Wer ist besitzer oder eigentümer

Wer ist besitzer oder eigentümer

Im normalen Sprachgebrauch benützt man gerne Begriffe, die jedoch ganz unterschiedliche Bedeutungen im Rechtssinne haben. So wurde mir erst kürzlich stolz verkündet, dass man nun Hausbesitzer sei. Auf die Nachfrage, ob der Bekannte nicht doch eher meine, er sein nun Hauseigentümer, sah dieser mich etwas verständnislos an: „Wieso, ist da ein Unterschied?“

Die Frage kann eindeutig mit „ja“ beantwortet werden.

1. Eigentum

§ 903 BGB sagt aus, dass der Eigentümer mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen darf. Dies bedeutet, dass das Eigentum ein umfassendes Herrschaftsrecht über eine Sache ist. Ein Eigentümer kann mit einer Sache machen, was er will. Er kann z.B. das Haus –natürlich mit evtl. erforderlichen Genehmigung- umbauen, wieder verkaufen, vermieten oder auch grün anstreichen.

2. Besitz

Der Besitzer ist dagegen nicht notwendigerweise auch Eigentümer einer Sache. Hier hilft § 854 Abs. 1 BGB weiter. Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben. Er hat jedoch nicht das umfassende Herrschaftsrecht eines Eigentümers.

Als Besitzer dürfen Sie in dem von Ihnen angemieteten Haus wohnen. Der Eigentümer bestimmt jedoch, ob, an wen und wie lange er vermietet. Auch Eingriffe in die Substanz des Hauses darf nur der Eigentümer bestimmen: wenn Sie als Mieter mit dem Grundriss des gemieteten Hauses so nicht zufrieden sind, dann dürfen Sie nicht einfach umbauen.

Fazit:

Nicht jeder Eigentümer einer Sache ist automatisch auch deren Besitzer. Und umgekehrt müssen sich die Sachen, die jemand besitzt, nicht gleichzeitig in seinem Eigentum befinden.

Es ist also wirklich schön, dass mein Bekannter Hausbesitzer geworden ist, besser ist es jedoch, dass er zusätzlich–wie sich nach der Erläuterung herausgestellt hat- jetzt Eigentümer einer Immobilie ist. Im vorliegenden Fall traf beides zu, da er die erworbene Immobilie auch selbst bewohnt.

§ 932 Also der 932er sagt mir, sehr kurz formuliert, dass der Erwerber auch dann Eigentümer wird, wenn das Eigentum dem Veräußerer garnicht zusteht, es muss lediglich eintreten, dass der Erwerber im guten Glaube ist, und dass ein Rechtsgeschäft vorliegt.

JETZT mein ABER. der 935er sagt, dass dieser gutgläubige Eigentumserwerb NICHT erfolgt, wenn die Sache die veräußert werden soll, geklaut oder ähnliches wurde.

---> was heißt das denn? Der Erwerber weiß das ja nicht, wenn der Veräußerer son schlimmer Finger ist, und das geklaute Gut jetzt verkauft und so tut als ob es seins wäre. Wenn die Sache geklaut wurde... ja was passiert denn da? Also der Erwerber hat ja dann nunmal die (unbewusst)geklaute Sache gekauft. Geht das Eigentum ohne weiteres an den Eigentümer, dem die Sache geklaut wurde zurück? Aber was is dann mit dem Geld, welches der Erwerber dem Dieb für die Sache gezahlt hat?

Ich hoffe einer von euch kann mir helfen !! :D

* Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.

(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört *

§ 935 Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen (1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war. (2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden.

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wer ist besitzer oder eigentümer

Besitzer ist Derjenige, der im Moment über eine Sache verfügen kann und Eigentümer ist der, dem die Sache gehört.

Wer ist besitzer oder eigentümer

Hy, der Unterschied ist ganz einfach: Ein Besitzer besitzt den Gegenstand nur, er ist also nicht der Eigentümer. Dem Eigentümer "gehört" die Sache, er den Gegenstand erworben und hat hierfür meistens bestimmte Papiere in Besitz, die das bestätigen, z.B. der Fahrzeugschein oder ein Kaufvertrag etc.

Wer ist besitzer oder eigentümer

ich besitze meinen freund aber er ist sein eigentümer!

bei jugendlichen scheint das anders zu sein: die eltern sind besitzer und eigentümer ihrer kinder (zumindest solange bis sie aus ihrem traum aufgerüttelt werden)

mfg geli

Wer ist besitzer oder eigentümer

eigentümer= ihm gehört das produkt,objekt...besitzer= ist momentan im besitz dieses produktes, jedoch nicht eigentümer. zb du leihst dir nen mietwagen. dann bist du besitzer, die vermietung ist eigentümer.

Wer ist besitzer oder eigentümer

Besitzer ist derjenige, der die unmittelbare Gewalt über eine Sache ausübt.

Eigentümer ist derjenige, der das Eigentumsrecht an einer Sache besitzt.

Beides kann zusammenfallen, muss aber nicht.

Was möchtest Du wissen?

Ist Besitzer und Eigentümer das gleiche?

Eigentum und Besitz sind deshalb nicht dasselbe. Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann. Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache. Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst.

Kann Eigentümer auch Besitzer sein?

Der Eigentümer hat in der Regel gegenüber dem Besitzer das Recht zur Herausgabe der Sache (§ 985 BGB). Wenn dir eine Sache gehört und du sie auch tatsächlich besitzt, bist du sowohl Eigentümer als auch Besitzer der Sache.

Wann wird aus Besitz Eigentum?

Es gibt rechtlich einen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz, welchen wir hier kurz darstellen. Zum Eigentum sagt der § 903 BGB aus, dass der Eigentümer mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen darf. Der Eigentümer kann mit seiner Immobilie machen, was er möchte.

Wer sind Eigentümer?

Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft. So kann es vorkommen, dass Besitz und Eigentum auseinanderfallen.