Wie verhalte ich mich bei Krankheit im Urlaub?

Wie müssen sich Arbeitnehmer verhalten, die während ihres Urlaubs krank werden? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Wenn Arbeitnehmer im Urlaub krank werden, ist das eine ärgerliche Angelegenheit. Schließlich hat man sich auf die schönsten Wochen des Jahres gefreut. Doch es gibt eine gute Nachricht: Sie müssen auf Ihren Urlaubsanspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber gewöhnlich nicht verzichten. Denn Urlaub dient der Erholung und nicht dem Auskurieren einer schweren Erkrankung, die Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Dies ergibt sich rechtlich aus § 9 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).

Arbeitnehmer müssen Arbeitgeber informieren

Damit ihre Urlaubstage nicht verfallen, müssen Arbeitnehmer jedoch aktiv werden. Sie sollten sich so schnell wie möglich mit ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen und ihn darüber unterrichten, dass sie arbeitsunfähig sind. Dies folgt aus der Vorschrift von § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Nach dieser Vorschrift ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Unverzüglich bedeutet, dass dies ohne schuldhafte Verzögerung geschehen muss. Um sicherzugehen, sollte der Arbeitgeber zumindest am ersten Tag der Erkrankung am besten zu Beginn der Arbeitszeit informiert werden. In welcher Form dies geschieht, ist im Gesetz nicht vorgeschrieben. Am besten sollte dies telefonisch, per Fax oder per E-Mail geschehen. Dabei sollten sich Arbeitnehmer am besten direkt an die Personalabteilung oder ihren direkten Vorgesetzten wenden, sofern ihm nicht ein anderer Ansprechpartner bekannt ist.

Arbeitnehmer muss Attest vorlegen

Darüber hinaus muss dem Arbeitgeber normalerweise dann ein Attest in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes vorgelegt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert. Diese Zeitdauer gilt allerdings nur, wenn der Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag keine anderweitige Regelung enthält. Zuweilen ist dort beispielsweise vorgeschrieben, dass der Arbeitnehmer bereits am ersten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen muss. Hieran sollten Sie sich auch halten.

Verpflichtungen bei Urlaub im Ausland

Wenn Sie als Arbeitnehmer während Ihres Urlaubs im Ausland ernsthaft erkranken und dadurch berufsunfähig sind, dürfen Sie ebenfalls nicht untätig bleiben. Vielmehr müssen Sie dies ebenfalls unverzüglich Ihrem Arbeitgeber mitteilen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beibringen. Hierbei dürfen Sie sich etwa in der Türkei auch einen Arzt aussuchen, der privat abrechnet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2006 Az. 18 Sa 1398/05). Sofern Ihr Arbeitgeber fragt, müssen Sie ihm auch Ihre Urlaubsanschrift mitteilen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 19.02.1997 (Az. 5 AZR 83/96). Die Richter haben hier festgestellt, der Arbeitgeber bei einem Telefonat nach der der Urlaubsanschrift fragen kann. Wenn Arbeitnehmer sichergehen sollen, teilen sie am besten bei einer schriftlichen Benachrichtigung Ihres Arbeitgebers ihre Urlaubsadresse mit. Der Arbeitgeber darf normalerweise nicht gleich eine Kündigung aussprechen, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eine Krankmeldung nicht rechtzeitig erfolgt (vgl. LAG Niedersachen, Urteil vom 04.12.2008 Az. 7 Sa 866/08). Allerdings muss der Arbeitnehmer auch beim ersten Verstoß mit einer Abmahnung rechnen.

Arbeitgeber muss über Rückkehr aus Urlaub in Kenntnis gesetzt werden

Hiermit erschöpfen sich allerdings noch nicht Ihre Pflichten als Arbeitnehmer. Nachdem Sie aus Ihrem Urlaub aus dem Ausland nach Hause zurückgekehrt sind, müssen Sie dies ihrem Arbeitgeber mitteilen. Diese Pflicht besteht auch, wenn Sie mittlerweile wieder gesund sind. Das ergibt sich aus der Regelung von § 5 Abs. 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG).

Verfällt Urlaub aufgrund von Erkrankung?

