Wie oft zum Frauenarzt ab 35

Ab 2020 ändern sich nur die Angebote zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs – sie unterschieden sich dann je nach Alter der Frau.
DIE JÄHRLICHE KREBSFRÜHERKENNUNG IN GYNÄKOLOGISCHEN PRAXEN BLEIBT BESTEHEN!

Wichtig zu wissen ist, dass alle Frauen ab dem Alter von 20 Jahren weiterhin Anspruch auf eine jährliche körperliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung – umgangssprachlich auch Krebsvorsorge genannt – in frauenärztlichen Praxen haben. Die jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Veränderungen im äußeren Genitalbereich, am Gebärmutterkörper, den Eierstöcken und der Brüste (ab dem Alter von 30 Jahren) bleibt bestehen!

Was ist neu?

Ab 2020 wird nur die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs neu organisiert. Die Untersuchungsangebote zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs sind dann abhängig vom Alter der Frau:

    • Frauen im Alter zwischen 20 und 34 Jahren können weiterhin jährlich eine zytologische Untersuchung (PAP-Test/Abstrich) durchführen lassen.
      Beim PAP-Test werden Zellen vom Gebärmutterhals abgestrichen und diese mikroskopisch auf Veränderungen untersucht. Danach kann entschieden werden, ob weitere Untersuchungen oder Behandlungen notwendig sind. Diese Methode wird seit Jahrzehnten sehr erfolgreich in Deutschland praktiziert und hat dazu geführt, dass in keinem Land der Welt die Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs so stark gesunken ist wie bei uns.
    • Frauen ab dem Alter von 35 Jahren: Es bleibt bei der jährlichen Vorsorgemit Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Brust. NEU: Nur noch alle 3 Jahre wird künftig - ohne Zuzahlung – eine Kombination aus PAP-Test mit dem HPV-Test durchgeführt, der zusätzlich die Hochrisiko-HPV-Typen nachweist, die zu Krebs führen können. Die Kombination beider Teste erlaubt eine individuellere Aussage über die Risikosituation hinsichtlich der Entwicklung einer Krebs-Vorstufe.

Nachteilig für Frauen über 35 Jahre ist nun der Umstand, dass im 2. und 3. Jahr kein PAP-Test/Abstrich mehr als Kassenleistung durchgeführt werden darf. Wenn Sie Ihre bisherige Sicherheit erhalten möchten, müssen Sie den die zytologische Untersuchung nun als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Hierzu bieten wir Ihnen den neuen „VORSORGEABSTRICH 35+“ an.

    • Patientinnen, die keine Gebärmutter mehr haben, haben keinen Anspruch mehr auf eine zytologische Untersuchung (PAP-Test/Abstrich) im Rahmen der Krebsfrüherkennung über die Krankenkassen. Diese Frauen werden nun zu Patientinnen zweiter Klasse gemacht! Auch hier ist selbstverständlich der neue „VORSORGEABSTRICH 35+“ als Selbstzahler möglich.

Unsere Meinung: Die jährliche Krebsfrüherkennung ist eine wichtige Untersuchung für die Gesundheit der Frau. Ein unzureichend aufgestelltes Screening auf Kosten der Frauen und unserer Fachgruppe durchzusetzen ist verantwortungslos!

Das kombinierte Testen mittels PAP- und HPV-Test bietet zwar mehr Sicherheit, denn Studien zeigen dass, wenn beide Tests angewendet werden, bösartige Veränderungen rechtzeitig erkannt werden könnrn. Die neue Vorsorgestrategie der Ko-Testung ist zwar als Fortschritt zu sehen, die Sicherheit des jährlichen Zellabstrichs kann aber nicht durch den neuen zusätzlichen HPV-Test ersetzt werden. Da zwischen den ersten Zellveränderungen bis zur Entstehung einer Krebsvorstufe am Gebärmutterhals oft weniger als 2 Jahre liegen, wird das Krebsvorsorge-Intervall zu Ihren Lasten vergrößert.

In Deutschland ist jede Frau ab dem 20. Lebensjahr weiterhin dazu aufgefordert, jährlich eine Krebsfrüherkennung durchführen zu lassen, die weit mehr umfasst als das Screening auf Gebärmutterhalskrebs!

Alle Krebserkrankungen (wie z.B. Brust- und Darmkrebs) können im frühen Stadium meist gut geheilt werden. Deshalb ist es wichtig, regelmäßig und genau dann zur Früherkennung zu gehen, wenn es ärztlich empfohlen wird - und nicht erst ein paar Jahre später. Sie sollten nicht erst bei Beschwerden den Frauenarzt aufsuchen. Die vorgeschriebenen Untersuchungen nehmen zwar mit steigendem Alter zu, aber auch schon in jungen Jahren sind einige davon unbedingt notwendig.

