Wie erreiche ich den kfw 55-standard

Was ist ein Effizienzhaus?

Ein Effizienzhaus ist ein Gebäude, das einen bestimmten energetischen Standard erfüllt. Diese Standards wurden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entwickelt. Die 2 wichtigsten Bemessungskriterien hierfür lauten:

  1. Primärenergiebedarf: Als Primärenergiebedarf wird die Energiemenge bezeichnet, die erforderlich ist, um den gesamten Energiebedarf einer Immobilie zu decken.
  2. Transmissionswärmeverlust: Der Transmissionswärmeverlust wiederum beschreibt die Energiemenge, die bei einer beheizten Immobilie nach außen verloren geht.

Die Bundesregierung hat für beide Kriterien Höchstwerte für Neubauten im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Diese Werte dienen als Grundlage für die Effizienzhaus-Standards.

Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde eine neue Klasse eingeführt: die Erneuerbare-Energien-Klasse. Werden durch den Einbau einer Heizungsanlage aus Basis erneuerbarer Energien 55 % des Energiebedarfs eines Gebäudes selbst gedeckt, können Sie die höheren Förderungen in Anspruch nehmen. 

Effizienzhaus 40, 55, 70 und Co.: Die verschiedenen Effizienzhaus-Standards

Die folgenden Standards für Effizienzäuser gibt es:

  • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse (Bestandsimmobilie)
  • Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse (Neubau, Bestandsimmobilie)
  • Effizienzhaus 55 (Bestandsimmobilie)
  • Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse (Bestandsimmobilie)
  • Effizienzhaus 70 (Bestandsimmobilie)
  • Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse (Bestandsimmobilie)
  • Effizienzhaus 85 (Bestandsimmobilie)
  • Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse (Bestandsimmobilie)
  • Effizienzhaus 100 (Bestandsimmobilie)
  • Effizienzhaus 100 Erneuerbare-Energien-Klasse (Bestandsimmobilie)
  • Effizienzhaus Denkmal (Bestandsimmobilie)
  • Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse (Bestandsimmobilie)

Was bedeutet die Kennzahl eines Energieeffizienzhauses?

Doch welche Energieeffizienz verbirgt sich hinter diesen Kennzahlen?  Die jeweiligen Zahlenwerte geben den jährlichen Primärenergiebedarf an, den ein Haus gemäß GEG im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau höchstens haben darf. Es gilt die Grundregel: Je kleiner die Zahl, desto besser, denn desto niedriger ist der Energiebedarf. Als Referenzwert wird die 100 herangezogen: Ein Effizienzhaus 100 entspricht zu 100 % den Vorgaben des GEG. 

Ein Effizienzhaus 40 hingegen unterbietet diesen Wert, denn es verbraucht nur 40 % der Energie im Vergleich zu einem Effizienzhaus 100. Es hat dementsprechend einen höheren Energieeffizienz-Standard als ein Effizienzhaus 100, es ist noch besser. Folgerichtig wird ein Effizienzhaus 40 mit höheren Zuschüssen belohnt als zum Beispiel ein Effizienzhaus 55 oder ein Effizienzhaus 70.

Darüber hinaus gibt es Standards, die nur für Neubauten gelten und Standards, die sich nur auf Bestandsimmobilien beziehen. Die Effizienzhaus-Standards 40 und 40plus sind allein für Neubauten gedacht, Effizienzhaus 55 sowohl für Neubauten als auch für Bestandsimmobilien und alle anderen nur für Bestandsimmobilien. Das bedeutet: Eine bestehende Immobilie kann auch durch energetische Sanierung im Nachhinein niemals den Effizienzhaus-Standard 40 erreichen, ein Neubau nicht als Effizienzhaus 70 klassifiziert werden.

Welche Maßnahmen führen zu einem Energieeffizienzhaus?

Verschiedene anlagentechnische und bauliche Maßnahmen führen dazu, dass eine Immobilie den energetischen Standard eines Effizienzhauses aufweist und damit die Voraussetzungen für eine KfW-Förderung erfüllt. Diese Maßnahmen dienen einerseits der Verbesserung der Energieeffizienz, andererseits der Einbindung regenerativer Energien. Welche Maßnahmen dies konkret sind, ist abhängig vom angestrebten Effizienzhaus-Standard. Für eine Immobilie, die die Vorgaben das Standards 55 EE erfüllt, sind beispielsweise folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Außenwanddämmung 18 cm
  • Dachdämmung 24 cm
  • Kellerdämmung 10 cm
  • Fenster mit Dreifachverglasung
  • Sole-Wasser-Wärmepumpe

Allerdings sind diese Maßnahmen nicht als abschließend, sondern als Teil eines energieeffizienten Gesamtkonzepts aufzufassen.

