Wie darf man an der Wahl teilnehmen?

Die Bundestags-Wahl

Eine Bundestags-Wahl
findet alle vier Jahre statt.
Bei der Bundestags-Wahl
wählt das Volk die Abgeordneten.

Wie darf man an der Wahl teilnehmen?

Menschen in Deutschland wählen Abgeordnete.

© DBT/Bernd Kissel

Das Volk sind alle Bürger
und Bürgerinnen in Deutschland,
wenn sie 18 Jahre oder älter sind.
Und wenn sie einen deutschen Pass haben.
So steht es im wichtigsten Gesetz,
dem Grund-Gesetz:
Das Volk wählt die Abgeordneten in
allgemeiner,
unmittelbarer,
freier,
gleicher und
geheimer Wahl.

Wie darf man an der Wahl teilnehmen?

Jeder darf wählen.

© DBT/Bernd Kissel

Was bedeuten diese Wörter?

Allgemein bedeutet,
dass jeder Bürger und jede Bürgerin wählen darf.
Man muss dafür
die deutsche Staats-Angehörigkeit besitzen.
Das bedeutet,
dass man einen deutschen Ausweis hat.
Und man muss 18 Jahre alt oder älter sein.

Wie darf man an der Wahl teilnehmen?

Die Menschen wählen die Abgeordneten direkt.

© DBT/Bernd Kissel


Unmittelbar sind die Wahlen,
weil die Abgeordneten direkt von den Bürgern bestimmt werden.

Wie darf man an der Wahl teilnehmen?

Jeder darf selbst aussuchen.

© DBT/Bernd Kissel


Freie Wahlen bedeutet,
dass jeder Wähler selbst entscheidet.
Jeder darf selbst entscheiden, wen er wählt.

Wie darf man an der Wahl teilnehmen?

Jede Wähler-Stimme wiegt genauso viel.

© DBT/Bernd Kissel


Gleich bedeutet,
dass jede Stimme gleich viel wert ist.

Wie darf man an der Wahl teilnehmen?

Jeder kann so wählen, dass keiner es sieht.

© DBT/Bernd Kissel


Geheim heißt:
Jeder kann so wählen,
dass kein Anderer weiß, wen er wählt.


Im Deutschen Bundestag
sitzen zur Zeit 736 Abgeordnete.

Die letzte Bundestags-Wahl
war im Jahr 2021.

Die nächste Bundestags-Wahl
ist im Jahr 2025.

D.h. wer in den 3 Monaten vor einer Wahl in seine Nachbargemeinde zieht, darf an der Wahl der Gemeindevertretung nicht teilnehmen (an keiner der beiden), wer in ein anderes Bundesland zieht, darf dort i.d.R. für eine Zeit den Landtag nicht wählen und bei gleichzeitig stattfindenden Landtagswahlen verliert man einmal sein Wahlrecht.

Bei einem Umzug innerhalb eines Wahlgebietes bleibt das entsprechende Wahlrecht dagegen erhalten. D.h. wenn man innerhalb der Karenzzeit in eine Nachbargemeinde des selben Kreises zieht, darf man nicht an der Wahl des Rates der Gemeinde teilnehmen, wohl aber an der Wahl des Kreistages.

Diese Regelung kann man damit begründen, daß eine feststehende Wählerliste rechtzeitig vor der Wahl erstellt werden kann, aber auch mit einer gewissen politischen Ortskenntnis, für die man eine Karenzzeit braucht, um sich diese anzueignen.

Das aktive Wahlrecht ist das Recht eines Menschen, sich an einer staatlichen oder nicht-staatlichen Wahl durch Stimmabgabe beteiligen zu können, also zu wählen. Wer das aktive Wahlrecht besitzt, wird als wahlberechtigt bezeichnet.

Aktives Wahlrecht bei staatlichen Wahlen in Deutschland

Wichtigste Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht sind die entsprechende Staatsangehörigkeit, in den meisten Fällen eine Mindestdauer der Wohnsitznahme im Wahlgebiet und das Alter am Wahltag. So ist man nach vollendetem 18. Lebensjahr bei der Bundestagswahl, Landtagswahlen und Kommunalwahlen wahlberechtigt, abweichend davon bei den Landtagswahlen in Brandenburg und Schleswig-Holstein, den Bürgerschaftswahlen in Bremen und Hamburg sowie den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen (Stadtbürgerschaft), Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein schon mit dem vollendeten 16. Lebensjahr.

Passives Wahlrecht

Das passive Wahlrecht ist das Recht eines Menschen, sich bei einer staatlichen oder nicht-staatlichen Wahl als Kandidat aufstellen zu lassen und gewählt zu werden. Wer das passive Wahlrecht besitzt, wird als wählbar bezeichnet.

Passives Wahlrecht bei staatlichen Wahlen in Deutschland

Abweichend von den Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht gibt es teilweise zusätzliche Voraussetzungen für das passive Wahlrecht, etwa ein notwendige längere Wohnsitznahme im Wahlgebiet oder ein höheres Wahlalter. Das für die Wählbarkeit notwendige Alter beträgt bei der Wahl in den Deutschen Bundestag, in die deutschen Landtage oder Kommunalvertretungen in der Regel 18 Jahre, eine Ausnahme ist die Wahl in den Hessischen Landtag, für die man 21 Jahre alt sein muss.

Bei der (indirekten) Wahl in ein öffentliches Amt der Exekutive oder Judikative kann es höhere Anforderungen an die Wählbarkeit geben. So ist etwa die Voraussetzung zur Wahl zum Bundespräsidenten ein Mindestalter von 40 Jahren. Zusätzlich ist bei einigen öffentlichen Ämtern die Wählbarkeit durch berufliche Qualifikationen oder Altersgrenzen begrenzt (Bundesverfassungsrichter).

Welche Eigenschaften muss man haben um an Bundestagswahlen teilnehmen zu dürfen?

In den Bundestag wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher und mindestens 18 Jahre alt ist. Nicht wählbar ist jedoch, wer vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Was sind die Voraussetzungen um zur Wahl antreten zu können?

Aktiv wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger, wenn sie nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und ein bestimmtes Alter erreicht haben:.
Bundespräsidentenwahlen. ... .
Nationalratswahlen. ... .
Landtagswahlen. ... .
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen..

Wann darf ich in Österreich wählen?

Bei Wahlen zum Europäischen Parlament und Gemeinderatswahlen dürfen auch alle EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich teilnehmen. Wählen ab 16 gilt zudem für Elemente der direkten Demokratie: Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen.

Wann darf ein Ausländer in Deutschland wählen?

28 Abs. 1 GG folgenden Satz 3 hinzu: „Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar.