen für Familien im Vergleich etwas teurer. Diese Tarife bekommen Sie ab circa 8 Euro monatlich. Wie hoch die Kosten für Ihre Privathaftpflicht genau sind, hängt allerdings von verschieden Faktoren ab. Zum Beispiel Ihrem Wohnort, der Versicherungssumme und ob Sie eine Selbstbeteiligung wählen. Lassen Sie sich hier individuell beraten oder berechnen Sie Ihren Tarif in unserem Rechner.

  • Bin ich bei meinen Eltern in der Haftpflicht mitversichert?

    Ja, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, sind Sie über die Privathaftpflichtversicherung Ihrer Familie abgesichert. Sind Sie älter als 18, hängt es von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Wann Kinder ab 18 mitversichert sind, entnehmen Sie Ihren Versicherungsunterlagen oder erfahren Sie bei einem Gespräch mit Ihrem Versicherungsberater. 

  • Wann brauche ich eine eigene Haftpflichtversicherung?

    Wie lange Kinder genau versichert sind, hängt unter anderem von der Wohn- und Aus­bildungs­situation ab. Studenten und Azubis sind bis zum Abschluss des Studium bzw. der Ausbildung über die private Haft­pflicht­versicherung der Familie geschützt. Kinder ab 18. Jahren, die bereits arbeiten und Ihre Ausbildung beendet haben, benötigen bereits ab diesem Zeitpunkt eine eigene Versicherung. Bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder auto­matisch über die Haft­pflicht der Familie mitversichert. 

  • Ist man mit 18 noch bei den Eltern haftpflichtversichert?

    Ja, Kinder sind auch mit 18 noch bei ihren Eltern in der Haft­pflicht­versicherung mit­versichert, wenn diese sich noch in der Ausbildung befinden oder mit ihren Eltern in einem Haushalt wohnen.

    Ist Ihr Kind mit 18 bereits mit der Ausbildung fertig und lebt nicht mehr mit Ihnen in einem Haushalt, benötigt es eine eigene Haft­pflicht­versicherung.

  • Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer der Familienhaftpflicht stirbt?

    Nach dem Tod des Versicherungs­nehmers besteht der Versicherungs­schutz bis zur nächsten Beitrags­fälligkeit weiter. Dies gilt bei der Familien­haft­pflicht sowohl für den Ehe­gatten oder den an dessen Stelle mit­versicherten Lebens­partner sowie die mit­versicher­ten Kinder. Der Schutz besteht nicht, wenn der Ehe­gatte oder der einge­tragene Lebenspartner den Vertrag vorher gekündigt hat. 

    Zahlt der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner die nächste Beitragsrechnung, wird dieser automatisch der neue Versicherungsnehmer.

  • Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Familienhaftpflicht sein?

    Die Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, gibt Auskunft darüber, bis zu welcher Höhe Ihre Versicherung maximal für einen Schaden aufkommt. Vor allem wenn Personen geschädigt werden, können Kosten in Millionenhöhe anfallen. 

    Versicherer empfehlen daher bei einer Privathaftpflicht für Familien eine Mindestversicherungssumme von 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Die Versicherungssumme der privaten Familienhaftpflichtversicherung der Allianz beträgt abhängig vom Tarif zwischen 15 und 100 Millionen Euro.

  • Wer zahlt, wenn mein Kind etwas kaputt macht?

    Nicht immer müssen Eltern für Schäden aufkommen, die Ihre Kinder verursacht haben. So sind Eltern beispielsweise nicht haftbar, wenn Ihr Kind noch unter 7 Jahre alt ist. Haben Eltern ihre Aufsichtspflicht erfüllt, sind sie nicht haftbar und müssen nicht für den Schaden zahlen

    Hat ihr Kind versehentlich etwas kaputt gemacht und Sie sind haftbar, kommt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung dafür auf. 

Wenn zwei zusammenziehen, dann teilen sie Bett und Tisch – und die Haft­pflicht­ver­si­che­rung. In einer privaten Haftpflicht sind Lebenspartner eingeschlossen. Auch Paare, die nicht verheiratet sind, kommen mit einem Vertrag aus. Es müssen dann nur beide namentlich im Ver­si­che­rungsschein genannt sein.

Was tun, wenn zwei Verträge vorhanden sind?

Eine gemeinsame Ver­si­che­rung ist für Paare meist günstiger als zwei einzelne Verträge. Hatte bislang jeder Partner einen eigenen Vertrag, lässt sich der jüngere Vertrag fristlos kündigen. Informiere den Anbieter des jüngeren Vertrags darüber, ab wann der gemeinsame Vertrag gilt. Den älteren Vertrag kannst Du in eine Paarversicherung umwandeln. Hast Du Kinder, wähle einen Familientarif.

Prüfe bei der Gelegenheit auch, ob der ältere Vertrag noch aktuell ist. Sieh Dir vor allem die Ver­si­che­rungs­sum­me an. Das sollten mindestens 50 Millionen Euro sein.

