Tarifvertrag f�r den �ffentlichen Dienst (TV�D) Show � 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen (1) Die Besch�ftigten erhalten vom Beginn des Monats an, in dem die n�chste Stufe erreicht wird, das Tabellenentgelt nach der neuen Stufe. (2) 1Bei Leistungen der/des Besch�ftigten, die erheblich �ber dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit f�r das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verk�rzt werden. 2Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit f�r das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verl�ngert werden. 3Bei einer Verl�ngerung der Stufenlaufzeit hat der Arbeitgeber j�hrlich zu pr�fen, ob die Voraussetzungen f�r die Verl�ngerung noch
vorliegen. 4F�r die Beratung von schriftlich begr�ndeten Beschwerden von Besch�ftigten gegen eine Verl�ngerung nach Satz 2 bzw. 3 ist eine betriebliche Kommission zust�ndig. 5Die Mitglieder der betrieblichen Kommission werden je zur H�lfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat benannt; sie m�ssen dem Betrieb/der Dienststelle angeh�ren. 6Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der Kommission dar�ber, ob und in welchem Umfang der Beschwerde abgeholfen werden soll.
(3) 1Den Zeiten einer ununterbrochenen T�tigkeit im Sinne des � 16 (Bund) Abs. 4 Satz 1 und des � 16 (VKA) Abs. 3 Satz 1 stehen gleich: (4) 1Bei Eingruppierung in eine h�here Entgeltgruppe werden die Besch�ftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2. 2Betr�gt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 25 Euro in den Entgeltgruppen 1 bis 8 bzw. weniger als 50 Euro in den Entgeltgruppen 9 bis 15, so erh�lt
die/der Besch�ftigte w�hrend der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 25 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) bzw. 50 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 15). 3Die Stufenlaufzeit in der h�heren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der H�hergruppierung. 4Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Besch�ftige der in der h�heren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen. 5Die/Der Besch�ftigte erh�lt vom Beginn des Monats an, in dem
die Ver�nderung wirksam wird, das entsprechende Tabellenentgelt aus der in Satz 1 oder Satz 2 festgelegten Stufe der betreffenden Entgeltgruppe und ggf. einschlie�lich des Garantiebetrags. Der TVöD, TV-L und TV-H sehen in der allgemeinen Entgelttabelle für jede der 15 Entgeltgruppen unterschiedlich lange Stufenlaufzeiten vor, die Beschäftigte für den Aufstieg in den 5 bzw. 6 Stufen innerhalb derselben Entgeltgruppe zurücklegen müssen. Grundsätzlich wird die höchste Stufe 6 nach insgesamt 15 Jahren in ununterbrochener Tätigkeit erreicht. Die Stufenlaufzeiten für das Erreichen der höheren Stufe sind:
Als Entwicklungsstufen sind die Stufen 3 und höher der jeweiligen Entgeltgruppe bezeichnet, in die Beschäftigte eingruppiert sind. Die Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 5 bzw. 6 kann bei erheblich über- bzw. unterdurchschnittlicher Leistung verkürzt bzw. verlängert werden. Erstmals der Aufstieg aus Stufe 3 nach Stufe 4 hängt demnach neben dem Zeitablauf auch von der individuellen Leistung der Beschäftigten ab. Hingegen bilden die Stufen 1 und 2 das Grundentgelt, sodass Stufe 2 bei einer Einstellung ohne einschlägige Berufserfahrung auch ohne Leistungsbezug nach 1 Jahr in Stufe 1 erreicht wird. Wie komme ich in die nächste Stufe Tvöd?Wann wird die nächste Stufe erreicht?. Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,. Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,. Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,. Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und.. Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.. Wann steigt man in der Stufe auf?Nach 1 Jahr in Stufe 1 erfolgt der Aufstieg in Stufe 2. Nach 2 Jahren in Stufe 2 erfolgt der Aufstieg in Stufe 3. Nach 3 Jahren in Stufe 3 erfolgt der Aufstieg in Stufe 4. Nach 4 Jahren in Stufe 4 erfolgt der Aufstieg in Stufe 5.
Wann erreiche ich die nächste Erfahrungsstufe?Wie lange verweilt man in einer Stufe? Die TVöD Stufenlaufzeit. |