Wie groß darf der unterschied zwischen einwage sein

Ein 150-Gramm-Becher Joghurt, eine 500-Gramm-Dose gefüllt mit Keksen - bei Fertigpackungen verlassen sich Verbraucher auf die Nennfüllmenge, die auf der Packung angegeben werden muss. Doch nicht jede Packung hält was sie verspricht.

Off

Durch Unterfüllung von Lebensmittelpackungen werden Verbraucher jährlich um Millionen Euro übervorteilt. Allerdings sind gewisse Unterschreitungen der Nennfüllmenge und Schwankungsbreiten vom Gesetzgeber erlaubt.

Diese Toleranzgrenzen, die so genannten zulässigen Minusabweichungen, regelt die Fertigpackungsverordnung. Welche Abweichungen gestattet sind, hängt von der "Nennfüllmenge" ab. Das ist die Menge an Erzeugnis, die auf der Verpackung angegeben ist. Die Füllmenge hingegen ist die Menge, die dann tatsächlich in der Fertigpackung enthalten ist.

Einzelne Packungen dürfen innerhalb der genannten Minusabweichungen weniger enthalten, wenn dies durch andere Packungen mit mehr Gewicht ausgeglichen wird - der Mittelwert muss stimmen.

Fertigpackungen mit aufgedruckten Mengen zwischen 100 bis 200 Gramm oder Milliliter dürfen 4,5 Prozent weniger enthalten als angegeben. Bei Fertigpackungen mit einer Nennfüllmenge von 500 bis 1000 Gramm oder Milliliter duldet das Gesetz, dass bis zu 15 Gramm bzw. Milliliter fehlen. Beispiel: Ist der 150-Gramm-Becher nur mit 143,25 Gramm Joghurt oder die 500-Gramm-Dose nur mit 485 Gramm Keksen gefüllt, liegt das noch im gesetzlichen Rahmen.

Zwei von 100 Packungen dürfen diese genannten Minusabweichungen zum Zeitpunkt der Herstellung sogar noch unterschreiten. Der Mittelwert muss jedoch auch hier eingehalten werden. Fehlt mehr, spricht man von einer Unterfüllung.
 

Unsere Forderung

Ob der Hersteller die Toleranzgrenzen eingehalten oder die Verpackung gesetzwidrig unterfüllt hat - das können Verbraucher selbst nicht prüfen. Darum fordert die Verbraucherzentrale, dass das Mittelwertprinzip vollständig durch das Mindestmengenprinzip ersetzt wird. Beim Mindestmengenprinzip muss in jeder Packung mindestens das drin sein muss, was drauf steht. Mit dieser leicht nachvollziehbaren Regelung wäre ein andauerndes Verbraucherärgernis mit einem Schlag vom Tisch und die Eichbehörden könnten wesentlich schneller und problemloser kontrollieren.
Außerdem sollte es den Herstellern von Fertigpackungen dank hochentwickelter Technik und ausgefeilten Abfüllanlagen heute durchaus möglich sein, ihre Produkte mit geringen Schwankungsbreiten abzufüllen.

Soll Füllmenge?

Die betriebliche Sollfüllmenge bezeichnet den Wert, den ein Betrieb bei der Abfüllung als Soll vorgibt. Um ein gesetzlich verbotenes Unterschreiten der Füllmenge auszuschließen, geben Betriebe oft höhere betriebliche Sollfüllmengen als die Nennfüllmenge vor.

Was versteht man unter nettofüllmenge?

ist die Menge Lebensmittel, die in der Verpackung des Produkts enthalten ist. Die Nettofüllmenge ist eine Pflichtangabe. Bei flüssigen Erzeugnissen muss sie in Litern, Zentilitern oder Millilitern und bei festen Erzeugnissen in Kilogramm oder Gramm ausgedrückt sein.

Was ist TU1 und TU2?

Für einzelne Packungen sind Unterschreitungen bis TU1, das ist der in der Tabelle genannte Wert, zulässig. Maximal 2% aller Packungen dürfen bis TU2 abweichen. TU2 ist für Packungen nach Gewicht oder Volumen 2 x TU1, für Packungen nach Abtropfgewicht 3 x TU1.

Welche Füllmengen gibt es?

Füllmenge und Haushaltsgröße.