Wie bekomme ich von der Bahn mein Geld zurück?

Bahn-Fahrgastrechte bei Verspätung: Erstattung, Entschädigung, Geld zurück!

Jeder vierte ICE der Deutschen Bahn ist verspätet. Welche Fahrgastrechte Ihnen bei einer Bahn-Verspätung zustehen und wie Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung und Erstattung von Kosten für Tickets, Taxi- und Hotelaufwendungen durchsetzen, lesen sie hier. Wie zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Anspruch auf Erstattung digital über die Deutsche Bahn, über das Fahrgastrechte-Formular oder über Online-Services Ihre Fahrgastrechte bequem online durchsetzen können.

Wie bekomme ich von der Bahn mein Geld zurück?

Ihr Zug hatte Verspätung oder ist ausgefallen? Dann können Sie Ihre Fahrgastrechte online geltend machen. Inzwischen bietet die Deutsche Bahn die Möglichkeit an, die Ticket-Erstattung über bahn.de oder den DB Navigator selbst digital zu beantragen. Bei einem potenziellen Streitfall oder oder zusätzlichen Taxi- und Hotelkosten gibt es externe Online-Services, die Ihren Anspruch prüfen und durchsetzen:

Bahn-Verspätung? Jetzt Geld zurückholen!

Für detaillierte Informationen zu den Fahrgastrechten sowie zu Fragen der Entschädigung und Erstattung wählen Sie bitte den gewünschten Themenabschnitt im Inhaltsverzeichnis an:

  • Fahrgastrechte bei Bahn-Verspätung – Überblick
  • Deutsche Bahn führt digitalen Entschädigungsantrag ein
  • Bahn-Fahrgastrechte online durchsetzen
  • Bahn-Verspätung ist angekündigt: Zugbindung, Stornierung, Erstattung
  • Bahn-Verspätung ab 60 Minuten am Ziel: Geld zurück und Entschädigung
  • Fahrgastrechte bei Sitzplatzreservierungen
  • Fahrgastrechte für Taxi- und Hotelkosten
  • Weitere Erstattungen
  • Muss ich die Verspätung bestätigen lassen?
  • Fahrgastrechte-Formular der DB
  • DB-Verspätung: Jeder vierte ICE unpünktlich

Fahrgastrechte bei Bahn-Verspätung – Überblick

Bahn-Verspätung von mind. 60 Minuten am Ziel 25% Erstattung des Ticket-Preises; bei Reiseabbruch 100% Erstattung
Bahn-Verspätung von mind. 120 Minuten am Ziel 50% Erstattung des Ticket-Preises; bei Reiseabbruch 100% Erstattung
Bahn-Verspätung von mind. 20 Minuten am Start Zugbindung aufgehoben, jeder Zug kann genutzt werden, zusätzliche Ticket-Kosten werden erstattet
Verspätung in Echtzeit abrufen Ist mein Zug pünktlich?
Taxikosten bis maximal 80 Euro
Hotelkosten „angemessene“ Übernachtungskosten
  • Hat Ihr Zug vor der Abfahrt mehr als 20 Minuten Verspätung, ist die Zugbindung aufgehoben und Sie können einen anderen Zug nutzen. Müssen Sie dafür ein neues Bahnticket kaufen, können Sie sich die Differenz später von der Bahn erstatten lassen.
  • Hat Ihr Zug vor der Abfahrt mehr als 60 Minuten Verspätung, können Sie das Ticket kostenfrei zurückgeben.
  • Werden unterwegs mehr als 60 Minuten Verspätung am Zielort erwartet, können Sie die Fahrt abbrechen oder umkehren und bekommen laut Bahn-Fahrgastrechten den Ticketpreis erstattet.
  • Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort erstattet Ihnen die Bahn 25 Prozent des Ticketpreises, ab 120 Minuten Verspätung am Zielort sind es 50 Prozent.
  • Erstattungen und Geld zurück gibt’s entweder über das brokratische Fahrgastrechte-Formular der Bahn oder bei Online-Dienstleistern wie Refundrebel oder Bahn-Buddy, die im Auftrag der Reisenden bei der DB und anderen Bahn-Unternehmen den Anspruch auf Erstattung und Entschädigung durchsetzen.
  • Bei einer Bahn-Verspätung sind die Fahrgastrechte europäisch einheitlich – und deutlich kulanter als etwa die Verspätungsregelungen im Flugverkehr. So haben auch Reisende bei einem Unwetter oder einem Bahnstreik immer die gleichen Fahrgastrechte, die eine pünktliche Beförderung vorsehen.

Das nachfolgende Video zeigt, wie viel Geld es bei einer Bahn-Verspätung zurückgibt:

Wie bekomme ich von der Bahn mein Geld zurück?

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

YouTube immer entsperren

Deutsche Bahn führt digitalen Entschädigungsantrag ein

Die Deutsche Bahn geht einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung und macht das Reisen mit der klimafreundlichen DB noch einfacher: Ab 1. Juni 2021 können Kunden im Fall einer Verspätung mit einem online oder mobil gekauften Ticket ihre Entschädigung digital über ihr Kundenkonto geltend machen. „Wir lösen unser Versprechen ein. Bahnkund:innen können ab 1. Juni mit wenigen Klicks ihre Entschädigung digital einreichen“, so DB-Vorstandsvorsitzender Richard Lutz.

Bislang war es nötig, ein Fahrgastrechteformular auszufüllen und zusammen mit der Fahrkarte per Post an die DB zu schicken oder im Reisezentrum abzugeben. Dies ändert sich nun: Über ihr Kundenkonto können Bahnreisende auf bahn.de oder mobil in der App DB Navigator die betreffende Fahrt mit Fern- und Regionalverkehrszügen auswählen und eine Entschädigung mit wenigen Klicks beantragen. Das dauert nicht länger als fünf Minuten. Die meisten Daten sind voreingestellt, es müssen keine Zugnummern mehr herausgesucht oder Fahrkarten eingereicht werden. Damit wird die Entschädigung für DB-Kunden deutlich einfacher. Alternativ können Bahnreisende auch weiterhin das bisherige analoge Formular nutzen.

Ticket-Erstattung bei der DB beantragen

Bahn-Fahrgastrechte online durchsetzen

Ihr Zug hatte Verspätung oder ist ausgefallen? Vor allem bei potenziellen Streitfällen oder zusätzlichen Taxi- und Hotelkosten gibt es externe Online-Services, die Ihren Anspruch auf Erstattung bzw. Entschädigung prüfen und durchzusetzen. So können eSie Ihre Fahrgastrechte online geltend machen und sich bei Verspätungen, Zugausfällen oder zusätzlichen Taxi- und Hotelkosten  den gezahlten Fahrpreis & Auslagen erstatten lassen.

Inzwischen gibt es mehrere Online-Fahrgastrechte-Portale, die nun auch von der von der Stiftung Warentest getestet wurden. Dabei wurden die folgenden Service-Angebote zur Online-Erstattung bei Verspätungen und Zugausfällen untersucht: zug-erstattung.de, bahn-buddy.de, refundrebel.com und robin-zug.de.

Hierbei können Bahn-Kunden, die ihre Fahrgastrechte geltend machen wollen, die Anträge schnell & bequem online einreichen.

Wie bekomme ich von der Bahn mein Geld zurück?
Die Durchsetzung von Fahrgastrechten ist mit Online-Portalen wie refundrebel.com deutlich einfacher geworden. Diese Websites kümmern sich gegen Provision um den Antrag für Erstattung oderr Entschädigung bei einer Bahn-Verspätung.

Das Vorgehen bei Online-Fahrgastrechteportalen ist wie folgt:

  • Der Kunde lädt sein Ticket (eTicket als PDF, Scan bei Print-Fahrkarten oder Buchungsbestätigung auf bahn.de) auf die Website des Dienstes hoch
  • Verspätungsbestätigung der DB wird nicht benötigt, auch keine sonstigen Nachweise.
  • Anschließend prüft der Web-Dienst den Anspruch und übermittelt das Fahrgastrechte-Formular an die Bahn.
  • Zwei Dienste verstehen sich vor allem als Übermittler des Antrags an die Bahn (Zug-erstattung.de und Robin-zug.de). Hierfür kassieren Sie eine Gebühr pro übermittelten Antrag.
  • Zwei Dienste bieten weitere Services bzw. haben ein anderes Geschäftsmodell. So kauft bahn-buddy.de den Entschädigungsanspruch des Bahnreisenden ab und zahlt innerhalb von 24 Stunden. Der Kaufpreis liegt dabei immer unter dem Wert der Entschädigung; diese Differenz behält sich das Unternehmen für den Service ein. Bei Refundrebel.com besteht die Möglichkeit, dass bei Erstattungs-Ablehnungen durch die Bahn der hauseigene Anwalt Protest einlegen kann und somit vielleicht doch noch eine Lösung erreicht – etwa bei der Auslage für Hotel- und Taxi-Kosten, die Bahn-Reisenden durch die Verspätung entstanden ist.
zug-erstattung.debahn-buddy.derefundrebel.comrobin-zug.de
Bahn-Gesellschaften Deutsche Bahn Deutsche Bahn Deutsche Bahn, Flixtrain, Sylt Shuttle Pendler der Deutschen Bahn
Provision Erster Antrag kostenlos, ab dem 2. Antrag 0,99€ Kunde erhält Entschädigungsangebot, Bahn-buddy.de behält 10 bis 20 Prozent ein und verdient an der Differenz zwischen Ticketpreis und Entschädigungsforderung 15-20 Prozent Drei Anträge kostenlos, danach 0,69-0,99€pro Antrag
Besonderheiten Übermittler des Antrags auf Entschädigung Kunde bekommt nach 24 Stunden Geld ausgezahlt Anwalt prüft ggf. Ablehnung von Entschädigungen Übermittler des Antrags auf Entschädigung
Fazit Zug-erstattung.de hilft nur DB-Kunden bei der bequemen Übermittlung des Antrags. Hat die DB noch Nachfragen, muss sich der Kunde selbst kümmern. Bahn-buddy.de kauft den Entschädigungsanspruch des Bahnreisenden ab und zahlt innerhalb von 24 Stunden. Das aber ist nichts für Sparfüchse, da der Kaufpreis immer unter dem Wert der Entschädigung liegt. Hier geht die Hilfe am weitesten, da durch die Zulassung als Inkassounternehmen der Firmenanwalt mit der Bahn bei Problemen verhandeln kann. Robin-zug.de übernimmt die Kommunikation für den Kunden, auch bei Nachfragen der Bahn.
Website zug-erstattung.de bahn-buddy.de refundrebel.com robin-zug.de

Nach der Verspätung müssen Reisende nicht sofort am nächsten Tag ihren Anspruch bei der Deutschen Bahn einreichen. Fahrgäste haben ein Jahr Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Und nach Eingang des Antrags hat die Bahn 28 Tage Zeit, den Anspruch zu bearbeiten. Dabei werden erste Erstattungsbeträge ab 4 Euro ausgezahlt – Inhaber von Zeitkarten im Nahverkehr (Ländertickets oder Quer-durchs-Land-Ticket) müssen also mehrere Verspätungs­fälle gesammelt einreichen, um die 4-Euro-Grenze zu über­schreiten.

Wie bekomme ich von der Bahn mein Geld zurück?
Ab 60 Minuten Bahn-Verspätung am Ziel gibt’s Geld zurück.

