Einkommen und Arbeit im ElterngeldbezugWelche Auswirkungen hat es auf die Höhe meines Elterngeldes, wenn ich etwas dazuverdiene? Gibt es einen Freibetrag, der beim Elterngeld anrechnungsfrei ist?Viele Eltern fragen sich, ob sie gleichzeitig Elterngeld beziehen und arbeiten dürfen. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zum Thema Erwerbstätigkeit im Elterngeldbezug zusammengestellt. Außerdem empfehlen wir Ihnen das Elterngeld mit unserem Elterngeldrechner zu berechnen. Dort können Sie erkennen, wie sich der Zuverdienst auf das Elterngeld auswirkt. Gern beraten wir Sie auch persönlich und finden mit Ihnen zusammen die bestmögliche Variante der Beantragung. Show
Unsere Praxis-Tipps für Eltern mit Einkünften im Elterngeld Bezugszeitraum:
Beispiele zum Einkommen im Elterngeldbezug:Beispiel 1:Herr Miller möchte Elterngeld für seine Tochter Luise beantragen, die am 14.02.2021 geboren wurde. Als freiberuflicher Programmierer erhält er vierteljährlich Einkünfte aus Lizenzen, auf die er keinen Einfluss nehmen kann (am 15.03., 15.06., 15.09. und 15.12. jeden Jahres). Ansonsten wird Herr Miller während seines geplanten Elterngeldbezugs vom 03. bis 10. Lebensmonat gar nicht arbeiten. Ein Blick in den Kalender zeigt ihm, dass er also auch ohne selbst zu arbeiten Zahlungseingänge im 2., 5., 8. und 11. Lebensmonat seiner Tochter haben wird. Um zu vermeiden, dass diese Zahlungseingänge auf sein Elterngeld angerechnet werden, entscheidet sich Herr Miller, seinen Bezugszeitraum für die betroffenen Lebensmonate zu unterbrechen. Abweichend von seinem ursprünglichen Plan beantragt er nun Elterngeld für die Lebensmonate 03 und 04, 06 und 07, 09 und 10, sowie 12 und 13. In Summer beantragt Herr Miller also immer noch für insgesamt 8 Lebensmonate seiner Tochter Elterngeld, auch wenn er diese nun anders verteilt. Beispiel 2:Frau Kirsche ist als Immobilienmaklerin selbstständig tätig. Während ihres Elterngeldbezugs erhält Sie einmalig einen Zahlungseingang von 15.000 €. Eigentlich würde dieser nach Anrechnung auf alle Bezugsmonate dazu führen, dass Frau Kirsche nur noch das Mindestelterngeld zusteht und sie zudem bereits erhaltende Elterngeldbeträge darüber hinaus zurückzahlen muss. Im Fall von Frau Kirsche passiert aber das Folgende: Selbstständigen, die während ihres Elterngeldbezugs nachweislich gar keine gewerblichen Einnahmen oder Ausgaben generieren (weil das Gewerbe beispielsweise abgemeldet wurde), aber wie im Fall von Frau Kirsche einmalig einen hohen Zahlungseingang zu verbuchen haben, wird dieser einmalige Zahlungseingang nur in dem davon betroffenen Lebensmonat angerechnet. Alle weiteren Bezugsmonate bleiben von der Anrechnung verschont. Beispiel 3:Herr Fischer befindet sich im letzten Bezugsmonat seines Elterngeldes, als unerwartet eine längst überfällige Rechnung durch einen säumigen Kunden beglichen wird. Da Herr Fischer während seines Elterngeldbezugs weiterhin gearbeitet, aber keinen Gewinn erwirtschaftet hat, führt der einmalige Zahlungseingang zu einer rückwirkenden Anrechnung und damit zu einer rückwirkenden Reduzierung seines Elterngeldes. Zu Unrecht zu viel bezogenes Elterngeld muss Herr Fischer nun zurückerstatten. Hätte Herr Fischer gewußt, dass die längst überfällige Rechnung ausgerechnet während seines Elterngeldbezugs bezahlt wird, hätte er der Elterngeldstelle schnell schriftlich mitgeteilt, dass er für den betreffenden Lebensmonat seines Kindes auf Elterngeld verzichtet. Unter Umständen hätte er diesen einen Bezugsmonat auch noch später (bis einschließlich 14. Lebensmonat seiner Tochter) in Anspruch nehmen können. Wird ein 450 Euro Job auf das Elterngeld angerechnet?Wenn Sie einen Mini-Job (bis 450 Euro pro Monat) haben, dann wird Ihr Einkommen daraus für das Elterngeld berücksichtigt. Auch vom Einkommen aus dem Mini-Job werden bei der Berechnung des Elterngelds Werbungskosten abgezogen, derzeit 83,33 Euro pro Monat.
Wie viel darf man in der Elternzeit dazu verdienen ohne Abzüge?Steuerpflichtiges Einkommen, das man während des Elterngeldbezuges dazuverdient, wird immer angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag, der anrechnungsfrei wäre. Grundsätzlich darf man während des Elterngeldbezuges im Durchschnitt mit 30 Wochenstunden arbeiten.
Wann lohnt es sich in der Elternzeit zu arbeiten?Während Sie Elterngeld bekommen, dürfen Sie Teilzeit arbeiten. Voraussetzung ist, dass Sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie Teilzeit arbeiten, kann sich ElterngeldPlus besonders für Sie lohnen.
Wann wird das Elterngeld gekürzt?Bekommst Du Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder eine Erwerbsminderungsrente, so wird das nur auf einen Teil des Elterngelds angerechnet. Du bekommst in diesen Fällen im Ergebnis zusätzlich mindestens den Sockelbetrag von 300 Euro.
|