Wie groß muss der Abstand zu einem Fahrradfahrer sein?

Die StVO macht keine klaren Angaben, welchen Seitenabstand Autofahrer einhalten sollen, wenn sie Fahrradfahrer überholen. Die UDV gibt eine Handlungsempfehlung.


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Datum:
28.02.2019

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Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat ein Forschungsprojekt zur Sicherheit und Nutzbarkeit von markierten Radverkehrsführungen durchgeführt. Darüber berichtet das Goslar Institut. In dem Projekt sei unter anderem auch der seitliche Abstand gemessen worden, wenn ein Auto einen Radfahrer überholt.

Das Ergebnis: Wenn Radfahrer auf Radfahrstreifen fahren, werden sie von Pkw-Fahrern meist mit einem zu geringen Seitenabstand überholt. Das liege häufig daran, dass sich Autofahrer während des Überholvorgangs an den vorhandenen Markierungen auf der Straße orientierten.

Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten

Die Straßenverkehrsordnung macht keine klaren Angaben, wie groß der Abstand zwischen Autofahrer und Radfahrer tatsächlich sein sollte, schreibt das Goslar Institut. Aus einem Gutachten der UDV geht nun hervor, dass der seitliche Abstand mindestens 1,5 Meter betragen sollte. Nur so sei sicheres Überholen möglich. Diese Maßgabe gelte auch unabhängig davon, ob der Radfahrer auf der Fahrbahn, auf einem Radweg oder auf einem Schutzstreifen unterwegs ist. Wenn dieser Abstand nicht möglich sei, gelte für Autofahrer ein „faktisches Überholverbot“. Damit dürfen motorisierte Fahrzeuge den Radler solange nicht überholen, bis dafür wieder ausreichend Platz sei. 

Eigentlich sollte jedem Verkehrsteilnehmer klar sein, dass ein ausreichender Abstand zwischen den Fahrzeugen erheblich zur Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt. Denn dadurch lässt sich die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermeiden, da zum Beispiel im Ernstfall der Bremsweg für eine Notbremsung ausreicht. Allerdings beinhaltet der vorgeschriebene Sicherheitsabstand gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht nur die Distanz zum Vordermann, sondern auch einen angemessenen Seitenabstand zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern.

Bußgeldtabelle zum Seitenabstand

TBNRTatbestandStrafe (€)Punkte103708Sie gefährdeten als Fahrzeug­führer ein Kind/einen Hilfs­bedürf­tigen/einen älteren Menschen, ins­beson­dere durch un­zurei­chenden Seiten­abstand beim Vorbei­fahren/Überholen.801103709Sie schädigten als Fahrzeug­führer ein Kind/einen Hilfs­bedürftigen/einen älteren Menschen, ins­beson­dere durch unzurei­chenden Seiten­abstand beim Vorbei­fahren/Überholen.1001105112Sie hielten beim Über­holen keinen ausrei­chenden Seiten­abstand zu anderen Verkehrs­teil­nehmern ein.30

Nicht nur nach vorne ist ein Sicherheitsabstand notwendig!

Wie groß muss der Abstand zu einem Fahrradfahrer sein?
Wie groß muss der Abstand zu einem Fahrradfahrer sein?
Vor allem beim Überholen sollten Sie auf einen ausreichenden Seitenabstand achten.

Beim Thema „Abstand“ denken viele Autofahrer vor allem an die gesetzlich vorgeschriebene Entfernung, die sie zu einem vorausfahrenden Fahrzeug einhalten müssen. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber aber auch einen Sicherheitsabstand zur Seite vor. Von besonderer Bedeutung ist dieser Seitenabstand insbesondere beim Überholen. Denn nur wenn Sie ausreichend Distanz zwischen Ihr Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmen bringen, ist in der Regel ein gefahrloses Passieren möglich.

Doch welche Vorgaben definiert die StVO zum Seitenabstand? Was ist beim Überholen oder Parken zu beachten? Und welche Sanktionen können bei der Unterschreitung des vorgeschriebenen Seitenabstands drohen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Seitenabstand

Wie groß muss der Seitenabstand beim Überholen sein?

Welche Vorgaben für welche Verkehrsteilnehmer gelten, können Sie hier nachlesen.

Schreibt der Gesetzgeber einen Seitenabstand beim Parken vor?

Prinzipiell sollte platzsparend geparkt werden, gleichzeitig gilt es sicherzustellen, dass sich die Türen der Fahrzeuge noch problemlos zum Ein- und Aussteigen öffnen lassen. Konkrete Vorgaben für den Seitenabstand beim Parken gibt es allerdings nicht.

Welche Sanktionen drohen für einen zu geringen Seitenabstand?

Wann Konsequenzen drohen, verrät diese Bußgeldtabelle.

Ist beim Überholen ein Seitenabstand zu beachten?

Wie groß muss der Abstand zu einem Fahrradfahrer sein?
Wie groß muss der Abstand zu einem Fahrradfahrer sein?
Der Seitenabstand beim Überholen unterscheidet sich je nach Verkehrsteilnehmer.

Grundsätzlich ist das Überholen im Straßen­verkehr immer nur dann erlaubt, wenn der Autofahrer sicherstellen kann, dass bei dem Vorgang niemand gefährdet oder behindert wird.

Um dies zu gewährleisten, gilt es unter anderem einen ausreichenden Seitenabstand einzuhalten. Genaue Angaben dazu weist die StVO allerdings nur in Bezug auf ausgewählte Verkehrsteilnehmer auf.

