Wie funktioniert der Stufenaufstieg im TVöD?

 Tarifvertrag f�r den �ffentlichen Dienst (TV�D)
aktuelle Fassung - zur�ck zur �bersicht des TV�D >>>zur�ck 

� 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen

(1) Die Besch�ftigten erhalten vom Beginn des Monats an, in dem die n�chste Stufe erreicht wird, das Tabellenentgelt nach der neuen Stufe.

(2) 1Bei Leistungen der/des Besch�ftigten, die erheblich �ber dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit f�r das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verk�rzt werden. 2Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit f�r das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verl�ngert werden. 3Bei einer Verl�ngerung der Stufenlaufzeit hat der Arbeitgeber j�hrlich zu pr�fen, ob die Voraussetzungen f�r die Verl�ngerung noch vorliegen. 4F�r die Beratung von schriftlich begr�ndeten Beschwerden von Besch�ftigten gegen eine Verl�ngerung nach Satz 2 bzw. 3 ist eine betriebliche Kommission zust�ndig. 5Die Mitglieder der betrieblichen Kommission werden je zur H�lfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat benannt; sie m�ssen dem Betrieb/der Dienststelle angeh�ren. 6Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der Kommission dar�ber, ob und in welchem Umfang der Beschwerde abgeholfen werden soll.
Protokollerkl�rung zu Absatz 2:
1Die Instrumente der materiellen Leistungsanreize (� 18) und der leistungsbezogene Stufenaufstieg bestehen unabh�ngig voneinander und dienen unterschiedlichen Zielen. 2Leistungsbezogene Stufenaufstiege unterst�tzen insbesondere die Anliegen der Personalentwicklung.
Protokollerkl�rung zu Absatz 2 Satz 2:
Bei Leistungsminderungen, die auf einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gem�� �� 8 und 9 SGB VII beruhen, ist diese Ursache in geeigneter Weise zu ber�cksichtigen.
Protokollerkl�rung zu Absatz 2 Satz 6:
Die Mitwirkung der Kommission erfasst nicht die Entscheidung �ber die leistungsbezogene Stufenzuordnung.

(3) 1Den Zeiten einer ununterbrochenen T�tigkeit im Sinne des � 16 (Bund) Abs. 4 Satz 1 und des � 16 (VKA) Abs. 3 Satz 1 stehen gleich:
a) Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz,
b) Zeiten einer Arbeitsunf�higkeit nach � 22 bis zu 39 Wochen,
c) Zeiten eines bezahlten Urlaubs,
d) Zeiten eines Sonderurlaubs, bei denen der Arbeitgeber vor dem Antritt schriftlich ein dienstliches bzw. betriebliches Interesse anerkannt hat,
e) Zeiten einer sonstigen Unterbrechung von weniger als einem Monat im Kalenderjahr,
f) Zeiten der vor�bergehenden �bertragung einer h�herwertigen T�tigkeit.
2Zeiten der Unterbrechung bis zu einer Dauer von jeweils drei Jahren, die nicht von Satz 1 erfasst werden, und Elternzeit bis zu jeweils f�nf Jahren sind unsch�dlich, werden aber nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet. 3Bei einer Unterbrechung von mehr als drei Jahren, bei Elternzeit von mehr als f�nf Jahren, erfolgt eine Zuordnung zu der Stufe, die der vor der Unterbrechung erreichten Stufe vorangeht, jedoch nicht niedriger als bei einer Neueinstellung; die Stufenlaufzeit beginnt mit dem Tag der Arbeitsaufnahme. 4Zeiten, in denen Besch�ftigte mit einer k�rzeren als der regelm��igen w�chentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbesch�ftigten besch�ftigt waren, werden voll angerechnet.

(4) 1Bei Eingruppierung in eine h�here Entgeltgruppe werden die Besch�ftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2. 2Betr�gt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 25 Euro in den Entgeltgruppen 1 bis 8 bzw. weniger als 50 Euro in den Entgeltgruppen 9 bis 15, so erh�lt die/der Besch�ftigte w�hrend der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 25 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) bzw. 50 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 15). 3Die Stufenlaufzeit in der h�heren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der H�hergruppierung. 4Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Besch�ftige der in der h�heren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen. 5Die/Der Besch�ftigte erh�lt vom Beginn des Monats an, in dem die Ver�nderung wirksam wird, das entsprechende Tabellenentgelt aus der in Satz 1 oder Satz 2 festgelegten Stufe der betreffenden Entgeltgruppe und ggf. einschlie�lich des Garantiebetrags.
Protokollerkl�rung zu Absatz 4 Satz 2:
Die Garantiebetr�ge nehmen an allgemeinen Entgeltanpassungen teil.


Der TVöD, TV-L und TV-H sehen in der allgemeinen Entgelttabelle für jede der 15 Entgeltgruppen unterschiedlich lange Stufenlaufzeiten vor, die Beschäftigte für den Aufstieg in den 5 bzw. 6 Stufen innerhalb derselben Entgeltgruppe zurücklegen müssen. Grundsätzlich wird die höchste Stufe 6 nach insgesamt 15 Jahren in ununterbrochener Tätigkeit erreicht. Die Stufenlaufzeiten für das Erreichen der höheren Stufe sind:

  • Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1
  • Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2
  • Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3
  • Stufe 5 nach 5 Jahren in Stufe 4
  • Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5

Als Entwicklungsstufen sind die Stufen 3 und höher der jeweiligen Entgeltgruppe bezeichnet, in die Beschäftigte eingruppiert sind. Die Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 5 bzw. 6 kann bei erheblich über- bzw. unterdurchschnittlicher Leistung verkürzt bzw. verlängert werden. Erstmals der Aufstieg aus Stufe 3 nach Stufe 4 hängt demnach neben dem Zeitablauf auch von der individuellen Leistung der Beschäftigten ab. Hingegen bilden die Stufen 1 und 2 das Grundentgelt, sodass Stufe 2 bei einer Einstellung ohne einschlägige Berufserfahrung auch ohne Leistungsbezug nach 1 Jahr in Stufe 1 erreicht wird.

Wie komme ich in die nächste Stufe Tvöd?

Wann wird die nächste Stufe erreicht?.
Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,.
Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,.
Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,.
Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und..
Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5..

Wann steigt man in der Stufe auf?

Nach 1 Jahr in Stufe 1 erfolgt der Aufstieg in Stufe 2. Nach 2 Jahren in Stufe 2 erfolgt der Aufstieg in Stufe 3. Nach 3 Jahren in Stufe 3 erfolgt der Aufstieg in Stufe 4. Nach 4 Jahren in Stufe 4 erfolgt der Aufstieg in Stufe 5.

Wann erreiche ich die nächste Erfahrungsstufe?

Wie lange verweilt man in einer Stufe? Die TVöD Stufenlaufzeit.