Wie schnell darf man außerhalb geschlossener Ortschaften fahren mit einem Fahrstreifen?

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Antworten (61)

Die Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h, teilweise ist auf dreispurigen Autobahnen für die linke Spur eine MIndestgeschwindigkeit von 100 km/h vorgeschrieben.

ing763

Um auf eine Autobahn fahren zu dürfen muss dein Gefährt mindestens 61 km/h (eingetragene Geschwindigkeit) schaffen.
Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es, wenn nicht anders ausgeschildert, nicht.

bh_roth

§18 Abs.1 StVO sagt hierzu: Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese.
Die 60 km/h ist eine Zahl in den Fahrzeugpapieren aber keine vorgeschriebene Fahrgeschwindigkeit.
Theoretisch kann man also mit einer geringeren Geschwindigkeit als 60 km/h über die Autobahn fahren. In manchen Situationen kann dies sogar die Verkehrs-, Straßen- oder Wetterlage erfordern. Beispielsweise bei extrem starken Regen oder Hagel, bei Staus oder in Baustellen. Doch kann man nicht in jedem Fall so langsam fahren wie man will!

RosiQuarz

...die linke Fahrspur darf man eigentlich ja gar nicht "befahren" sondern nur zum Überholen benutzen.
Auch darf man auf der rechten Fahrspur nicht überholen.
Insofern sollte automatisch die Geschwindigkeit auf der linken Fahrspur größer als auf der rechten sein.

netter_fahrer

"m Gegensatz zum erlaubten Rechtsüberholen bei markierten Fahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Rechtsüberholen auf der Autobahn im Grundsatz strengstens verboten.

Lediglich dann, wenn sich in mehreren Fahrstreifen Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden; und wenn im linken Fahrstreifen eine Kolonne steht oder mit höchstens 60 km/h fährt, darf auf dem rechen Fahrstreifen mit einem Geschwindigkeitsunterschied von maximal 20 km/h überholt werden." Quelle:
Auch auf der Ausfahrtspur (andere Fahrbahnmarkierung) darf schneller gefahren werden als auf der gerade verlassenen Autobahn.

Oberguru

Waren das nicht 80+20? Mag jetzt aber nicht nachschauen. Was nicht richtig ist, das man auf dem Verzögerungsstreifen rechts vorbeifahren/überholen darf. Das gilt nur für der Bechleunigungsstreifen.
Auf gerichteten Fahrbahnen darf man auch rechts vorbeifahren.

Skorti

@Netter_Fahrer: Auf der Auffahrt darf ich rechts schneller als auf der eigentlichen Fahrspur, da es unwahrscheinlich ist, dass ein Fahrer kurzfristig von der Fahrbahn auf den Beschleunigungsstreifen fährt. In der Ausfahrt ist es m.W. verboten, da gegebenenfalls ein Fahrer erst spät von der Fahrbahn auf die Ausfaht wechselt. Da besteht dann erhöhte Unfallgefahr.

netter_fahrer

An Autobahnkreuzen bzw. -verzweigungen darf lt. § 7a der StVO auf dem rechts rausführenden Fahrsteifen schneller gefahren werden als auf dem weiter geradeaus führenden. Ab der Stelle, wo die Fahrstreifenmarkierung durchgehend ist.

koseng

@ RosiQuarz: eine typische Antwort eines Mittelspurschleichers. Alle Spuren ausser der rechten Spur dürfen nur zum Überholen benutzt werden. Ansonsten gilt in Deutschland das leider viel zu selten beachtete Rechtsfahrgebot !

neufmaisons

Mindestgeschwindigkeit = 60 km/h.
Links schneller als rechts: Immer auf der rechten Spur fahren und die linke nur zum Überholen benutzen. Bei 3-spurigen Autobahnen auf der rechten Spur fahren, die mittlere zum Überholen und im Bedarfsfall die linke zum Überholen der mittleren Spur benutzen. Dann wieder nach rechts rüber. Es gibt keinen Grund dafür, auf der mittleren oder linken Spur sorglos dahinzudödeln.

rrankewicz

Die letzte Antwort hat jetzt wirklich nochmal viel Neues gebracht!

serefine

Man darf fahren wie man Lust hat und das machen auch alle so.

serefine

LOL. Die Wahrheit ist schmerzhaft, besonders für Autofahrer, so scheint es.