Zusammenfassend kann festgestellt werden: Wir sehen uns weiterhin jährlich zur Krebsfrüherkennungsuntersuchung, daran hat sich nichts geändert!

Weitere Informationen: Informationsflyer - Es geht um Ihre Gesundheit! (Quelle: Bundesverband der Frauenärzte)


Anpassung der Vorsorgeuntersuchungen für gesetzlich Versicherte ab 01. Januar 2020

Liebe Patientinnen,

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Neuregelung der Krebsvorsorge für Frauen ab dem Jahr 2020 beschlossen, über die wir Sie informieren möchten.

Hintergrund

Die Erkenntnisse über den Zusammenhang von Humanen Papillomviren (HPV) und der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs sowie die seit einiger Zeit durchgeführten Impfungen werden berücksichtigt. Bisher wurden mit Hilfe des sogenannten PAP-Abstriches die Zellen der Gebärmutter jährlich auf Veränderungen untersucht, um frühzeitig eine Entwicklung von Krebs festzustellen und zu behandeln.

Was ändert sich für Sie?
  • Frauen zwischen 20 und 35 Jahren haben nach wie vor Anspruch auf eine jährliche Untersuchung mit PAP-Abstrich. Zusätzlich kann bei Bedarf ein Test auf HPV durchgeführt werden.
  • Ab dem 36. Lebensjahr wird ein PAP-Abstrich von der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch alle 3 Jahre übernommen und mit einem Test auf HPV kombiniert.
  • Alle fünf Jahre informiert Sie Ihre Krankenkasse über dieses Angebot.

Der Anspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung von Brust, Eierstöcken und Gebärmutter bleibt im bisherigen Umfang bestehen.

Unser Angebot
  • Wir führen die Vorsorge entsprechend der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss durch.
  • Auf Wunsch erinnern wir Sie über anstehende Vorsorgen.
  • Wenn Sie weiterhin eine jährliche PAP Untersuchung wünschen, ist dies möglich, aber als Individuelle Gesundheitsleistung zu bezahlen.

Bei Fragen zu den veränderten Vorsorgerichtlinien beraten wir Sie auch gerne persönlich in der Praxis.

Untersuchungen*

Generell: Anamnese mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden und ggf. darauf aufbauend weiterführende Diagnostik.

Gebärmutterhalskrebs
  • Inspektion und Tastuntersuchung
  • Untersuchung Zellveränderungen - Abstrich vom Gebärmutterhals (PAP-Abstrich oder ThinPrep), bei individueller Indikation zusätzlich HPV-Test
  • Chlamydienuntersuchung (Kostenübernahme nur bis zum 25. Lebensjahr)
Brustkrebs
  • Bis 30 Jahre: Keine Vorsorgeuntersuchungen von den gesetzlichen Kassen vorgesehen
  • Ab 30 Jahre: Abtasten der Brust
  • Bei Indikation: Mammographie
Darmkrebs
  • Keine generelle Vorsorgeuntersuchung erforderlich
  • Weiterführende Diagnostik nur bei individueller Indikation
Erweiterte Untersuchungen

Für gesetzliche Versicherte als IGeL-Leistung kostenpflichtig, für Privatversicherte in der Regel Übernahme im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes

  • HPV-Test
  • Ultraschall vom inneren Genital
  • Tastuntersuchung und Ultraschall der Brust

* ab Januar 2020.

Wie oft zum Frauenarzt ab 35
Zelluntersuchung iStockphoto.com // Kkolosov

Wie oft zur gynäkologischen Vorsorge?

Die jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Veränderungen im äußeren Genitalbereich, am Gebärmutterkörper, den Eierstöcken und der Brüste (ab dem Alter von 30 Jahren) bleibt bestehen!

Welcher Abstrich ab 35?

Frauen ab 35 wird der PapAbstrich alle drei Jahre zusammen mit einer Untersuchung auf bestimmte Viren angeboten (HPVTest). Bei beiden Tests wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals entnommen und im Labor untersucht.

Wie oft zum Frauenarzt ab 40?

Lassen Sie sich also mindestens alle zwei Jahre untersuchen, um ein potenzielles Leiden frühestmöglich zu erkennen und behandeln zu können. Frauen sollten sich ab einem bestimmten Alter regelmäßig auf Brustkrebs und Gebärmutterhalskrebs untersuchen lassen.

Wie oft zum Frauenarzt ab 30?

Frauen zwischen 20 und 35 Jahren haben nach wie vor Anspruch auf eine jährliche Untersuchung mit PAP-Abstrich. Zusätzlich kann bei Bedarf ein Test auf HPV durchgeführt werden.