Viele Bürger/innen werden äußerst ungern an die Steuererklärung erinnert. Wann Sie zur Abgabe verpflichtet sind und warum sich eine freiwillige Abgabe lohnt, erklären wir hier. Show
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Die Nachricht klingt erstmal gut: Nicht jede/r muss eine Steuererklärung abgeben. Sind Sie beispielsweise ledig und Arbeitnehmer/in, so behält der Staat automatisch jeden Monat einen Teil Ihres Lohns als Einkommensteuer ein. Das heißt: Ihre Einkünfte sind zu diesem Zeitpunkt bereits versteuert und Sie können sich unter Umständen die Formulare für das Finanzamt sparen. Dennoch besteht für viele Arbeitnehmer/innen die gesetzliche Pflicht eine Steuererklärung abzugeben, die sogenannte Veranlagungspflicht. Unser Video gibt Ihnen in Sekundenschnelle einen Überblick: Bei der Veranlagungspflicht nimmt das Finanzamt an, dass es den Arbeitnehmern nicht genug Steuern abgezogen hat. Das trifft beispielsweise auf folgende Fälle zu:
Eine anschauliche Zusammenfassung bietet Ihnen unsere Infografik: Pflichtveranlagung bei Kapitalerträgen mit KirchensteuerWer Kapitalerträge – also zum Beispiel Zinsen oder Dividenden – hat, der muss Abgeltungssteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer bezahlen. Die Bank behält die Kirchensteuer seit 2015 in der Regel automatisch ein. Sie müssen deswegen also keine Steuererklärung machen. Behält die Bank aber keine Kirchensteuer ein, weil Sie ausdrücklich dagegen widersprochen haben, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben – denn dann müssen Sie die Anlage KAP ausfüllen. Übrigens:Seit der Rentenreform im Jahr 2005 müssen auch immer mehr Rentner Steuern zahlen und unter Umständen eine Steuererklärung abgeben. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel: Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen? Und wie viel? Die freiwillige Steuererklärung lohnt sichSelbst wenn Sie keine Steuererklärung abgeben müssen – Sie dürfen eine abgeben! Und das lohnt sich. Oftmals können gerade diejenigen Steuerzahler/innen, die nicht zu einer Abgabe verpflichtet sind, mit einer Steuerrückerstattung rechnen und sich zu viel gezahltes Geld vom Staat zurückholen. ÜBrigens:Egal ob Arbeitnehmer/in, Rentner/in oder Auszubildende/r – die Expertinnen und Experten der VLH empfehlen generell jedem, eine Steuererklärung abzugeben. Eine Steuererklärung abzugeben lohnt sich vor allem, wenn Sie
Übrigens:Wenn Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, obwohl Sie das nicht müssen, nennt sich das im Steuerrecht Antragsveranlagung. Wenn dabei eine Nachzahlung herauskommt, können Sie die Steuererklärung sogar zurückziehen. Sie fragen sich, mit welcher Steuerrückerstattung Sie bei einer freiwilligen Abgabe der Steuererklärung rechnen können? Die Expertinnen und Experten der VLH helfen Ihnen gerne weiter. Hier geht es zur Beratersuche. Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgebenGeben Sie ihre Steuererklärung freiwillig ab, so sind Sie nicht an die üblichen Abgabefristen gebunden. Sie können sich wesentlich mehr Zeit lassen und Ihre Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Das bedeutet: Die Steuererklärung für 2021 können Sie bis zum 31.12.2025 ausfüllen und an das Finanzamt übermitteln. Früher nannte man die freiwillige Steuererklärung übrigens auch Lohnsteuerjahresausgleich. Mit anderen teilen Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen. Wer muss eine Steuererklärung abgeben und wer nicht?Generell gilt: Liegt Ihr Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages, dann zahlen Sie keine Steuern und müssen auch keine Steuererklärung abgeben. Im Steuerjahr 2021 liegt dieser Grundfreibetrag bei 9.744 Euro für Singles und 19.488 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner.
Wer ist dazu verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben?Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte müssen immer eine Steuererklärung abgeben.
Ist jeder zur Steuererklärung verpflichtet?Jede:r zweite Arbeitnehmer:in in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Doch gerade wenn aufgrund der persönlichen steuerlichen Situation keine Pflichtveranlagung besteht, lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung besonders.
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