Wie wird eine grosse Witwenrente berechnet?

Dieser Online-Rechner ermittelt, welchen Rentenanspruch (brutto) Witwen und Witwer nach Ablauf des sogenannten Sterbevierteljahres haben. Soweit der / die Hinterbliebene kein weiteres Einkommen erzielt – wie beispielsweise

  • Erwerbseinkommen
  • Betriebsrenten
  • Vermögenseinkünfte

erfolgt die Auszahlung der grossen Witwenrente ohne Anrechnung.


Grosse Hinterbliebenenrente (grosse Witwenrente)

Onlinerechner


Vom Verstorbenen erworbene Entgeltpunkte (incl. Zurechnungszeit)

EP


Entgeltpunkte West oder Ost?


Ist Ihr Ehegatte vor dem 01.01.2002 verstorben oder
wurde die Ehe vor diesem Tag geschlossen und ist
mindestens ein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren?


Haben Sie Kinder bis zum 3. Lebensjahr erzogen?




Die monatliche große Witwenrente beträgt

Euro (brutto)



Der Berechnung liegen die für das Jahr maßgeblichen Rentenwerte zugrunde.


zu obigem Rechner: Zur Ermittlung der Bruttorente ist es erforderlich, dass Sie die vom “verstorbenen erworbenen Entgeltpunkte – incl. Zurechnungszeit” eingegeben.

Wie wird eine grosse Witwenrente berechnet?
Die Anzahl der Entgeltpunkte können Sie dem für das Sterbevierteljahr gültigen Rentenbescheid entnehmen oder Entgeltpunkte sowie Zurechnungszeit selber errechnen. Hierbei kann Ihnen dieser Rechner helfen.

 


Anrechnung des eigenen Einkommens und Vermögens

Eine etwaige Anrechnung eigenen Einkommens beziehungsweise Vermögens berücksichtigt der obenstehende Rechner nicht.

Wie wird eine grosse Witwenrente berechnet?
Sie können jedoch mit diesem Online-Rechner ermitteln, in welcher Höhe Ihre Einkünfte die Witwenrente mindern.

 

 


Grosse Witwenrente (Hinterbliebenenrente) im Sterbevierteljahr

In den ersten drei Monaten nach Tod des Ehepartners (bzw. eingetragenen Lebenspartners) wird die Witwenrente in voller Höhe ausgezahlt (abzüglich Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung). Es erfolgt keine Anrechnung eigenen Einkommens.

Den Rentenanspruch im Sterbevierteljahr  können Sie mit diesem Rechner ermitteln:

Wie wird eine grosse Witwenrente berechnet?

Anmerkung: auf Antrag kann dem Hinterbliebenen ein finanzieller Vorschuss für das Sterbevierteljahr ausgezahlt werden. Dieser gilt auch als Antrag auf Leistung einer Witwer-/Witwenrente (§ 115 Abs. 2 SGB VI).

 


Rechtliche Voraussetzungen der grossen Witwenrente

Drei Monate nach Versterben des Ehepartners (eingetragenen Lebenspartners) wird die grosse Witwenrente (Hinterbliebenenrente) um den

  • Faktor 0,55 (sogenanntes neues Recht) beziehungsweise
  • 0,60 (sogenanntes altes Recht)

gemindert. Der vorstehende online Rechner berücksichtigt die zutreffende Kürzung.

Bei Witwenrenten nach “altem Recht” erfolgt kein Rentenzuschlag für Kindererziehung. Dafür beträgt diese Rente jedoch 60 Prozent statt 55 Prozent.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen der großen Witwenrente erhalten Sie, wenn Sie hier anklicken.

Der Tod eines Partners ist schmerzlich. Er wirft nicht nur Fragen auf, wie der Alltag ohne den Verstorbenen bewältigt werden soll, sondern auch, wie es mit der wirtschaftlichen Existenz des Hinterbliebenen weitergeht. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Hinterbliebene einen Anspruch auf die große oder kleine Witwenrente. Diese wird mit den eigenen Einkünften des Hinterbliebenen, also mit der eigenen Rente, verrechnet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rentenversicherung rechnet die eigene Rente sowie sämtliche eigene Einkünfte auf die Witwenrente an.
  • Um die Witwenrente mit der eigenen Rente und anderen Einkünften zu verrechnen, wendet die Rentenversicherung ein pauschales Berechnungsverfahren an, berücksichtigt einen Freibetrag und einen eventuellen Kinderzuschlag.
  • Die Rentenversicherung unterscheidet zwischen der großen Witwenrente und der kleinen Witwenrente.

Wie wird die Witwenrente berechnet?

Die Höhe der Witwenrente wird anhand der Rentensumme des Verstorbenen berechnet. In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners hat der Hinterbliebene einen Anspruch auf 100 Prozent seiner Rentensumme. Währenddessen werden die eigenen Einkünfte und die eigene Rente des Hinterbliebenen nicht auf die Witwenrente angerechnet. Die Rentenversicherung spricht dann von der sogenannten „Regel des Sterbevierteljahrs“.

Ab dem vierten Monat erhält der Hinterbliebene entweder 25 Prozent oder 55 beziehungsweise 60 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen. Da die Witwenrente grundsätzlich der Unterhaltssicherung dienen soll, werden die eigenen Einkünfte des Hinterbliebenen, also auch die eigene Rente, ab dem vierten Monat mit der Witwenrente verrechnet. Der Grund: Die volle Höhe der Rentensumme des Verstorbenen ist per Gesetz nicht für die Unterhaltssicherung erforderlich, da der Hinterbliebene noch eigene Einkünfte bezieht. Die Rentenkasse unterscheidet hier jeweils zwischen der kleinen Witwenrente und der großen Witwenrente. In der Regel kommt außerdem noch ein Kinderzuschlag hinzu.