Bahn-Verspätung ist angekündigt: Zugbindung, Stornierung, Erstattung

  • Ab 20 Minuten Verspätung am Startbahnhof: Wenn Sie noch vor Antritt der Reise feststellen, dass ihr Zug mehr als 20 Minuten Verspätung hat oder ausfällt, ist die Zugbindung laut Bahn-Fahrgastrechte aufgehoben. Dies wird auch als 20-Minuten-Regel bei der Bahn bezeichnet. Reisende können in diesem Fall in der Bahnauskunft schauen, welches die nächste erreichbare Zugverbindung in Richtung des Ziels ist und in jeden Zug einsteigen. Wer ein reines Nahverkehrsticket hat, kann in diesem Fall auch ICE und IC gegen Zahlung der Differenz nutzen und sich diese zusätzlichen Ticket-Kosten erstatten lassen. Beispiel: Sie haben ein Ticket für Regionalzüge auf der Strecke von Baden-Baden nach Freiburg gebucht. Ihr Regionalzug soll erst 30 Minuten später in Baden-Baden eintreffen. Da auf dieser Strecke auch ICE-Züge verkehren, nutzen Sie hier den nächsten ICE, der in wenigen Minuten kommt. Das zusätzliche nötige Ticket reichen Sie gemeinsam mit Ihrem Originalticket für die Erstattung ein.
  • Ab 60 Minuten angekündigter Verspätung am Startbahnhof: Wenn der erste Zug bei Reiseantritt eine Verspätung von mehr als 60 Minuten aufweist, können Sie Ihr Bahnticket stornieren. Laut Bahn-Fahrgastrechte dürften sie dann die Fahrt abbrechen und sich das komplette Geld erstatten lassen. Alternativ können Sie die Reise erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten und dabei auch über eine andere Strecke ans Ziel gelangen; auch hier ist die Zugbindung dann aufgehoben.
  • Ab 60 Minuten angekündigter Verspätung unterwegs: Ebenfalls können Sie, sofern Sie bereits im Zug unterwegs sind und die angekündigte Verspätung auf mehr als 60 Minuten angewachsen ist, wieder zum Startbahnhof zurückkehren und bekommen den gesamten Ticket-Preis aufgrund der Verspätung erstattet. Alternativ können Sie ebenfalls die Reise auch erst zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, auch hierbei gilt die Zugbindung nicht.
  • Bei Streik, Unwetter oder einem Suizid entlang der Strecke und damit bedingten Zugausfällen bzw. Verspätungen müssen die Bahn-Unternehmen ebenfalls die Fahrgastrechte gewährleisten. In der Vergangenheit hat die Deutsche Bahn häufiger die Kulanzregelungen bereits vorab erweitert, sodass Tickets – etwa zum Sparpreis oder zum Super Sparpreis automatisch länger gültig waren und die Zugbindung aufgehoben war.
Wie bekomme ich von der Bahn mein Geld zurück?
Bei einem Flexpreis-Ticket in der 1. Klasse können Reisende bei Verspätung eine Entschädigung für die nicht genutzte Sitzplatzreservierung einfordern.

Bahn-Verspätung ab 60 Minuten am Ziel: Geld zurück und Entschädigung

  • Grundsätzlich gilt: Erst ab einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort haben Reisende laut der Bahn-Fahrgastrechte einen Anspruch auf Erstattung bzw. Entschädigung. Die DB und andere Bahn-Unternehmen unterscheiden bei der Höhe der Erstattungen, die Reisenden laut der Fahrgastrechte bei einer Verspätung zustehen, nach Einzeltickets und Zeitkarten.
  • Dabei ist die tatsächliche Ankunftszeit am Zielbahnhof entscheidend bei der Berechnung der Verspätung. Dies bedeutet: Haben Sie aufgrund der Verspätung eines Zuges von 5 Minuten Ihren Anschlusszug nicht erreicht, den Sie laut Ticket hätten nehmen sollen, und müssen womöglich eine Stunde auf den nächsten Anschlusszug warten, sind Sie mehr als eine Stunde später als geplant am Ziel. Die Bahn nennt dies Reisekette.
  • Wichtig ist also, dass Sie stets versuchen, ein einziges Ticket für all ihre benötigten Bahnverbindungen zu kaufen. Beispiel: Sie buchen bei der Deutschen Bahn ein Ticket für den Regionalzug von Marburg nach Frankfurt am Main. Anschließend buchen Sie etwa über einen Drittanbieter ein TGV Ticket für die Fahrt von Frankfurt nach Paris. Hat ihr Regionalzug nun 20 Verspätung, und Sie erreichen den TGV in Frankfurt nicht, verfallen Ihre Fahrgastrechte – und damit auch Ihr TGV Ticket. Denn jeder Kauf eines Tickets stellt einen eigenen Beförderungsvertrag dar.

Verspätung? Jetzt Geld zurückholen!

Entschädigung bei Einzel-Tickets

Wenn Sie ein DB Ticket zum Flexpreis oder aus dem DB Sparpreisfinder, also den Sparpreis und den Super Sparpreis  gekauft haben, ist die Verspätung am Zielort entscheidend für die Höhe der Erstattung, die Ihnen laut der Bahn-Fahrgastrechte zustehen. Ab 60 Minuten Verspätung am Ziel erhalten Fahrgäste eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten Verspätung beträgt die Erstattung 50 Prozent. Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt, die auf einer Fahrkarte abgebildet sind, wird die Entschädigung ab 60 Minuten bzw. ab 120 Minuten Verspätung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet. Dabei wird ein eventuell vorhandener BahnCard-Rabatt mit eingerechnet – Sie erhalten nur anteilig den wirklcih gezahlten Ticket-Preis inklusive BahnCard-Rabatt wieder.

