Die neue Landesbauordnung in NRW ist auf den Weg gebracht worden, um die Bauherrn von Bürokratie zu entlasten. Eine Reihe von Veränderungen bzw. Erleichterungen betrifft auch den landwirtschaftlichen Sektor. Rechtsanwältin Lisa Paar aus Hamm erläutert, was Düsselforf ab Januar 2019 verändert hat. Show 1. Baugenehmigungsfreie VorhabenSeit Januar 2019 sind mehr Vorhaben als bisher genehmigungsfrei gestellt worden. Dies dient in erster Linie der Entlastung der Behörden; sie müssen für diese Vorhaben kein Genehmigungsverfahren mehr durchführen.
2. Behandlung BauantragOft stellt die Behörde fest, dass die Antragsunterlagen nicht vollständig oder fehlerhaft sind. Bislang hatte die Behörde die Möglichkeit, Anträge durch Bescheid zurückzuweisen, wenn trotz Nachforderung die Unterlagen nicht eingereicht wurden. Die Zurückweisung des Antrags musste sie vorher ankündigen, sodass der Bauherr dazu noch Stellung nehmen oder weitere Unterlagen einreichen konnte.
3. ÖffentlichkeitsbeteiligungAus der bisherigen Praxis ist bekannt, dass Angrenzer (Nachbarn) eines Bauvorhabens im Genehmigungsverfahren von den Behörden beteiligt werden. Erheben sie Einwendungen, wird ihnen die Baugenehmigung nach Erteilung zugestellt. Für den Fall, dass die Nachbarn die Genehmigung angreifen wollten, haben sie dann einen Monat Zeit, Klage zu erheben. Anders sieht dies aus, wenn die Baugenehmigung den Nachbarn nicht bekanntgegeben bzw. zugestellt wird. Klagen können dann noch bis zu einem Jahr ab Kenntnis des Betroffenen von der Genehmigung erhoben werden. In Zeiten, in denen der Kreis der Klageberechtigten nicht mehr auf die unmittelbaren Angrenzer beschränkt werden kann, weil auch Umweltverbände und weiter entfernt wohnende Betroffene klagen können, stellt sich dieses System als überholt dar.
Die Eheleute K. und vier Mitangeklagte sollen Landwirte und Gewerbekunden mit dubiosen Windkraftanlagen betrogen haben. Sie wurden verkauft, aber nie gebaut. Die Käufer wurden um 2 Mio. €... Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigt müssen jeden Neubau vom Katasteramt oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur einmessen lassen. Doch was passiert, wenn der... Wie groß darf eine Gartenhütte sein ohne Baugenehmigung in NRW?Gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 a) der BauO NRW ist die Errichtung eines Gartenhauses mit bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten genehmigungsfrei.
Wie groß darf ein Anbau ohne Genehmigung sein?Als Faustformel können Sie Sich daran orientieren, dass die meisten Vorhaben mit einer mittleren Wandhöhe bis zu drei Metern und einer Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern genehmigungsfrei sind.
Was ist im Außenbereich genehmigungsfrei NRW?Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nunmehr ebenfalls insgesamt genehmigungsfrei. Ob der erzeugte Strom dem Eigengebrauch dient oder ins Netz eingespeist wird, ist für die Genehmigungsfreiheit unerheblich.
Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich NRW?Die Bauordnungen in NRW verlangt für Umbauten Bauanträge, wenn dadurch die Nutzung eines Raumes oder die äußere Erscheinung eines Gebäudes verändert wird. Das gilt besonders für Baumaßnahmen an und im Gebäude, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden.
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