stefan66

Natürlich muss man links schneller fahren als rechts.
Denn man MUSS rechts fahren und DARF links nur überholen.
Überholen = schneller !
Soviel zur Theorie...

reklov001

Interresant, dass obwohl (hoffentlich) jeder der hier antwortet einen entsprechenden Führerschein hat, doch fast jeder etwas anderes zu wissen glaubt.
Wenn man das mal auf die Menge der Fühererscheininhaber hochrechnet müsste es ja erschreckend sein, was auf unserer Strassen so alles mit einem Auto herumkurvt. :-)

Oberguru

Die neunhäuser Antwort ist zudem auch noch grundfalsch. Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen, das Gefährt muss technisch gesehen nur in der Lage sein, schneller als 60 km/h fahren zu können. Dass es das auch tun muss, ist nicht zwingend.

bh_roth

@Oberguru: Nicht technisch gesehen, sondern bauartbedingt. Technisch kann ich viel machen, damit ein Fahrzeug die 60 km/h erreicht oder überschreitet.
Ok. Ist wieder Korinthenkackerei. Musste ich jetzt aber loswerden.

Lexer

@ NeufMaisons
> Es gibt keinen Grund dafür, auf der mittleren oder linken Spur sorglos dahinzudödeln.

Nun, den gibt es doch, sonst würden es ja nicht so viele machen. Wie immer liegt er begründet im GELD. Für viele Händler ist es mittlerweile günstiger die Waren Just-.In-Time anzuliefern als eine Lagerhaltung zu betreiben. Daher ist die rechte Autobahnspur heutzutage ein rollendes Lager -> Entweder es wimmelt von 90-100km/h schleichenden LKWs oder die Spur ist (durch die vielen LKWs) total ausgefahren und deshalb einfach schlecht. Das ist zwar keine RECHTfertigung mittig zu fahren aber es dürfte der HauptGRUND sein.

neufmaisons

@oberguru: hier http://de.wikipedia.org/wiki/Vorgeschriebene_Mindestgeschwindigkeit
kann man nochmal nachlesen, dass 60 kmh vorgeschrieben sind. Grundfalsch geht dann doch anders!
@Lexer: Warum gelingt es wohl mir, rechts zu fahren, sobald Platz und Geschwindigkeit dafür ausreichen? Selbst wenn ich morgens um 5 Uhr losfahre, ist auf "meiner Autobahn" fast kein LKW unterwegs, aber die Mittelspur trotzdem gut frequentiert. Aber anscheinend haben die alle die gleiche Ausrede: Fahrbahnbelag ausgeleiert, LKWs im Anflug. Ts ts ts ..

dmichelsen

@neufmaisons: Lesekompetenz? "Es *kann* für die Benutzung einzelner Spuren einer mehrspurigen Straße jeweils eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben sein." Dazu muss dann ein Schild da stehen. Damit gibt es keine Mindestgeschwindigkeit wenn nicht angezeigt und "grundfalsch" war völlig korrekt.

bh_roth

@neufmaisons: Wo soll ich nachlesen? Bei Wiki? Ich denke nicht, dass ein Richter jemals Wiki zitiert, wenn du was im Straßenverkehr falsch gemacht hast. Wohl aber die StVO. Und was die aussagt, habe ich weiter oben schon gepostet.
Vielleicht gehörst du zu denen, die nur Wiki kennen, und nicht wissen, dass dort jeder seinen Senf reinschreiben kann! Also für mich sind andere Publikationen wichtig. Aber leider wird hier fast nur Wiki zitiert, mit den entsprechenden Fehlerstreuungen.

Alex64

@neufmaisons - mit Verlaub, die Aussage es gäbe eine allgemein vorgeschrieben Mindestgeschwindigkeit, hergeleitet aus dem von dir verlinkten Wiki-Artikel, ist absoluter Blödsinn.

Da steht doch ganz klar>:
"....deren Benutzung durch Fahrzeuge nur erlaubt ist, wenn DEREN EINGETRAGENE HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT, je nach Land, über 60 km/h .... liegt. "

Und nirgends "auf deutschen Autobahnen gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h".

Gehritter

Die Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen beträgt 60 km/h.
Da es im Normalfall nur eine Fahrspur gibt (die rechte, alle anderen sind Überholspuren) und mit einer Geschwindigkeitsdifferenz von mindestens 10 km/h überholt werden sollte, kommt man auf der ersten Überholspur also auf mindestens 70 km/h, auf der zweiten auf 80 km/h usw. Dies gilt natürlich nur, wenn das Fahrzeug auf der Fahrspur auch wirklich die 60 km/h erreicht, was an Bergen bei manchen LkW gelegentlich nicht der Fall ist.
In Sonderfällen (z.B. bei Stau oder Kolonnenbildung von mindestens 3 Fahrzeugen) ist auf Autobahnen auch rechts Überholen erlaubt, allerdings mit höchstens 20 km/h Differenz und mit maximal 80 km/h.

koseng

@ Gehritter: nochmals: es gibt KEINE Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen. Höchstens eine Richtgeschwindigkeit.
Die Autobahn darf nur von Fahrzeugen befahren werden, die Bauartbedingt eine Mindestgeschwindigkeit von über 60 km/h (eingetragen im Fahrzeugbrief) haben.
alles weitere ist hier verankert:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php

bh_roth

@koseng: Ich versteh es auch nicht, es können noch 84 Wortmeldungen zu diesem Thema kommen, gibt es immer noch Hasen (Vollpfosten), die diesen Schwachsinn mit der Mindestgeschwindigkeit von sich geben. Wie schon ein User vor dir geschrieben hat, es ist mir ein Rätsel, wie die alle ihren Führerschein gemacht haben. Gefährliches Halbwissen, gepaart mit Beratungsresistenz.

sinoicom

Wenn Sie links nicht schneller fahren wollen als rechts, bleiben Sie bitte rechts, oder zu Hause!

Harry200

§3 Abs.2 StVO:

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

Salzsteuer

Fahrschule, wäre das nicht mal etwas für so manchen hier ??

Dillerjohann

Ja sicher ist die Mindestgeschwindigkeit bei 60 KM/H gesetzt.Lernt man in der Fahrschule, Fahrzeuge die diese 60 km/h nicht erreichen können dürfen die Autobahn nicht benutzen.

Dillerjohann

Das Rechtsfahrgebot Regelt dies....wer sich auf der Überholspur befindet nutzt diese zum überholen und sollte 20 Km/h schneller fahren als auf der rechten Spur.....

Alex64

Wieviele Idioten kommen eigentlich noch auf die Idee, eine auf ein einzelnes Fahrzeug bezogene und vorgeschrieben bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit würde gleichzeitig eine für die Allgemeinheit auf einem bestimmten Strassentyp vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit bedeuten?
@dillerjohann - solange mein KFZ Minimum 61 km/h schafft, darf ich auf die Autobahn.
Und dort - wenn und solange ich die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht behindere - so schnell oder langsam fahren wie ich will bzw. wie dieses per Verwaltungsakt vorgeschrieben ist.
Oh - und noch was: Wenn auf der rechten Spur Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) angesagt ist, beträgt dann die allgemein vorgeschrieben Mindestgeschwindigkeit auf der Überholspur 30 km/h (deiner Logik zu Folge)??

koseng

Es ist doch immer wieder lustig anzusehen, wie engstirnig, ich-bezogen, realitätsfremd und eigensinnig das deutsche Volk denkt: Ich bin ich, was ich weiß ist die Realität..... gute Nacht Germany

quietschbaer

Ich nehme an, Du fragst, weil dein Fahrzeug nicht das Schnellste unter Gottes Sonne ist (Roller, kleines Quad)? Daß es KEINE Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn gibt, dürfte mittlerweile klar sein. Auch musst Du nicht deinen Motor zu Klump fahren, damit Brummis ihre 80 km/h (meistens sinds ja auch mehr)durchfahren können ohne zu überholen. Wenn Du allerdings kannst, musst Du deine Geschwindigkeit dem fließenden Verkehr anpassen. 20km/h weil die Gegend so schön ist, geht gar nicht. Zum Rechtsfahrgebot: Machs auf jeden Fall, wenn möglich. Bei der hohen Vollpfostendichte auf deutschen Autobahnen riskierst du sonst dein Leben.