Oft ist der neuere Vertrag der bessere, besonders wenn der ältere schon etliche Jahre existiert, da die Versicherer ihre Tarifangebote immer weiter verbessern. Wenn der alte Vertrag den inzwischen verbesserten Angeboten nicht mehr entspricht, solltest Du diesen regulär spätestens drei Monate vor dem Ende des Ver­si­che­rungsjahres fristgerecht kündigen und den neueren behalten. Oder Du kündigst beide Verträge und schließt einen neuen gemeinsamen Vertrag ab.

Ehepaare mit unterschiedlichem Wohnsitz

Ehepaare mit verschiedenen Wohnsitzen benötigen keine separaten Verträge, auch wenn das einige Versicherer behaupten. Wenn der Versicherer auf zwei Verträgen besteht, solltet Ihr nachprüfen, ob es sich um ein Missverständnis handelt, zum Beispiel aufgrund der unterschiedlichen Adressen.

Getrennt lebende Paare sollten aber getrennte Verträge haben. Zwar ist der Partner, der nicht Ver­si­che­rungsnehmer ist, bis zur Scheidung mitversichert. Lässt der Ver­si­che­rungsnehmer bereits vorher einen neuen Lebenspartner in den Vertrag aufnehmen, fällt der Noch-Ehepartner aber aus dem Vertrag. Außerdem möchtest Du es vielleicht auch vermeiden, den Ex-Partner zu kontaktieren, wenn Du einen Haftpflichtschaden verursacht hast, damit er diesen der Ver­si­che­rung meldet.

Wenn Du zum Beispiel aus beruflichen Gründen einen anderen Wohnsitz hast als Dein Ehepartner, kannst Du Dir den zweiten Vertrag sparen. Es sei denn, Du möchtest gegenseitige Sachschäden absichern. Wenn beide Partner wertvolle Ein­rich­tungs­ge­gen­stände in der Wohnung haben, wären zwei Verträge eine Möglichkeit, um etwaige Schäden durch den Partner abzudecken. Generell kannst Du Dir die Beiträge für den zweiten Vertrag aber sparen.

Wer ist bei der haftpflichtversicherung mitversichert

Hermann-Josef Tenhagen

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Worauf solltest Du beim Paar-Tarif unbedingt achten?

Bei zusammenlebenden Paaren sind Scha­dens­er­satz­an­sprü­che untereinander in der Regel ausgeschlossen, wenn sie eine gemeinsame Ver­si­che­rung haben. Wenn ein Partner beispielsweise den Fernseher des anderen beschädigt, besteht kein Anspruch auf Leistung. Denn der Fernseher gehört für die Ver­si­che­rung beiden.

Bei Personenschäden ist das anders: Dein Partner verletzt Dich zum Beispiel durch eine Unachtsamkeit beim gemeinsamen Kochen schwer. Auch wenn Dein Partner von Dir wahrscheinlich keinen Schadensersatz erwartet, kann der Unfall für Dich teuer werden. Denn die Kran­ken­kas­se Deines Partners hat gegen Dich als Unfallverursacher Anspruch auf Schadensersatz für die entstandenen Kosten. Deine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung sollte deshalb die Regressansprüche der Kran­ken­kas­se wegen Personenschäden zwischen den versicherten Personen explizit mitversichern.

Das ist bei vielen Tarifen bereits der Fall. Unsere emp­foh­lenen Tarife sichern diese Regressansprüche ab.

Mehr dazu im Ratgeber Privathaftpflicht

  • Die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist unverzichtbar – sie kümmert sich um Schäden, die Du verursachst. Bei großen Schäden kann sie Dich vor dem finanziellen Ruin bewahren.
  • Von uns emp­foh­lener Tarif mit attraktivem Preis für alle: die Haftpflichtkasse, Tarif „Einfach Besser”.
    Sehr guten Schutz zu einem günstigen Preis bieten die Tarife „Comfort 50 Mio” der Alten Leipziger und „Premium” der Barmenia, insbesondere für Singles und Paare.

Zum Ratgeber

Video: Warum eine Haftpflichtpolice pro Haushalt reicht

Sind Haftpflichtschäden innerhalb der Familie versichert?

Die Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden, die die gesamte Familie dritten Personen verursacht. Dies gilt allerdings nur, wenn der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Ist der Ehepartner bei der Haftpflichtversicherung mitversichert?

Bringen nur Sie eine private Haftpflichtversicherung mit in die Ehe, ist Ihr Partner nach der Heirat automatisch mitversichert. Ausnahme: Sie hatten zuvor einen Singletarif. In diesem Fall müssen Sie Ihren Vertrag erweitern.

Wie lange ist man in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert?

Ja, üblicherweise sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr über die elterliche Haftpflichtversicherung mitversichert. Das gilt auch für volljährige Kinder, die eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolvieren.

Sind Kinder in der Haftpflichtversicherung mitversichert?

Grundsätzlich reicht der Versicherungsschutz in der Familienhaftpflicht bis zur Volljährigkeit. Es kann aber auch ein Kind über 18 Jahren in der Haftpflichtversicherung mitversichert sein. Dafür gibt es allerdings bestimmte Bedingungen. Zum Beispiel muss das Kind unverheiratet sein.