Wer zahlt beerdigungskosten wenn erbe ausgeschlagen wird

Kostentragungspflichtige sind bei einer Bestattung gesetzlich festgelegt. Wenn das auf Sie zutrifft, sind Sie zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet oder müssen die Kosten demjenigen ersetzen, der die Bestattung an Ihrer Stelle beauftragt hat. Können Sie für den Betrag nicht aufkommen, wird die Person belangt, die dem Verstorbenen gegenüber zu Unterhalt verpflichtet war. War eine andere Person vorsätzlich für den Tod des Verstorbenen verantwortlich, so können die Kosten von dieser zurückverlangt werden.

Erben


Beerdigungskosten - wer zahlt?

Im BGB § 1968 wird die Kostentragungspflicht einer Bestattung geregelt. Hier heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen. Unabhängig davon, wie das Verhältnis dieser zu dem Verstorbenen war. Demnach sind Sie als Erben kostentragungspflichtig. Sofern möglich, können die Kosten der Bestattung durch den Nachlass des Verstorbenen gedeckt werden.

Die folgende Grafik zeigt Ihnen die gesetzliche Erbfolge:

Wer zahlt beerdigungskosten wenn erbe ausgeschlagen wird

Üblicherweise verläuft die Kostentragungspflicht nach folgender Reihenfolge: Vertraglich Verpflichtete, Erben, Unterhaltspflichtige, öffentlich-rechtlich Verpflichte nach dem jeweiligen Bestattungsgesetz des Bundeslandes.

  • Kostentragungspflicht
  • Nachlass


Tipp: Falls es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Bestattungskosten


Wie hoch sind die Kosten einer Bestattung?

Die Kosten einer Bestattung hängen ab von der gewählten Bestattungsart, dem Grab, dem gewünschten Umfang und können zusätzlich auch regional sehr unterschiedlich sein. Neben den Kosten für das Bestattungsunternehmen sind die Friedhofsgebühren ein großer Kostenpunkt.


Tipp: Weitere Informationen zu den Kosten einer Bestattung finden Sie hier.

Erbe ausschlagen


Muss ich zahlen obwohl ich das Erbe ausschlage?

Wenn nicht alle Angehörigen das Erbe ausschlagen, muss der verbliebene Erbe die Kosten tragen. Bedenken Sie hierbei, dass Sie eine Frist zum Ausschlagen des Erbes haben. Diese beträgt 6 Wochen ab Kenntnisnahme des Erbfalles.

Sollten alle Angehörigen ihr Erbe ausschlagen, bedeutet das nicht, dass die Kosten nicht mehr von diesen getragen werden müssen. Sollte die Gemeinde oder die Stadt die Beisetzung bereits beauftragt und die Kosten getragen haben, können diese von den sogenannten Totenfürsorgeberechtigten zurückverlangt werden.

Kosten unzumutbar


Ich bin kostentragungspflichtig aber kann die Kosten nicht zahlen

Was ist zu tun, wenn Sie kostentragungspflichtig sind, aber kein Geld haben, um die Kosten der Bestattung zu zahlen? In diesem Fall können Sie eine Sozialbestattung beantragen. Wenden Sie sich dafür an das zuständige Sozialamt. Für den Antrag werden unter anderem Gehalts- sowie Vermögensnachweise von Ihnen und Ihrem Ehe- oder Lebenspartner benötigt.


Tipp: Weitere Informationen zu dem Vorgehen und den benötigten Unterlagen für eine Sozialbestattung finden Sie hier.

Kostenerstattung


Muss ich die Kosten tragen wenn ich nicht kostentragungspflichtig bin?

Nein. Die Kosten müssen von den kostentragungspflichtigen Erben getragen werden. Sollten Sie die Beisetzung bezahlt haben, nach der Öffnung des Testaments aber feststellen, dass Sie nicht der Erbe sind oder noch weitere Personen auftreten, können Sie die entstandenen Kosten von diesen zurückverlangen oder im Nachhinein aufteilen. Auch bei einer Sozialbestattung kann das Ordnungsamt sich die Kosten erstatten lassen.

  • Erstattung
  • Bestattungspflicht
  • Kostentragungspflicht

Bestattungspflicht


Ist Bestattungspflicht gleich Kostentragungspflicht?

Die Bestattungspflicht hat eine andere Bedeutung als die Kostentragungspflicht. Die Bestattungspflicht bedeutet, dass von den Angehörigen des Verstorbenen eine ordnungsgemäße Bestattung veranlasst werden muss. Dies regeln die deutschen Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer. Bestattungspflichtig sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Diese müssen sich um die Formalitäten im Todesfall, wie die Leichenschau, die Ausstellung des Totenscheins und die Bestattung, kümmern. Dabei sind gewisse Fristen zu beachten, die jedes Bundesland eigenständig festlegt.

Die Kostentragungspflicht dagegen verpflichtet die Erben des Verstorbenen zur Übernahme der Kosten der Bestattung. Wenn es eine Erbengemeinschaft gibt, so muss diese für die Finanzierung aufkommen. Die Kostentragungspflichtigen haben allerdings kein Bestimmungsrecht über die Bestattungsart und die Gestaltung der Beisetzung, dies ist allein den Bestattungspflichtigen überlassen. Die Bundesländer können hierbei jedoch unterschiedliche Bestimmungen erlassen.


Tipp: Die Rangfolge der Bestattungspflicht finden Sie hier.

Ausnahmen


Gibt es Ausnahmen bei der Kostentragungspflicht?

In der Regel greift die Kostentragungspflicht bei einer Bestattung. Ausnahmen werden nur bei triftigen Gründen zugelassen. Die Kosten müssen beispielsweise vom Staat getragen werden, wenn es keine Angehörigen mehr gibt, die im Rahmen der Kostentragungspflicht bei einer Bestattung belangt werden könnten. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn die Kostentragungspflichtigen nachweislich nicht über das Kapital verfügen, um die Kosten der Bestattung zu tragen. In diesem Fall erfolgt die Übernahme der Kostentragungspflicht bei einer Bestattung durch den Staat. Das Sozialamt zahlt dann die Bestattungskosten anstelle der Angehörigen.

  • Keine Angehörigen
  • Sozialbestattung

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Kostentragungspflicht bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Was muss ich bezahlen wenn ich ein Erbe ausschlage?

Was kostet eine Erbausschlagung? Die Gebühr für die Ausschlagung beim Nachlassgericht beträgt mindestens 30 Euro (KV 21201 Nr. 7 GNotKG). Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Du ein Erbe ablehnst, das sich finanziell lohnt, fallen Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an.

Wer räumt die Wohnung bei Erbausschlagung?

Die Räumung der Immobilie (Mietwohnung oder Haus) muss bei Ausschlagung aller Erben durch den Staat geschehen.

Wer zahlt Schulden Wenn Erbe ausgeschlagen wird?

Wird die Erbschaft ausgeschlagen, geht das Erbe an den nächsten Erbschaftsanwärter. Dies können die eigenen Kinder sein, auch wenn sie minderjährig sind. Schlagen alle Erben aus, geht alles an den Staat. Dieser ist verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen – allerdings ohne für die Schulden aufkommen zu müssen.

Wie umgehe ich beerdigungskosten?

Erbengemeinschaft. Zunächst stehen alle Erben in der Pflicht, die Kosten der Beerdigung zu tragen. Wie viel jeder Erbe beisteuern muss, richtet sich nach einer bestimmten Erbquote. Somit zahlt ein Erbe, der beispielsweise ein Viertel des Vermögens erbt, auch ein Viertel der Beerdigungskosten.