Wie viel bafög bekommt man wenn man alleine wohnt

Wer kann BAföG bekommen?
Welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt werden?
Wie bestimmt sich die Höhe der BAföG-Förderung?
Was ist elternunabhängiges BAföG?
Wie lange wird BAföG gezahlt?
Wenn ich kein BAföG erhalte

Wer kann BAföG bekommen?

BAföG erhalten in der Regel deutsche Studierende und Praktikant/innen und unter bestimmten Voraussetzungen auch Schüler/innen und ausländische Studierende. Zu Beginn des Bachelor-Studiums darf man nicht älter als 29 Jahre, zu Beginn des Master-Studiums nicht älter als 34 Jahre sein. Davon gibt es einige Ausnahmen, z. B. für Studierende, die eigene Kinder erziehen.

Achtung: Nach der Zwischenprüfung oder dem vierten Fachsemester muss dem Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) ein Leistungsnachweis vorgelegt werden, um weiterhin BAföG zu erhalten.

Hinweis: Nach dem Abschluss eines Diplom-, Staatsexamens-, Magister- oder Masterstudienganges ist keine weitere BAföG-Förderung mehr möglich!

Welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt werden?

Ein erstes Studium in Vollzeit(!) ist in der Regel förderungsfähig. Auch der zweite Bildungsweg und ein sich daran anschließendes Studium werden meistens gefördert. Ein Master-Studiengang ist förderungsfähig, wenn er auf einem Bachelor-Studiengang aufbaut. Zusatz-, Ergänzungs- und Zweitausbildungen werden nicht ohne Weiteres gefördert.

Beim Wechsel der Fachrichtung wird das neue Studium innerhalb der Regelstudienzeit gefördert. Voraussetzung dafür ist, dass der Wechsel aus einem wichtigen Grund, z. B. einem ernsthaften Neigungswandel, und spätestens bis zum Beginn des vierten Fachsemesters erfolgt.

Hinweis: Bis zum Beginn des dritten Fachsemesters wird vermutet, dass ein wichtiger Grund vorliegt.

Die ersten drei Semester gelten als Orientierungsphase und werden für die Höchstdauer der BAföG-Förderung des neuen Studiums nicht mitgezählt. Für einen mehrfachen Wechsel innerhalb der ersten drei Fachsemester muss für jeden Wechsel ein wichtiger Grund angegeben werden.

Achtung: Bei jedem Fachwechsel nach Überschreitung der Drei-Semester-Grenze werden alle Semester angerechnet.

Ausnahme: Wenn der Fachwechsel aus einem unabweisbaren Grund zwingend war, z. B. wegen Behinderung oder Krankheit, kann das neue Studium wie ein erstes Studium gefördert werden.

Wie bestimmt sich die Höhe der BAföG-Förderung?

Wie viel BAföG gezahlt wird, hängt ab vom:

  • Einkommen des Studierenden
  • Vermögen des Studierenden
  • Einkommen der Eltern oder des Ehegatten/Lebenspartners

Daher erhalten einige Studierende kein BAföG, weil z. B. das Einkommen der Eltern zu hoch ist. Jedoch wird das Einkommen der Eltern oder Ehe-/Lebenspartner nicht vollständig berücksichtigt, unterschiedliche Freibeträge verringern es rechnerisch. Letztlich existieren keine festen Grenzen für die Höhe des Einkommens, weder nach oben noch nach unten.

Regelbedarfssatz

Ab dem Wintersemester 2020/2021 beträgt der BAföG-Höchstsatz (Grundbedarf und Bedarf für die Unterkunft) für Studierende, die nicht im Haushalt ihrer Eltern leben, je nach Alter:

  • unter 25 Jahren 752 Euro pro Monat
  • zwischen 25 und 29 Jahren 861 Euro pro Monat
  • ab 30 Jahren maximal 941 Euro pro Monat

Einkommen der Eltern und Ehegatten/Lebenspartner

Vom Einkommen des Studierenden und der Eltern oder des Ehegatten/Lebenspartners werden unterschiedliche BAföG-Freibeträge abgezogen. Diese hängen vom Familienstand der Eltern, der Zahl der Geschwister und deren Ausbildungsart, von Unterhaltszahlungen der Großeltern und dergleichen ab.

Hinweis: Das Kindergeld wird nicht als Einkommen angerechnet.

Anrechnung des Einkommens und Vermögens der Studierenden

Bei den Studierenden selbst sind für die Höhe der BAföG-Förderung ihr Vermögen und Einkommen relevant, allerdings nur, wenn ihr:

  • Einkommen im Bewilligungszeitraum (üblicherweise 12 Monate/zwei Semester) 5.421 Euro übersteigt
  • Vermögen größer ist als 8.200 Euro (Vermögensfreibetrag)

Der Vermögensfreibetrag erhöht sich für verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft verbundene Studierende sowie für Studierende mit Kindern um 2.100 Euro je genannter Person.