Höhe der Bahn-VerspätungHöhe der Erstattung
Mind. 60 Minuten Verspätung am Zielort 25% Erstattung
Mind. 120 Minuten Verspätung am Zielort 50% Erstattung

Entschädigung bei Zeitkarten

Da sie bei diesen Tickets keine direkte Zugverbindung buchen, gibt es ab 60 Minuten Bahn-Verspätung am Zielort laut der Fahrgastrechte eine pauschale Erstattung in unterschiedlicher Höhe. Wer ein Länderticket wie z.B. ein Bayernticket der 2. Klasse gekauft hat und mit Regionalzügen am Zielort mehr als 60 Minuten zu spät ankommt, kann 1,50 Euro Entschädigung beantragen, in der 1. Klasse sind es 2,25 Euro. Ebenfalls gibt es vor allem für Pendler Zeitkarten für bestimmte Strecken im Fernverkehr – hier gibt’s 5 Euro pro Verspätungsfall in der 2. Klasse zurück.

Ticket2. Klasse1. Klasse
Zeitkarten im Regionalverkehr (Ländertickets, Quer-durchs-Land-Ticket, etc.) 1,50 Euro 2,25 Euro
Zeitkarten im Fernverkehr 5 Euro 7,50 Euro

Entschädigung bei BahnCard 100

Inhaber einer BahnCard 100 erhalten bereits 10 Euro pro Verspätungsfall in der 2. Klasse; Inhaber einer BahnCard 100 für die 1. Klasse erhalten pauschal 15 Euro. Allerdings ist die jährliche Erstattung gedeckelt auf maximal 25 Prozent des Kaufpreises der BahnCard 100.

EntschädigungsfallBahnCard 100, 2. KlasseBahnCard 100, 1. Klasse
Pauschale Entschädigung ab 60 Minuten Verspätung 10 Euro 15 Euro
Maximale Entschädigung pro Jahr 1.006 Euro 1.703 Euro
Wie bekomme ich von der Bahn mein Geld zurück?
Hat der erste Zug der Reisekette bereits mindestens 20 Verspätung bei der Abfahrt, ist die Zugbindung aufgehoben.

Fahrgastrechte bei Sitzplatzreservierungen

Wenn Sie Ihre Sitzplatzreservierung aus Bahnverschulden nicht genutzt werden können, erhalten Sie das Reservierungsentgelt zurück. Dazu gehört etwa, wenn die Plätze oder Waggons nicht bereitgestellt oder nutzbar waren oder Anschlussverbindung wegen Zugverspätung nicht erreicht werden konnte. Übrigens: Wer eine Flexpreis-Fahrkarte der 1. Klasse kauft, bei der die Reservierung bereits inklusive ist, kann dann eventuell sogar 4,50 Euro Entschädigung geltend machen.

Fahrgastrechte für Taxi- und Hotelkosten

  • Wenn Sie mit der Bahn zwischen 0 und 5 Uhr morgens aufgrund einer Bahn-Verspätung von mehr als 60 Minuten stranden, können Sie aufgrund der europaweit gültigen Bahn-Fahrgastrechte ein alternatives Beförderungsmittel wählen – dies wird meist ein Taxi sein. Dabei werden höchstens 80 Euro Taxikosten übernommen. Wichtig ist, vorab zu einem DB-Mitarbeiter zu gehen, da mitunter Taxi-Gutscheine ausgegeben werden können.
  • Hat der Reisende aufgrund von Verspätungen oder Zug-Ausfällen keine Chance mehr, seinen Zielbahnhof zu erreichen, zahlt die Bahn mitunter eine Hotelübernachtung. Der Übernachtungspreis ist hierbei allerdings nicht gedeckelt, es werden laut DB „angemessene Übernachtungskosten“ übernommen. Auch hier gilt: Der Anspruch ist, sofern möglich, bei einem DB-Mitarbeiter anzumelden. Denn oftmals hat die Deutsche Bahn für solche Fälle von Verspätungen Hotel-Gutscheine dabei.
  • Nur, wenn Sie am Bahnhof keinen Ansprechpartner finden oder Ihnen kein Hotel oder kein Taxi zugewiesen wird, können Sie Ihre Übernachtung bzw. die Taxifahrt selbst organisieren.

Taxi und Hotel bezahlt? Jetzt Erstattung beantragen!

