Wie kommt man aus der Kündigungsfrist raus?

Kündigungsfristen sollen Arbeitnehmer eigentlich davor schützen, von jetzt auf gleich ohne Stelle dazustehen. Beim Jobwechsel können sie aber auch ein Klotz am Bein sein. Komme ich dann früher aus einer langen Kündigungsfrist raus? Erst einmal gelten die vertraglich vereinbarten Fristen, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich beide daran halten. "Die Frist für den Arbeitnehmer darf nur nicht länger sein als die für den Arbeitgeber." Einzige Ausnahme: Sind Kündigungsfristen im Vertrag nicht geregelt, verlängern sie sich abhängig von der Dauer der Beschäftigungszeit automatisch - aber nur für den Arbeitgeber.

Bereit zur Kündigung? Welche Gründe dafür sprechen – und welche nicht

„Soll ich wirklich kündigen?“ Diese Entscheidung fällt nicht leicht. XING Insiderin Ragnhild Struss stellt in diesem Artikel eine hilfreiche Checkliste vor, mit deren Hilfe Du eindeutig erkennen kannst, ob es Zeit ist zu gehen.

Eine lange Kündigungsfrist sollte Arbeitnehmer nicht abschrecken

In manchen Branchen sind die beiderseits bindenden Kündigungsfrist sogar erheblich länger als die gesetzlichen Kündigungsfristen. "Für die Arbeitgeber geht es dann darum, begehrte Fachkräfte an sich zu binden" , erklärt Meyer. "Häufig flankiert man das dann noch mit Vertragsstrafen oder einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot." Das klingt drakonisch. Aber ohne zusätzliche Hürden ist eine Kündigungsfrist im Vertrag oft kein Hindernis für wechselwillige Arbeitnehmer. Denn was soll der Arbeitgeber machen, wenn jemand sofort weg will - ihn rauswerfen? Arbeitnehmern rät Meyer deshalb: Klar sagen, dass man zu einem früheren Zeitpunkt raus will, als es die Frist erlaubt. "Der Arbeitgeber muss sich das dann überlegen", sagt er. "Will der Arbeitgeber bei diesem Arbeitnehmer, der keine Lust mehr zu arbeiten hat, an der Kündigungsfrist festhalten oder lässt er ihn vorzeitig ziehen?" Theoretisch gibt es für Arbeitnehmer auch noch die Möglichkeit der fristlosen Kündigung - etwa dann, wenn eine Fortsetzung der Arbeit für den Mitarbeiter unzumutbar wäre. Genau wie bei der fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber sind die Hürden dabei aber sehr hoch.

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Erstellt: 14.06.2018, 08:52 Uhr

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Wie kommt man aus der Kündigungsfrist raus?

Raus aus dem Arbeitsvertrag - mit diesen Tricks gelingt es. © Jens Schierenbeck / dpa-tmn

Wer einen neuen Job hat, muss nur noch schnell kündigen. Doch die Kündigungsfrist ist oft lang. Wir zeigen Ihnen Tricks, um schneller aus dem Arbeitsvertrag zu kommen.

Sie haben Ihren alten Job satt und wollen nur noch weg - doch die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist beträgt viele Monate? So geht es manch einem Arbeitnehmer, die vor einem Jobwechsel stehen. Doch es gibt tatsächlich einige Wege, auf denen Sie Ihr Arbeitsverhältnis schneller als vorgesehen beenden können.

1. Aufhebung des Arbeitsvertrags

Eine simple Möglichkeit, schneller aus dem Arbeitsvertrag zu kommen: Bitten Sie Ihren Vorgesetzten um die Aufhebung Ihres Arbeitsvertrags, auch Auflösungsvertrag genannt. Wenn der Arbeitgeber eine Stelle relativ zügig nachbesetzen kann, dürfte eigentlich nichts gegen einen Aufhebungsvertrag sprechen. Sperrt er sich dagegen, können Sie einen solchen Vertrag jedoch auch nicht erzwingen

Doch Vorsicht: Wer nur schnell aus dem Job will, aber noch keine neue Stelle in Aussicht hat, dem droht eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld von bis zu drei Monaten.

2. Unwirksame Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

Wer schneller aus seinem alten Arbeitsvertrag heraus will, sollte auch einmal einen genaueren Blick auf die Kündigungsfrist werfen,  die im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Diese erweisen sich oft als unwirksam, da sie gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.

So können zwar vertraglich festgelegte Kündigungsfristen durchaus länger sein als die gesetzlichen Kündigungsfristen - doch dann müssen sie für beide Seiten gelten. Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer muss also genauso lang sein wie für den Arbeitgeber. Steht dies anders in Ihrem Arbeitsvertrag, gilt im Zweifel die gesetzliche Kündigungsfrist.

Auch interessant: Überstunden: Wenn dieser Satz im Arbeitsvertrag steht, können Sie klagen.

3. Fristlose Kündigung

In seltenen Fällen können Mitarbeiter auch fristlos kündigen, wie Rechtsanwalt Armin Dieter Schmidt in einem Gastbeitrag für den Kölner Express schreibt. Dafür würden jedoch strenge Bedingungen gelten - etwa, wenn der Chef schon mehrmals keinen Lohn gezahlt oder den Mitarbeiter körperlich angegriffen hat. "Allein die Tatsache, dass er woanders ein besseres Jobangebot bekommen hat, ist allerdings kein ausreichender Grund", so der Anwalt.

Übrigens, in welchen Fällen Mitarbeitern die fristlose Kündigung droht, erfahren sie hier.

Zum Weiterlesen: Kündigung - kennen Sie die wichtigsten Regeln und Fristen?

Von Andrea Stettner

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Fazit zur Umgehung der Kündigungsfrist Möchte der Mieter das Mietverhältnis vor dem Ablauf der 3-monatigen gesetzlichen Kündigungsfrist beenden, kann er dies grds. nur durch eine einvernehmliche Regelung mit dem Vermieter erreichen.