Yash

Da war in den Antworten viel Müll und guter glaube und auch einige richtige Fakten.
Richtig ist:
-Es gibt ein Rechtsfahrgebot auf Autobahnen
-Das Fahrzeug muss Laut KFS-Schein mindestens eine zulässig Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h erreichen können
-Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit (1. Teil der initalen Frage beantwortet)
-Da mann links überholt muss man nicht an sich schneller fahren jedoch schneller als der den man überholt.(2. Teil der Frage beantwortet)
Was resultiert aus diesen Aussagen?
1. Bei freier Sicht und freier Bahn sollte man seinen Wagen um andere nicht zu behindern auf der rechten Spur auf 100-130km/h beschleunigen. Der versicherer gibt bis 130km/h den garantierten Versicherungsschutz (sofern im KFZ Schein eine Höchstgeschwindigkeit höher als 130km/h eingetragen ist) darüber hinaus ist zu entscheiden.

max-milchreis

Zur Geschwindigkeit ist eigentlich bereits alles gesagt. Zum benutzen der mittleren Fahrbahn auf Autobahnen sollte der §7 Abs.3c StVO gelesen werden. Sinngemäß heißt es dort, daß dieser Streifen unendlich benutzt werden kann. Bei 3 getrennten Fahrstreifen ist das Rechtsfahrgebot nicht unbedingt einzuhalten.

waterkant_fl

Mindestens 60 km/h. Diese Geschwindigkeit gilt auf allen Autobahnen. Angezeigt werden nur Tempolimits. Links muss wesentlich schneller gefahren werden, danach wieder rechts einscheren. In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot, wer nicht überholt, muss rechts fahren. Ich erlebe das immer wieder, dass links gefahren wird, obwohl weit und breit kein Fahrzeug auf der rechten Spur fährt. Wer das macht, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot. Folge: Bußgeld. Polizei-Faustregel: ist man auf der linken Spur am Überholen, so kann man auf dieser bleiben, wenn man das Fahrzeug innerhalb der nächsten 20 Sekunden erreicht. Ansonsten, rechts rüber. Wichtig ist der Sicherheitsabstand: Grundsatz halber Tacho. Wenn 100 gefahren wird, muss zum nächsten Fahrzeug ein Abstand von 50 m eingehalten werden. Als Hilfe kann man die Leitpfosten nehmen, die immer 25 m auseinanderstehen. Zu geringer Abstand mit Bußgeld und Punkten, in einigen Fällen sogar mit Fahrverbot von mindestens einem Monat geahndet.

waterkant_fl

Meine Antwort muss ich etwas berichtigen: Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht, aber das Fahrzeug muss bauartbedingt mindestens 60 km/h erreichen können.

koseng

und wieder 2, die während des Fahrschuluntererichts nicht aufgepasst haben.

Die mittlere Spur ist nicht "unendlich" zu benutzen, das höhere Recht ist immernoch das Rechtsfahrgebot.

Die Pfosten am Strassenrand stehen nicht 25 Meter, sonder 50 Meter auseinander.....

armes Deutschland

max-milchreis

Lieber "koseng". bezgl. Deiner Anmerkung "wieder 2 die in der Fahrschule nicht aufgeßat haben" folgendes Zitat aus StVO §7 Abs 3c Satz 1: "Sind außerhalb geschlossener Ortschaften drei oder mehr Fahrstreifen mit "Kennzeichen 340 (Anmerk.: gestrichelte Fahrbahnmarkierung) gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend vom dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt."

Dusselpuzzel

LOL....das ist ja zum Weglachen...so viel geistige Leere... Erschreckend das wahrscheinlich alle die hier Ihre Lese oder Egoschwäche ausleben auch noch auf der Straße Ihr Unwesen treiben.
Aber wartet mal...irgenwo gab es mal den Führerschein im Zehnerpack zum Abreißen..... Da haben die alle gekauft. Die Frage ist ansich gut wenn man unsicher ist. Und ob der Fragesteller schon einen Fahrlizenz für Fahrzeuge mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 60 Km/h hat, weiß ich nicht. Aber die Antworten....

Da macht einer die Klare Aussage ...und ein oder zwei Posts später....
Besser als jede Comedy...