Weitere Erstattungen

  • Ausfall der 1. Klasse: Wer ein Bahnticket der 1. Klasse gebucht hat, aber für die Reise nur Wagen der 2. Klasse zur Verfügung stehen, kann ebenfalls eine Entschädigung beantragen. Dabei wird für die Berechnung der Höhe der Entschädigung die Preis-Differenz zwischen dem Ticket für die 1. Klasse und dem Ticket für die 2. Klasse berechnet.
  • Thalys-Erstattung schon ab 30 Minuten Verspätung: Der Thalys verbindet etwa NRW-Städte mit Brüssel und Paris. Bei Verspätungen, die das eigene Unternehmen zu verantworten hat, gibt es hier schon ab 30 Minuten 25 Prozent zurück, ab 60 Minuten Verspätung 50 Prozent und ab zwei Stunden Verspätung den vollen Preis zurück. Allerdings gibt’s den Wert nur als Gutschein. Wer den Betrag gern ausgezahlt haben möchte, muss weiterhin mit den europäisch einheitlich Fahrgastrechten Vorlieb nehmen.
  • Ab 60 Minuten Verspätung haben Reisende übrigens auch Anspruch auf kostenlose Getränke und Mahlzeiten im Zug.
  • Das Sylt Shuttle hat übrigens eigene Regelungen: Ab 60 Minuten Verspätung  gibt’s eine pauschale Entschädigung von 15 Euro; ab 120 Minuten gibt’s 30 Euro Entschädigung – dies gilt nur für Fahrkarten der Preiskategorien A, BCR (Campingtarif), M, S, T und V.
  • Der Rhein-Main-Verkehrsverbund geht deutlich weiter: Hier gibt’s bereits ab 10 Minuten Verspätung das ganze Geld zurück – dies gilt im gesamten Verbundgebiet für alle Fahrten mit Regionalzügen, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen. Inhaber von Einzeltickets erhalten den gesamten Fahrpreis zurück bis maximal 6 Euro in der 2. Klasse und 8 Euro in der 1. Klasse. Ebenfalls werden nach 21 Uhr Taxikosten in Höhe von 25 Euro übernommen. Das Beste ist: Die Erstattung kann man beim RMV online beantragen.

Muss ich die Verspätung bestätigen lassen?

Die Bahn bittet Reisende, sich eine schriftliche Bestätigung des Zugausfalls oder der DB Verspätung beim Zugbegleiter oder der Bahnhofsinformation geben zu lassen. Dies ist natürlich nicht immer möglich – zum Teil haben die Zugbegleiter nicht ausreichend Fahrgastrechte-Formulare dabei, oder die Reiseinformation im Bahnhof ist überlaufen oder nicht geöffnet. So formuliert die Bahn es vorsichtiger in der Anleitung für die Einreichung des Entschädigungsantrags:

Wenn es möglich ist, lassen Sie sich Ihre Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigen. Das kann in der Regel das Servicepersonal im Zug oder ein Mitarbeiter an der DB Information oder im DB Reisezentrum tun. Bitte beachten Sie, dass das Servicepersonal im Zug ausschließlich Verspätungen des eigenen Zuges ab 60 Minuten auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigen kann.

Allerdings ist diese Bestätigung für eine Erstattung und die Inanspruchnahme der Fahrgastrechte auch nicht zwingend erforderlich: Die Bahn archiviert die Abfahrts- und Ankunftszeiten ihrer Züge. Ebenfalls haben Online-Fahrgastrechteportale Zugriff auf diese Daten und können somit die gebuchte Reisekette nachvollziehen.

Fahrgastrechte-Formular der DB

Wer keinen Online-Service oder den digitalen Erstattungsantrag bei der Die Deutsche Bahn selbst nutzen möchte, kann die Erstellung auch weiterhin über das Fahrgastrechte-Formular beantragen. Das ist nicht ganz einfach; werden Sie hier nach der Zugnummer und der tatsächlichen Ankunftszeit gefragt. Die Zugnummer ist etwa aus der DB Fahrplanauskunft ersichtlich. Zur Abfrage der tatsächlichen Ankunftszeit können Sie die Zugnummer etwa hier eingeben und sich die Verspätung für einen bestimmten Tag anzeigen lassen. Stattdessen müssen Sie hier wie folgt vorgehen:

  1. Um ihren Entschädigungsanspruch durchzusetzen, benötigen Sie das Fahrgastrechte-Formular. Füllen Sie dies sorgfältig aus. Am Ende müssen Sie das Fahrgastrechte-Formular ausdrucken und unterschreiben.
  2. Kopieren Sie Ihr Bahnticket sowie sonstige Belege, die Ihre eventuell entstandenen Auslagen dokumentieren können.
  3. Nun haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können direkt in das nächste DB-Reisecenter gehen und dort die Unterlagen vorzeigen. Dann bekommen Sie die Entschädigung im Regelfalls gleich bar ausgezahlt. Der populärere Weg besteht darin, das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular sowie Bahnticket & Belege gesammelt an folgende Adresse zu schicken:

Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt/Main


Sie müssen dazu noch die Auszahlungsform der Entschädigung angeben. Wünschen Sie eine Überweisung, können Sie Ihre Bankverbindung im Fahrgastrechte-Formular angeben. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, sich die Entschädigung als Gutschein zusenden zu lassen. In diesem Fall können Sie den Gutschein bei einer erneuten Bahnreise-Buchung verwenden.

DB-Verspätung: Jeder vierte ICE unpünktlich

Die Deutsche Bahn muss rund 40 Millionen Euro pro Jahr an Entschädigungsansprüchen ihren Kunden auszahlen – eine gewaltige Summe. Wenn Sie zu spät angekommen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag alles, was Sie zur DB-Verspätung wissen müssen. Den Live-Fahrplan mit aktuellen DB Verspätungen gibt es in der DB Fahrplanauskunft.

Es ist ein Ärgernis für Bahn-Reisende, wenn die Frage „Ist mein Zug pünktlich?“ mal wieder mit nein beantwortet werden muss, Anschlüsse verpasst und das Ziel später als geplant erreicht wird. Die Deutsche Bahn verfährt bei der Berechnung der Pünktlichkeit nach historischen Maßstäben. Danach gilt ein Zug erst dann verspätet, wenn er mehr als 6 Minuten hinter der Soll-Zeit liegt. Erreicht ein Zug also einen Halt 5 Minuten und 59 Sekunden hinter der Ankunft laut DB Fahrplanauskunft, wäre er laut Deutscher Bahn noch pünktlich.

Im Durchschnitt ist jeder vierte ICE bzw. IC der Deutschen Bahn verspätet. So kamen 2019 nur 75,9 Prozent der Fernzüge pünktlich, im Nahverkehr erreichten 94 Pro­zent der Züge pünktlich ihr Ziel. Im Jahr 2020 gab es aufgrund des Fahrgastrückgangs durch das Coronavirus Rekorde bei der Pünktlichkeit: 81,8% der Fernzüge waren pünktlich; im Nahverkehr waren es 95,6%.

Weitere Themen

Wie bekomme ich mein Geld zurück Deutsche Bahn?

Wählen Sie in Ihrer Buchungsübersicht ("Alle Buchungen anzeigen" auf www.bahn.de beziehungsweise "Meine Tickets" im DB Navigator) die entsprechende Reise oder Streckenzeitkarte aus, für die Sie Entschädigung beantragen wollen. Klicken Sie innerhalb des Reiters "Fahrgastrechte" den Button "Entschädigung beantragen" an.

Was passiert wenn gebuchter Zug ausfällt?

Wenn der gebuchte Zug mehr als 20 Minuten Verspätung hat oder komplett ausfällt, ist die sogenannte Zugbindung aufgehoben. Das heißt, man darf einen anderen Zug nehmen als auf dem Ticket angegeben ist. Dabei dürfen dann sogar auch teurere Verbindungen ohne Aufpreis genutzt werden.

Kann ich eine nicht genutzte Fahrkarte zurückgeben?

Sofortstornierung von Tickets Zusätzlich zu den tariflichen Angebotskonditionen können Sie seit Dezember 2021 Ihre auf bahn.de oder im DB Navigator gebuchten Tickets vor dem 1. Geltungstag innerhalb von 12 Stunden (720 Minuten) nach der Buchung kostenlos stornieren.

Wie lange dauert eine Gutschrift der Deutschen Bahn?

Die Gutschrift der Prämien- und Statuspunkte erfolgt in der Regel zum ersten Geltungstag der Fahrkarte. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Ihre Punkte erst mit einer zeitlichen Verzögerung gutgeschrieben werden.