Wie wird die Witwenrente mit der eigenen Rente verrechnet?

Grundsätzlich rechnet die Rentenversicherung die eigene Rente sowie sämtliche eigene Einkünfte auf die Witwenrente an. Dadurch kann die Witwenrente manchmal gekürzt oder sogar vollständig gestrichen werden. Das hängt in erster Linie von den Einkünften des Hinterbliebenen ab. Es gibt allerdings auch einen Freibetrag, der sich jährlich anpasst. Einkünfte, die unterhalb des Freibetrags liegen, bleiben unberücksichtigt.

Verrechnung der Witwenrente mit der eigenen Rente

Um die Witwenrente mit der eigenen Rente und anderen Einkünften zu verrechnen, muss die Rentenversicherung zuerst das Nettoeinkommen des Hinterbliebenen ermitteln. Hierfür wendet die Rentenversicherung ein Berechnungsverfahren an, bei dem sie pauschal 40 Prozent vom Bruttoeinkommen des Hinterbliebenen abzieht. Sofern der Hinterbliebene eine eigene Rente bezieht, zieht die Rentenversicherung pauschal 14 Prozent davon ab.

Daraufhin zieht die Rentenversicherung vom berechneten Nettoeinkommen den Freibetrag ab. Dieser liegt je nach Bundesland bei 903 Euro oder bei 877 Euro. (Stand 2021) Die Rentenversicherung unterscheidet hier jeweils zwischen den alten und den neuen Bundesländern. Der Freibetrag ist grundsätzlich mit dem derzeitigen Rentenwert verknüpft und erhöht sich immer dann, wenn die Renten erhöht werden. Für Hinterbliebenen mit Kindern, die eine Waisenrente beanspruchen können, erhöht sich der Freibetrag nochmals.

Im letzten Schritt zur Verrechnung der Witwenrente mit der eigenen Rente rechnet die Rentenversicherung von der verbliebenenen Summe 40 Prozent auf die Witwenrente an.

Die große Witwenrente im Überblick

Bei der großen Witwenrente unterscheidet die Rentenkasse zwischen dem neuen Recht und dem alten Recht. Nach dem neuen Recht erhalten die Hinterbliebenen eine Witwenrente von 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Dies gilt für Partner, die seit 2002 verheiratet waren. Nach dem alten Recht erhalten die Hinterbliebenen eine Witwenrente von 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Sie gilt für Partner, die vor 2002 verheiratet waren.

Gemäß Paragraf 46 Abs. 2 SGB VI müssen die Hinterbliebenen folgende Voraussetzungen erfüllen, um die große Witwenrente zu beziehen:

  • Sie dürfen nach dem Tod ihres Partners nicht erneut heiraten.
  • Der verstorbene Partner muss mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Außerdem müssen die Hinterbliebenen mindestens eine dieser Bedingungen erfüllen:

  • Der Hinterbliebene hat die notwendige Altersgrenze erreicht. Diese hebt die Rentenkasse jährlich um einen Monat ab dem 45. Lebensjahr an. 2021 liegt die Altersgrenze des Hinterbliebenen bei 45 Jahren und zehn Monaten.
  • Der Hinterbliebene erzieht ein Kind unter 18 Jahre.
  • Der Hinterbliebene kümmert sich um ein Kind mit Behinderung.
  • Der Hinterbliebene ist aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit erwerbsgemindert.

Die kleine Witwenrente im Überblick

Die kleine Witwenrente kommt für diejenigen Hinterbliebenen in Frage, die die Bedingungen der großen Witwenrente nicht erfüllen. Das gilt beispielsweise für Hinterbliebene, die beim Todeszeitpunkt des Partners unter der vorgegebenen Altersgrenze liegen. Die kleine Witwenrente ist zeitlich befristet auf die ersten zwei Jahre nach dem Tod des Verstorbenen. Gemäß Paragraf 67 Nr. 5 SGB VI beträgt die kleine Witwenrente 25 Prozent der Rentensumme des Verstorbenen. Hinzu kommt eventuell noch ein Kinderzuschlag.

Wie hoch ist die maximale Witwenrente?

Die große Witwenrente im Überblick Nach dem neuen Recht erhalten die Hinterbliebenen eine Witwenrente von 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Dies gilt für Partner, die seit 2002 verheiratet waren. Nach dem alten Recht erhalten die Hinterbliebenen eine Witwenrente von 60 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Wie hoch darf die eigene Rente sein damit die Witwenrente nicht gekürzt wird?

Der Freibetrag beträgt das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts (= Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung). Der aktuelle Rentenwert liegt derzeit bei 32,03 Euro (West) bzw. 30,69 Euro (Ost). Daraus ergeben sich als Freibeträge 845,59 Euro (West) bzw.

Wer bekommt 60% Witwenrente?

Hast Du allerdings vor dem 1. Januar 2002 geheiratet und wurden Du oder Dein verstorbener Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren, stehen Dir nach altem Recht 60 Prozent der Rente des Verstorbenen zu.

Wann wird die große Witwenrente gekürzt?

Bekommen Sie Lohn, werden Ihnen 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Haben Sie Mieteinnahmen, werden Ihnen grundsätzlich 25 Prozent abgezogen. Darüber hinaus gibt es Einkünfte, die nicht angerechnet werden, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II. Es kommt also auf Ihre individuelle Situation an.