Normalerweise müssen gesunde Arbeitnehmer darauf achten, dass sie ihren Urlaub innerhalb des laufenden Kalenderjahres nehmen. Ansonsten müssen sie eventuell damit rechnen, dass dieser verfällt. Im Falle einer Krankheit ist die Situation nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht ganz so tragisch. Hiernach verfällt der gesetzliche Mindesturlaub des Arbeitnehmers zumindest noch nicht im darauffolgenden Jahr (vgl. EuGH, Urteil vom 20.01.1999 Az. C-350/06.). Anders sieht es jedoch mit dem Urlaubsanspruch aus, der über den vorgeschriebenen Mindesturlaub hinausgeht. Als Arbeitnehmer sollten Sie hier darauf achten, ob es zu Ihren Gunsten Spezialregelungen etwa im Tarifvertrag oder in Ihrem Arbeitsvertrag gibt.

Arbeitsunfähigkeit darf nicht vorgetäuscht werden

Wichtig ist, dass die Krankheit auch wirklich zur Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers führen muss. Dies liegt nur dann vor, wenn er infolge der Erkrankung seiner Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht nachkommen kann. Wer hier lügt, der riskiert seine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Diese darf unter Umständen auch ohne eine vorhergehende Abmahnung ausgesprochen werden. Darüber hinaus kommt auch eine Strafanzeige wegen Betruges in Betracht.

Worauf Arbeitnehmer beim Attest achten sollten

Dass die Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers geführt hat, sollte aus dem Attest des Arztes deutlich werden. Hierauf sollte vor allem bei einem Urlaub im Ausland geachtet werden. Vielen Ärzten in anderen Ländern ist die Rechtslage in Deutschland nicht bekannt. Sie wissen daher nicht, welche Anforderungen Arbeitgeber an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellen dürfen.

Kein eigenmächtiger Urlaub von Arbeitnehmer erlaubt

Darüber hinaus sollten Arbeitnehmer beachten, dass Sie nicht einfach auf eigene Faust den Erholungsurlaub nachholen dürfen, nachdem Sie wieder gesund sind. Vielmehr müssen Sie sich Ihrem Arbeitgeber über den Zeitpunkt Ihres Urlaubs verständigen. Ansonsten ist der Arbeitgeber normalerweise ebenfalls zur Kündigung des Arbeitsvertrages berechtigt. Dies ergibt sich etwa aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Nürnberg vom 03.07.2013 (Az. 4 Sa 98/13).

Fazit:

Arbeitnehmer sollten also bei einem Urlaub auch dafür Sorge tragen, dass sie im Falle einer ernsthaften Krankheit ihren Arbeitgeber erreichen können. Die Mitnahme seiner Kontaktdaten ist daher sinnvoll. Darüber hinaus ist bei einem Urlaub im Ausland häufig auch der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll, die es bereits zu günstigen Preisen gibt.

Autor: Harald Büring (Juraforum.de)

Was tun wenn man krank ist im Urlaub?

Wer im Urlaub krank wird, muss handeln und seinen Arbeitgeber schnellstmöglich informieren. Die Krankmeldung ist wichtig, damit der Arbeitgeber die sogenannte Entgeltfortzahlung leistet (§ 5 Abs. 1 EntgFG). Du solltest Deinen Arbeitgeber anrufen, eine Kurznachricht oder eine E-Mail schicken.

Was ist wenn man krank ist und frei hat?

Bekomme ich die Tage wieder, wenn ich während des Freizeitausgleichs krank werde? Erkrankt der/die Beschäftigte an dem Tag, an dem nicht gearbeitet sondern Überstunden abgebaut wurden, werden ihm/ihr die Stunden nicht wieder gutgeschrieben.

Kann man in Urlaub fahren wenn man krank ist?

Trotz Krankschreibung in den Urlaub zu fahren ist in vielen Fällen erlaubt, wenn er Ihrer Genesung nicht hinderlich ist. "Man muss sich lediglich so verhalten, dass man möglichst bald wieder gesund wird – die Krankheit sich also nicht verschlimmert oder verlängert", erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Jochen Grünhagen.

Was darf ich machen wenn ich nicht bettlägerig krankgeschrieben bin?

Grundsätzlich ist deshalb alles erlaubt, was die Genesung nicht verzögert oder gefährdet. Wer jedoch gegen den Rat des Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder - im schlimmsten Fall - sogar die fristlose Kündigung. Diese Gefahr könnte bestehen, wenn Sie bettlägrig krankgeschrieben sein sollten und dann verreisen.

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