Viel Spass noch dabei ;-)

koseng

@ max-milian: dann bitte aber auch die komplette StVo lesen:
Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2; Anm.: siehe oben), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt (§ 7 Abs. 1 Satz 1 StVO).
Betonung liegt auf "rechtfertigt"

max-milchreis

@koseng: Ich glaube wir begeben uns auf einen Grundsatzstreit. Daher meine letzte Antwort: StVO §7 Abs. 1 spricht von mehreren Fahrstreifen in eine Richtung (dies können auch zwei sein). Bei diesen ist das Kennzeichen 340 nicht gefordert. Im §7 Abs. 3c wird nicht von mehreren, sondern ausdrücklich von drei oder mehr Fahrstreifen gesprochen, bei denen in jedem Fall bei freier Fahrstreifenwahl das Kennzeichen 340 ausdrücklich gefordert ist.

koseng

gut... du weisst aber was Kennzeichen 340 ist ja?
und dort gibt es ein Grundsatzurteil:
Urteile/Meinungen zu Zeichen 340
Beinhalten die Vorschrift, dass bei Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn nicht überholt werden darf, wenn der andere Verkehrs gefährdet wird; worauf ohne gegenteilige Anzeichen auch vertraut werden darf (BGH VRS 23, 276). Innerorts bewirken sie bei mehreren Fahrstreifen eine Auflockerung des Rechtsfahrgebotes, außerorts nur zum Überholen.

koseng

achja... und um noch eventuelle Argumentationen zu vermeiden: folgender Passus steht im Bußgeldkatalog:
Wer auf Autobahnen oder außerhalb von Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren in einer Richtung fortgesetzt und grundlos die linke oder, bei drei Spuren, die mittlere Spur benutzt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, der mit 80 € Bußgeld und einem Punkt geahndet werden kann.

max-milchreis

@koseng: Hat Spaß gemacht mich mit Dir auszutauschen. Alles Gute, vielleicht können wir ja wieder mal "streiten".

max-milchreis

@koseng: Und das Bußgeld ist auch nach meiner Auffassung voll und ganz berechtigt!

Gast

bis auf "ing763" möchte ich keinem von euch auf der Autobahn begegnen.
1. Geschwindigkeit auch auf der Autobahn: Witterungsabhängig! begrenzte Höchstgeschwindigkeiten werden durch entsprechende Verkehrzeichen geregelt.
Auf dem Beschleunigungsstreifen (Autobahneinfahrt und BABA-Kreuzungen) darf NICHT rechts überholt werden. Bei Verzögerungsstreifen darf nur mit einer um max 20km/h höheren Geschindigkeit am stehenden oder fließenden Verkehr vorbei gefahren werden.

Oberguru

Aua aua 68ziger ich tät mich ja nicht so blamieren, evtl wären ein paar Stunden Fahrschulunterricht ganz praktisch. Nur ein Argument gegen den ganzen Blödsinn den du geschrieben hast betrifft das Überholen auf dem Beschleunigungsstreifen das ist in §42 Abs 6 StVO geregelt und besagt das genau Gegenteil von deinem Vollpfostengeblubber. Den Rest darfst du dir aus der StVO selbst zusammensuchen.

bh_roth

@68ziger: Was bist du denn für ein Honk? Was war denn an meinen Aussagen falsch?

Alex64

Sterben denn die Dummen nie aus?

typhoon0

Also, ich frag mich ernsthaft wo manche hier ihren Führerschein gemacht haben....
Zum Thema Mindestgeschwindigkeit wurde hier schon alles gesagt.
Bei 3 Spuren auf der Autobahn darf man entweder rechts oder in der Mitte fahren, der linke Fahrstreifen ist zum Überholen, aber theoretisch darf man danach weiterhin auf der mittleren Spur fahren, wer hier behauptet man muss auf der rechten Spur fahren wegen Rechtsfahrgebot liegt falsch (gilt aber natürlich bei 2 Spuren).
So, und zum Thema wann man rechts schneller fahren darf:
Das hängt mit der Fahrbahnmarkierung zusammen. Bei dicken gestrichelten Linien (wie sie z.B. bei der Beschleunigungsspur auf der Autobahn zu finden sind) darf man rechts schneller fahren.
Das sollte man echt wissen, denn oft gibt es bei Abzweigungen auf der Autobahn diese dick gestrichelte Linie und trotzdem wird dann rechts sehr oft langsamer gefahren, da dies anscheinend einige nicht wissen.

koseng

@ typhoon0:
ach, wenn du dir so sicher bist, warum gibt es für notorische Links- und Mittelspurfahrer 80 Euro und 1 Punkt?

