Show Die richtige und wirksame Einbeziehung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verträgen ist ein wichtiges praktisches Thema, welches in sehr vielen Prozessen eine erhebliche Rolle spielt. Nur dann, wenn die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam in den Vertrag einbezogen sind, sind beispielsweise Zuständigkeitsregelungen zum anzurufenden Gericht, zur Anwendbarkeit eines bestimmten Rechtes und der Anwendbarkeit von positiven Klauseln möglich.
Was ist ein Verwender?Ein Verwender ist diejenige Person, welche ein Produkt verwendet oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt. Diese Person muss nicht der Käufer sein.
Wer kontrolliert die AGB?Werden AGB auch in Verträgen zwischen Unternehmern kontrolliert? Ja, aber nicht in gleichem Umfang. Das Gesetz kontrolliert AGB zwischen Unternehmern (B2B) und AGB mit Verbraucherbeteiligung (B2C) in unterschiedlichem Maß: Die strengen Einbeziehungsvoraussetzungen nach § 305 Abs.
Wann gelten allgemeine Geschäftsbedingungen als Vorformuliert?Vorformuliert sind Vertragsbedingungen, wenn sie für eine mehrfache Verwendung schriftlich aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert sind.
Wie müssen AGB mitgeteilt werden?Es muss bei Vertragsschluss ein ausdrücklicher Hinweis auf die AGB erfolgen. Nicht ausreichend ist, wenn der Verwender seine AGB auf der Rückseite des Angebotsschreibens abgedruckt hat, auf der Vorderseite aber nicht darauf hinweist.
|