In § 5 Abs. 4 StVO heißt es dazu:

[…] Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteil­nehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. […]“

Wie Sie dem Zitat entnehmen können, richten sich diese Werte nur an Radfahrer, Fußgänger und E-Scooter. Beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer müssen die Angaben Beachtung finden, die sich in der Rechtsprechung etabliert haben. Zusammengefasst gelten je nach Verkehrsteilnehmer die folgenden Vorschriften zum Seitenabstand:

  • Abstand zu Radfahrern, Fußgängern und Elektrokleinstfahrzeugen: innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter (laut § 5 Absatz 4 Satz 4 StVO gilt Letzteres nicht, wenn Fahrradfahrer wartende Kraftfahrzeuge an Kreuzungen rechts überholen oder sich daneben stellen)
  • Abstand zu einspurigen Fahrzeugen wie einem Motorrad: mindestens 1,5 Meter
  • Abstand zu mehrspurigen Fahrzeugen wie Pkw oder Lkw: mindestens 1 Meter
  • Abstand zu wartenden Schul- und Linienbussen: mindestens 2 Meter

Wichtig! Diese Angaben gelten bei guten Witterungsbedingungen sowie Straßenverhältnissen und sind daher ggf. an die äußeren Umstände anzupassen.

Ist ein konkreter Seitenabstand beim Parken vorgeschrieben?

Wie groß muss der Abstand zu einem Fahrradfahrer sein?
Wie groß muss der Abstand zu einem Fahrradfahrer sein?
Zum Seitenabstand beim Parken gibt es keine konkreten Angaben.

Autofahrer sind gemäß § 12 Abs. 6 StVO dazu angehalten, platzsparend zu parken. Allerdings kann gerade dieser Umstand in Städten dazu führen, dass so manch ein Autofahrer mit mehr oder weniger schweren Problemen beim Ein- und Aussteigen konfrontiert war.

Aus diesem Grund sollten Sie immer für einen ausreichenden Seitenabstand beim Parken sorgen. Zwar definiert der Gesetzgeber in diesem Fall ebenfalls keinen konkreten Wert, allerdings raten Experten in der Regel zu einem Abstand von mindestens 70 cm je Seite.

Denn dadurch erleichtern Sie sich selbst und den neben Ihnen parkenden Autofahrern das Ein- und Aussteigen. Darüber hinaus lassen sich dadurch ggf. Schäden verhindern, die entstehen, wenn eine Tür versehentlich gegen ein anderes Auto stößt.

Beim Halten und Parken am Fahrbahnrand gilt es zudem darauf zu achten, dass der Seitenabstand zum Bordstein nicht zu groß ausfällt und somit unter Umständen eine Behinderung des fließenden Verkehrs vorliegt. Aus diesem Grund sollte der Abstand zum Bordstein maximal 30 cm betragen.

Wie wird die Unterschreitung beim Seitenabstand geahndet?

Wie groß muss der Abstand zu einem Fahrradfahrer sein?
Wie groß muss der Abstand zu einem Fahrradfahrer sein?
Wird der Seitenabstand missachtet, kann ein Bußgeld drohen.

Ein ungenügender Abstand und Fehler beim Überholen zählen in Deutschland gemäß den jährlichen Auswertungen des Statistischen Bundesamtes immer wieder zu den häufigsten Unfallursachen. Daher verwundert es nicht, dass die Polizei gegen die verschiedenen Formen von Abstandsunterschreitungen vorgeht.

So sieht der Bußgeldkatalog für den Fall, dass der Seitenabstand beim Überholen unterschritten wird, mindestens ein Verwarngeld von 30 Euro vor. Höhere Sanktionen drohen hingegen, wenn es durch den zu geringen Abstand zu einer Gefährdung von Kindern, Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen kam. Ein solcher Abstandsverstoß zieht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich. Kommt es bei einem zu gering gehaltenen Seitenabstand zu einer Schädigung dieser Personengruppen, müssen Sie mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen der Unterschreitung des seitlichen Abstandes erhalten? In diesem Fall können Sie grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ob sich dies lohnt und wie hoch Ihre Erfolgsaussichten sind, sollten Sie ggf. gemeinsam mit einem Anwalt für Verkehrsrecht abwägen.

Welchen Abstand muss man zu Radfahrern halten?

Radfahrer sollten mindestens einen Meter Abstand zu parkenden Autos halten, um nicht in Gefahr zu geraten, wenn sich eine Tür öffnet. Autos müssen beim Überholen von Radfahrern einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wahren - außerorts beträgt er verpflichtend zwei Meter.

Wie viel Seitenabstand muss man halten?

Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.

Welchen Seitenabstand müssen sie bei 100 km h?

In Ortschaften muss beim Überholen mindestens 1,5 m Sicherheitsabstand seitlich eingehalten werden. Außerhalb von Ortschaften vergrößert sich der Seitenabstand auf mindestens 2 m. Innerorts liegt der Seitenabstand bei mindestens 1,5 m.

Wie viel Abstand zu parkenden Fahrzeugen?

Sicherheitsabstand. Welcher Sicherheitsabstand ausreichend ist, bewerten Gerichte unterschiedlich: Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hält einen Sicherheitsabstand von 90 Zentimetern für ausreichend (4 U 80/07). Das OLG Jena fand, dass 80 bis 90 Zentimeter Seitenabstand zum parkenden Kraftfahrzeug zu nahe sei.