Alex64

Lieber koseng - bevor du hier das Motzen anfängst solltest du dich besser informieren.
§ 7 StVO - Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
...
(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.
.....
Noch Fragen?

koseng

@ Alex64:
ich motze nicht. Nur nervts das weiter oben schon alles erklärt wurde mit Paragraphen aber hier einige Leseresistent sind und meinen sie sind dennoch im Recht.

atticus

Isses denn war...

@koseng
80 EUR und 1 Punkt gibt es auf der Autobahn nicht für Schleichen auf der mittleren und linken Spur, sondern für ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. (Originaltext: 102672 Sie verstießen auf der Autobahn/Kraftfahrstraße *) gegen das Rechtsfahrgebot und behinderten +) dadurch Andere.) Das Rechtsfahrgebot wird durch §7 Abs 3c dahingehend eingeschränkt (war mir auch neu), dass es eben auf mindestens dreispurigen Fahrbahnen nicht nötig ist, die rechte Spur zu benutzen, wenn dort auch nur "gelegentlich" ein Fahrzeug fährt oder hält. Somit liegt auch kein Verstoß gegen eben dieses Gebot vor, wenn man länger auf der mittleren Spur fährt, solange irgendwo am Horizont ein Lkw fährt - nicht schön, ist aber wohl so.

rrankewicz

Sie beträgt 60km/h. Man muss links nicht schneller als rechts fahren, sondern der Sitaution angemessen. Der mittlere Fahrstreifen kann immer genutzt werden, sofern du breit genug bist.

arning

Praktisch gesehen gibt es eine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen, diese beträgt 0 (Null) km/h

Es gibt eine theoretische Mindestgeschwindigkeit von 61km/h welche in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein muss.

In de Realität gibt es dann eine "art" Mindestgeschwindigkeit, in Form von der Vorschrift dass man keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern darf.

Es gibt aber KEINE pauschale Angabe, die uns vorschreibt wie schnell wir zu fahren haben. Dies ist auch überhaupt nicht umsetzbar, da uns meist Staus vom schnellen Vorankommen abhalten und wir aufgefordert sind unsere Fahrweise an die Witterungs- und Sichtbedingungen anzupassen.

Allen, die behaupten sie müssen mindestens 61km/h (oder X km/h) fahren wünsche ich beim nächsten Glatteis oder Nebel mit Sichtweiten unter 50m gute Fahrt.

lustikuss

@@ihr mit euern §... ;-) ist doch ganz einfach.. jeder fährt wie er will, drängelt, behindert, zieht nach links oder rechts, liest Zeitung oder schreibt emails.... oder was auch immer..... das ist der Alltag bei uns :-) und Mindestgeschwindigkeit laut Zulassung.... gilt das auch für die osteuropäischen Teilnehmer...
Regeln ok aber geht mal auf die Bahn ;-)...

Dillerjohann

Ja, jedes Fahrzeug welches die Autobahn benutzen will muss min.60 km/h fahren können. Das Rechtsfahrgebot mach deutlich, das wer Überholen will, muss die linke Spur benutzen, und in der Regel dann schneller sein.

Wie schnell darf ich mit einem Pkw und einem Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften höchstens fahren?

Wie schnell dürfen Sie mit einem Pkw und einem Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften höchstens fahren? Die Maximalgeschwindigkeit, mit der mit Anhänger außerorts gefahren werden darf, ist 80 km/h.

Wie schnell dürfen Sie mit einem Pkw?

Kraftfahrzeuge und Anhänger mit Spikereifen dürfen außerorts 80 km/h, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h fahren. Kraftfahrzeuge und Anhänger mit Schneeketten dürfen – egal wo – höchstens 50 km/h schnell fahren.

Wie schnell darf man mit einem Lkw außerhalb geschlossener Ortschaften fahren?

Außerorts richtet sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Lkw nach dem Gewicht des Gefährts. Ab 3,5 Tonnen sind maximal 80 km/h erlaubt, ab 7,5 Tonnen sogar nur 60 km/h. Mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung dürfen Fahrer von leichteren Lkw in der Regel auch 100 km/h fahren.

Welche zulässige Geschwindigkeit gilt allgemein innerhalb geschlossener Ortschaften?

Nach § 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.