Wenn das Vermögen höher als 8.200 Euro ist: Der Betrag, der den Vermögensfreibetrag übersteigt, wird durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt. Der sich dann ergebende Betrag wird auf den monatlichen Bedarf angerechnet.

Kinderbetreuungszuschlag

Studierende mit Kindern können einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag erhalten, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dieser beträgt für jedes eigene Kind, das jünger als 14 Jahre ist und im elterlichen Haushalt lebt, 150 Euro pro Monat.

Hinweis: Der Zuschlag bleibt als Einkommen bei Sozialleistungen unberücksichtigt.

Kranken- und Pflegeversicherung

Sofern Studierende eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, erhalten sie ab dem Wintersemester 2019/2020 monatlich Zuschläge von 84 Euro für die Krankenversicherung und 25 Euro für die Pflegeversicherung.

Studierende, die älter als 30 Jahre sind oder im 14. Fachsemester studieren, können maximal 155 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung und maximal 34 Euro für die Pflegeversicherung erhalten. Sie müssen dem BAföG-Amt ihren tatsächlich zu zahlenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag nachweisen.

Was ist elternunabhängiges BAföG?

Unabhängig vom Einkommen der Eltern oder der Ehegatten/Lebenspartner kann in der Regel BAföG erhalten, wer

  • nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre oder
  • nach einer 3-jährigen Ausbildung drei Jahre (bei kürzerer Ausbildungszeit entsprechend längere Berufstätigkeit) erwerbstätig war und
  • sich durch die Berufstätigkeit selbstständig finanzieren konnte.

Wie lange wird BAföG gezahlt?

Die maximale Dauer - Förderungshöchstdauer genannt - richtet sich nach der Regelstudienzeit, die in der Studien- oder Prüfungsordnung des jeweiligen Studienfachs festgelegt ist. Sie besteht unabhängig davon, ob man tatsächlich während der gesamten Studienzeit BAföG erhalten hat. Wer also ein oder mehrere Semester ohne BAföG-Förderung studiert, wird nicht länger gefördert.

Ausnahmeregelung

Die Förderungshöchstdauer kann überschritten werden, wenn sich das Studium zum Beispiel wegen Krankheit, Tätigkeit in einem Hochschulgremium, Behinderung, Pflege und Erziehung eines Kindes verlängert.

Wenn ich kein BAföG erhalte?

Neben der Förderung nach dem BAföG gibt es eine Vielzahl von Institutionen und Stiftungen, die Stipendien vergeben. Informieren Sie sich über die Wege und Chancen, ein Stipendium zu erhalten! Die Stipendiendatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gibt einen Überblick.

Wie hoch ist der BAföG?

Mit wie viel Bafög kannst Du rechnen? Der Höchstsatz von 861 Euro (ab Wintersemester 934 Euro) pro Monat reicht oftmals gerade so aus für Wohnung, Essen und Lernmaterial (§§ 11-14 Bafög). Von dem Geld musst Du außerdem Deine Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Wann hat man keinen Anspruch auf BAföG?

Generell lässt sich sagen, dass du – wenn du Einzelkind bist und deine Eltern Arbeitnehmer – bei einem pauschalen Nettoeinkommen ab 30.000 Euro im Jahr nicht mehr den BAföG-Höchstsatz bekommst. Verdienen deine Eltern zusammen mehr als 60.000 Euro im Jahr, ist es unwahrscheinlich, dass du überhaupt BAföG bekommst.

Was dürfen die Eltern verdienen um BAföG zu bekommen?

Über den Daumen gepeilt, können Studierende mit einer BAföG-Teilförderung rechnen, wenn ihre Eltern vor Steuerabzug und Sozialversicherungskosten etwa 40.000 Euro/Jahr zur Verfügung haben. Beträgt das jährliche Nettoinkommen etwa 20.500 Euro oder weniger, kann eine BAföG-Vollförderung in Betracht kommen.

Wie bekomme ich am meisten BAföG?

Auch Dein eigenes Einkommen hat Auswirkungen auf Deinen BAföG-Satz. Wenn Du z.B. mehr als 15.000€ Vermögen besitzt, wird Dein BAföG gekürzt. Bist Du über 30 Jahre, erhöht sich die Vermögensobergrenze auf 45.000€. Bist Du verheiratet oder hast Kinder, erhöht sich der Freibetrag um jeweils 2.300€.