Effizienzhaus: Bundesförderung für effiziente Gebäude nutzen

Anpassungen in der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)

Neubauförderung: Seit 21.04.2022 ist eine Förderung für Neubauten nur noch nach dem Energieeffizienzhausstandard 40 Nachhaltigkeits-Klasse möglich.

BEG-Förderung bei der KfW:: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die BEG zum 28.07.2022 angepasst.

  • Die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen (KfW 262) über die KfW wurde eingestellt. 
    ABER: Die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen beim BAFA bleibt bestehen. 
  • Ebenso eingestellt wurde "BEG Wohngebäude – Zuschuss Effizienzhaus" (KfW 461).
  • Außerdem entfällt die Förderung der Sanierung zum Effizienzhaus-Stufe 100 / Effizienzgebäude-Stufe 100.
  • Der Bonus im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus) wird bei den Einzelmaßnahmen für Anlagen zur Wärmeerzeugung gestrichen.
  • Die Förderung des individuellen Sanierungsplans (iSFP-Bonus) entfällt ebenfalls beim KfW-Programm 261 Wohngebäude-Kredit.
  • Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt.
  • Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst (KfW 261).
  • Haben Sie bis zum Ablauf des 27.07.2022 einen Antrag gestellt? Dann sind Sie nicht von den Änderungen betroffen.

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden Immobilien gefördert, die einen gewissen energetischen Standard erreichen. Dabei gilt: Je höher der energetische Standard einer Immobilie, desto höher fällt die Förderung aus. Die KfW bietet dazu folgendes Förderprogramm:

  • KfW-Programm 261 – Wohngebäude Kredit

Die Förderungen greifen sowohl, wenn Sie bereits eine Immobilie besitzen und sie sanieren möchten, als auch für den Neubau eines Effizienzhauses. Förderfähig sind grundsätzlich alle Maßnahmen, die zum Standard eines Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 oder Denkmal führen. Neubauten eines Effizienzhaus 40 werden ebenfalls gefördert. Nachfolgend führen wir die wichtigsten Einzelheiten zum Programm KfW-Programm 261 auf.

KfW-261 Wohngebäude Kredit

Art der FörderungZuschuss
ZweckBau bzw. Kauf eines Effizienzhauses oder Komplettsanierung einer Bestandsimmobilie, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen
VoraussetzungenDie Bauanzeige oder der Bauantrag liegen mindestens 5 Jahre zurück. Der Förderantrag wurde vor Bau- oder Sanierungsbeginn gestellt. Bei einem Neubau muss eine Effizienzhaus-Stufe erreicht werden.
Höhe des ZuschussesBauzuschuss von bis zu 18.750 € je Wohneinheit, Sanierungszuschuss bis zu 75.000 € je Wohneinheit
RückzahlungDer Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Zuschuss Baubeteiligung50 % der förderfähigen Kosten, max. 5.000 €
AntragswegDie Beantragung erfolgt im KfW-Zuschussportal.

Tabelle: Überblick BEG Wohngebäude Zuschuss, alle Angaben ohne Gewähr

Mit Energieberater zum Energieeffizienzhaus

Voraussetzung für die jeweiligen KfW-Darlehen ist, dass die energetischen Einzelmaßnahmen oder die neue Immobilie bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Das Regelwerk dahinter ist nicht so leicht zu durchblicken. Die KfW-Förderung setzt deshalb einen Energieberater voraus, der die Einhaltung dieser Mindestanforderung sicherstellen und bestätigen kann. Qualifizierte Energieberater helfen nicht nur bei der Planung der neuen Immobilie als Effizienzaus bzw. der Sanierungsmaßnahmen, sondern können auch einschätzen, ob das jeweilige Vorhaben förderfähig ist. Darüber hinaus erstellen Energieberater die Online-Bestätigung zum Kreditantrag, die für die Beantragung der KfW-Darlehen benötigt wird. Zugelassene Energie-Effizienz-Experten finden Sie hier.

Kredit für Energieeffizienzhaus beantragen

Die zinsgünstigen Kredite der KfW können Sie nicht direkt bei der KfW beantragen, hierzu wenden Sie sich einfach an Ihre Hausbank. Sie koordiniert die Beantragung in Ihrem Namen und übernimmt die Kommunikation mit der KfW. Die Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau lassen sich hingegen direkt bei der KfW einfordern, und zwar über ein eigens dafür vorgesehenes Zuschussportal. Wie die Beantragung eines KfW-Kredits zum Erreichen eines Effizienzhaus-Standards abläuft, zeigen wir Ihnen hier.

  1. Maßnahmen planen

    Gehen Sie gemeinsam mit dem Energie-Effizienz-Experten die Maßnahmenplanung durch. Achten Sie bei Neubauten darauf, dass der Energieeffizienzhaus-Standard im Vertrag mit dem Bauträger festgehalten wird, inklusive aller Einzelmaßnahmen, die dazu führen. Für KfW 261, 262 und KfW 461 benötigen Sie in diesem Schritt die „Bestätigung zum Antrag". Der Energieberater füllt dieses Formular für Sie aus.

  2. Finanzierungsplanung

    Mit der schriftlichen Bestätigung des Energieexperten wenden Sie sich nun an Ihre Bank und lassen sich dort im Hinblick auf infrage kommende KfW-Kredite beraten. Legen Sie vor allem Wert darauf, dass Ihnen dabei alle optionalen Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen KfW-Kredite und -Zuschüsse vorgestellt werden, um die maximale Förderung für Ihr Projekt zu bekommen. 

  3. Kredit beantragen und Zusage abwarten

    Die durchleitende Bank reicht Ihren Antrag an die KfW weiter. Warten Sie nun die Förderzusage ab, bevor Sie mit Ihren Umsetzungen an Ihrem Eigenheim, mit dem Neubau starten oder eine sanierte Immobilie kaufen. Wenn Sie eine sanierte Immobilie erwerben möchten, können Sie nach erfolgter Förderzusage einen Termin für den Kaufvertrag abmachen. Wichtig in jedem Fall: Erst mit der Förderzusage erhalten Sie Gewissheit und können die Mittel verlässlich einplanen.

  4. Kredit abrufen

    Nach erfolgter Zusage können Sie den Kredit abrufen und die Rechnungen der Gewerke mit der daraus frei werdenden Summe bezahlen. Bei Finanzierung eines Neubaus lassen sich nun vereinbarte Teilsummen für die Bezahlung einzelner Bauabschnitte abrufen. Anschließend beginnt die Rückzahlung des Kredits in monatlichen Raten gemäß Tilgungsplan, den Sie von der KfW erhalten haben.

  5. Nachweise erbringen / Zuschuss einfordern

    Sind die Baumaßnahmen abgeschlossen, reichen Sie über Ihren Finanzierungspartner die „Bestätigung nach Durch­führung (BnD)“ ein. Damit wird der erreichte Energieeffizienzhaus-Standard vom Energie-Effizienz-Experten bestätigt. Beim Kauf oder Bau eines Fertighauses erhalten Sie die Bestätitung über den Fertighausanbieter.

Welche Wandstärke für KfW 55?

Der Putz wird Euch wohl überleben. Baumeister86 schrieb: Ab 36,5er Wandstärke dürfte Porenbeton die Anforderungen an den KfW-Standart erfüllen (U-Wert <0,2), während Poroton zusätzliche Füllung mit Perlit benötigt.

Welchen KfW Standard hat mein Haus?

Energetischer Standard
Zuschuss direkt oder zur Tilgung in %
Maximaler Förderbetrag pro Wohneinheit
Effizienzhaus 40
45%
54.000 Euro
Effizienzhaus 55
40%
48.000 Euro
Effizienzhaus 70
35%
42.000 Euro
Effizienzhaus 85
30%
36.000 Euro
KfW 40, KfW 55, KfW 70: Die wichtigsten Effizienzhaus ... - Verivoxwww.verivox.de › baufinanzierung › ratgeber › kfw-40-kfw-55-kfw-70-di...null

Ist eine Lüftungsanlage bei KfW 55 notwendig?

Eine kontrollierte Wohnungslüftungsanlage (KWL) mit Wärmerückgewinnung (WRG) ist in Wohngebäuden, die nach der EnEV gebaut oder saniert werden, sowie in einem KfW-Effizienzhaus 55 oder 70 nicht in der Verordnung vorgeschrieben, aber nahezu unverzichtbar, denn die immer dichtere Gebäudehülle – sei es im Neubau oder ...

Wie viel KW pro m2 KfW 55?

KfW-Effizienzhaus 55, 40 Laut KfW liegt der erlaubte Jahresprimärenergiebedarf für ein KfW-Effizienzhaus 55 somit bei maximal 40 kWh pro m², beim KfW-Effizienzhaus 40 bei maximal 30 kWh pro m².